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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1917-02-16 · 7 (16.2.1917) · page 1

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
34 (1917)
Issue
7 (16.2.1917)
Date
1917-02-16
Page
– (sequence 1)
Language
German
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. 7 Dr. Bloch’s idfitfliiun XXXIV Zentvalorgan für die gesamten Interessen des Judentums. O t-,...—p N. ft. Popfparrsajfcnamt O Clearliig-Verkebr Mr. 810.976. Nedaltiou und Administration: Wien ' IJ/i, Praterstraße 9. _ Telephon 45.859. nP .. ■ —On Wien, 16. Februar 1917 : Erscheint jeden Freitag.: <?> -- Brief-Adresse: Wie«, II/i, Praterstraße 9. Telegramm-Zldresse: Bloches Wochenschrift, Wien. Oo—.— - ==DO Drprgsjirris für Drfferrrlifi: C* Halbjährig 8 Kronen. Einzelexemplars 50 Heller. Firv das Rnslnnd: Halbjährig 10 Kronen. Ganzjährig 20 Kronen. Anzeigen: Die 2mal gespaltene Pctitze.le 48 Heller. q O O— ■ —-O O Inhalt: Leitartikel: Zur rumänischen Jndenfrage. — Kriegsdekorationen jüdischer Offiziere und Soldaten. — Weitere Auszeichnungen. — Silberne Tapferkeitsmedaille erster Klasse. — Militär-Verdienstkreuz. - Oberstbrigadier von Maendel zum viertenmal dekoriert. — Die Helden des „Indischen Sportklubs Hakoah". Wien. — Zwei Patrouillen. — Zum zweitenmale ausgezeichnet. — Fünf Brüder. — Feldwebel Leopold Markovits. — Auszeichnung eines Feldrabbiners. — Ernennung von Feldrabbinern. — Nach dem Tode ausgezeichnet. — Juden int deutscher: Heere. — Eine interessante Ernennung. — — Korrespondenzen: Verein zur Versorgung israelitischer Waisen. — Ausruf an die Bevölkerung Wiens. — Lemberg. — Kriegsgefangeneulektnre. — Einweihung einer Militärsynagoge. — Die neueste Katastrophe für Palästina. — Die Verfügung gegen die galizischen Flüchtlinge. — Die Stadtratswahlen in Lodz. — Antisemitische Justiz. — Jüdische Musealgegenstände aus dem Kriege. — Vermischtes. — Feuilleton: Vom ewigen Kohn. — Literatur. — Briefkasten. — Notiz. — Inserate. Zur rumänischen Iudenfrage. Vierzig Jahre sind nun beinahe verflossen, seitdem aus dem Berliner Kongreß die volle gesetzliche Gleichberechtigung der rumänischen Juden beschlossen lvurde. Dieser Beschluß fand die ungeteilte Zustimmung aller Signatarmächte, mit Ausnahme Rußlands, dessen passives Verhalten im Hinblicke aus die Behandlung seiner eigenen Juden keinen Kulturmenschen überraschen konnte. Daß dieser Kongreßbeschluß bloß ein platonischer blieb, um dessen Durch nhrung sich auch die beteiligten Staaten nicht weiter kümmerten, vielmehr dem andauernden Widerstreben der unterschiedlichen rumänischen Regierungen, gleichviel, ob sie sich nun liberal oder konservativ oder demokratisch nannten, eine wohlwollende Geneigtheit bekundeten, ist allzu bekannt, uni neuerlich wiederholt zu werden. Ebenso bekannt ist die traurige Leidensgeschichte der rumänischen Juden, deren einzelne Kapitel bis in die letzten Jahre hinein im wahrsten Sinne des Wortes mit Blut geschrieben sind. Im. Vergleich zu den Drangsalierungen und der unendlichen Kette von Leiden, denen die rumänischen Juden bis heute ansgesetzt waren, muß das Schicksal der russischen Juden als ein beneidenswertes betrachtet werden. Die russischen Juden stehen ivenigstens unter dem Schutze von Ausnahmsgesetzen, die an sich recht hart und gegen den. Geist der Humanität und Gerechtigkeit verstoßend, immerhin doch eine gewisse gesetzliche Behandlung gewährleisten, während die Juden als .„Fremde" und „Ausländer" bar aller schützender . Bestimmungen und in des Wortes schändlichster Bedeutung vogelfrei sind.*) Zahllose Ausschreitungen gegen die jüdische Landbevölkerung, Pogroms, die: in ihrer Brutalität die berüchtigten, von der russischen Ochrana periodisch wiederkehrenden Pogrome noch weit: übertreffen, kennzeichnen in sinnfälliger Weise den' unausgesetzten Leidensweg der jüdischen Märtyrer Rumäniens. Während man in Rußland nach stattgehabten Judenexzessen von Seiten der Regierung und der Behörden zumindest dem Scheine nach beflissen war, die schuldigen Anstifter und Teilnehmer an den Exzessen zur Verantwortung zu ziehen, verschmähten es die rumänischen Behörden bisher immer konsequenterweise, auch nur diese schwache kulturelle Geste zu zeigen und ließen sowohl die Urheber der rumänischen Pogrome in Glacehandschuhen und Seidenhüten, als auch die Exekntoren der Exzesse unbehelligt und unbestraft. So gilt"wie nie hat sich ein rumänisches ordentliches Gericht mit den im Laufe der Jahre häufig wiederkehrenden Judenexzessen inr Lande befaßt. Fast nie ging die Energie der jeweiligen Regierung über die Einleitung der ersten Erhebungen inr gerichtlichen Verfahren hinaus: am allerwenigsten aber kam es zur Bestrafung der wahren Schuldigen, die größtenteils in ben sogenannten höheren Sphären der korrupten und moralisch total verlotterten rumänischen Gesellschaft wohl zu finden gewesen wären. Nur bisweilen drangen die Kulturskandale, die sich in Rumänien in regelmäßiger Weise abspielten, über die Grenzen des Landes hinaus, und wenn wirklich einmal ein Notschrei der armen jüdischen Bevölkerung die europäischen Kulturzentren erreichte, fand er verhältnismäßig nur an wenigen Stellen eine gewisse Resonanz. Im Laufe der Jahre haben sich hie und da vereinzelt Politiker und Staatsmänner, Schriftsteller und Humanisten gefunden, die es für ihre Menschenpflicht ansahen, die Schicksale der rumänischen Juden vor dem Forum. der europäischen Oeffentlichkeit zu entrollen. Die Lage der rumänischen Judenschaft bildete auch abwechselnd den Gegenstand von Erörterungen im österreichischen und ungarischen, im französischen, deutschen, englischen und italienischen Parlamente. Unvergängliche Verdienste um die rumänischen Inden hac sich namentlich der am Tage des Kriegsausbruches er mordete Führer der französischen Sozialdemokraten Jean I a n r e s erworben, dessen flammender Protest in der französischen Kammer anläßlich der gropen Judenexzesse *) Es ist ein bedauerlicher Rechts irrtum. iu:mt als „Repressidmaßuahme" wegen der grausame« und barbarischen Behandlung österreichischer Staatsangehöriger durch Rnmünie eine Internierung der zvgcwandrrteu Juden aus Rumänien verfügt wird Denn diese sogenannten „rumänischen" Juden sind weder rumänische Büraer, noch rumänische Staatsangehörige, sondern in Rumänien, selbst „Fremde" und „Ausländer", deren Internierung die rumänische Regierung unmöglich zu einer Aenderüng ihres unmenschlichen Verhaltens veranlassen kann.

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