Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 33 (1916)
- Issue
- 39 (29.9.1916)
- Date
- 1916-09-29
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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Seite 638 Tr. Bloch's Wochenschrift $r. 39 der Aufgabe unterzieht, überall dort einzugreifen, wo die staatliche Fürsorge in puncto Unterstützung einer Ergänzung von wohltätigen Personen und Korporationen bedarf. Es wird demnächst bereits eine Waisen-Unlertünftsstelle für mehrere hundert Kriegswaisen in Schlesien in der Nähe der galizischen Grenze mit wesentlicher Unterstützung uns Vereinsmitteln eröffnet werden; die für diesen Zweck sowie für die Sektionen Krakau und Lemberg zur Verfügung gestellte Summe erreicht bereits 200.000 Kronen. Für die Betreuung der Waisen durch tüchtige, pädagogische und Wirtschaftskräfte ist bereits gesorgt, bauliche Umgestaltungen der auch sonst geeigneten Objekte sind vorgenommen, kurz die Fürsorgetätigleit ist in vollem Gange. Sie wird aber viele Jahre lang durchhalten müssen, wenn die Waisen in ihrer Obhut bis zu jenem Momente bleiben sollen, wo sie erwerbsfähig werden, und auch dann darf sie nicht vollständig aus setzen, sie soll den ins praktische Leben tretend en Waisen auch noch einige Zeit nachher Stütze und väterliche Beratung bleiben.. Dazu bedarf es großer, stetig fließender Mittel. Die bisher eingesammelten Beträge , find ja, relativ genommen, ganz erhebliche, aber lange noch unzureichend für diesen Zweck. ... Es nahen die hohen Festtage, an denen wir Einkehr halten in unser Inneres, an denen wir Gott danken, daß unsere Lieben gesund sind, an denen wir Gelöbnisse ablegcn, an denen wir klagend unsere Stimme erheben, wenn Unglück einen unserer Lieben betroffen hat. Wir rufen zum Vater der Waisen; da möge jeder der Waisen, der Märtyrer gedenken, die in diesem großen Kriege gefallen sind. Denn gerade die Juden find nicht bloß .gefallen als Op,er des männermordenden Krieges, sie fallen — Frauen und Männer — als Märtyrer ihrer Zugehörigkeit zum Judentum, und jeder Jude hat die doppelte Pflicht, beizutragen zur moralischen und physischen Rettung ihrer unglücklichen Kinder. Er hat sie als Mensch und als Jude! Zur Kritik des GrsrtzerLLw«rfes für Herr Auskarr der Regelung der Arrßen-Rechtsurrhaltuiffe der ifr. Religisnsgefellschaft. Die israelitische Kultusgemeinde Eger in . Böhmen hat nach einem Referat des Vorstandsmitgliedes Pros. Artur Klatscher und Rabbiners Dr. Arnold G r u Ilse l d seine Stellungnahme zu dem neuen Gesetzentwurf betreffend den Ausbau der Kültusgemeindeverfassung in einem Beschluß 'kundgegeben, den der Kultusvorstand in nachstehender Eingabe dem k. k. Herrn Bezirkshauptmann übermittelte. An die k. k. Bezirkshauptmannschaft Eger. In Entsprechung der mit dem h. Erlasse vom 18. Juli 1916, I. 17, K-604, ergangenen Aufforderung, erlaubt sich die ergebenst gefertigte Kultusgemeinde über die vom Präsidenten der Wiener Kultusgemeinde in Anregung gebrachte weitere Ausgestaltung uj.id Organisation der israel. Religionsgesellschaft nachstehende A e u tz e r u n g zu erstatten. * Die KuItusgLmeinde in Eger begrüßt diesen Gesetzentwurf mit großer Freude und ersucht die hohe Regierung um eine möglichst rasche Schaffung eines definitiven Gesetzes. Sie mutz sich aber gegen die in der Resolution des Vorstandes der Wiener israel. Kultusgemeinde vorgeschlagene provisorische Vertretung mit aller Entschiedenheit aussprechen, weil dadurch die überwiegende Mehr- . heit der Kultusgemeinden des Reiches entrechtet würden. Die Vertretung von ganz Böhmen würde unter den gegebenen Umständen nur durch die Vorstände der Prager und Pilsner Kultusgemeinde besetzt sein. Da die Konstituierung der überwiegenden Mehrheit der Landesverbände und die Schaffung des Reichsverbandes auch während des Krieges möglich ist, gibt die Kultusgemeinde Eger ihrer Hoffnung Ausdruck, daß vie hohe Regierung eine gerechte definitive Regelung treffen wird. Der verparkte Vorstand der Kultusgemeinde Eger erklärt sich im allgemeinen mir dem Gesetzentwurf einverstanden, im einzelnen häir >er folgende Aenderungen für zweckmäßig und wünschenswert: Mil Rücksicht aus § 4 und § 5 möge der dritte Avjatz des § 3 entfalten, im § 5 möge dis Stelle, ,,auf Ansuchen der betreffenden Gemeinden nach Einvernähme der zuständigen Verbandsleitungen", entfallen. Der erste Abscuz des tz 6 möge lauten: ,,Die Veroandsversammlung besteht aus den Delegierten der dem Verband zugewiestnen Kultusgemeinden und aus zwei Rabbinern, die von den Rabbinern dieser Kultusgemeinden zu wählen sind." Der zweite /Absatz des § 6 hat zu entfallen. Die Aufgaben der Landesverbandsversammlung sind so wichtig, datz eine direkte Wahl der Delegierten durch 'die Mitglieder der Kultusgemeinden wünschenswert wäre, zumal dadurch die moralische Autorität der Verbandsvrrsammlung erhöht wird. Daher mögen der erste und zweite Satz des dritten Absatzes des § 6 lauten: „Die Delegierten wjerden von den Mitgliedern der dem Landesverbände ungehörigen Kultusgemeinden für eine Funrtionsdausr von je drei Jahren mittels Stimmzettel gewählt. Die Delegierten müssen das 30.' Lebensjahr erreicht haben." Da bei Beschwerden wegen Verletzung der Rechte der israel. Religionsgesellschast oft ein schnelles Eingreifen erforderlich ist, möge Absatz d) des § 7 entfallen und durch einen neuen Absatz im tz 16 ersetzt werden. Im Absatz 1p des § 7 ist die Streichung her Worre „vorbehaltlich der Genehmigung des Oberrates" erwünscht, weil jede Landesverbandsoersammlung die Lehrpläne für den Religionsunterricht vollständig autonom feststelien soll. Wenn es aber dis hohe Regierung für besser hält, datz diese Lehrpläne einheitlich für ganz Oesterreich festgestellt werden, so Möge die hier ausgesprochene Kompetenz von den einzelnen LandesverbandsversamMlungen übertragen werden. In den im § 7 angeführten Wirkungskreis der Derbandsvsrsammlung möge ferner gehören: Die Entsendung von Vertretern der israel. Religronsgesellschaft in den k. k. Landesschulrat. Der zweite Absatz des § 13 möge gestrichen werden, dann haben sinngemäß im § 14 die Worte: „Nach erfolgter Ge-, uehmigung des Protokolles" zu entfallen, ebenso wie im Absatz a) des § 16 die Worte: „von dem Oberrat genehmigten". Im §16 Möge an Stelle des Absatzes cl) des § 7 der Verbandsleitung das Recht zuerkannt werden, Beschwerden wegen Verletzung der den Glaubensgenossen gewährleisteten Rechte bei den Behörden vorzubringen. Im zweiten Absatz des § 19 möge „sechs" durch „drei" ersetzt werden, da sonst eine Zur drei Jahre gewählte Verbandsversammluug Delegierte für sechs Jahre, also auch für die Zeit der Wirksamkeit der nächsten Verbandsversammlung entsenden würde. Der Schluß des letzten Absatzes des § 119 möge lauten: „der bei andauernder Verhinderung desselben, von welcher der Versammlung schriftlich Anzeige zu Machen ist". Im Absätze des § 20 ist irrtümlich auf § 21 hmgewiesen, derselbe möge lauten: „lieber Antrag von Mindestens 15 Mitgliedern". Der erste Absatz des § 23 möge im Hinblick auf den § 12 lauten: „Der Reichsverband ist beschlutzfähig, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder versammelt äst." Im § 26 möge festgestellt werden, wer das Recht hat, die Sitzungen für nicht öffentlich zu erklären. Im § 27 Zoll es wohl „sämtlichen" statt „sämtlichen" heißen. Der zweite und dritte Satz des Absatzes e) des § 29 möge entfallen, da es nicht wünschenswert erscheint, die Autonomie der Kultusgemeinden und der Landesverbände ohne zwingenden Grund einzuschränken. Absatz f) des § 29 Möge im Hinblick auf die zu Absatz b) des § 7 gemachten Ausführungen entfallen. Im § 32 ist nach den Worten: „vnd hat der nächste Reichsverband" einzuschalten: „der vom Oberrat binnen vier Wochen einzuberusen ist". ,, Der verstärkte Vorstand der israel. Kultusgemeinde in Eger gibt endlich dem Wunsche Ausdruck, datz die Repräsentanz der Landesjuden schüft des Königreiches Böhmen in der Landesverbands Versammlung oufgehe. Ter allgemeine österreichische Jsraelitenbiund und die RaMner. Nach dem vor einiger Zeit in diesem Blatte veröffentlichten Berichte soll die Zusammenfassung aller österreichischen Kultusgemeinden zu einem Reichsverb an de durch einen entsprechenden Gesetzentwurf seitens der Regierung in die Wege geleitet werden. So sehr nun auch die Verwirklichung dieser, von dem Wiener Kultuspräsidenten angeregten, wie auch kraftvoll geförderten Idee mit Freuden zu begrüßen ist, als ja hiedurch ein staatlich anerkanntes Forum für alle, die öfter-