Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 34 (1917)
- Issue
- 9 (2.3.1917)
- Date
- 1917-03-02
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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Pr. Bloch’s Mm*™ Zeritvalotgan kür die gesamten Unteressen des Judentums. -- ' - ~~OOC- Wim, 2. Mürz 1917 Lrscbelnl jeden ffreitafl.±= Brief-Adresse: Wien, II/i, Praterstraße 9. Telegramm-Adresse: Bloch's Wochenschrift, Wien. 0(r-. — =DO p 'BziUQ8pxzi& für Vestrrrrkrtz: Q Halbjährig 8 Kronen. Einzelexemplare 56 Heller. Für da« Ausland: Halbjährig 10 Kronen. Ganzjährig 20 Kronen. ® Anzeigen: Die 2mal gesparte tene Petitze'.le 48 Heller. QO..- —QO O Li— —~“=00 p N. ft. Postfxarftassrnamt Q Slearing-Verkevr Mr. 810.976. Redaktion und Administration: wkrn f N/i. Praterstraße 9. l> Telephon 45.359. QO ——On Inhalt: Leitartikel: Der Fall Schmoller. — Kriegsdekorationen jüdischer Offiziere und Soldaten. — Weitere Auszeichnungen. — Sonstige Auszeichnungen. — Auszeichnungen im Kriegsverkehr. — Heldentod eines Feldrabbiners. — Hermann Langberg — Heldentod. — Das 50jährige Jubiläum des Tempelrereines im Bezirke Alsergrund. — Korrespondenzen: Aus der öffentlichen Plenarsitzung des Wiener israelitischen Kultusvorstandes vom 25. Februar 1917. — Eine große amerikanische Spende für arme Juden Galiziens, Rumäniens und Serbiens. — Warmes Nachtmahl für arme Schulkinder. — Dr. Arnold Rosenbacher s. A., Präsident der Prager israel. Kultusgemeinde. — Vermischtes. — Feuilleton: Aus der Welt der Chaffidim. — Inserate. Der Fall Schmoller. Im „Berliner Tagblatt" vom 21. Februar richtet Geh. SanitätsLat Prof. Dr. I. Schw albe einen ..Offenen Brief an Se. Exzellenz Herrn Wirkt. Geh. Rat Prof. Dr. v. Schmoller", und dieses offene und mutiae Schreiben enthält Bemerkungen von solch allgemeiner Geltung, daß sie im Gedächtnis festgehalten zu werden verdienen. Der „Fall Schmoller" beschäftigt seit Monaten weite Kreise der deutschen Judenheit. Was liegt vor? Im vierten Heft des 40. Jahrganges von Schmollers „Jahrvuch für Gesetzgebung. Verwaltung und Volkswirtschaft im Deutschen Reich" bespricht der Herausgever in einem Articel „Obrigkeitsstaat und Volksstaat, ein mißverständlicher Gegensatz" zwei Bücher, eins von dem Berliner Staatsrechtslehrer und sozialfortschrittlichen Kommunalpolitiker Hugo Preuß „Das deutsche Volk und die deutsche Politik", und eins von dem Berliner Historiker Hans Delbrück „Regierung und Volkswille". Dabei macht er im Anschluß an das Buch von Preuß folgende Bemerkungen: ..Preutz ist einer der begabtesten neueren Staatsrechtslehre! in gewissem Sinne ein Schüler Gierkes, hat er doch dessen Wendung zu einer mehr konservativen Betrachtung unseres politischen Lebens nicht mitgemacht, sondern im Gegenteil die Eenossenschastsgedanken fortschrittlich ausgedeutet. Er ist einer der Häuptlinge des Berliner kommunalen Freisinns geworden, der sozial auf .semitischer Millionärsbasis beruhend, unsere Hauptstadt mehr vder weniger beherrscht. Und es will mir immer Vorkommen, daß an diesen Kreisen, so tüchtig und ehrlich sie sind, der politische Horizont und das politische Urteil doch zu sehr von dem einen Gedanken erfüllt ist, in ihren Kreisen sei eine solche Ueberlegenheit von Intelligenz, Charakter und Talent, daß es ungerecht und schädlich für Staat und Gesellschaft sei. daß ihr eng zusammenhaltend^r Kreis die Universitäten, das Heer, das hohe Beamtentum noch nicht so unbedingt beherrsche, wie das bezüglich der Stadt Berlin und ihrer Verwaltung der Fäll sei. Bei den meisten, auch wohl bei Preuß, unbewußt, wirken derartige Stimmungen beeinflußend auf ihr politisches Denken. Ich möchte sagen: ich kann mich bei aller Hochachtung für Preuß der Vermutung..nicht entschlagen, sie seien auch bei ihm ganz wesentlich , der-Kern seiner Urteile." Dann zitiert er die Schlußfolgerungen des Preußschen Buches, in dem behauptet wird, das in Preußen bestehende obrigkeitliche System müsse die von ihm ausgeschlossenen Elemente nach der Methode ..diviele et imperagegeneinander ausspielen, statt sie für den Staat zu nutzen. Die im Staat und in der Obrigkeit herrschenden Elemente müßten, heißt es bei Preuß, im Widerspruch mit der verfassungsmäßigen Rechtsgleichheit stillschweigend. aber nicht unbewußt, verfassungswidrig verfahren. Preuß sagt dann weiter: ,,Wenu man Staatsbürger wegen ihrer Abstammung oder ihres religiösen Bekenntnisses oder ihrer Gesinnung oder ihrer Betätigung in der Arbeiterbewegung von der verfassungsmäßiger Gleichberechtigung ausschlietzt, so wird diese Rechtswidrigkeit doch nicht dadurch geheilt, daß man den wahren Grund der Aus Schließung vorsichtig verschweigt." Die Unwahrhastigkeit des Sy? jtems wird dadurch noch verschärft; das System wirkt so kontrajelektorisch; ,,denn es sind in der Regel nicht die nach Anlagt und vor allem nach Charakter für das öffentliche Leben Ge eignersten, die sich um alle jene Ausschließungsgründe herumzudrücken verstehen,. und deshalb von dem System mit Vorliebe ausgelesen werden." Dazu bemerkt Schmoller: ,^Jch verkenne picht, daß in diesen Vorwürfen ein Keim von Wahrheit liegt: der jüdische Assessor, der sich taufen käßr, um gewisse Aemter zu erreichen, der jüdische Gutsbesitzer, der das gleiche tut, um in der Selbstverwaltung emporzukommen, ist sicher nicht der beste seines Glaubens und seiner Rasse. Aber deshalb. ist es doch entfernt nicht allgemein richtig, daß wir die Rechtsgleichheit unserer Verfassung gröblich verletzen, weil einzelne Aemter (!) noch nicht jedem jüdischen ungetansten Bewerber, erreichbar sind, weil einzelne (!) Regimenter das ihnen zustehende freie Wahlrecht des Offizierskorps noch zum Judenausschlutz benutzen, weil an den Universitäten noch nicht alle zahlreichen jüdischen Prwatdozenten so rasch Professor werden, als sie persönlich glauben, es nach ihrem Talent zu verdienen. Das große Ideal der politischen und rechtlichen Gleichberechtigung läßt sich nur in dem Tempo durchsetzen, als das Volksbewußtsein sich dem Standpunkt des Gesetzes angepaßt hat. Seine Durchführung findet da zeitweise natürliche Hemmungen, wo eine Minorität der Rasse, des Glaubens usio. sich bei freier Zulassung rasch zur intoleranten Herrscherin des Standes, bezw. der betreffenden Verwaltung. der einschlägigen Organe zu machen weiß. Wie rasch haben die jüdischen Privatdozenten und Professoren zugenommen! Wie rasch haben die Juden es erreicht, daß an einzelnen