Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 34 (1917)
- Issue
- 23 (15.6.1917)
- Date
- 1917-06-15
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Nr. 25 Bloch’s MrgMg mi5 Zentraloröan für die gesamten Unteressen des Judentums. OCj- - ", rr=T-rz^>0 p K. k. Postfxsrkassenami Q Lleartng-Verkebr Rr. 810.076. RedaMon und Admintsüatlon: w krn r H i. Praterstraße 9. Telephon 45.359. <1 QO - ■ ■ On Wien. 15. Juni 1917 Erscheint Jeöen Freitag. Brief-Adresse: Wien, II/i, Praterstraße 9. Telegramm-Adresse: Bloch's Wochenschrift, Wien. Oü-...— -DO p Vrrngsprris für Vrstrrrrkrtz: Q Halbjährig 8 Kronen. Einrelexemplare 50 Heller. Iür L>«» Nuslnnd: Halbjährig tO Kronen. Ganzjährig 20 Kronen. Anzeigen: Die 2mal gekpal» tene Petitze'.le <8 Heuer. (t oO- ---Qo Inhalt: Leitartikel: Das Verbrechen der Wehrlosigkeit. — Die Bibel im Urteile der modernen Wissenschast- — Kriegsdekorationen jüdischer Offiziere und Soldaten. — Weitere Auszeichnungen. — Neuerliche Auszeichnung eines Feldrabbiners. — Zum zweitenmal ausgezeichnet. — Helden der'italienijchen Front. — Neuerliche Auszeichnungen im 23. Jnf.-Regt. — Jüdische Familien im Kriege. — Sämtliche männlichen Mitglieder der Familie eingeriickt. — Jakob Eigenfeld. — — Bon einem Judenknaben in Galizien. — Ein denkwürdiges Schewuothfest im Felde. — Zulassung zur Stockholmer Konferenz. — Warnung vor rurlauterer Reklame. — Korrespondenzen: Minister Wilhelm Vazsonyi. — Interpellation. — Stadtrat Dr. Oskar Hein. — Gemeiuderat Dr. Alfred Mittler. - Wien. — An die Herren Religionslehrer. — Das jüdische Archiv. — Das Kriegstvaisenheim in Ernsdorf. — Unmögliches und Mögliches aus Galizien. — Vermischtes. — Feuilleton: Fremde sprachen in jüdischer Schrift. — Literatur. - Briefkasten. — Inserate. Aas Uerdrechen der Wehrlosigkeit. Tragödien und Komödien des Krieges. Das - suvchjLbare Ehaos der. Vernichtung.. das Mer die Menschheit hereingebrochen ist. erreicht beinahe die großen Bilder des Unterganges aus der Bibel. Man fühlt den Aberglauben in sich auskeimen, fühlt sich beim Nachbenken über die inneren Ursachen und moralischen Triebfedern der blutigen Sintflut zur Kabala und zur Geheimlehre hingezogen. Was hat denn unsere Gesellschaft verschuldet, daß der Triumph der Hölle gar so gewaltig werden durfte und der Schrei des Schmerzes von allen Bergen widerhallt? Sürd Sodom und Gomorrha neuerlich als ganzer Erdteil'entstanden und sollen vernichtet werden. weit sie die Moral und Gerechtigkeit nicht' Kennen? Der Sittenlehrer und Mystiker, der nach dieser Richtung sucht, der die furchtbare Sühne aus der moralischen Schuld erklären will, wird für seine Trauerpredigt genügenden Stoff aus dem Leben und Treiben unserer Gesellschaft finden. Um nur einen Punkt in den Vordergrund zu ziehen: Ist ein Geschlecht der Melt und des Lebens wert, bei welchem die Wehrlosigkeit das Ärgste Verbrechen bedeutet? Man hat nun schon seit drei Jahren den Krieg für Wahrheit, Gerechtigkeit und Ideale geführt uitb verwaltet die Eroberungen im Sinne der Wahrheit. Gerechtigkeit und verfJdeale. so auch das ehemalige Russisch- Polen. Nur einen einzigeir Volksstämm läßt man dort der ausgezeichneten Verwaltungsgrundsätze nicht reilhastig werden. Und das sind ganz zufällig die Indem Wir sind von vornherein felsenfest davon überzeugt, daß. eine hohe Verwaltung Rüssisch-Polelrs von mittelalterlichem und rückständigem Antisemitismus vollständig frei ist und die. Juden nur durch unglückselige-Verkettung von Zufällen leiden. für welche niemand etwas kann. Die Juden dürfen in RüssischftPolen nicht auf dem flachen Land wohnen. Dagegen läßt sich leider nichts machen. Es ist *) Die Zeitschrift „Der Jude", Heft 3. nämlich ein russisches Gesetzgewesen, daß die «Juden nicht auf den; flachen Land wohnen dürfen und die jetzige Verwaltung achtet dieses Gesetz auf Grund <der - Hanger*) Bestimmungen. Allerdings nur diese einzige Verfügung des Zarismus a. D. Alle anderen russischen Gesetze wurden ohneweiters außer Kraft gesetzt. Man schuf, einen polnischen Staatsrat. richtete Schulen, militärische ^Stellen und alle Arten Verwaltungsbehörden ein. Auch für den Abfall der Einwohner voll Rußland überhaupt wurde stark, gearbeitet. Nur das eine einzige, ehemals russische Gesetz, über das Landverbot für die Juden ließ man ehrfurchtsvoll als prächtiges, uilntttastbares Andenken cm die frühere Herrschaft bestehen. Mgll muß ja doch etwas für die Vergangenheit tun. wenn es auch Schwierigkeiten bereitet. Diese Schwierigkeiten bestehen nämlich darin, daß das fragliche Gesetz inzwischen iit Rußland selbst abgeschasft worden ist. Die heutige russische Regierung hat den Juden in ihrem ganzen Reiche die Freizügigkeit gegeben - nur in Russisch-Polen bleibt das alte Gesetz und wird von der Verwaltung mit Macht geschützt. Lille Völkerschaften dürfen am Laude.wohnen, nur eine nicht, das sind zu fällig die Juden. Zufällig gibt eS ein altes, schönes, russisches Gesetz, zufällig sind auch die Juden vollständig wehrlos und man käme daher nicht mit dem unerwarteten Zufall rechnen, daß man das Recht der Freizügigkeit auch gegen sie anwendet. ST bS ev 5’ Vst m cv 5" 2* 5* m SD Ein anderer Fall: In Rumänien hatten die Juden J2L nienrals Bürgerrechte. Nach dem berühmten § 44 des £3* ” Berliner Vertrages hätten sie die Einbürgerung zwar CD bekönrmen müssen. Souveräne und Regierungen hatten mit ihren Unterschriften gebürgt, aber die edlen und vornehmen Rumänen wollten einfach nicht, und da <die Juden wehrlos waren, so blieb die Bürgschaft für ihre Einbürgerung ein niernals eingelöster Wechsel. Die Juden tu Rumänien dürfen keinen Grundbesitz: erwerben, kein Gewerbe betreiben, wurden immer nur als Fremde betrachtet. die nur das eine Recht hatten, als gemeine Im ,