Mannheim
Compact Memory

Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1918-03-01 · 9 (1.3.1918) · page 12

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
35 (1918)
Issue
9 (1.3.1918)
Date
1918-03-01
Page
– (sequence 12)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
85% known words query
IRI
…/3020846-3022300-3022310--26706-3052080
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Pt» Dr. *4' Wochenschrift Nr. S "wüÄen mikgrvMr SörgfaU und' Liebe behandelt. Als ' Arofenpffegerinnen haben sich besonders die Danren 1 B-ü nz l öut Bella D e u tsch, Berta D o n r e ich, Erna Piavatti, Marie Ot ein er, Sofie Walltu ch, Hedio ff und in jüngster Zeit Helene Kan iß beabgelanfenen Bereinsjahr wurde. eine Stiftung p&ti Heim in der HerAotzgasse aktiviert, welche ein 'UMenannler über Veranlassung seiner Ehrwürden des ‘SSf? ß tu n w ald und Herrn Kultüsvorstehers. G r ü njwaKd für Zwei Kriegswaisen ich Beträge von 12.000 K? _ ■**t-*X aaa* _- Ol_ r " - _n -('fi . i fe-ld die Bekleidungs'zent rate als Sektion der „'Weiblichen Fürsorge" ins'. Leben; mit dieser Schövfuuq hat sie sich ein neues RuhmesUatt geschaffen und die „Weibliche Fürsorge" in den weiWen Wiener Kreisen poMBr gemacht. Die Tochterschöchfung der „Fürsorge", deü Israel. Frauenverein für den 2. und^ 3. Bezirk, hat' 'unter dech PrLsidimn dex Frau Dr. Ntargarete G r u nf chgA sein erstes Vereinsjahr zurückgelegt und hat die kühnsten Erwartungen, die an ihn gekrrüvff warem unter dieser zielbewnUen Leitung bei^ weitem übertroffen. Die ^„Kabiegsnlütterkassa" (Dr. Feuchtwang-Fonds) hat über 12.000 K. cur Spenden erhalten und. war dadurch in der Lage, jeder Mutter einest gefallenen ' jüdischen Soldaten Monätsvensionen von 10 bis. 15 K zu geben. Das ArmemuMerkonritee hat unter Leitung der Frau Enmry Hirsch sieben Familien den Jahreszins erlegt und 'sonstige Unterstützungen gewahrt; ein hervorragender -Staatsmann hat der „Fürsorge" Summen aus seinem AGWnbudget zur VerüMuM/Mer'geöen,- ein Beispiel, das hoffentlich in weiten Kreisen Nachahmung findet. Im-Mai wurde zur MHigjährigen Feier des' MLdchm- UMrflützuNgsv ereines der. -ReUne^Mlmann-Fondsmir- 35M K.' gegründet, dessen. Zinsen die Gefeierte für Stichndien an Hoch- und Mittelschülerinnen bestimvit hat. .1 -Nenn neue Vereitle und zahlreiche Einzekmitglieder —smdfdem Verbände beigetreten; doch Ware es' notwendig; Wdaß jede. Frau und jedes Mädchen, die in der Lage Usmd, den kleinen JahreMitrag von 2 K. zu zahlen, und' jeder Frauenverein denk Verbände beitrete: denn „irr der Kräfte schön vereinten^ Streben", kann sich.nur eina,,rationelle Armenpflege entrvjckeln, zum Heil der einzelnen Vereine, zum Heil der Armen, denen ein Verrbandfwirksanler mM schneller helfen kann, als der bestgeWete Emzelüerein. . --Gütige Spenden sind? mr die Kassierin Frau Direktor Helene Kuranda, 19, Bezirk, Colleredogasfe 40, zu riiD^r oder nimmt die Administration dieses Blattes errtgegen. . . Aus dem MKOMiWKMlrio-BefeU.-. Nr.- 46 '.:L- - vom 23. Februar 1918. Betrifft: Rituelle Osterkost für -Lsr. Mannschaft, Kranke u. Krgsgef. Das israelitische Osterfest beginnt am 27. März 1918 'mittags und' endet am 4. Avril 1918 . abends. Wahrend dieser Zeit ist 'den Soldaten? isr. Glaubens die? .rituelle OsteMst zu verabreichM. Im? allgemeinen gelten hiefür die Bestimmungen des Erlasses des k. u. k. Kriegsmilristeriums, Abt. 12, Nr., l 30.008/16 vom 30. Hannar 1918.? : Fm besonderen wird verfügt: A. Hinsichtlich der Beschaffung der Oster-, brotet??dMmÜiche Truppen, Behörden und Anstalten der j HWMÜ Sßtejr sowie die Stationskoninrandos (Krgsgef?- LWlM autzerhakb MieÜschEche in Berfötz' der JMr. 9265/3549 L.-G. vom,8?, Febrüak 1918, perlantbärt:mi Militärkommandobefehl Nr. 33 vorn! ,8,. Februar 1918, die Meldung, betreffend die ^Anzahl der auf Osterbrbte reflektierenden israel. Mannschäftsperfonen utid Kriegsgefangenen, erstattet haben, werden die Ostzrrbröte gegen Erlag des Brotrelutmns für die neun Tage? bei der isr. Kultusgemeinde Wien im Handeinkaüfe zu besorgen/ haben. ' - 1k. H in si ch t l ich der Her stel lu n g b.c r O sterko st: 1. In allen jenen Stationen, in welchen sich Kültüsgemeinden befinden, kann die Aussveisung durch.-diese im Wege der Vereinbarung mit dem Mil.-Stationskonimando gegen Errtrichtung einer Vergütung!,.in der Höhe des täglichen Menagegeldes besorgt werden. Das Zutragen her rituell 'zubereiteten Kost von der Kultnsgem ein de in die militärischen Unterkünfte wird nur dann gestattet, wenn die Kost in Sv'eisetraggeräten in der. Größe für Mehr als zehn Portionen — für deren Beschaffung jedoch nnbedingt die jüdischen Kultusgemeinden aufzukonlMen hätten — in die militärischen Objekte erfolgt. Das Zutragen der Kost hat in diesem Falle in militärischer Ordnung, unter Führung eines Unteroffiziers, zu erfolgen. Das Abholen der Kost mit Menageschalen wird nicht gestattet. Der Unterabteilungskominandant (Stellv.), dann die Vorgesetzten' Konttnandanten haben sich iM Sinne' des Dienstreglements, I. Teil, .Punkt 238, fallweise davon?zu überzeugen, daß die hergestellte Kost buch in Güte und Menge dem Menagegelde entspricht. . . f - II. In jenen Stationen, in welchen sich zwar Kultusgenteinden befinden), der Vorgang, nach Pnrckt I aber undurchführbar ist, muß? . .; a) wenn sich in der Station zumindest 100 (hundert) auf/.-.rituelle.'.'Kost- -reflektierende..Wische Glau?densangehörige beffnden, die rituelle Verköstigung ur eigener Regie durchgeführt werden:? / d) wenn die Zahl eine geringere ist, kann enttveder in gleicher Weise vorgegangen werden oder es ist der Mannschast^däs Menagegeld vor Beginn des Festes für die neun Tage des Festes auchubezahlen. Erfolgt die Verköstigung in eigener Regie, dann' ist dasrituell geschlachtete Fleisch inr Handeinkauf seitens des betreffenden Konimändos bei der nächstgelegenen Kultusgemeinde zu besorgen. Das Abkochen der Menage erfolgt, diesfalls in einer eigens hiesür gewählten Küche . durch strenggläubige jüdische Soldaten. Jn den Stationen' außerhalb Wiens wird es sich enchfehten, die jüdische Mannschaft der ganzen Garnison zu vereinen und an eine einzige" Küche in dem betreffenden - Garnisonsorte zu vereinen. Im nachstehenden folgt eine Anleitung zur Einrichtung einer rituellen Qsterküche: . " -' -. 1. Statt Brot sind 'ungesäuerte Brote (Mazzoth) zu verabreichen. . 2. Entweder, sind neue Kessel, Blechgeschirre und Eßbestecke zu verwenden. oder die? gebrauchten für' diesen , Zweck durch heißes Wasser Mit Glühstein brauchbar zu machen..^ ' / 3. Brot mch alles, was Gärung hervorbringt, darf in der Küche nicht vorhanden sein, 4. Das rituell geschlachtete Fleischj ist.nach! den. allgemeür bekannten SpeisegLsetzm znznbereiten. (Einwässern und /MUalzen.) /? - / 5. Als. Gemüse wären vornehmlich Kartoffeln und Rüben (Wruken) zu verwenden, aber auch; jede Wt don Hülsenfrüchten ist - niit - Mcksicht ans. die: Schwere der Zeit in diesem Jahre zulässig.?-? 6. Alle anderen Stzeisevorschriften, die berjedem gläubigen? Wden als ^Mänüt vvvauszilsetzen sind', Ivie:

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.