Die Stimme
- Journal
- Die Stimme
- Volume
- 1 (1928)
- Issue
- Heft 41 (11.10.1928)
- Date
- 1928-10-11
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Preis 35 Groschen Zeitung vom Verleger versendet Jamal axpedtt par ftdftear V. b. b. mnmmmmamammmammm Abonnementpreise: Für Oesterreich: Monatl. S 1.50, viertel]. S 4.20, ganz]. 16.— / Deutschland: Monatl. Ooldmark 1.—, vierteil Goldmarlc 3.— / Tschechoslowakei: Monatlich Kc 7.—, vierteljährlich Kc 19.— / Jugoslawien: Monatlich Dinar 14.—, vierteljährlich Dinar 40.— Jüdisdie Zeitunit Erftdielnd feden Donnerslatf üFteAntttian und Jtdmänistration: Wien, Y., &iaulkensteinitasae 1 — <7<el. Kt 2Ö-3-S4 Polen: MonatL Zloty 2.30, viertel). Zloty 6.50 / Ungarn: Monatl. Pengö 1.50, viertel]. Pengö 420 / Rumänien: Monatl. Lei 45.—, viertel). Lei 125.— / Bulgarien: Monatl. Lewa 30.—, viertelj. Lewa 80.— / Belgien: Monatl. Belga 2.—, viertel). Belga 5.— / Uebriges Ausland: Monatl. Schweizer Franken 1.50 wmmmmmmmnmmmmamnmm I. Jahrgang Wien, 11. Oktober 1928 (27. Tlschri 5689) Nummer 41 f— :V < '**• O ''r Das zionistische Kultusgemeinde- Programm Umgestaltung der Wiener jüdischen Gemeinde auf volkstümlicher Grundlage — Uneingeschränktes Wahlrecht — Wahrung und Stärkung der Autonomie der Kultusgemeinde In seiner Sitzung vom 26. September hat der Zionistische Parteirat nach eingehender Beratung e i nstimmig das nachstehende Kultusgemeinde-Programm genehmigt, welches die Plattform für die zionistische Wahlpropaganda und für die Tätigkeit der zionistischen Mandatare im Wiener Kultusvorstand bildet: Wir veröffentlichen schon heute dieses Programm, wel-; ches, von mehr als 500 prominenten^ Persönlichkeiten aus allen Schichten der jüdischen Bevölkerung Wiens; unterfertgit, in den nächsten Tagen an sämtliche Kultuswähler entsendet werden wird. Die Wiener Kultusgemeinde als gesetzlich anerkannte, öffentlich-rechtliche Zusammenfassung der jüdischen Einwohnerschaft Wiens hat in ihrem Bereich alle Aufgaben zu erfüllen, die sich aus der besonderen religiösen, national-kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Eigenart der jüdischen Bevölkerung ergeben (Jüdische Volksgeijieinde). Der untrennbare Zusammenhang mit der Judenheit der ganzen Welt macht es der Gemeinde zur Pflicht, an der Wiederaufrichtung und Erhaltung des jüdischen Volkes» sowie an dem Aufbau der nationalen Heimstätte in Erez Israel tätigen Anteil zu nehmen. Zur Erfüllung dieser Aufgaben streben wir an: 1. Die Vereingung aller Kultusgemeinden Oesterreichs zu einem mit Rechtspersönlichkeit ausgestatteten Gemeindebund. 2. Die Einführung des allgemeinen gleichen und direkten Wahlrechtes für alle Gemeindeangehörigen ohne Unterschied des Geschlechtes und ohne Rücksicht auf Staatsangehörigkeit und Steuerleistung sowie die Aufhebung der bestehenden Beschränkungen der Wählbarkeit 3. Die Wahrnehmung der nach den Verfassungsgesetzen den Juden als Gesamtheit gewährleisteten bürgerlichen Rechte. 4. Die Vervollständigung der Gemebideeinrichtunge» und Anstalten für rituelle, kulturelle, Unterrichts¬ und Fürsorgezwecke durch Ausbau und zeitgemäße Reform der bestehenden sowie Schaffung gebotener neuer Institutionen. 5. Die Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Wohlfahrt der jüdischen Bevölkerung. 6. Die Anteilnahme an allen die gesamte Judenheit betreffenden Angelegenheiten. ad 1. Durch den organischen Zusammenschluß der österreichischen Kultusgemeinden zu einem Gemeindebund soll nach dem Beispiel der Nachbarländer (Tschechoslowakische Republik und Deutschland) eine gemeinsame Vertretung der Judenschaft der österreichischen Republik geschaffen werden. Dem Gemeindebund, als der gesetzmäßigen Repräsentanz der jüdischen Einwohnerschaft Oesterreichs, soll als Aufgaben zugewiesen werden: Die Vertretung der österreichischen Judenschaft in allen gemeinsamen Angelegenheiten nach außenhin, die Mitwirkung bei der Vorbereitung von Gesetzen und Verordnungen, welche jüdische Gesamtinteressen betreffen, die Schaffung, Erhaltung und Unterstützung von gemeinsamen Einrichtungen und Anstalten, insbesondere solcher zur Heranbildung jüdischer Ritualfunktionäre, Lehrer und Gemeihdeverwaltungsbeamten, die Erhaltung bestehender. leistungsschwacher Gemeinden, i di« .Regelung der jüdischen Wanderfürsorge, die Konservierung de^...historischci^,iätfl5l:fi<?tr Denkmäler im- Gebiete der österreichischen ' Republik. Bei der zahlenmäßigen-:1 Verteilung der jüdischen Bevölkerung Oesterreichs ist der Vertretung der W i fine r K u 11 ü s g e m e i n d e in der Konstitution und in der Geschäftsordnung des Gemeindebundes der e n tscheidende Einfluß zu sichern. ad 2. Der durch das Gesetz und das Statut begründeten Verpflichtung jedes in Wien wohnhaften Juden, der Wiener Kultusgemeinde als Mitglied anzugehören Die Saat der Verhetzung durch den «hundertprozentigen» Amerikanismus, den Ku-Klux-Klan und den inzwischen umgeschwenkten Geschäftsantisemiten Henri Ford ist aufgegangen. Amerika hat seinen ersten «Ritualmordfall» seit dem Bestehen der Vereinigten Staaten. Er hat rasch eine Aufklärung gefunden, aber er ist Symptom und Warnung. Ueber diese Affäre, "die in der jüdischen Bevölkerung der Union stärkste Erregung hervorgentfen hat, wird uns aus New York berichtet: Das 5000 Einwohner zählende Städtchen Masse n a im Staate New York, das am St. Lawrence-Fluß in der Nähe der kanadischen Grenze liegt, war in diesen Tagen der Schauplatz eines Ritualmordtumultes, wie er bisher nur in rückschrittlichen Gegenden Osteuropas möglich war. Zwei Tage vor Jom Kippur war das vierjährige christliche Mädchen Barbara G r i f f i t h aus Massena verschwunden. Sofort verbreitete sich das Gerücht, daß die Juden das Kind geraubt haben, um an ihm einen Ritualmord zu begehen. Die neunzehn jüdischen Familien der Stadt verlebten zwei Tage in Schrecken, ihr Leben war bedroht Der Bürgermeister und die Polizei von Massena gaben dem Gerüchte noch Nahrung, als sie den Rabbiner des Ortes ins Polizeiamt luden und ihn befragten, ob es wahr sei, daß Juden in Europa Menschenopfer für ihre heiligen Feste brauchen. Der Rabbiner protestierte voller Entrüstung gegen die Stellung einer solchen Frage. Am nächsten Tage wurde das vermißte Kind im Walde in der Nähe der Stadt gefunden; es sagte aus, daß es sich verirrt habe und dann eingeentspricht in logischer Folge das Recht jedes Gemeindeangehörigen, durch Wahl der Mandatare an der Verwaltung der Gemeinde teilzunehmen. Die in der geltenden Wahlordnung festgesetzte Abhängigkeit des Wahlrechtes von der Steuerleistung widerspricht dem jüdischen Gemeinsinn . und den Grundsätzen der Demokratie und sozialen Gerechtigkeit Die Aufteilung der Kultussteuer auf die Gemeindeangehörigen nach Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit ist nicht nur ein Recht, sondern auch eine Pflicht der; Gemeinde, welche die Besteuerung bisher zu Unrecht nicht herangezogener und neu in die Steuerpflicht eintretender Zensiten, nicht mehr oder minder dem Zufall und der freiwilligen Meldung überlassen darf, sondern durch Anlegung eines verläßlichen Katasters der Wienet jüdischen Bevölkerung für die Erfassung aller Steuer-! ifäh|goh.v^enieipdem,i'tgJieder Vorsorge zu treffen hat Der Hinweis auf die; Möglichkeit der Sicherung des Wahlrechtes durch Entrichtung der Minimalsteuer Ist unstichhältig. Bei dem zwangsmäßigen Charakter, der jeder Steuer anhaftet, wird freiwillige Entrichtung stets nur auf Einzelfälle beschränkt bleiben. Ueberdies besteht nach § 9 des geltenden Kultussteuerregulativs für die Gemeinde derzeit keine Verpflichtung, Steuerleistungen Minderbemittelter entgegenzunehmen. Da die für die ökonomischen Bedürfnisse der Gemeinde erforderlichen Mitei nicht durch die Kultussteuer schlafen sei. Der Bürgermeister und der Polizeikorporal haben, sich bei der jüdischen Gemeinde von .Massena entschuldigt, eie Gemeinde weigerte sich aber, die Entschuldigung entgegenzunehmen. Sie übergab die Angelegenheit zur weiteren Verfolgung dem Präsidenten des American Jewish Committee, Louis M a r s h a 11. Marshall sandte ein Schreiben an den Bürgermeister von Massen i und forderte :hn auf, sich ln aller Öffentlichkeit wegen der Beleidigung und Kränkung der jüdischen Einwohner seiner Stadt zu entschuldigen oder zu rückzu treten. Sollte er weder das eine noch das andere tun, so werde er, Marshall, beim New Yorker Obersten Gerichte beantragen, gegen den Bürgermeister ein Verfahren auf Amtsenthebung zu beantragen. Beachten Sie in dieser Nummer u. a. folgende Aufsätze und Berichte» Die Regierung bedauert... Das Land ohne Antisemitismus. Von Univ.-Proh Adolpho Benarus (Lissabon). «Werktätiges» Locarno. Die «neutrale» Palästinakonferenz. Warum ich den «F. C. Hakoah» geschaffen habe. Von Präsident Max Schiffmann. Juden ln Wallstreet. Das vielumstrittene Beth-Schan. Von Dr. Karl Schwager (Jerusalem). Ueber den Ursprung der jüdischen Namen. Von Löbl Taubes. Pflege und Förderung jüdischer Musik. Von Joachim Stutschewsky. Eine sonderbare Hochzeit Von Osslp Dymow. Sport, Schach, Rätsel, Humor. Die erste Ritualmordaffäre in Amerika Um ein vermißtes und wiedergefundenes Mädchen — Bürgermeister und Polizei holen „Ritualmord“~Gutachten ein IV (**•