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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1916-12-01 · 47 (1.12.1916) · page 6

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
33 (1916)
Issue
47 (1.12.1916)
Date
1916-12-01
Page
– (sequence 6)
Language
German
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Seite 782 Tr. Bloch's Wochenschrift Nr. 47 Zagreb, am 12. September 1916. Herrn Fuchs Eyula. Direktor des Elektrizitätswerkes Mitrovica! Zn Erledigung Ihrer feinerzeitigen Eingabe, betreffs Dekodierung Ihres verstorbenen Neffen Erich R « h b e r g e r, wird Ihnen hiemit mitgeteilt, dag dem gefallenen Helden auf unsere Eingabe die silberne Tapferteitsmedaille 1. Klaffe verliehen wurde. Indem ich Ihnen dies zur .Kenntnis bringe, gereicht es mir zur besonderen Genugtuung, das; die Heldentaten des jungen, leider so früh verstorbenen Kämpfers auch nach seinem Tode Würdigung und Anerkennung gefunden haben. Die Allerhöchste Auszeichnung ist ein edler Beweis der grogen Huld Seiner Majestät seinen getreuen .Kämpfern gegenüber, die ihr Blut und Leben für König und Vaterland geopfert haben. Möge die Auszeichnung Ihnen sowie der Mutter des gefallenen Helden Trost für den tiefen Schmerz an dem Verlust des einzigen Kindes bieten. Wir ersuchen Sie gleichzeitig, uns postwendend Mitteilen zu wollen, ob wir die Auszeichnung an Ihre oder an die Adresse der Mutter einsenden sollen, im letzteren Falle ersuchen wir lfm genaue Angabe der Adresse der Frau Rose R e h b e r g c r. Für den Kommandanten: Unterschrift. Jurist, Einj.-Freiw.-Korporal SandorFried wurde am russischen Kriegsschauplatz verwundet, acht Wochen in Györ behandelt und starb dort, woselbst er auch begraben liegt. Der Verstorbene war der Sohn des Lehrers der jüdischen Gemeinde in Somogp-Csurgo Samuel Fried und ist 21 Jahre alt geworden. Er wurde ausgezeichnet mit der kleinen silbernen Tapserkeitsmedaille. Lord Wotfischikd in London Sir Lionel R o t h s ch i l d hat sich, im Gegensatz zum englischen Staatssekretär Samuel, warmherzig der zum Heeresdienst gezwungenen russischen Juden in England angenommen. In einem Aufsatz in einer Tageszeitung weist er nach, daß die Juden Englands im Verhältnis zu ihrer Fahl der englischen Armee mehr Menschen geliefert haben als die Engländer selbst. Mehr als 20.000 Juden dienen im englischen Heere. ' ' Aasse und Tradition. Der verstorbene Antisemiteahäuptling Ernst Sch Neider war eine der seltsamsten Gestalten im öffentlichen Leben Oesterreichs. Er faß im Abgeordnetenhaus und im n.-ö. Landtag, und feine Wirksamkeit war derart, daß Abgeordneter Dr. Bloch ihm einmal in offener Parka mentsfitzung das Wort znriej, daß er es mir der ,,besonderen Nachsicht der österreichischen Staatsanwaltschaft" zu danken habe, ivenn er im „hohen Hans" und nicht im „grauen Haus" den Sitz einnimmt. An diese Episode erinnert eine Gerichtsverhandlung jüngster Tage. Der Sachverhalt war: Eine Dame steht vor einem Gasthause in einer belebten Straße, um auf einen Herrn, der eingetreten war, zu warten. Ein Kerl überfällt sie, wirft sie zu Boden und mißhandelt sie, so daß si' durch längere Feit an den Folgen zu leiden hat. Von dem Strolch befreit, vermißt sie einen Geldbetrag und ein Schmuckstück. Der Täler wurde fr e i g es p r o ch e n. Wohin Geld und Schmuckstück geraten seien, wurde nicht sestgeslellt, nwhl aber nahm der Richter als erwiesen an, daß der Täter durch Volltrunkenhe.it nuzurechnungssähig und deshalb ohne Verantwortlichkeit gewesen sei. Er hatte von einer geradezu vhantastischen Menge Alkohols in allen erdenklichen Gestalten erzählt. Nebenbei bemerkt, scheint er nach dieser Richtung erblich belastet zu sein,' er ist ein Sohn des Mechanikers Ernst Schneider, eben jener seltsamen Figur im öffentlichen Leben Sesterreichs. Das freifprechende Urteil wurde vielfach kommentiert. Es bewahrheitet sich auch hier wiederum der Lehrsatz von der ewigen Wiederkehr des Gleichen. Der Beffrtsrichier übte in ähnlicher Art Nachsicht gegen den Sohn, wie seinerzeit' die Staatsanwaltschaft gegen den Vater. Die fromme „Reichspost" zetert ausschließlich gegen Juden; die Spitzbuben in der eigenen Partei genießen Immunität. Da hat zum Beispiel der eine Bezirksrat den anderen einen L a u b e s v e r r ä t e r geschimpft und nach gerichtlichem Zeugnis den Wahrheitsbeweis erbracht. Dieses Familienereignis bleibt ohne jede Kommentierung. Man findet offenbar an dem Vorkommnis nichts mehr Auffälliges. Zubereitung von Speisen am Ir eitag Nachmittag und am Noravend der jüdischen Ieiertage. Die israelitische Kultusgemeinde in Neunlirchen hat sich an die k. k. Bezirkshauptmannschaft mit nachstehender Eingabe gewendet: . Die gefertigte Kultusgemeinde bittet um behördlicher Weisung in nachstehender Angelegenheit: Der grösste Teil unserer Eemeindemitglieder gehört der jüdischvrthodoren Richtung an und ist ihnen an Sabbat und Feiertagen die Verrichtung jeder Arbeit untersagt. Es ist daher eine religiöse Vorschrift, die Sabbatspeisen an den Rüstlagen zu bereiten. Selbst an Feiertagen, wo bezüglich des Kochens Erleichterungen bestehen, besorgen die meisten Frauen ihre Küche am Rüsttage, da der Vormittag mit dem Gottesdienste grötztenteils ausgefüllt ist. Durch die cingesührtc Kontrolle tommen nun die Genannten in Gefahr, wegen der für die Sabbat-, resp. Feiertage vorbereiteten Speisen bestraft zu werden und würden daher gezwungen sein, einen fleischlosen Tag mehr als andere Staatsbürger zu halten. Um mit der Religion «einerseits, dem behördlichen Fleischgenutzverbot anderseits nicht in Kollusion zu kommen, bitten wir. an den in Betracht kommenden Rüsttagen uns die Zubereitung von Fleischspeisen zu gestatten. selbstverständlich wird der Fleischgenutz an diesen Tagen verboten bleiben. Um baldige Erledigung unseres Ansuchens bittet Die israel. Kultusgemeinde Reuntirchrn. Der Vertreter: Dr. A. Grüner, Advokat. Darauf kam folgender Erlast: K. k. Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen, ' 7‘ am 16. November 1916. F. 3824 I-B. Einschränkung des Verbrauches von Fleisch und Zubereitung von Speisen an fleischlosen Tagen. An die israelitische Kultusgemeinde in Neunkirchen. Die israelitische Kultusgemeinde hat mit der Eingabe vom 27. September 1916 an die Bezirkshauptmannschaft die Anfrage gerichtet, ob es ihren Mitgliedern, die nach mosaischen-jüdischen Religionsgesetzen an Samstagen keine Speisen frisch kochen dürfen, gestattet sei, in ihren privaten Haushaltungen an Freitagen jene Speisen zuzubereiten, die an Samstagen genossen werden sollen. Hierüber wird der Kultusgemeinde über Erlaß der k.' k. n.-ö. Statthalterei vom 5. Oktober 1916, Z. W- 3820.3, mitgeteilt, daß die Zubereitung an Fleisch und Fleischspeisen an Freitagen oder an fleischlosen Vortagen vor Festtagen gestattet ist, da nach § 1 der Minifterial" Verordnung vom 1. September 1916, R.-GGBl. Nr. 285, an fleischlosen Tagen nicht die Zubereitung, sondern nur der Verkauf, die Verabreichung oder der Genuß von Fleisch und Speisen, die ganz oder teilweise ans Fleisch bestehen, verboten ist. Bei diesem Anlasse wird der israelitischen Kultusgemeinde mitgeteilt, daß das Ministerium des Innern, Ernährnnasamt, mit dem Erlaß vom 23. Oktober 1916, Z. 305 E, eröffnet hat, es sei auf eine weiters gestellte Bitte, an den Vorabenden der jüdischen Feiertage und allgemein am Freitag Astend Fleischspeisen auch genießen zu dürfen, umsoweniger eingegangen, als die orthodoxen Israeliten' an Samstagen Fleisch genießen dürfen und

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