Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 34 (1917)
- Issue
- 8 (23.2.1917)
- Date
- 1917-02-23
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 88% known words query
- IRI
…/3020846-3022248-3022257--25790-3051113- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
7 Nr. 8 Dr. Bloch’s Jahrgang XXXIV Zentralorcjan kür die gesamten Interessen des Judentums. OG O A. K. Po fi sMrktisseNÄint Ciearing-Verkebr Nr. S10.S7S. Redaktion und 'Administration: Wien Do Q II/i, Praterstraße 9. _ Telephon 45.359- _ oP ■ -On Wien, 23. Februar 1917 oo- - =00 Vrrussprrrs für Vslkrrrrkrh; C Lrscbetnt jeden zfreLtag. s - Brief-Adresse: Wien, II/i, Pratcrstraste 9. Telegrammadresse: Bloch's Wochenschrift, Wien. Halbjährig 8 Kronen. Einzelexemplare 50 Heller. Für das Ausland: Halbjährig 10 Kronen. Ganzjährig 20 Kronen. Anzeigen: Die 2mal gefpal» lene Pctitze'.le 48 Heller. Q P " -On C/ »«cnnsDn Inhalt: Leitartikel: Zain verschärften v-Bootkrieg. — Konfessionelle internationale Unionen. — Kriegsdekorationen jüdischer Offiziere und Soldaten. — Weitere Auszeichnungen. — Kaiser Karl I. in Südtirol. — Hauptniann Bodek neuerdings ausgezeichnet. — Auszeichnung von Lebensrettern. -- Hohe Auszeichnung eines Unteroffiziers. — Neuerliche Auszeichnung hoher Militärärzte. — Auszeichnung im Kriegsverkehrsdieust. Badearzt Dr. Alexander Mußkat. — Auszeichnung des Feldrabbiners Dr. Altmann — Sonstige Auszeichnungen. — Nach dem Tode ausgezeichnet. — Ehrentafel gefallener Helden. — Liste d'er vom 1. Januar bis 1. ~r!iT flfuKm-fitsTiitrfi tiir itnfpri' — ''Wihipffp titr Rituelle Kost für Jerusalem. Zukunft Reiseverbot für israelitische Flüchtlinge. — Die 43. ordentliche Generalversammlung des israelitischen Tempelvereines Wieden-Margarethen in Wien. — Freispruch. — Jüdisch-soziale Hilsstätigkeit in Lemberg. — Eine Franz Josef-Stiftung für Kriegswitwen und -Waisen in Osijek. — Nationale Union für jüdische Rechte. — Die erste Sitzung des Amerikanisch-Jüdischen Kongreßkomitecs. — Vermischtes. — Feuilleton: Kadisch.— Literatur. — Briefkasten.— Notizen. — Inserate. Inn» verschärfte» IISootkrieg. Von Elias Lehr, Wien. Motto: Höheres Recht und höhere Solidarität offenbaren die Pflicht, bestehende, auf Unrecht. ausgebaute Rechte, welche Eroberungsräubern dienen, umzustotzen. Die Botschaft Wilsons an den Senat bezüglich des O-Bootkrieges erweckt den Anschein, daß. das englischnationale Gift seinen geläuterten Menschlichkeitsideen Schaden zufügte. Doch darf man niemanden verurteilen, ehe man sich in seine Lage versetzt hat. Diesem Sittlichkeitsprinzipe gerecht 511 werden, ist Aufgabe folgender Darlegung. Als Anwalt reiner Menschlichkeit übersah Herr Wilson, sich in die Lage der Zentralmächte hineinzudenken. Dies verschuldete auch die Außerachtlassung der-vor Jrrtümer schützenden Wahrheit : höheren Rechten und höheren Solidaritätspslichtcn entspringt das Menschlichkeitsgebot, bestehende, auf Unrecht anfgebaute Völkerrechte, die beit Eroberungsräubern nützen, möglichst umznstoßen. Hat doch wahrend der Balkan kriege das Oberh aupt jenes Landes, welches im Jahre 1789 der Freiheit eine Gasse bahnte, der um seinen Einfluß zur Eindämmung des Blutvergießens bittenden Türkei die niedrige Antwort erteilt, dies sei gegen das Völkerrecht. Also: die Menschenschlachthäuser und die Vermehrung von Witwen und Waisen hiutanzüh alten, solches Verlangen hielt Poincarö für ein Völkerrechtsverbrechen. Ferner ist Herrn Wilson als Präsidenten der Vereinigten Staaten und als Mann der Wissenschaft der wichtige Hochgedanke entgangen, daß Würde und Ehre eines edlen Staatswesens, welches ersaßt, daß die Menschlichkeit über, allen Staatsgebilden steht, ganz anders beschaffen ist und beschaffen sein muß, als Würde und Ehre niedrigerer Eroberungsstaaten. Diese hohen Gesichtspunkte ermöglichen den Nachweis, daß der Herr .Präsident die echte mit falscher Barmherzigkeit verwechselte. Die Botschaft will das Völkerrecht, die Gebote der Menschlichkeit und das Leben der amerikanischen Bürger schützen und zur Würde und Ehre Amerikas dent unbarmherzigen Flottenvrogrämm eventuell mit Gewalt entgegentreten. Ip sehr es richtig wäre, wenn Erobernngsabsichten vorliegen würden, so sehr gebieten höhere Rechte und höhere Solidaritütsvjlichten unter obwaltenden Umständen, wo es sich um Kriegsabkürzung und Verteidigung gegen Erobernngsrünber handelt, sich des schärfsten ll-Boot-Krieges zu bedienen, wie folgende Ausführungen beweisen: Zur Förderung alles Guten, Edlen und Schönen obliegt uns die Pflicht, den angeborenen Ehrgeiz in Menschlichkeitsbahnen zu leiten. Wer umgekehrt handelt, begeht ein törichtes Verbrechen. Erwägt man,daß dieVölter der Entente aus vollstem Herzen den Frieden herbeisehnen, und die Regierungen zur Befriedigung ihres menschenwürgenden Ehrgeizes mit Hilfe einer mordlüüernen Presse der Welt Vortäuschen, die Masse. Heren Friedensversammlungen verboten werden, verlange die Lriegsverlängernng, so steigt das Verbrechen der Vollsverführer ins Unendliche, umsomehr, als sie, wie anderswo erlvühnt. einen moralisch verkleideten Herzstich gegen die wahre Zivilisation verüben. Demnach fällt der zur Friedensbeschlennignng verschärfte O-Boot-Ärieg, welche auch im Interesse der Eirtentevölker liegt, in das Gebiet der Ethik und ist das unbarmherzige Flottenvrogrämm mit der ossenkundigen Bestimmung, die millionenfach unbarmherzigere Menschenschlächterei zu hemmen, die h ö ch st e M e n sch l ichke itspflich t. Nun noch die Gefährdung der Bürger neutraler Staaten! Der Herr Präsident und alle rechtschaffenen Persönlichkeiten müssen von deut gleichen sonnigen Gedanken durchdrungen sein, den mein Buch: „Offener Brief an