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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1919-08-15 · 32 (15.8.1919) · p. Seite 406

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
36 (1919)
Issue
32 (15.8.1919)
Date
1919-08-15
Page
Seite 406 (sequence 2)
Language
German
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äehe &0& Ör. BLOGÖvS WQCHENSCfißlFl? Nr. 32 prinzipienstarrsten Parteidogmatikern msher nicht ins Auge gefaßt wurde." (S. 24.) „Das wlle ^leidbiWaß vor dem Gesetz., der Besitz sämtlicher slaaisbüagerliehen Rechte, das1: geschlossene und sohdarisch^ 1^ eiiaer Sondergesetzgebung, gegen den Ersuch! von, Unterdrückung ' und Verfolgung im In- und Auslande, all das war auch durch die Organisationen in dem bisher bestandenen Rahmen möglich. Auch, die Bestrebungen für soziale Fürsorge und Pflege kultureller Interessen bestanden schon bisher, und wenn deren Ausmaß inicht befriedigte, so stehen, etwaigen Entschlüssen zur Erweiterung derselben keine prinzipiellen HindernisBe entgegen." (S. 20.) Vom Sian3puhfc-e ewirl?teh'afthchen Zweckmäßigkeit jedoch muß „mit der EinfühTung derartiger Institutionen eine solche Bedentungsminderung der Juden verbunden sein, daß nationaler Egoismus nie solche Forderungen hätte erheben dürfen." „Ein differenzierendes: Vorgehen Gruppen gegenüber, welche durch die verfassungsrechtlich verwendete Terminologie als Sondergruppe kenntlich sind, war in der Politik fast überall und zu allen Zeiten gang und gäbe." - „Ein von der Gesellschaft ausgeübter, vom Staate nur inofüziell geförderter Boykott, die Nichtbesehäftigumg von Angestellten, Beamten, Aerzten, Lehrern, Handwerkern usw. sind nicht Dinge, Welche dem Völkerbünde schon Handhaben zum Einschreiten geben konnten. Der Ausschluß von den Schulen, wenn etwa der dieser Nationalität zukommende Prozenteatz erreicht sein sollte, die Anwendung der Prozenmorm in den Berufen, für welche sich plötzlich „ein Numerus1 clausus als' notwendig" herausstellen sollte, etwa für die städtischen Aerzte und Advokaten, könnte für viele bald die Erkenntnis ergeben, daß sie statt der aktiven Träger eines „Rechtes" die passiven Träger eines Unrechtes' geworden sind." (S. 23/24.) : „Man hört dann eben nicht bei Bejahung des Staates, sondern die Verneinung des Staatsvolkes." 3,So ist <es aufzufassen, wenn die B enefizien des Skates als' Nationalgut des Staatsvol&es betrachtet weisden,so, Wenn etwa ein polsisteher A3^eoidneter 4ic leicht in anderen Staaten zu. linierende Anregung gab, daß im polnischen Staate Angehörige anderer Nationen nur ausnahmsweise Bodenbesitz sollten erwerben dürfen, undw-enn eben -auch die Hochschulen als nationaler Boden erklärt werden.", ' „in einer Zeit der forl^Trreitenden Vergesellschaftung der Produktionsmittel, der Verstaatlichung und Kommunalisierung der Betriebe, die die Mehrheit Aec Bevölkerung in Beamte und Angestellte verwandeäaa. muß, wird das ReGÜt auf Artet und* namentlich dasl auf qualffizierte Arbeit stets innerster Linien nur dm Jfations^ensDsssea z^geiwEigt werden. . In einer Zeit, in der;die ^ifneie Initia&ve . bindert ist, in der automatisch uaauä mmStaats -wsegeni^alle gleichartigen Betriehe zu Kaartellea und; -Zestealea: zusammengefaßt; -werden, ' wo^;die:c2t^iste^r'.-Mäer.vE^iisto£fe, die Bae|elaiig desJ Absafees, die Kontingentierung der Aafctsfeäfte vollfcommea in diexHaad; von Cliquen gegeben ist, die sich1 "des Vertrauen«i der nationalen Mehriieit erteiea, darf man den Gedanken, selbst diesen ßarteien, an deren wirklicher Gesinnung kein Zweifel sein kann, für diese unsauberen. Manipulationen den sanktionierenden Rechtstitel zu genen, als iein Spielen mit dem Feuer bezeichnen." (S. 28/29.) JjBa^'fetwla',die 'Eatente. und der..Völkerbund Feindseligkeiten gegen die Juden, schon yerhind.ern würden, ist ein leerer Traum: Der herrschenden Nation bleibt es* stets möglich?, kardinale Lebfensinteresseil einer un^ angenehmen Minorität zu schädigen, ohne daß dadurch, dem Ausland die Möglichkeit einer Intervention gegeben wäre, selbst wenn es dazu geneigt sein sollte." (S. 31/32.) ' „Wir Wären indes? nicht einmal in der Lage, irgendwelche sachlich - stofflichen Inhalte für eine nationale Autonomie zu nominieren; Die, unter diesem Gesichtspunkte betrachtet, lächerliche Bedeutungslosigkeit der Selbstverwaltung auf den untergeordneten Gebieten der . bisherigen Kultusgemeinde, selbst wenn dieselbe in Hinkunft auf das großartigste ausgestattet würde, bedarf gar nicht dieses Mittels und rechtfertigt vor allem in keiner Weise die tatprotzige Päthetik,, mit der man jetzt diese Liliputsache unter Anwendung einer vagen Aeqrrivokie zu dem notwendig ' auf eine ganz andere Perspektive eingestellten Prinzip der nationalen Autonomie in Beziehung setzt. Eine auch nur die wichtigsten Belange» des staatlichen Lebens umfassende nationale Selb stregierung ist eben für die Juden der Diaspora gar nicht denkbar. Die Frage des Vorhandenseins1 einer gegenwärtigen Nationalität selbst schon ist ja mehr als' kontrovers. Was also bleibt? Nur um1 des Bekenntnisdranges und um: des politischen Betätigungsstrebens will dieser Eifer für den Ruhm des Herostrat, der die mühsam genug erworbene Gleichberechtigung Wieder in ein Recht von Metöken zurückveiwandelnwill?" (S. 39.) „Der Nationalismus; der, Juden ist infolge der eigenartigen Verhältnisse unseres Volkes notwendig em .Begriff'ebener.Aj^ Utis'che/Ueberzeügung hat [daraus, einen. Analogienationalismus' nach' Art aller wjbrigen Völker gemacht. Dieses Anälogiedogma aber und dieses' Wort von der Nation sitzen heute so verhängnisvoll fest in den Köpfen, daß es1 fast aussichtslos erscheint, hier noch Wandel schaffen' zu" wollen." (S... 43.) „Daß die Juden im Gegensatz zu ihrer bisherigen Assimilations'sucM, durch' welche sie ihr Judentum deklassierten, sich, ehrlich, und offen dazu bekennen, daß sie den würdelosen Fremdenkult und das ch'arakterwidrige Streben, sichhinter fremden Parteien zu verstecken, aufgeben, nicht mehr unter einem ethnischen Pseudonym ihr Dasein fristen, daß sie sich dem Geist des . Ghetto und der politischen Entmündung entziehen und selbstbewußt die Pflichten gegen das eigene Volk und die Zugehörigkeit zu ihrem Stamm (bejahen, daß sie endlich im Falle, der Unterdrückungsgefahr Bürgschaften. für Recht und Freiheit fordern sollen: diese Selbstverständlichkeiten von uns besonders betont zu verlangen, dürfen wir wohl für überflüssig erachten." * „Wogegen, hier Stellunggenommen wird, ist das formale Prinzip der poHtischen Konstituierung als eigener und damit als framder Nationalität in den Nationalstaaten der Diaspora, die Forderung von Minoritätsrechten und von politischer Autonomie, die — vom Standpunkte des Landes betrachtet — eine Heteronömie, das1 h'eißl ein Fremdenrecht bedeuten würde und die verfassungsrechtliche Stabilisierung dieser Sonderstellung durch die Staatsgrundgesetze." (S. 73/74.); „In der sogenannten inneren Politik der Jüdisch- nationalen'ist heute der. Gedanke zum,.Programm geworden, daß Leben und Lehre auch' der europäischen Judenheit zentriert werden müßten durch das' Wesen

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