Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 36 (1919)
- Issue
- 10 (7.3.1919)
- Date
- 1919-03-07
- Page
- Seite 140 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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tt6 r : Dr. - Wöckmrfchrift .-**• 10 erMMmig B^loffen, den Verband g^frechtzuerhLlt-m rnK einer Zur geeeigneten Zeit emzüberufenden autzerordentlich-en ^Generalversammlung die notwendigen StakutenLnderungen vorzubehalten.- Nach Vorlage ^mes vom Kassier ~ Prof. Dr. GokdhaMMer ausgearöeitetrn Kassaberichtes über die letzten fünf Jahre schloß der Vorsitzende die Sitzung. . Wien. 2n Angelegenheit des Frldrabbtners Dr. Frankfurter erhielt der israelitische Tempelverein für den 19. Bezirk, in Wien nachstehende Zuschrift: . An den verehrlichen Vorstand des Tempekrereines Döbling. lleber Ihr Ansuchen haben sich die Unterzeichneten zu einem' RichLerkolkegium konstituiert und die gegen Herrn Feldrabbiner Dr. Frankfurter erhobenen Beschuldigungen an der Hand, des ihnen vorgelegten Materials eingehend geprüft. - Dieses Material bestand 1. aus einem; , mit .„Eiin sonderbarer Feldrabbiner" überschriebenen Artikel in „Dr. Bloches Wochenschrift" (Nr. 1 vom' 3. Januar 1919), Z. aus brieflichen Mitteilungen, die Herr Dr. 3. S. ° Bloch. Redakteur der genannten Zeitschrift, an den Dör° Wmd des Döblinger Tentpel^e'eiies und an das Richterkollegrum gelangen ließ, und 3. aus den Aussagen der durch Herrn Dr. Bloch namhaft gemachten Zeugen, von denen die in Wien sich aufhaltenden einvernsmmen werd«r konnten. D.ie Behandlung dieses Materials hat zu folgendsn LrgOms geführt: 1. Herr Dx. Frankfurter mar kraft seiner Bestellung zum Feldrabbiner berechtigt und verpflichtet, hie Trauungen von Mililärxttsonen, die der militstrgMtlichen Jurisdiktion unterstanden, zu vollziehen und dir Legalität der durch ihn vollzogenen Trauungen kann in beWg auf die -einschlägigen Bestimmungen des bürgerlichen Gesetzbuches nicht Zweifelt werden. 2. -Verfügungen desKriegsministerrums, die nicht erm i t f tMt r matz en durch Herrn Dr. Frankfurter veranlaßt wurden (wie z. B. die Einflußnahme auf die Zensur beim Verbot der Veröffentlichung von Aufsätzen mch Zeitungsnotizen, sowie die Abkommandierung einzelne- Feldrabbiner an die Front), konnten, wir nichtzur Unterlage unseres Urteils machen. 3. Die Denunzierung von Feldrabbinern oder eine sonstige chtenrührige Handlung kann Henn Doktor Frankfurter nicht als er wiesen zur Last gelegt werden. Hingegen trifft ihn Mit Recht der Vorwurf, daß er. von übertriebenem Ehrgeize erfüllt, bestrebt war, seine eigene Person in den Vordergrund zu schieben und durch icm, für einen Feldrabbiner allzu strammes und strenges militärisches Betragen sich eSne gefestigte und angesehene- Position bei seinen Vorgesetzten Militärbehörden zu sichern. Dieses Bestreben hatte zur Folge, daß er im diensttichÄr. Verkehre mit Feldrabbinern, sowie bet dienstlichen Emgaben und Referaten, welche Feldrabbiner betrafen, die Kollegialität und die Rücksicht 'auf die "Standesgleichheit derselben vermissen ließ, uNd daß er ferner jüdischen Soldaten, die m religiösen Angelegenheiten seine Intervention 'anriefen, zuweilen brüsk begegnete. In diesem Zusammenhänge muß bemerkt werden, daß die von Herrn Dr. Frankfürter in einer Zuschrift an das Reservespital 18 verlangte Bestrafung eines jüdischen Soldaten, Mißbilligung verdient, obschon Herr - Dr. Fra n k fu r t e r dargelegt hat, daß er es nicht - auf Lid Bestrafung des Betreffenden abgesehen hat, .sondern E rMch feststellen wollte, ob hinter diesem? Soldaten dein MMühbintzr feindliche' Elemente stehen, und daß er nachträglich das 'SpjtakchMmLndv^vrsttD^Mt,'.vond« Bestrafung abzusehen. - . 4. Die Erhebung der .SLolagebÜhren'-wqr infSbme^ der milltärffchrn Vorschriften auch wahEb cherMMgszeit ün Hmterlande berechtigt. Auch diy AichahnE'Mn Honoraren bei geistlichen Funktionen.- für dir eine, Verpflichtung nicht vorlag, war .gemäß einer' Entscheidung des Fekdsuperiorates nichck standeswidrig. . Allein die Forderung eines bestimmten Honorars bei Begräbnissen, wie dies in einem, uns vorgelegemn Falle nachgewiesen erscheint. Muß getadelt.werden, obgleich wir anderseits feststellen können, baß Herr.Doktor Frankfurter in anderen zu unserer Kenntnis gelangten , Fällen bei Vornahme geistlicher Funktionen auf jedes Honorar verzichtet hat. 5’ Es war nicht unsere Ämtes, die durch Herrn .Dr. Frankfurter vollzogenen Trauungen in bezug lauf-ihren religionsgesetzlichen Charakter einer.Prüfung zu unterziehen, da in dem uns. vsrgelegenen Materiale e'ne Beschuldigung, in dieser.Richtung nicht enthalten, war. Dessenungeachtet sehenwir uns auf Grund mancher bei diesen Trauungen in Erscheinung getretener Momente (d'e ständige.Jnsansprstchnahme einer nichtjüdischen Assistenz chei Verabreichung des Kos sche! brocho, der - Trauungs-!Vollzug ohne Minjan und ohne Kethuba, die stngenügende Dbforge für das Vorhandensein von religionsgesetzlich -gültigen Trauzeugen) zu der 'Feststellung veranlaßt,-daß Herr Dr. F r an k f u r 1 e r bei Handhabung der auf die Trauung bezüglichen religionsgesetzlichen Vorschriften oberflächlich und leichtfertig vorgegangen Ist- b/Herrn Dr. Frankfurter gebührt Anerkennung yafür, daß.er es verstanden hat, die.seiner Milung anvertrauts Militärseelssrge organisatorssch auszubaurn und zu einem! in MilMrkreisen gewürdi^m Faktor zu gestalten. Es muß ferner^aMkgnnl werden, daß er oft mit Nachdruck und ErfvlK-bir^ religiösen Anteressm der jüdischen Soldaten vor den MiWÄöHSrben vertreM hät. Wien, 10. Adar I. 5679. ' - > . Dr. T. Chafes.m. p., Obsrrabbiner. Moritz K ramm er w. p.. Jakob Ho ff mann «. K . B^irksrabbiner in Radautz. Vermischtes. „HiffskvMmissron 1915" und .Lüdi^chjes Waisenhaus" (»MWrreWfches LmrdeskLMitee") für PMstma. Men. 4. Vrant«nb»rrz»ste 14. Geschäftsstelle: Wien, U.f Kleine Schiffgaffe 8/6. £efejj|oir44871: Heinrich Mandl, Wien, Jäkob Wolf, Wr.--Neustadt, §c 500 ft.; Israelitische ftultusgemeinde ftarölinental.395 ft;; Adolf fterzkeTneti,; ÄetsJemei" Philipp >v. Eomperz, Wien, je 100 St.; Artur Bischih, Budapest, .50 ft.; Chewra ftadischa Deutsch-Brod 40 .ft.; Heinrich" Jünker, Budapest, Rabbiner Dr. H. Flefch, Stadl ftanitz, je 30 ft.; Helene' Walkovits (für Waisenheime), Eduard Jonas, Schachtitz. - H. Reif, Wilhelm Löbl, D. Walkovits, Adolf Lampl, sämtlich in Wien, Josef ftrautz, _ Lazio ftondor^ beide in Budapest, Samuel ftoßteliß, Somdathely, Äron Nager, .Oderberg, Jindrich Lautmann, rorarnaadeYy. [VostpjQT fc 20 ft:; Moritz! Oeger, Wien, 18 ft.; Dr. Heinrich Münch, Wien, 15 ft.; Wilhelm Lömy, Eduard Oesterreicher,' Gustav Pach, , Mar Mellinger, Berta Neumann, sämtliche in' Wen; Adolf Feher, Frau .Dr.. Simon Büdai, S. Armin ftrautz, ftarl. ftlein, sämtlich' in Budapest; Distriktsatzt- Dr. <£. ftonrad, Mayersdorf; Ludwig Nasch, Holleschau je 10 ft.; Gtza Pick; Möbeletablissement Siegmund Oppentzerm; Arnold Lemberger, Charlotte ftohn, . Adolf.? Böhm. Gustav- Libesny, sämtlich in Wien; I. Nutzbaum, ilng-.Mstra; Artur Mahler, Deiilsch-Brod; Lippot Nadas, JenS ftery, beide in Budapest, je 5 ft.; , Heinrich ftesfler, Baumeister (Leo Buchen, Heide in ftarlsbad; Jostf Lettner, Wien, ft 4 ift.; Doktor H.; Löffler, Wien, 3 ft.; Benö ftM Budapest: Michael Eoldstaüb, Jostf.ftl«n, , Enr. Lustgarten, Dr. Moritz Neumann, '--«i- 'DrVd"Meller,. PmtliÄ fn Wien, ß«. 2 $%'' ««äss;-