Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 35 (1918)
- Issue
- 18 (10.5.1918)
- Date
- 1918-05-10
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Dr. Bloch’s JaSrzmch XXXV Zentralocoan kür die gesamten Interessen des Judentums o f— '■■■' 1 "-===o o P Q H. t Coftfpatraffrnamt Tlearing-Berkehr: 810.976 oo VlcbcftoR und Ctbmtntftratt«R wie» - II/i, Praterstra-e 9 . Telephon! 45*359 o OC: Do Wim, 10. Mai 1918 Erscheint jeden Freitag : Brief-Sbrefie: Wie«. U[i, Praterstraste 9 Xelefittdttnt-Slbteffe: Bloch t Wochenschrift. Wie« O Cr---- - Q " 9 M Bezugspreis: Halbjährig 10 Kronen j Ganzjährig 20 Kronen [ Einzelexemplare 50 Heller Lie tauilgefVftftMift UetitjeUe <0 Heler ad= =£>0 Jv^att: e ilart i k e l: Der Friede von Bukarest.^— Ein ernstes Mahnwori! — Eine neue'Hypothese über die Entstehung des Kol Mdre Kriegsdekorationen jüdischer Offiziere ^und ^Soldaten. — Weitere Auszeichnungen. — Zweites - goldenes Berdlenstkreuz. — Eisernes Kreuz I. Klasse. —^.Ecne tapfere Lehrerin. — Jüdische .Militärabteilungen ur Rußland. — Jüdische Regimenter in Rußland. — Korrespond enzen: Plenarsitzung des Kultusvorstandes vom 2. Mai 1918. — Berufsberatung für Jugendliche. — Zu den Exzessen in Ärakau. — Prozeß wegen einer Leichenverbrennung. — Aus den Archiven der konigUcyen Stadt Gaya. — Die Geschäftsfreunde des Herrn v. Behr-Pinnow. — Danzig. — Zugunsten des jüdischen Sabbats. — Antrsemitische Agitation von'der Äanzel. — Vernichtung der alten Tempelbibliothek in Belgrad. — Befürchtungen für das Los der bessarabrschen Juden. — Vermischtes. — Feuill et o n: Eine Esches Chajil. — ^Literatur. — Brieftasten. — Inserate. Der Friede w>tt Kukarrst. Am 7. Mai 1918 wurde der Friede zwischen den Mirtelmächtennnd Rumänien Unterzeichner. Die einzelnen Punkte des F.riedensvertrages find aus' den Tagesblättern bekannt, und es äst nicht unsere Sache, dre allgemeinen potitifchlen, militärischen und wirtschaftlichen - Errungenschaften, die der Friede den Mittelmächten "und insbesondere der Nionarchie bringen, an dieser Stelle zu würdigen. Für uns, die wir seit dem .Bestände dieses Blattes ununterbrochen für die 'Rechte der rumänischen Juden eintraten und nicht müde wurden, das. gewaltige Unrecht, das unsere Volks- und Glaubensgenossen m Rumänien, trotz Vertrages und trotz aller Verpflichtungen uno ungeachtet der höchsten Opfer an Gur und Blnc für ihr Vaterland, welches die'rumänischen Juden ein halbes Jahrhundert lang, zu erdulden hatten, in Wort und Sch-rrft anzukämpfen, für uns ist das siebente Kapitel Dieses Vertrages und namentlich' oie Artikel'27 und 28 desselben von besonderer Bedeutung und Wichtigkeit. Diese Punkte des Vertrages tauten: Siebentes Kapitel. Gleichstellung der Religionsbekennrnisse ' in Rumü n ien. v Artikel 27. In Rnmlä.n ienwi.rh.de m r ö mis chk a th olischen, dem griechisch-unierten, dem bulgar tsch-o rtho'do xen, dem pro Lest an t i sch e n, ve.m tslamitische u uno. dem jüdrschen Knltus-dies elb e Freiheit sowie derselbe gesetzliche und behördliche' Schutz, wie dem rumänisch-orthodoxen Kultus gewährt. Insbesondere soll ihnen oas Recht. znstehen, P s a r - reien oder KuItus.gemeindenzu errichten, sowie Schulen zu gründen, die als Priv atschulen, angesehen werden und in ihrem Betriebe nur im Falle eiuer Verletzung der staatlichen. Sicherheit oder Wer: öffentlichen Ordnung behindert, werden können. In allen öffentlichen und Privatschulen können die Schüler zur Deckaayme a»n Rerigionvumerricht nur in,oweu verpsl.W.Mt werven, als er oon oen dazu oe- 'rvchligten Seyrecn ihres Bekenntnisses ercenr wird. Artikel' 28. Die Be rfchiedenheiro.es religiösen Bekenntnisses ,olt rn Rumänien reinenEinftntz aüs bie RechtssteLiung. der Ernwoyner,.insves'onoere auf ihre potirischen und vüvgerlichen Rechte, au Süden. Der.im Absatz 1 ausgesprocherre Grundsatz wird auch insoweit zur Durchführung gebracyr werden, aw es ,tch um oie.Einbürgerung der ftaarivsen Bevolte'rung, Rumiäuiens mir Ernschlutz der dort bisher als Fremde angesehenen I u d e n h a nde L t. $11 b\e|em Zroecke lotco ur..Rumänien bis zur Ratification oes FriedenSvertcages em besetz erlassen werden/ wonach leoenfatcs alle <-raarl0sen, die um Kriege, sei es mt atcioen Milikaroiensr, sei es im Hilfsdienst, teilgenommen haben ooer die rm Oande geboren uno dort ansässig, sino und von dort geborenen Eltern stummen, oyneweckers als vollberechtigte rumänische Staatsangehörige angesehen werden sollen und sich als solche vei oen Gerichren einschreibeu lassen können; der Erwerb oer rumänischen Staatsangehörigkeit wiro sich anch aus oie Gyefrauen, dre Wiewen und die minoerMhiigen Kinder solcher Personen erstrecken. Mit diesen zwei Artikeln wird das Gewissen der gesamten Zivilisation von einer grotzen Schmach be- , reit. Eine Knlturschande wird durch sie hoffentilch für immer nnd gründlich aus der Welr geschafft. Wrr wollen nun mir- Zuversicht in öte Zurunfr blicren und wollen heute schon unserer innersten Ueberzeugung Ausdruck geben, datz Rumänien, wenn es diesmal ^emen Äertragsverpflich'Lungen wirklich nachkommt und die .Artikel 2 t und 28 des Bukarester Vertrages nicht das Schicksal des Artikels 44 des Berliner Vertrages teilen