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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1916-12-15 · 49 (15.12.1916) · page 1

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
33 (1916)
Issue
49 (15.12.1916)
Date
1916-12-15
Page
– (sequence 1)
Language
German
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21 r. 49 Fayrgang XXXHI Dr. Bloch’s Zentralotgan für die gesamten Interessen des Zudentums. o’tr - . ---=00 p K. kr. Postsp^rkrsss-rn.inN Ciearing-VerKebr m, S10.S76. Redaktion und Administration: Wien II/i, Praterstraße 9 j Telephon 45.359. r>Q _ ■ - — ■■■■Oo Wien. 15. Dezember 1916 LrscbeLnr jeden FreLtag. Brief-Adresse: Wie», II/i, Praterstraße 9. Telegramm-Adresse: Bloch s Wochenschrift, Wien. Oo-- .- -=00 p D^ttgsprei» für Sesterreirh: Halbjährig 8 Kronen. Einzelexemplare 5V Heller. Für das Ausland: Halbjährig lO Kronen. Ganzjährig 20 Kronen. Anzeigen: Die 2mal gsfpaltene Petitzc.le 48 Heller. OQ ■ — - -Oo Inhalt: Leita rtikel: Die Befreiungsaufgabe der siegreichen Zentralmächte im rumänischen Okkupationsgebiet. — 6‘tit bedeutungsvoller Tag für die Judenheit Oesterreichs. — Kriegsdekorationen jüdischer Offiziere und Soldaten. — Weitere Auszeichnungen. — Goldene Tapserkeitsmedaille. — Zum zweiteninale ausgezeichnet. — Tie fünfte Auszeichnung. - Drei Auszeichnungen. — Oberstleutnant Martin Zöld. — Auszeichnung des Teinesvarer Oberrabbiners. — Auf deni Felde der Elire gefallen. Gräber in der Fremde. — Die hohen Feiertage in russischer Kriegsgefangenschaft. — Oeffentliche Anklage wegen des Borwurfes „Drückeberger". — Korrespondenzen: Die Not der ostgaliz'schen Juden in Palästina auf dem Höhepunkt. — Verein für unentgeltlichen Arbeitsnachweis. — Patriotische Kundgebung der „Oesterr.-Jsrael. Union". - Humanitärer Verein „Leopoldstädter Kinderschuh". — Vermischtes. — Feuilleton: Minister Samuels Nikolsburger Abstammung. — Literatur. — Briefkasten. — Notiz. —Inserate. Hn die geehrten Abonnenten in Ungarn, Kroatien und Bosnien. Unsere geehrten Abonnenten in Ungarn, Kroatien und Bosnien machen wir aufmerksam, daß laut einer neuen Verordnung der königl. ungarischen Poftdirektion ab 1. Jänner 1917 Abonnements auf unser Blatt nach obgenannten Ländern ausschließlich bei den dortigen Poftämtern angemeldet werden müssen. Die Kefreinngsanfgake der siegreichen Zentralmachte im rumänischen Okkupationsgebiet. Die Zerschmetterung Rumäniens, der Einzug des Generalfeldmarschalls Mackensen in Bukarest wird auch den in unwürdiger Sklaverei schmachtenden Juden Rumäniens die Erlösung bringen. Der Zustand der Juden in Rumänieil ist der völliger Rechtlosigkeit. Denn wie soll mail einen Zustand bezeichnen, der den logischen Widerspruch in sich enthält, daß den Juden, diesen seit Jahrhunderten ansässigen „Fremden", welche die staatliche Gut- und Blutsteuer, und dazu in noch höherem Maße tragen, als ihnen gebührt, dennoch nicht bloß alle politischen, sondern sogar die wichtigsten bürgerlichen Rechte versagt werden? Aber selbst das ist noch Schönfärberei. Die Juden haben nicht bloß Pflichten ohne Rechte, sie sind auch geradezu vogelfrei im Lande. Jeder Bube darf an ihnen ungestraft sein Mütchen kühlen, und solche Buben sitzen oft in Amt und Würden,- mißbrauchen ihre Gewalt in schnödester Weise. Ehre, Eigentum und Leben der Juden sind buchstäblich der schamlosesten Willkür preisgegeben, wodurch der nackten Erpressung jeder Art Tür und Tor geöffnet ist! Nun existieren in bezug auf die Juden in Rumänien internationale, obligatorische Verträge von entscheidender Wichtigkeit. So zunächst der Beschluß der Konstantinopeler Konferenz vorn 11. Februar 1856, der für Rumänien die Bestimmung enthält: ui daß alle Religionen volle Freiheit besitzen; b) daß alle Volkstlassen ohne Geburts- und Religionsunterschied der gleichen Zivil- und Eigentumsrechte teilhaftig feien, bei Beschränkung der politischen Rechte jener, welche einer fremden Macht unterstehen. Auf Basis dieser Grundsätze wurde damals die Uebereinkunft zur Regelung der inneren Verhältnisse der Fürstentümer statuiert. Und in der Tat war auch Fürst C u z a bestrebt, diese Grundsätze zur Anwendung zu bringen, bis ihn die Bojaren- Partei zur Abdikation zwang. Im Jahre 1866, dein Jahre der Thronbesteigung Karols von Hohenzollern, bestand die Bevölkerung Rumäniens aus viereinhalb Millionen Seelen, worunter sich l70.l)00 Juden befanden. Die zum Sturze des volksfreuudlich gesinnten LandeSsürsten Cu za koalierten Elemente durchwegs fremden Ursprunges, welche ethnisch und wirtschaftlich mit dem von Cuza befreiten amochthonen Rumänenvolke nichts (Gemeinschaftliches halten, rissen die Macht an sich, und aus ihrer Mitte gingen die Mitglieder der konstituierenden Versammlung hervor, die dem Lande eine Verfassung geben und einen Fürsten wählen sollte, der die Aufrechterhaltung dieser Verfassung zu beschwören hätte. Träger dieser Verfassung sind jene transdanubianische Einwanderer, welche es verstanden haben, die städtischen und die ländlichen Güter an sich zu bringen und ein Wahlrecht zu schaffen, welches das p r o d u z irre n d e B a u e r n v o l k und die wirtschaftliche, treibende Kraft, jüdische I u t e l l i g e n z, unter dem Drucke der Rechtlosigkeit hält. Der Berliner Kongreß hat nun als Bedingung für die Anerkennung der Selbständigkeit Rumäniens als Artikel 44 des Berliner Vertrages folgende Bestimmung statuiert: ü Jt Jeder treue Jude zeichnet die fünfte Kriegsanleihe

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