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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1916-11-17 · 45 (17.11.1916) · page 7

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
33 (1916)
Issue
45 (17.11.1916)
Date
1916-11-17
Page
– (sequence 7)
Language
German
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Nr. 45 Tr. Bloch'L Wochenschrift S.-Ite 751 unbestechliche Treue. Vor mir steht der Rabbiner in Sch. . . Das Oertchen liegt jenseits der preußischen Grenze, auf russisch-polnischem Gebiete. Als die Russen zum zweitenrnale Ostpreußen verlassen mußten, hatten besonders die Juden unter den Wutausbrüchen zarischer Kulturträger zu leiden. Viele von ihnen wunderten in die Verbannung, einige in den Tod. Man beschuldigte die Juden, den Deutschen gegen Rußland Dienste geleistet zu Haben. Sogar die Synagoge hatte dafür büßen müssen. ... Der Rabbiner würde mir manches von den russischen Schandtaten erzählen können. Ich suchte ihn aus. Umsomehr überraschte mich die Antwort. — — „Nehmen Sie Platz, bitte. . ." Eine ältere, freundliche Dame, eine Schwester des Rabbiners, bringt Tee herein. Wir plaudern — — Warum mag der Rabbiner nicht von den Russentaten sprechen wollen? — „Ich verstehe und würdige die Zurückhaltung. Die bösen Erfahrungenman weiß nicht, ob die Russen n'cht noch einmal zurückkommen und dann noch mehr Unheil anrichten-" „Nein, nein! Das ist es nicht, keine Furcht! Warum sollte ich mich fürchten? Es geschieht doch alles, wie Gott will! Ist die Leidens- und Prüfungszeit der Juden noch nicht vorbei, dann müssen wir weiter dulden.- Aber wir dürfen nichts tun gegen die Gebote Gottes." „Verbietet Ihnen die Religion, etwas über die russischen Greueltaten zu erzählen?" „Gewiß!". Der Rabbiner holt die Tauroh (Lehre) .herbei und liest daraus eine Stelle vor. Darnach darf der gläubige Jude nichts Böses gegen das Oberhaupt seines Landes unternehmen. Ich wende ein: „Polen gehört doch nur gezwungen an Rußland?" „Mit Willen Gottes! Wenn Go't uns ein anderes Oberhaupt gibt, müssen wir dem Treue halten. Aber wir dürfen nicht versuchen, der Entscheidung Gottes vorgreifen zu wollen." „Sie soUen nichts gegen Rußland unwrnebmen, nur etwas für Ihre Glaubensgenossen! Die gewünschten Angaben würden eine Hilfsaktion in Amerika zugunsten der polnischen Juden fördern helfen." „Gott wird segnen alle guwn Menschen, die uns beistehen. Er wird uns auch Hilfe senden nach seinem Ratschluß. Doch wir dürfen ihn nicht erzürnen, indem wir seine Gebote übertreten. Ich darf nichts erzählen!" Ist das ein feiges Verstecken? — Als hätte der Mann den flüchtigen Gedanken erraten: „Ich bin ein alter Mann. Was hätte ich noch zu verlieren? Nichts als die Gnade Gottes!" Nein, in dieser Seele ist kein Zittern, nur Ergebenheit aus Ueberzeuguna! Einer anfechtbaren Uebe'zeugung zwar, aber einer Ueberzeugung, die zu jedem Ovfer bereit macht, trotz der starken Lebensbejabung in der jüdischen Religion. Ohne ein Wort der Klage würde der Rabbiner in die Verbannung wandern, ohne K^age in den Tod. Viele, viele Taufende seiner Glaubensgenossen gingen den Weg des Leidens, stumm und groß. Eine Wische Urkunde über das Seeverstcherungsivesen im 16. Jahrhundert. Im Septemberheft der „American Economie Review" veröffentlicht der Professor für jüdische Geschichte und Literatur an der Universität Newyork Alexander Marx eine Handschrift des gelehrten Rabbi Jehiel Nissim von Pisa aus dem Jahre 1559, die in der Bibliothek best „Jüdisch-theowgischen Seminars für Amerika" in Newyork aufbewahrt wird. In dieser Handschrift, die sich in erster Linie mit dem Finanz- und Wechselwesen der Juden um die Mitte des 1.6. Jahrhunderts beschädigt und es vom streng orthodoxen Standpunkt aus beurteilt, kommt Jehiel Nissim auch auf das System der Schiffsversicherungen seiner Zeit zu sprechen, und gerade unter den gezemrä tigen Be hältriftn dürfte es wohl nicht ohne Interesse sein, die Gruudzüge des damaligen Seeversicherungswesens rennen zu lernen. Es bestanden in jener Zeit in den einzelnen Ländern, die Seehandel trieben, größere oder kleinere Gesellschaften, die das Risiko für alle über See gehenden Schiffe und Waren übernahmen und die Schisse und ihre Landung gegen Räuberei, Brand, Untergang usw. schulen wollten. Die Versicherungsprämie wurde nach der Entfernung des Weges bemessen, den das Schiff zurückzülegen hatte: sie betrug z. B. für die Strecke von Livorno nach Neapel 7 v. H. vom Wert der Ladung, von Livorno nach Messina oder Palermo 8. v. H., nach Alexandrien 12 v. H. Die Verantwortung der Gesellschaften erstreckte sich über die eigentliche Fahrtdauer hinaus, denn sie endete erst, wenn die Waren an ihrem Bestimmungsort dem rechtmäßigen Empfänger abgeliefert worden waren. Die einzelnen Gesell'chaften hatten leine allgemein giltigen Bestimmungen, sondern richte eil sich nach dem Brauche und den Sitten des Landes, dem das zu versichernde Schiff angehörte. Entstand ein Streit zwischen Reedereien und Versicherungsgesellschaft:», wie z. B. dann, wenn bei einem Sturm die Ladung über Bord geworfen werden mußte, um das Schiff zu retten, so wurde er auf Grund eines allgemein anerkannten Gesetzbuches, des „Consulado de Barcelona", entschieden, und jeder der streitenden Teile mußte sich dem Erkenntnis unterwerfen, das an der Hand dieses Buches gefällt wurde und wogegen es keine Einsprache oder Berufung gab. Korrespondenzen. Graf Tisza über die Gleichberechtigung der Juden in Polen. Unter dieser Ueberschrift bringt „Egyeniöseg" in seiner jüngsten Nummer an erster Stelle di" folgende Mitteilung: Die Wiedergeburt Polens, die'e welthistorische Entschließung der Mittelmächte, hat von neuem bewiesen, daß das Ziel unserer Kämpfe die Freiheit, die Befreiung von Staaten und Völkern ist. Und das Wiedererstehen Polens wurde auch zur Schicksalsfrage für jene nahezu Millionentöpfige jüdische Bevölkerung, welche besonders unter der russischen Herrschaft alle Bitternisse der Entrechtung, der politischen Verfolgung, Verhetzung, staatlichen Unterdrückung durchgemacht hat. Um nun eine Orientierung darüber zu erhalten — was übrigens nicht nur eine g oste konfessionelle Frage, sondern auch Sache der Humani.ät ist —, welchen Einfluß das Wiederaufleben Polens auf das Los der jüdischen Bevölkerung zu üben vermag, waudlen wir uns an den ersten Staatsmann der Monarchie. Herrn Ministersäsidenten Grasen Tis za mit der Bitte, in Angelegenheit der Gleichberechtigung der polnischen Juden seine Meinung äußern zu wollen. Seine Exzellenz war so freundlich, uns die folgende hochwichtige Antwort zu erteilen: „König!, ungar. Ministerpräsident. Budapest, d. 7. Nov. 1916. Geehrter Herr Redakteur! Ich kann mich nicht berufen fühlen, über den durch das zu neuem Leben erwachte Polen in Änge-

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