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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1920-01-02 · 1 (2.1.1920) · p. Seite 2

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
37 (1920)
Issue
1 (2.1.1920)
Date
1920-01-02
Page
Seite 2 (sequence 2)
Language
German
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&fojt ör. &lo€»'s wöm£mm&3&$. teid^ung J>erinden, daft wir gegen idie Giftpfeile eines BPgerebStea ilassesr niir die, Defen^vsfeUung einnehmen kommen. l. . Uebrigenß jst (der Erfolg - der Abwehr durchaus nicht gering. Sie hat im; Laufe 'der Jahre viel Aufklärungsarbeit geleistet" Sie Ijat hier und dort ein Licht aufgesteckt, daß es da den Köpfen netter wurde.* Sie hat zur Verbreitung der Kenntnis des Judentums und der Judenheit beigetragen. Wenn man heute in vielen christlichen Kreisen der Judensache mit einer gewissen 0bjektivi1|^e^enübersteht, iwjenn man heute der Judenfr^age aUen%^pbien ein viel höheres und vor allem, wohl^li^eres. Interesse entgegenbringt, so ist (djes zun* nicht geringen Teil auf das Konto der Abwehr zu setzen. Esist sicher, daß jeä heute um' die Judenheit um vieles schlimlmer stünde, wenn nichtall die Jahre hindurch tapfere jüdische und christliche Männerj unverdrossen und unermüdlich,, die Abwehr des Antisemitismus betrieben hätten. Alber nicht nur nach außen, auch nach' innen, auf flie Juden selbst, war die Abwehrtätigkeit von erfolgreicher Wirkung. So mancher in der Lethargie l>efangener Jude wurde durch sie erst aufgerüttelt und in ihm das jüdische Selbstbewußtsein geweckt. Man kann sagen, mit der Abwehr ist nicht allein der Antisemitismus;, ist zugleich auch der Indifferentistnus im; eigenen Lager erfolgreich bekämpft worden. Durch isie ist so mancher erst über das! Wesen des Judentums, über dessen geistigen und ethischen Inhalt aufgeklärt worden; durch sie hlat so imlancher sich vom1 gleichgültigen, tatiosen, zum! selbstbewußten, bekenntoistreuen und kampfesmutigen Juden gewandelt. Die Abwehr hat eine Fülle wertvoller Aufklärong und Belehrung in die weitesten Kreise getragen. JEinmal zu der Erkenntnis gelangt, daß die erste Vorbedingung einer erfolgreichen Abwehr die Kenntnis des Judentums sei, hat die Abwehr in unserem, eigenen Lager auf manche indifferente jüdische Kreise befrachtend gewirkt; sie hat den schlummernden, eingescMafenen Willen zum Judentum in ihnen neu geweelrt, . indem!-isie ihnen die Kenntnis des Judentums, seiner glorreichen Geschichte und seiner erhabenen Ethik vermittelte. So hat die Abwehr, die doch eigentlich etwas^Kegatives bedeutet, eine positive Leistung aufzuweisen, idie nicht hoch genug einzuschtätzen ist. * * * Mit dieser Nummer .tritt die ,*W ochenschrift" in. ihr. siebenunddreißigstes Jahr. Aus diesem! Anlaß soll Mer^anch - auf dje, erfolgreiche Abwehrtätigkeit 4er „W oc h eM s c h r i f t" hingewiesen werden. Seit sechsunddreißig Jahren steht. die „W o - ohenschrift" jn der Arena und kämpft mit Mut und Ausdauer für die Interessen der Judenheit und gegen Idie Feinde des Judentum^. Sie darf ohne, Ueberhebung das Verdienst für sich in Anspruch nehmten, stets treu und mutig die jüdische Sache vertreten zu haben; sie hat so manchen harten Kampf gegen die Feinde des Judentums ausgefochten und so manchen schönen Sieg errungen. Heute, da der Antisemitismus neuerdings frech sein Haupt erhebt und. die Draontensaat des Judenhasses in die Halme schießt, heute harren der „Woch'ens chrift" neue Aufgaben und neue Kämpfe. Sie bedarf dazu der Stütze und der Förderung ihrer altbewährten Freunde und Gönner. Jeder unserer 'geschätzten Leser hat die Pflicht, zur Verbreitung der „Wochenschrift", zur Vermehrung ihrer Abonnentenzahl das Seine beizutragen, um es uns zu ermöglichen, "den Kampf weiterzuführen, den Kampf gegen Lüge und' Niedertracht, für Recht um4 Gerechtigkeit! Der Schutz der Minderheiten im Friedensverträge* Hoch ist .der Friedensvertrag von St., Germain nicht ratifiziert, somit auch nicht in Kraft getreten,. Nichtsdestoweniger kann man sich schon jetzt mit den Bestimmungen desselben vertraut machen, da eine Aenderung des Textes für Oesterreich ausgeschlossen ist. Jene Aenderungen, welche nachträglich speziell an dem Abschnitte über den Schutz der Minderheiten zugunsten von Rumänien getroffen wurden, 'werden nur für dieses Land gelten und auf Oesterreich keine Rückwirkungen ausüben. Für dieses Land ist der Text des Friedensvertrages bereits definitiv festgestellt, von der Nationalversammlung genehmigt und vom Presidenten unterfertigt worden. Dieser Text soll den nachstehenden Auseinandersetzungen zugrunde gelegt werden,. - Es wird sich bei objektiver Betrachtung der einschlägigen Bestimmungen zeigen, ob die hochgespanniten Erwartungen, [welche an die neue Aera des Friedensvertrages geknüpft werden oder die Befurchtun,- gen, welche von anderer Seite laut geworden1 sind, Berechtigung haben. Der authentische Text ist der französische; auf diesen soll jeweils Bezug genommen [werden, wenn die deutsche Uebers'etzung dem französischen Texte nicht ganz entspricht. Der Schutz der Minderheiten wird im' Abschnitt V in den Artikeln 62—69 behandelt , Artikel 62. „Oesterreich verpflichtet .sich, daß die im! gegenwiärtigen Abschnitt enthaltenen Bestinr- . niüngen älsljkrundgesetze .anerkannt werden, daß kein Gesetz, keine Verordnung' und keine amtliche Handlung mit diesen Bestimmungen im Widerspruch oder Gegensatz stehe und daß kein Gesetz, keine Verordnung und keine amtliche Handlung mehr gelte alss jene." 1 . [ Artikel 63 garantiert allen Einwohnern Oesterreichs Schutz von Leben und Freiheit, sowie die freie Ausübung des religiösen Bekenntnisses. Artikel 64 und 65 enthalten Bestimmungen über die österreichische Staatsangehörigkeit. Die Bestinimungen von besonderem Interesse sind in den Artikeln 66, 67 und 68 enthalteni während Artikel 69 jene vielgenannte Klausel enthält, wonach alle den Schutz der Minderheiten betreffenden Artikel unter die Garantie des Völkerbundes gestellt werden. Artikel 66. „Alle österreichischen Staatsangehörigen ohne Unterschied der Rasse, der Sprache oder Religion sind vor dem!' Gesetze gleich und genießen dieselben bürgerlichen und politischen Rechte. Unterschiede in Religion, Glauben oder Bekenntnis sollen keinem1 österreichischen Staatsangehörigen beim1 Genuß der bürgerlichen und politischen Rechte {nachteilig sein, Wie" namentlich bei Zulassung zu Öffentlichen Stellungen, Aemtem und Würden oder bei |den verschiedenen Berufs- und Erwerbstätigkeiten. Keinem österreichischen Staatsangehörigen wer- , den im' freien Gebrauch' irgendeiner Sprache im! Privat- oder Geschäftsverkehr, in Angelegenheiten' der Religion, der Presse oder irgendeiner Art von Veröffentlichungen oder in öffentlichen Versammlungen Beschränkungen, auferlegt. Unbesthadet der' Einfuhrung ^.einer Staatssprache durch' die österreichische- Regierung werden nicht deutschsprechenden österreichischen Staatsangehörigen angemessene Erleichterungen beimf Gebrauclw

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