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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1918-06-07 · 22 (7.6.1918) · page 3

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
35 (1918)
Issue
22 (7.6.1918)
Date
1918-06-07
Page
– (sequence 3)
Language
German
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Nr. 22 Dr. Woch's Woch-nschrist Seitr 345 xinb jedenfalls ohne daß man sich selbst dabei tu iln - kosten Mrzt. - - . Einlehrreich es! Verhalten hiesstr ist das Verhalten . gegenüber. den Juden — ein, Volk von nur etwa zwölf . Millionen und ohne eigenen Staat, aber einflußreich durch Geld und. Presse und überallhin, reichende Ver- - bindustgen; ein. Volk, mitd em man rechnen muh, gleichvielob es dem, her mit. ihnr zu tun hatzs sei es im - ganzen, fei esi im einzelnen seiner Teile, sympathisch ..... ist oder nicht. Der furchtbare Druck, unter dem die zugleich, von den Polen gehaßten Juden Polens und Rußlands seitens . des Zarismus ständen, hat, bis die Vereinigten Staaten in den Krieg eintraten, den größten Teil der.sehr zahlreichen und mächtigen Juden Nordamerikas dem Vielst erbande, zu dem - Rußsland gehörte, - mehr oder wenigerabgeneigt sein lassen. . . .Deutschlandhat Polen, also, auch die Juden da- . Wst, vom russischen Joche befreit. ' Wer leider er- - - .kannte unsere Diplomatie nicht, . wie wichtig ■ es war (und. W, ..Jlchen' ,PoLerB. t ihrer nichtpolnischen Eigenart zu s erhalten und gegen, die Polen zu schützen. Schon das war geeignet, Mihftnnmuirg gegen Deutschland zu nähren. Und bald darauf hat die große russische Revolution, März 1917, alle Beschränkungen, denen die zahlreichen Nationen und Glaubensbekenntnisse des - großen Reiches unterworfen waren, aufgehoben (teilweise sreflich nur auf dem Papier aufgehoben) und dadurch dfe Erinnerung an das dem deutschen Schwert zu Verdankende noch mehr verblassen gemacht. Am 6. Dezember 1916 wurde Bukarest von den Deutschen. eingenommen. Mit einem Federstriche konnte man die schandbaren Ausnahm ebestimTnungen, unter henen die rumänischen Juden seufzten, beseitigen, und - dadurch die Judender ganzen Erde, wenn nicht zu . Dank verpflichten .(aus Dank.darf man "nie rechnen, insonderheit nicht in der Politik), so doch von nnsreundlicher Gesinnung gegenüber Deutschland fernzuhalten. Noch in demselben-Monat ist der deutschen Verwaltung in Rumänien die Nützlichkeit solcher Maßregel eingehend dargelegt worden und tzald daraus auch dem Auswärtigen Amte in Berlin, und zwar geschah beides von nichtjüdischer Seite, doch, ohne den wünschenswerten . Erfolg. Der Zionismus, tatsächlich zum Leben gerufen durch Theodor H e r z l, ,gestorben 3. Juli 1904, Hat schon in den letzten Jahren vor dem großen Kriege, gerade infolge der Bedrückung der Juden durch die Regierung des Zaren, dann während des Krieges außerordentlich an Anhängerzahl wie an Bedeutung und an Einfluß gewonnen-. Sein offizielles Programm, das des ersten Baseler Kongresses 1897, ist „Schaffung einer öffentlich-rechtlich, gesicherten. Heimstätte in. Palästina". Dieses P vo gramm' trat d er türkisch en Regierung nicht zu nähe. Hätte der Vierbund sich,zu ihm bekannt, das heißt, hätte die- Türkei, unbeschadet ihrer Hoheitsrechte, für Inden das 'Einwandern und das Erwerben von Grundbesitz in Palästina erleichtert, so wäre die Stimmung der Juden d er n eutralen Länder vierbundsfreundlich geblieben oder, geworden, und die Juden der uns feindlichen Länder hätten , nur als' Militärdienftpflich- tige sich, am Kriege, gegen nutz beteiligt. ~ Jetzt aber hat England den Zionisten Aussicht aus Erwerbung Palästinas als eigenen Staat gemacht (was mähr ist als eine „gesicherte Heimstätte"), natürlich unter Oberhoheit Englands, das! durch diese Oberhoheit sich den Besitz des Suezkanals sichern will. .Und jetzt ist die Geldmacht der Inden der Vereinigten Staaten von - Nordamerika sowohl dem revolutionären .Rußland als auch England und seinen Kasallen sonne den Bereinig reu Staaten selbst zur Verfügung. Gegenwärtig bietet srch wieder eine Gelegenheit, zu verhüten, daß jüdische Belange in einer für Deutschland abträglichen Weife von unseren Feinden benutz! werden: der Bnkarefter Friede. Dcch Vorhandensein von Inden in Rumänien ist seit dem 12. JahrhunderttMn bezweifelten älteren Spuren sehe ich hier ab) sicher bezeugr. FeindlicheGei sinnung gegen sie und. Verfolgungen treten seit dem letzten Viertel des 18. Jahrhunderts deutlicher, hervor: der Friede von Kütschük Kainardschi 1774, durch welchen die Türkei das Norduser des Schwarzen Meeres verlor,: gab- .Anlaß zu den Reibereien auf der Balkan- Halbinsel zwischen Oesterreich und Rußland. Erfteres nahm die Juden dort in seinen Schutz, und infolgedessen wurden diese als „Fremde" betrachtet. Besonders stark waren die Drangsatiermrgen der Juden vor und nach der Regierung des Mexander Cnsa (1859—1864). Das veranlaßte den Berliner Kongreß, als Bedingung für die Anerkennung der Selbständigkeit im Artikel 44 zu bestimmen: „Der Unterschied, des Glaubens und des Bekenntnisses bars niemandem als Grund der Ausschließung oder der. Unfähigkeit entgegengestellt werden, die bürgerlichen und die politischen Rechte zu genießen, zu öffentlichen Ajemtern, Funktionen und Ehrenstellen zuge-. lassen zu werden, die verschiedenen Gewerbe oder In-' dnstrien, an welchem Orte es sei, auszuüben. Die Freiheit der öffentlichen Ausübung aller Kulte wird allen Angehörigen des rumänischen Staates gesichert sein, ebenso allen Fremden. Die Staatsangehörigen aller Mächte, Handelsleute oder andere, werden in Rumänien ohne Unterschied der Religion in völliger Gleichberechtigung behandelt werden." Die Kongreßprotokolle ergaben unzweideutig, daß ebenso wie für Bulgarien und Serbien völlige Gleichberechtigung der Juden auch für Rumänien gewollt war. Was aber geschah? Die europäischen Diplomaten und zum Teil die öffentliche Meinung ließen sich täuschen durch die Zusage der rumänischen Regierung, sie werde, um die Judenfrage durch Aenderung der Verfassung zu regeln, auf Grund des Artikels 129 der Verfassung die dazu erforderlichen Revisionskammern be- ' rufen. Diese aber beschlossen am 23. Oktober 1879,. also fünf Vierteljahre nach dem Kongreß, daß zwar die Religion niemanden an Erlangung der bürgerlichen und politischen Rechte hindern solle, aber alle Juden Rumäniens, auch die, deren Familien seit Jahrhunderten im Lande wohnten und die niemals unter dem Schutze eines anderen Staates gestanden hatten, als Landfremde zu betrachten seien. Durch diesen Beschluß wurden die. Inden Rumäniens für vaterlandslos, fast für vogelfrei, erklärt und auch der geringen ihnen vorher noch gelasse-. nen Rechte beraubt! Die nun folgende Leidensgeschichte der dortigen! Juden zu erzählen, ist hier nicht der Ort. Ich verweise auf drei inhaltreiche und unabhängig voneinander gearbeitete .Schriften: I. M. Cargher, „Die Jndenfrage in Rumänien", Berlin 1918 (112 S.), S. Bernstein,! „Die Jndenvolttik der rumänischen Regierung", Kopenhagen 1918 (196 S.), und.B. Segel, „Rumänien und seine Inden", Berlin W., Nibelungenverlag 1918 (287 S., der zweite Teil ist noch nicht erschienen). Die am Berliner Kongreß beteiligten Mächte haben zwar gegen diesen Wortbruch Einspruch erhoben, aber, schon weil nicht gemeinsam/nicht mit genügendem Nachdruck, also ohne Erfolg: die rumänische Regierung hat mit diesen Aktenstücken nur „der Hölle Ofen" geheizt. Es ist zu befürchten, daß der jetzt vom Wie unsere Helden an der Front, so steht zu Oesterreich, wer die 8. Kriegsanleihe zaiehMt

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