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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1919-11-28 · 45 (28.11.1919) · p. Seite 621

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
36 (1919)
Issue
45 (28.11.1919)
Date
1919-11-28
Page
Seite 621 (sequence 1)
Language
German
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ll». 4t Dr. Bloch’s jafergaag XXXVl WOCHENSCHRIFT Zentralorgan kür die gesamten Interessen des Judentums Poatspxrksjusnaint Deatschösterreich: 810,978 g Ungarn: 5.834 3 Tsohecho-Slöwak.: 10.976 oooo Redaktion and Administration: Wien, II/l, Praterstraße S Telephon 45.339 nwawgqcawBOWOBimoicci Wien, 88. November 1919 Erscheint jeden Freitag Brief-Adresse: Wien, 21/1. Praterstraße Nr. 9 Telegramm-Adresse: Bloch’s Wochenschrift Wien ^OC060COOOOCCOOOOOCO«»C05COOOOCOtiOO«iOM Bezugspreis 1 D.-Üsterr,: | Halbjährig ... IS Kronen 3 Ganzjährig . . . 3u Kronen ffir Tschechc-Slew. jäbrl. 30 K. für Deutschland und das übrige Aaslan jänrilch . . So Alk. Ein.-elexemp’>are . ES Beller „ Anzeigen; Die zweimal gespaltene 3 Petitzeile 70 Hetler SoooooooooQQOOOoooooocoooooooooooacoi Inhalt: Leitartikel: Gleichberechtigung oder „Mmoriiätsschutz“. — An die jüdisch«* Oeffen tuchkeil! — Monistische Märchtn. — VomJahrmarkt des Lehens. Glossen zur Tagesgeschichte. — Die Juden und der Bolschewismus. — Hugo Hasse. — Die Hetze gegen Geheimrat von Wassermann. — Eine jüdische Emigrationsorganisation. — Aufgaben des . amerikanischen Judentums. — Korrespondenzen: In der Wiener Gesellschaft für deutsche Zukunftskultur. — Der Skandal mit dem Leopoldstädter Tempel. — Ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes betreffend Exhumierung von Leichen. — Vermischtes. — Feuilleton: Israel. — Briefkasten. — Inserate. Gleichberechtigung oder „Minoritätsschutz".*) Die Herren Abgeordneter Stricker, Gemeinderat E h r 1 i c h und Bezirksrat Dr. Weiner erheben in einem „Offenen Brief“ in der „Wiener Morgen- Leitung“ vorn 8. November "1919 gegen Herrn Universitätsprofessor Dr. L. Königstein den schweren Vorwurf der Verleumdung, weil er in einem an die jüdischen Kultuswähler gerichteten Zirkular das jüdischnationale Programm 1 als einen Verzieh^ auf die volle Gleichberechtigung bezeichnet habe. „Ihr Aüfiruf enthält nämlich nichts anderes, als bewußte, oder, was bei einem sich an die Oeffetttlichkeit wendenden Manne nicht minder unverzeihlich ist, von einer schier unglaublichen / Ignoranz, zeugende Entstellungen und geradezuJ bösartige Verdrehungen eines heute schon jedem! politischen Kinde klären Sachverhaltes. Sie er-® heben gegen uns die ungeheuerliche Beschuldigung, daß wir freiwillig auf die staatsgrundgesetzlich verbriefte Gleichberechtigung der Juden verzichten.“ Dem Schreiber dieser Zeilen ist Professor Dr. Königstein Zeit Jahrzehnten nicht bloß als treuer Jude, sondern auch als Mann maßvoller Worte bekannt; der, in der Wahl der Ausdrücke selten verlegen, die gebührende Vorsicht nie außer Acht läßt. Die Schärfe der Anklageform in dem .„Offenen Brief“ und der Aufwand heftigster Redewendungen, die allerdings sonst nur zur Deckung schwacher Positionen verbraucht zu werden pflegen, rechtfertigt deji Versuch einer objektiven Prüfung der Grundlagen der gegen Professor Königstein gerichteten, heftigen Anwürfe. Die Frage lautet demnach:. Ist es in der Tat eine Verleumdung, daß das jüdischnationale Programm, das Unternehmen, die *) Von einem Mitglied der vereinigten' Wahlkömitees zur Vorbereitung der Wahlen in den Isr. Kultusvorstand erhalten wir vorstehenden Aufsatz mit der Bitte um dessen Publikation. österreichische Judenheit unter „Minoritätsschutz“ zu stellen, zur Schmälerung der staatsbürgerlichen Gleichberechtigung führt und führen muß? Der „Offene Brief“ verweist „auf die Tätigkeit der jüdischnationalen Mandatare im Parlament, im Gemeinder at, in den Bezirks Vertretungen“, die jlerm Professor Königstein zweifellos vertraut ist; es fragt sich lediglich, ob mit dem Kardinalsatz des Programme, dem Hauptziele all dieser rührigen Wirksamkeiten, dem Bekenntnis zu einem Nationajudentum in Oesterreich, die Unterstellung der österreichischen Judenheit unter „Minoiitäisschutz“ im Ernst mit der politischen und bürgerlichen Gleichberechtigung ohne Schmälerung vereinharlich ist. Wollte ich meinerseits versuchen, auf Grund logischer und politischer Argumentationen nach der . einen oder anderen Richtung ein yotum abzugeben, [so würde das kaum zum Ziele führen; es würde mir ^vielleicht die nötige Unbefangenheit oder die Kompetenz abgesprochen weiden. Wird doch seihst das Zeugnis des amerikanischen Botschafters Mergenthau, seine Erklärung, daß Angehörige einer nationalen Minorität wohl alle Pflichten Lagen müssen, nicht aber auf alle Rechte im Staate Anspruch haben; z. B. sie würden zum Heeresdienst herangezogen wenn ihnen auch Offizierssteiiungen versagt bleiben, weil für wichtige Vertrauensämter im Staate nur Angehörige der Majoritätsnation geeignet und berufen sind — wird doch selbst dieses Zeugnis eines Staatsmannes der Friedenskonferenz vollständig negiert Er, der bei jeder geeigneten Gelegenheit, bei politischen Diskussionen und Konferenzen, nicht minder wie. in privaten Unterhaltungen sein Judentum mit allem Nachdruck unterstreicht, aber für einen jüdischen Kataster als nationale Punzierung keinen rechten Enthusiasmus aufbringt, entbehrt als Ketzer der wünschenswerten Autorität. Ein anderer Weg soll und muß also eingeschlagen und ein Votum angerufen werden, das von einem Namen gedeckt ist, dem von gegnerischer Seite mit dem Vorwurf der Befangenheit und der Inkompetenz unmöglich genaht werden kann.

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