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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1918-02-08 · 6 (8.2.1918) · page 16

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
35 (1918)
Issue
6 (8.2.1918)
Date
1918-02-08
Page
– (sequence 16)
Language
German
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(Jwte 86 $ir.. Atoch's Wochenschrift Kr. 6 versrhrt wieder heruirterkomme. Als er Ijemnterffckg, merkte tiran. iMi die. grausige Angst cm, von der er erfatzt war. Er zitterte am ganzen Körper. Am nächsten Tage erneuerte er das' Verbot, den Synagogenboden zu. besteigen." Ws Natansohn dies gehört hatte, trat er von seinem Vorhaben zurück: (Schluß folgt.) Literatur. Fch-kibuch der Lngar.-Jsrael. LtteraturgeMschast für das Fahr. 1917. - Jahrbücher sind selten Bücher des Jahres, das heißt Aktualitätensammlungen oder Sensationen des Büchermarktes; ihrer Entstehung. ihren Traditionen nach sind sie meist abgeklärte Darstellungen oder Forschungen über allgemeine oder spezielle Zeitfragen und wollen-deshalb auch als Produkte der Zeit, nicht des Tages gelesen und gewertet werden. So befremdet es dann weniger, wenn wir das für 1917 bestimmte Jahrbuch der ungarisch-israelitischen Literaturgesellschaft — Kriegsumstände halber — erst jetzt knapp vor 1918 zur Hand bekommen und besprechen. Bloß die im Vorjcchre begonnene Jahresrevue von - Rabbiner Dr. B. Edelstein, die diesmal das Synagogenjahr 5776 zum Gegenstände hatte und also bereits im Sommer 1916 ihr Ende nahm, kommt hiebei ein wenig zu kurz. Wenn wi'r in ^der aus-, führlichen, Freundes- und Feindesland umfassenden Ilebersicht, die uns „dort viel Mißgunst, ja Haß, hier viel Wohlwollen und edle Absicht den Juden gegenüber" erkennen läßt, von den Befürch--. tungen eines rumänischen lleberfalles, von Den Drangsalierungen und Pogromen in Rußland lesen und Amerika zum Beispiel noch ganz außer Schußweite agiert, so stehen wir dem historisch Ileberholten etwas fremdartig gegenüber. Die ungarische, gegenwartsselige Frage fällt uns ein: Mo blieb der vorjährige Schnee?. Anders geartet ist die einleitende Studie des Makoer RaÄbiners Dr. A. Kecskemäti über. Franz Josef und das Judentum, die von hehrem Standpunkte tiefblickend -die. Emanzipation und Rezeption,' die Gründung des Rabbiner- und Lehrerseminars im inneren Zusammenhang mit dem yrahren Wesen des verstorbenen Herrschers bringt, wohingegen der gelehrte Seminarprofessor Dr. M. Guttmann in einer äußerst instruktiven Abhandlung die einzelnen Momente und Zeremonien der "ungarischen Königskrönung fast restlos in altjüdischen Vorbildern nachweist. Ebenso wp diese Aktualitäten behalten auch die Nachrufe des Bandes ihren immanenten Wert. Aler. Mezey zeigt uns in dem Tisza-Tßlar- Verteidiger, Karl Eötvös, den Deakschen Traditionen treuen Kämpen allungarischen Liberalismus, der Aesthetiker K. Sebestyen eröffnet uns neue Gesichtspunkte für die bibelinspirierte Poesie des Heuer jubilierenden'Arany, in einer gemütvollen, poetischen Apotheose aber wird der „alte Szabolcsi" durch den Sohn und Nachfolger verklärt. Soll die Veröffentlichung zweier Mantuenser „Pragmatiken", das heißt Kleiderordnungen aus den 'Jahren 1850 und 1771 durch den verdienstvollen Dr. Mar Weiß, die uns ebenso interessante, kulturhistorische Daten über die damalige reiche Gewandung, wie über die strenge.Gesinnung des Ghettos offenbaren, auch gegen den' Lurus unserer Tage monierend wirken, so greift die Arbeit Dr. A. Frischs über den Religionsunterricht in den Mittelschulen wirklich an den Nerv der heutigen, inneren -Judenfrage. Der . .Autor, selbst langjähriger Religionsprofessor in Budapest, geht von den höchsten Ideen der Gotteserkenntnis und des Jftaelberufes aus, um dann deduzierend in Bibel und Tradition jene ethischen und historischen Werte aufzuweisen, auf deren Basis die jüdische Erziehung aufzubauen wäre. Die methodische Einteilung des Stoffes nach Klassen versucht der Verfasser in einer Separatbeilage, die aber meinem Gefühle nach — mist seinen abstrakten, fast philosophischen Gesichtspunkten allzuhohe Ansprüche an Schüler und Lchrer stellen dürfte. Für eine populäre Publikation zu wissenschaftlich, betrachte ich. auch die Abhandlung des Nagyvarader Rabbiners Dr. L. e c sie yn ö t i über den Propheten Hosea mit ganz selbständigen Untersuchungen und Feststellungen über dessen Leben und Mrken. Weniger Neues sagt Rabbiner Dr. B. Vajda über die Entwicklung des Gottesbegriffes von den Uranfängen des Fetischmus bis zum reinen Monotheismus. Einen geistreichen Gedanken über den Zusammenhang des Dornenbusches mit dem Feuer und Blitze wirft der Folklorist B. Kohlbach aüf, während Dr. I. Farkas eine reiche Auslese geist- und humorvoller Stellen aus Talmud und Midrasch erzählt, so den wahren Zweck des Jahrbuches, die Apologie des Judentums nach innen fördernd. Rabbiner Dr. I. Goldberger veröffentlicht Dokumente einer!artsTTartigen Verbindung der Hegyaljaer Juden im 18. Jahrhundert; während der ioielbelefene. Professor Dr. B. Heller in einem alten,' arabischen Romane die 'Spuren der ersten messianischen Bewegung, im Judentum zurzeit Mohammeds auflreckt. Aus Dem Belletristischen Inhalte des Buches mag in erster Reihe «lf die vollständige Uebertrqgung. «gentlich. dramatische Nachdichtung des Schir-chaschirrm hhrgewiese»» sein, mit der, der Rabbipoet Dr. A.- K i.ß.die Reihe dieser in Ungarn ziemlich häufigen Versuche mit einer wirklichen Perle bereichert. Fügenderinnerungen schildert der Publizist M. Hajdu in dem stimmüngsvollep.„Mein Tempel", ebenso das vielbeschäftigte „Faktotum" der PesterJudenschafl, Dr. Franz M e z e y, der sich in -feinen zwei Sktzzien wieder' als' Meister der Genrezeichnung und Künstler der Sprache enthüllt. Subjektive, warmgefühlte Lyrik spricht aus den Gedichten Felekis und Lenkeis, den bewährten -Vertretern jüdischer Familienpoesie; Bialiksche ^Stimmungen inspirierten die Verse P atais, des begabten Dichters und Uebersetzers hebräischer Dichtungen, während die symbolische Dichtung ,. Im Bet-Hamidrasch" des Sümeger Rabbiners Pap (Pfeifer) neben reizvollen Stellen voll innerer Glut auch schwerverständliche Partien enthält. Einer der Modernsten, Somlyo, legt ein Glaubensbekenntnis jüdischen Gefühles ab; T. Nemenyi wendet sich in seiner poetischen Erzählung „Akibas Liebe", -dem Werben des jungen Hirten um die reiche Tochter Kalbe Sabuas zu — und wo bleibt der Krieg als Thema? . Dieses große Weltgeschehen hat. sich scheinbar überlebt, ist obsolet geworden: Die ungarischjüdische Schriftstellergarde hat ihn in zwei Jahrbüchern raschlebend überwunden. Nur im^Sekretariatsbericht des Redakteurs, Direktors Banoczi, in der Seele des Unternehmens, schwingt der Ton schweren Erlebnisses noch mit, er läßt uns aber hoffen, daß das nächste Jahrbuchbereits ein solches des jungen Friedens, der verdoppelt frischen Arbeit sein werde. Szekesfehervar (Stuhlweißenburg). Dr. A. -Fürst. Drirfkaften Kuitusgemrinde R. Die örtliche Zuständigkeit bei Bemessung der Kultussteuer wird nachstehend laut gesetzlichen Normen für österreichische Kultusgemeinven bestimmt: Jeder Israelit gehört gemäß § 2, Gesetz vom 21. März 1890, R.-G.-BI. Nr. 57. der Kultusgemeinde an, in deren Sprengel er seinen ordentlichen Wohnsitz ha t. Diese Bestimmung ist zwingender Natur und entrückt. die Frage der Zugehörigkeit zu einer Kultusgemeinde vollständig dem Belieben des einzelnen Individuums. Es gilt demnach das Prinzip der „Zwangsangehörigkeit" ohne Rücksicht auf Staatsbürgerschaft, Hermaizuständigkeit.' Alter, Geschlecht. Dispositionsfähigleit usw. Bezüglich des Begriffes „Wohnsitz" gilt mangels einer Definition im Verwaltungsrechte die Erklärung.des § 66 Jurisdiktionsnorm (Gesetz vom ,1. August 1895; R.-G)-BI. Nr. 110). Dieser Paragraph lautet^ Der allgemeine Gerichtsstand einer . Person wird durch deren W ohnsitz bestinimt. Der Wohnsitz, einer Person Ist a n d e m Orte begründet, an welchem!' sie sich sin der erweislichen oder aus den Umständen her vor gebenden Absicht niedergelassen hat, daselbst ihren bleibenden Aufenthalt zu nehmen" . . . Sowohl aus dieser 'Gesetzesstelle als auch aus tz 176 Pers.-Steuer-Ges. '(Gesetz vom 25. Oktober 1896, R.-G.-Dl. Nr. 220) wird bestätigtz daß ein und dieselbe Person mehrere o r d e n t l i che W. o h n s i tz.e habenkann. Dieselbe gehört den mach in diesem Falle allen jenen Kultusgemeinden an, in deren' wprengeln sich diese Wohnsitze befinden, und ist gegenüber jeder dieser Kultus gemein den beitragspflichtig. Ob ein .ordentlicher Wohnsitz vorliegt, ist nach den äußeren Merkmalen des Falles, nach Indizien zu beurteilen. (So zum Beispiel -.hat der k. k. Verwaltungsgerichtshof mit Entscheidung vom 14. März 1903 erkannt, daß die Anschaffung eines für die eigenen Zwecke bestimmten Wohnhauses oder der wiederholte längere Aufenthalt an einem Orte für die Begründung des Wohnsitzes genügt; laut Erkenntnis vom >29. Mai 1903 ist das Motiv des Aufenthaltes belanglos, laut Erkenntnis von: 8. Juni 1903 muß der Aufenthalt >weder ein ausschließlicher noch ununterbrochener sein u. a.) In Ansehung der Kultussteuerbemessung finden die Vorschriften bezüglich der „Doppelbesteuerung" keine Anwendung. In der gegenständlichen Frage hat der £ k. Verwaltungsgerichtshof im obigen Sinne nachfolgende Erkenntnisse gefällt: Erkenntnis vom 19. Februar 1902, Z. 1651, veröffentlicht, in der Sammlung Budwinski, administrativer Teil, Nr. 858; Erkenntnis vom 4. Mai 1906, Z. 5223, Budwinski, administrativer Teil, Nr. 4393; Erkenntnis vom 7. April 1908, Z. 3463, Budwinski, administrativer Teil, Nr.' 5881. Für die Begründung des ordentlichen Wohnsitzes bildet für sich .allem kein Kriterium: 1. Der Realbesitz (Grund- und Hausdesttz), Erkenntnis vom 16. April 1910, Z. 3854; 2. die Gewerkeniederlassung (Erkenntnis vom 23. lJuni 1910, Z. 6560, Budwinski, administrativer Teil, Nr. 7537). ' Hein. Ho. . „Cousine!" Ein israelitisches Versorgungshaus, wo eine alte intelligente Frau gegen Bezahlung ein Heim) fände, ähnlich) wie die Breslauer „Schottländerstiftung", gibt es in Oesterreich leider nicht.. J, HerauSßeder und verantwortlicher Redakteur: Dr. Josef E. Bloch. — Drnck von L. Beck 'L Sobn,rWien, VU,

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