Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 35 (1918)
- Issue
- 35 (6.9.1918)
- Date
- 1918-09-06
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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DM 560 Dr. Bloch's durch ein freies Wort, durch HmwerF. auf Schäden in der Gemeinde die Gnade des .Vorstandes zu verscherzen, ist unter.Umständen für ihn bestimmend, die ethischen Beweggründe seines berufsmäßigen Wirkens in den Hintergrund treten Zu lassen. Durch die weitere Tatsache, daß der RaMLner in Wien bei ^Trauungen und Leichenbegängnissen für seine Funktionen auf die Honorare der Parteien angewiesen ist, sieht er sich, vor die traurige Alternative gestellt, solche Funktionen entweder -gratis leisten M müssen oder von der Partei in einer seinen Stand und sein' Apsehen durchaus de- . gradierenden Weise ein — Honorar entgegenzunehmen, das einerseits vorn Publikum oft als gehässige Mehrbelastung empfunden wird, da es irr Unkenntnis! des wahren Sachverhaltes annimmt, daß der Rabbiner aus der bereits erlegten Taxe seinen entsprechenden An Ml erhalte, anderseits den Rabbiner auch in eine gewisse Abhängigkeit vom Publikum bringt und ihn hindern kann, frei seiner U^eber^eugung zu folgen. Zu registrieren ist die im Publikum^bestehende Weirmng, der tkst mit peinlichem Gefühl, ja sogar mit Grtrüstung oder Medisanee Ausdruck gegeben wird, daß Rabbiner — gottlob nur einzelne — aus Konkurrenzneid ihren Kollegen FunAionen bei einträglichen Leichenbegängnissen und Trauungen abzujagen versuchen, ehr Vorgehen, das allerdings geeignet ist, die Diskreditierung eines solchen Seelsorgers im weiten Kreisen begreiflich. zu machen und ihm den Charakter eines „Geschästsmarme s" aufzuprägen. Daß sich eine solche Vox popall überhaupt bilden kann,' ist ein trauriger, aper schlagender Beweis für die Uusi Haltbarkeit des bestehenden Systems'. Es liegt aber auch nähe, daß der Rabbiner dmrchj die geschilderten Ber-- ' HÄtnisse sin Gegensatz zu denen Dieutschlands, wo sich Mn Wirken segensreich auf Alle .Gebiete des jüdischen. BoWlebens und nicht zum geringsten auf die-jüdische Wissenschaft erstreckt —^ bestehen doch dort mehr als zweihundert literarische Vereine —, nicht immer jene ideale Tätigkeit entfaltet, die auf hie Befestigung des Glaubens-, auf die Hebung des sirltuvellen Niveaus, was durch häufigen Kontakt mit den Mänbigen und durch volkstümliche Vorträge für groß und klein in ersprießlichster Weise geschehen könnte und-auf die eigene wissenschaftliche Metätigung gerWet ist. Mr völlige Abhehr von dieser bedauerlichen Krabwürdigung des! 'Rabbi-» ners kann wohltätigen Wandel schaffen und dem Stands die' ihm gebührende, für das Judentum so heilsame Autorität zurüc^eben. Man gewähre - den Rabbinern ein der Würde chres Standes -entsprechendes,' den ZeitvckchÄtniffen gemäß erhöhtes, in Perioden von vier bis fünf Jahren automatisch steigendes- Mmndgehalt undfür Funktionen bei Trauungen und Leichenbegängnissen einen gewissen prozentualen Anteil an den hieW ein-, gehobenen Taxen) verpflichte sie cSjte, jede wie immeü geartete Geschenkannahme abzulehneneine VerpMchtu»K der sich, die MMnev unter den geänderten- W-» soldungsverhÄtnissen gewiß? gern im Interesse-der Mirde ihres Standes unterziehen werden! DK gleichen Bestimmungen mögen ymtatis inutandis für die Übrigen Funktionäre nnd GemeindeMge? stellten Anwendung finden! Gegenwärtige Ausschaltung derFach*: _ leut e. Ein zweiter Uebelstanß welcher der gesunden- Ent* Wicklung des Wiener Judentums abträglich ist, liegt in der statutarischen Ausschaltung der 'Rabbürer und sonstigen Fachleute von der Beratungsstübe der Gemeinde in den ihrer berufenen Meinungsäußerimg unterliegenden Materien; denn 'das statutenmäßig chM12, 37, 72) vorgesehene Mnverirehmen mit dem-Rabbiner WöHhfchrift v ** v Pr. 85 im Stadium der Vorberatung ist tatsächlich, von illusorischem W.erll' Dazu kommt, daß die Rabbiner sowie sämtliche G.emeindeangestellte vom passiven Wahlrecht' ausgeschlossen sind (§ 4 der Wahlordnung,'Seite 35). Man denhe nur, welchen Gewinn an der im SitznngD saal oft vernrißten SackMnde es zu bedeuten hätte,, wenn auch die Rabbiner und Religiouslehrer oder sonstige sin - Dienste" der Gemeinde' beruflich tätige Männer im Kultüsvorstande vertreten wären! Im Hinblick Ms dje angeführten Umstände wirddie Forderung aufgestellt, das Statut nach, folgenden Gesichtspunkten zu ändern: § '4 der Wahlordnung.. Seite 35, halt zu entfallen. § 37, > Anhang Seite 14y' hat zu lauten: <Es hat als Grund,- satz zu gelten, daß in allen religiösen und rituellen Fragen der Oberrabbiner und zwei von sämtlichen Wiener Gemeinderabbinern periodisch zu wählende Delegierte, in Fragen des Religionsunterrichtes der Öberrabbiner und zwei von sämtlichen- Religionslehrern periodisch zu wählende Delegierte sowohl im Kultnsvorstande als' auch in den betreffenden Koumnssionen Sitz und Stimme haben. ' , Sämtliche von der Wiener Kultusgememde anerkannten .Raibbrnrer (die Vereinsrabbiner sind von der Gemeinde unter allen Umständen zu übernehmen und die Unterschiede zwischen nominellen und wirklichen Gemeinderabbinern halben zu entfaltzn) bilden ein Ra bb ivi er ko \l eg i um, das aus fesirer Mitte zwei Mitgli eder entsendet, die mit dem Oberrabbiner das dveiglW drige Pet-Din bikden. Ueber sämtlßhe in' § 4*2 angeWrten Disziplinarfälle des Uabb-inerstandies hat ein Ehren-- und Disziplinarrat zu entftheiden, der sich aus. einzeln - Mitglied des Kul-tusvorstandesaus zwei, Mit- ' gliedern des Rabbinerkollegiums, einem Delegierten der isr.-theok. Lehranstalt in Wien und einem Rechtskundigen Fusammensetzt. Außerdem hat -ein Appellationsge-- richtdem unter, dem Vorsitze des Präsidenten oder eines- Viz epräsid enden der Kültusge-meinde drei Mitgliedjsr des- Vorstand D, der-, Oberrabbiner und zwei Mitglieder des RabbinerkMegi-ums augshören, die letzte Instanz M bill)en. Diesem OL erdiDptM-aiwate. ^rrffelW^ verständlich Hem Mitglied der erMn. Instanzbeigezogen werdM. Me' Berufung.anöffentliche Gerichte ist aüs^ . geschlossen. Demgemäß ist § 42, Sesie 15, zu streichen. Nach diesen Gvuichsätzen müßten ähnKche Senate auch für die ReligiönsHehrer und die anderen Angestelltem der- Gemeinde geschLlffen werden. Es ist anzunehmen, daß die derävt organisierten Rabbiner die Gelegencheit gern ergAvifen werden, zum Wöhle des Gesanrsiudm-- tums undihrev Gemesirdengemeinsame Beratungen .zu pflegen. . ' . , MegsdMyraMrrnr Mifißrp KMirrr urrd KstLLteu. Seine MajefM der KaHer. hat verireyen: d asRütterkrewz deS F r nn-z- Jof-e f-Ord ens mit der Krieasd-ekoration dem Major d. .Ri Ernst" P ich Quartiermeisterabt:, dem tötlichi vernngWckten Ldst.--Ober-- arzt Dr. Alfred- G-r ü n fcha n n, Armeekdv-; .das -D^^i.tL-'rd-erH*i'e'jr-MrruL 3. Klasse mit den Schwertern in Anerkennung tapferen Verhaltens vor dem Heinde dem Oberleutnant d. R. Da. Moses S i m o n, J.-WH den Leutnants d. R.( Andor W ei n, Felda.rt.Meg>, Simvn Sto rch- Feldarsi-Reg., dem einer. Verwundung erlegenen- Leutnant d. Ri Joses Pol-lak, Feldjägerbatailkon; " / ‘ - d uss NB er nie S i g rvum l-a ub i's bei gleichzei-' tiger Verlechüng der Schwerter für tapferes' Verhalten vor dem'Feinde dem Leutnant d. R Moritz! Me ncke's, recte L i n d n.e r, J>R., dem Obemrzt d: R. Dr: Mäjer