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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1918-08-16 · 32 (16.8.1918) · page 20

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
35 (1918)
Issue
32 (16.8.1918)
Date
1918-08-16
Page
– (sequence 20)
Language
German
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Seile 524 Dr. BLochD Wochenschrift Nr. 32 Israelitlsck« knDnsgsmslnäo Visu. Z. 1658 ex 1918 Kundmachung betreffend die Errichtung' von 1. Der Vorstand beabsichtigt für den gegenwärtigen Bedarf an temporären Bethäusern durch eigene Maßnahmen vorzusorgen und wird demgemäß unr im Falle tatsächlichen Bedürfnisses die. Genehmigung für ein temporäres Bethaus an Private erteilen. Hiezu ist im Sinne des § 79 des Gemeinde-Statutes die Bewilligung des Kultusvorstandes vor Erlangung'der behördlichen Genehmigung einzuholen und wurden hiefür folgende Normen festgesetzt: 2. Die Gesuche um Bewilligung sind bis längstens 12. August d. J. im Einreichungs-Protokolle der israelitischen Kultusgemeinde, I., Seitenstettengasse Nr. 4, II. Stock, zu überreichen. Später «Mengende Gesuche werden znrnckgewiesen. Auf nicht entsprechend belegte Gesuche wird keine Rücksicht genommen.' 3. Die Gesuchsteller haben für sich und für die zu verwendenden Vorbeter (die Namen derselben: sind im Gesuch anzu-" geben) genaue Ausweise über Charakter, Moralität und Befähigung zu erbringen. 4. An weibliche Personen wird weder direkt noch indirekt eine Bewilligung erteilt. 5. Die als Betlokale einzurichtenden Räume müssen sich für diesen Zweck vollkommen eignen und ist die Zustimmung des Vermieters sowie des Hauseigentümers zur diesfälligen 'Verwendung schriftlich beizubringen. 6. Wohnungen und andere Lokale dürfen nur dann zur Abhaltung des Gottesdienstes verwendet werden, wenn sie vollkommen ausgeräumt sind und an den Fes lagen ausschließlich für den erwähnten Zweck benützt werden. 7. Die Errichtung eines temporären Betlokales in der Nähe von ständigen Bethäusern wird in der Regel nicht bewilligt. - 8. Ein Ankauf von Betsitzen seitens der Kultusgemeinde ist nicht zu gewärtigen. 9. Die Bewilligung -wird, den Betlokal-Inhabern nur, unter - der Bedingung erteilt, daß dieselben? der Kultusgenfeihd'C' für Suni bemittelte Personen (Männer und Frauen) zusammen den zehnten Teil der vvn der Behörde genehmigten numerierten Sitzplätze unentgeltlich bis längstens 28. August 1918 zur Verfügung stellen. 10. Zur Sicherstellung der Einhaltung dieser Verpflichtung sowie aller für die Erteilung der Bewilligung zur Errichtung eines temporären Bethauses gestellten Bedingungen ist eine Kaution zu erlegen, welche bei Nichteinhaltung auch nur einer dieser Verpflichtungen für wohltätige Zwecke der Kultusgemeinde verfällt. Die zu leistende Kaution wird auf Grundlage der seitens der Behörde bewilligten Anzahl von Sitzplätzen mit je K 1.— für den Sitzplatz bemessen. 11. Der Text einer etwa beabsichtigten Axmoncierung oder Plakatierung ist dem Gesuche zur Genehmigung .anzuschließen. 12. Unmittelbar nach den hohen Feiertagen ist an den Vorstand der israelitischen Kultusgemeinde Wien ein Verzeichnis der heim Aufrufen zur Thora erfolgten Spenden mit Namen und Adresse des Spenders sowie genauer Bezeichnung des Zweckes einzusenden. Es ist Pflicht einer jeden Partei, für eine entsprechende Polizei-Aufsicht auf eigene Kosten zu sorgen. Als »Hausandachten« werden nur Jene gottesdienstlichen Uehnngen betrachtet, welche ohne jegliches Entgelt und lediglich Familienangehörigen zugänglich sind. Wien, im Juli 1918. Der Vorstand der israelitischen Kultnsgemeinde. Nur nsffe wenige Exemplare! Vom jugendlichen Schriftsteller Dr. Adolf Heinrich ia ndair in, Wr.-Ne u s tadlisind erschienen und gegen Nachnahme oder Voreinsendung. des::Betrages zu beziehen: Ein neues Licht. Roman. 2. Auflage. Preis K 3.—. Eine: vortreffliche Schilderung .des Lebens in einer kleinen jüdischen Gemeinde und die internen Vorgänge bei der Wahl eines neuen Rabbiners. Eine Ejsches Chajil. Das Lebensbild einer edlen Frau. Preis K 2.—, * Eine wahre, kulturhistorisch ..interessante und packende^ Schilderung aus dem Familienleben eines jüdischen Bürger-, hauses, wie sie immer seltener werden. Abraham Goldfaden, sein Leben und Wirken. V ergriffen! Intelligentes Fräulein absolvierte Gymnasiastin, mit Sprachkenntnissen, auch Hebräisch, sucht Beschäftigung für halbe Tage. Gefl. Zuschriften an Dora, XX., Jägerstraße 19/10. In einem Wiener Rabbinerhause werden 1 bis 2 größere Knaben, nur aus erstklassiger Familie, in liebevolle Pflege genommen. Zuschriften an die- Redaktion dieses Blattes. G. Ein möbl. Zimmer in Mähr.-Östrau mit Klavier, möglichst mit voller Pension, für ein Fräulein aus gutem Hause bei feiner Familie* per 1. September 1918 gesucht. -Gefl. Offerte unter »B. S.<- an die Administration des Blattes Jüdischer intelligenter und (auch im Hebräischen) gebildeter, junger Mann, geschäftstüchtig, von allen als äußerst herzensgut und sympathisch gepriesen, 25 Jahre alt, eigenes Vermögen v vorläufig 30.000 K, sucht , zwecks^ Ehe Gedankenaustausch mit. ebensolchem, herzensguten »hmd—jhübschen Mädchen mit entsprechendem Vermögen, event. Einheirat. Gefl: /Antwort an das Ahkündigungs-Bnreäu dieses Blattes unter »Zion 54163«-. Ein Mädchen nach Ungarn! Zu meinen drei Kindern suche ich ein Mädchen aus gutem jüdischen Hause, des der deutschen Sprache vollkommen mächtig ist. Selbes soll auch in sämtlichen häuslichen Arbeiten, speziell in der streng, rituellen Küche behilflich sein. Für gute. Verpflegung ebenso familiäre Behandlung -wird garantiert. Zuschriften mit Gehaltsansprüchen sind zu senden an Samü Deutsch, Nyiregyhäza, Ungarn. , - itaroh N2D ruw1? . Soeben erschienen: Jüdische Neujahrskarten: Biblische, moderne und Genre, Dessin. " Palästina-Postkarten 100 Stück K 10.—; 1000 Stück K 90.—. Versand bei Voreins endung des Betrage s. °— Pöstkartenverlag Insliekf ~— WIEN, I.j Bauernmarkt 19.! BETHAUS ANZEIGE. Anläßlich der holten Feiertage werden am 5., 6., 7., 15. und 16. September im gut ventilierten Großen Festsaale der „Reichshallen“ Wien, I. Bezirk, Dorotheergasse 6—8 feierliche Gottesdienste mit Chor abgehalten. — Die kantorale Leitung hat der bekannte jüdische Sänger Herr J. Deutsch übernommen. Betsitzkarten sind ab Dienstag (20.) täglich von. 9 Uhr früh bis 7 Uhr abends im B e 11 o k a 1 e zu haben. Bethaus-Verwalfung (im Vorjahre „Adlon-Saal“.)

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