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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1918-08-09 · 31 (9.8.1918) · page 15

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
35 (1918)
Issue
31 (9.8.1918)
Date
1918-08-09
Page
– (sequence 15)
Language
German
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Seit» 503 M, 31 Dr. BkoW Wochenschrift Novellen^ Gedichte, von Fritz Gottwald. lkenien-Berlag, Leipzig 1918. K, 3.30. 25. Jahresbericht der israel.-theolog. Lehranstalt in Wien. Für das Schuljahr 1917/1918. Wien 1918. Verlag der israel.- theolog. Lehranstalt, 2, Bezirk, Tempelgasse 3. Krirfirafterr. Mcmani scher Nassenidealismus.' In der alldeutschen „Deutschen Zeitung" findet sich in großer Schrift das «folgende Inserat, dein wir als Dokument germanischen Nassenidealismus gern weitere Verbreitung verschaffen: „Deutsch gesinnter Schriftsteller germanischer Nasse, der weitzügige, für Deutschlands Zukunft bedeutsame Gedanken zu. verwirklichen strebt, bittet hochherzigen, kinder lo se n M illio n ä r, ihn entweder mit seiner Gattin und seinen blondhaarigen und blauäugigen »Kindern zu adoptieren»oder ihm die Befreiung aus seinem seine Kräfte lahmlegenden Beruf zu ermöglichen. Nur ernstgemeinte Einladungen zu persönlicher Vorstellung mit Zusicherung der Reisevergütung finden ' Berücksichtigung. Persönliche Anftagen vermittelt unter Zusicherung und Forderung strengster Verschwiegenheit die Geschäftsstelle der „Deutschen Zeitung". — Es äst ein untrügliches Kennzeichen dieses Idealisten germanischer Rasse, daß er es unter einem Millionär als Adoptiovaker mchh tun will. : \ : Katharina undl Lazar GoldsteinWe MWen-Stiftung. Anzahl der Pfätzje: Drei im Betrage von je >398 Kronen. Bewerbungsbetlechtigt sind: Dürftige, im Polizeibezirke Wien wohnhafte israelitische Witwen aus dem Zivilstande von tadelloser moralischer Haltung, deren Gatten in der Zeit vom '16. Juli 1917. bis 15. Juli 1918 ohne Hinterlassung eines Vermögens gestorben sind und namentlich dem Rabbinats- und Lehrerstande angehört haben. r. Vorzjug genießen: Bei gleicher Dürftigkeit jene Bewerberinnen, welche die größere Anzahl unversorgter Kinder besitzen. Gesuchsbeilagen: Geburtsschein der Bewerberin, Geburtsscheine der Kinder, DrauungsHchein, Totenschein des Gatten, Armutszeugnis und abhandlungsbehördl^cher Bescheid» daß die Verlassenschaft des verstorbenen Gatten armutshalber abgetan wurde. Einreichstelle: 1, Bezirk, Seitenstettengasse 4, 2. Stock (Einreichungsprotokoll) . Letzter Tag W Einreichungsfrist: 10. August 1918. Verleihlungstag: 15. Oktober 1918. ' Wien, 20. JUli 1918.' 1 Der Vorstand der israelitischen Kultusgemeinde W i e n. Zur Bewerbung find Eesuchsbögen zu verwenden, welche in der Einreichstelle (1. Bezirk, Seitenstettengasse 4, 2, Stock) unentgeltlich zu haben sind. ' S | KONKURS. - ■ g a , ■ An der österr.-ungar. Israel. Schule in Konstan- . ■ tinopel gelangen 4 ■ 2 Volksschullehrerstellen ■ zur Besetzung. Kandidaten, die in den Bürger- ° Z schulklassen den naturwissenschaftlichen Unterricht ■ ■ erteilen können, werden bevorzugt. Musikalisch » ■ gebildeten ist die Möglichkeit eines Nebenver- " Z dienstes der Israel. Gemeinde geboten. Gehalte" ■ 15 Ltq. Kriegszulage 10 Ltq. ■ ■ Gesuche sind durch das hohe k. u. k. Mini- Z Z sterium des Aeußern an das k. u. k. Öest-Ungar. ■ ■ Konsulat in Konstantinopel zu richten. g ■ Schulsektion der Oesterr.-Ungar. Israelitischen ■ Z Kultusgemeinschatt. . Z '■ H Wery Märdr« oder javge, Kinderlose Witwe israel. Konfession, womöglich einer slavischen Sprache mächtig, jedoch nicht Bedingung, wild als Stütze für eine ältere Erau sofort aufgenommen. Offerte mit Gehaltsansprüchen sind zu richten an Witwe Karoline Stein, Liptö-Szt. Miklos (Ungarn). Israelitische Knltuageineiude Wien. Z. IfibS ex 1918 Kundmachung betreffend die Errichtung von 1. Der Vorstand beabsichtigt für den gegenwärtigen Bedarf ah temporären Bethäusem durch eigene Maßnahmen vorzusorgen und wird demgemäß nur im Falle tatsächlichen Bedürfnisses die Genehmigung für ein temporäres Bethana an Private erteilen. Hiezu ist im Sinne des § 79 des Gemeinde-Statutes die Bewilligung des Kultusvorstandes vor Erlangung der behördlichen Genehmigung einzuholen und wurden hiefür folgende Normen festgesetzt: 2. Die Gesuche um Bewilligung sind bin längstens 12. Angust d. J. im Einreichungs-Protokolle der israelitischen Kultusgemeinde, I., Seitenstettengasse Nr. 4, II. Stock, zu überreichen. Später einlang ende Gesuche werden znrückgewiesen. Auf nicht entsprechend belegte Gesuche wird keine Rücksicht genommen. 3. Die Gesuchsteller haben für sich und für die zu verwendenden Vorbeter (die Namen derselben sind im Gesuch anzugeben) genaue Ausweise über Charakter, Moralität und Befähigung zu erbringen. 4. An weibliche Personen wird weder direkt noch indirekt eine Bewilligung erteilt. 5. Die als Betlokale einzurichtenden Räume müssen sich für diesen Zweck vollkommen eignen und ist die Zustimmung des Vermieters sowie des Hauseigentümers zur diesfälligen Ver- ' Wendung schriftlich beizubringen. 6. Wohnung-n und andere Lokale dürfen nur dann zur Abhaltung des Gottesdienstes verwendet werden, wenn sie vollkommen ausgeräumt sind und an den Festagen ausschließlich für den erwähnten Zweck benützt werden. 7. Die Errichtung eines temporären Betlokales in der Nähe von ständigen Bethäusem wird in der Regel nicht bewilligt. 8. Ein Ankauf von Betsitzen seitens der Kultusgemeinde st nicht zu gewärtigen. 9. Die Bewilligung wird den Betlokal-Inhabern nur unter* der Bedingung erteilt, daß dieselben der Kultusgemeinde für unbemittelte Personen (Männer und Frauen) zusammen den zehnten Teil der von der Behörde genehmigten numerierten Sitzplätze unentgeltlich bis längstens 28. August 1918 zur Verfügung stellen. 10. Zur,Sicherstellung der Einhaltung dieser Verpflichtung-' sowie aller für die Erteilung der Bewilligung zur Errichtung einestemporären Bethauses gestellten Bedingungen ist eine Kantfon» zu erlegen, welche bei Nichteinhaltung auch nur einer dieser Verpflichtungen für wohltätige Zwecke der Kultusgemeinde verfällt. Die zu leistende Kaution wird auf Grundlage der seiten» der Behörde bewilligten Anzahl von Sitzplätzen mit je K1.— für den Sitzplatz bemessen. 11. Der Text einer etwa beabsichtigten Annoncierung oder Plakatierung ist dem Gesuche zur Genehmigung anzuschließen. 12. Unmittelbar nach den hohen Feiertagen ist an den Vorstand der israelitischen Kultusgemeinde Wien ein Verzeichnis der beim Aufrufen zur Thora erfolgten Spenden mit Namen und Adresse des Spenders sowie genauer Bezeichnung des Zweckes einzusenden. Es ist Pflicht einer jeden Partei, für eine entsprechend« Polizei-Aufsicht auf eigene Kosten zu sorgen. Als >Hausandachten< werden nur jene gottesdienstlichen Ufcbungen betrachtet, welche ohne jegliches Entgelt und lediglich Familienangehörigen zugänglich sind. Wien, im Juli 1918. Der Vorstand der israelitischen Knltnsgemeinde. Konkurs« Bei der israel. Kultusgemeinde in Hähr.-Ostratt gelangt die Stelle eines - .. Oberere ab 1. November 1. J. mit den systemmäßigen Bezügen zur Besetzung. Bewerber wollen ihre mit Geburta- und Heimatsschein unter Angabe ihrer bisherigen Tätigkeit und ihres Familien-- Standes belegten Gesuche Lis zum 1. September an den Vorstand der israel. Ki.ltusgemeinde Mährisch-Ostrau, Johannysträße 3, richten. M.-Ostrau, am 6. August 1918. Der Kultusvorsteher;

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