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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1916-09-22 · 38 (22.9.1916) · page 3

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
33 (1916)
Issue
38 (22.9.1916)
Date
1916-09-22
Page
– (sequence 3)
Language
German
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Nr. 38 Dr. Bloch's Wochenschrift Seite 623 für sich und in seinem Wirkungskreise, gewissermaßen instanzenmäßig, darüber zu wachen hat, daß die den jüdischen Staatsbürgern durch die Staats- und Grundgesetze verbürgten und verbrieften Rechte nicht geschmälert und nicht getränkt tverden. In die Wirklichkeit des Alltags umgejetzt, soll es nicht erst eines Rechtsschutzbureaus oder eitles privateil Vereines! bedürfen, unl die Juden in ihren Gerechtsamen zu schützen. Vielmehr soll ein voll gesetzes- und staatstvegen eingesetztes Forum mit voller Legitimation und Anspruch auf Gehör — wie die Juristen ettva sagen, mit der „taeultas standi in jndicio“ — bestellt werden, um dieser Obhüt zu walten. Ich möchte nicht mißverstanden werden. Ich würdige vollauf die Wachsamkeit und die Verdienste aller jener Bereitligungen, die sich bisher allertvege bemüht haben, ihre Waffen zur Abwehr gegen Rechts kränkungen und Beleidigungen des Judentums! schneidig zu schwingen; allein damit soll es sein Abkommen finden. Es sollen der Jude und fein Recht nicht mehr als mitleidiger Schößling privater Tutel angesehen werden, was unter alten Umstünden seiner nicht würdig ist, sondern der Jude und sein Recht sollen gebührlich eingeschätzt und als ein vollivertiger Faktor des Staatsganzen angesehen werden, der geachtet tverden muß und in seiner Stellung und Geltung nicht verkürzt werden darf. Damit wird unserer jüdischen Glaubensgemeinschaft jenes Merkmal auch nach außen aufgedrückt sein, das es wesensgleich schon nach innen eint, als Bekräftigung der Solidarität zivischen den Glaubensgenossen, in welcher in spezifisch jüdischen Angelegenheiten nicht jeder für sich, sondern jeder für alle und alle für jeden einzustehen haben. Mögen daher welche Schlacken immer dem Gesetzentwürfe noch anhaften — diese Verheißung allein macht ihn wertvoll als Fortbildung des Judenrechtes und als eine vollbewußte Aeußerung der zwischen uns Juden bestehenden Gemeinschaft. Wenn aber gewisse Teile dieser Gemeinschaft, wie etwa die Orthodoxen, sich einer solchen Gesamtorganisation des Judentums gegenüber kühler, ja ablehnend verhalten aus Rücksichten, die der den Gesetzentwurf einbegleitende Erlaß hervorhebt und die in Anschauungen wurzeln, welche scheinbar eine Zusammenfassung der Kultusgemeinden grundsätzlich perhorreszieren und in der überwiegenden Berücksichtigung des Laienelementes eine Schädigung erblicken, so mag dem gegenüber folgendes erwogen werden: Es ist der Orthodoxie begrisfswesentlich, daß sie an dem Hergebrachten hängt und davon nicht abweicht. Man kann es also der orthodoxen Richtung des Judentums von Vorneherein nicht verargen, wenn sie opponiert. Allein die Bedenken, von denen sie sich tragen läßt, sind nicht stichhältig. Gerade das Beispiel der Wiener Kultusgemeinde, die schon bisher einen der größten Verbände darstellt, in dessen Rahmen eine ganze Fülle der verschiedensten Vereinigungen und Nuancen eingefügt ist, hat es bewiesen, daß unter den Fittigen der Gemeinde es gut leben ist, da alle Schattierungen sich gedeihlich entfalten, ihre Besonderheiten bewahren, kurz ihr eigenes Leben führen können. Es wird in den höheren Organisationen nicht anders sein, und wenn eine Vorherrschaft des Laienelementes besorgt wird — was neulich auch in der „Oesterreichischen Wochenschrift" in einem Aufsätze von Dr. S. in einer im übri^ gen zustimmenden Aeußerung beklagt war —, so sei demgegenüber vorgebracht, daß die überwiegende Heranziehung des Laienelementes mir vielmehr ,die Bürgschaft dafür zu bieten scheint, daß sich die Verbände von Eingriffen in Dinge fernhalten werden, mit denen die Mehrzahl ihrer Mitglieder weniger vertraut ist; umgekehrt würde der Anprall gelehrter Mitglieder, von denen die einen reformatorisch gesinnt, die anderen strenger eingeschworen sind, eher den Anlaß zu Unstimmigkeiten bieten.*) Letzten Endes aber muß sich auch die Orthodoxie in gewissen Grenzen bescheiden, und wenn wir Juden uns vom Glanze eines helleren Tages bescheinen lassen wollen, nach dem wir alle sehnsüchtig ausschauen, dann dürfen einseitige Rücksichten allein nicht hindern, ein für das Gemeinwohl aussichtsvolles Werk zu Ende zu führen. Wäre es vielleicht — und auch dieser Gedanke sei nicht unterdrückt, lvenn er sich auch weniger an ausschließlich orthodoxe, als an zionistischnationale Aspirationen wendet —, rvüre es, sage ich, in einem eigenen jüdischen Staatswesen anders? Müßte nicht auch da in solchen Dingen Ordnung geschaffen werden, um mit staatlicher Autorität zu umgeben und zu umhegen, was hier angestrebt wird? Geiviß würde auch im Judenstaate — und dort mehr als anderwärts — das Prinzip der Glaubensfreiheit hochgehalten werden. Indessen, Freiheit ist nicht Ungebundenheit und ist nicht Regellosigkeit, sondern verlangt in erster Linie Ordnung, und wir Juden und zumal die gesetzestreuen Juden, als eminentes Element der Ordnung, sollten es upch meinem Gefühl nur willkommen heißen, wenn Ordnung auch in jüdischen Angelegenheiten gehandhabt und gehalten wird. Aber nicht der Krieg allein — und damit wende ich mich der von dem Vorstande der Wiener Kultusgemeinde gefaßten Resolution zu — hat die Sehnsucht nach der neuen Organisation geschwellt; auch im Frieden und unter normalen Verhältnissen scheint es mir ein Gebot politischer Weisheit, das kulturelle und staatliche Leben der jüdischen Glaubensgemeinschaft mit festeren Bollwerken zu sichern. Je größer der Organismus, desto wichtiger die Organisation, und unser Organismus wächst und wird allerdings durch den Krieg voraussichtlich eine weitere Stärkung erfahren. Daß dabei das Ostjudentum ein neues Fermertt bilden ivird, scheint mir nur eine Vorbedingung mehr, daß die Wahrung und Ueberwachung der Staatsbürgerrechte der Juden als ein handfestes Requisit unseres politischen Rüstzeuges nicht fehle. Solches aber führt von selbst daraus und dies gilt wieder der in diesem Punkte etwas verklausulierten Entschließung der Wiener Kultusgemeinde —, daß vorab eine möglichst straffe, allumfassende und einheitliche Organisation nötig ist, daß aber ein Torso diesem Erfordere nisse nicht gerecht würde, ein Rumpf, von dem einzelne starke Glieder, wie Galizien und die Bukowina und etwa die noch neu zuwachsenden Judengebiete, sei es auch nur vorübergehend, abgehackt und abgesplittert tverden. Damit wäre wieder nur halbe Arbeit verrichtet. Die Kluft, die zivischen Osten und Westen klafft, und die Gegensätze, die sie auswirft und die wir tunlichst überbrücken wollen, wären damit eher nur eriveitert, und das Gefühl der Zusammengehörigkeit, das mir stärken wollen, nur geschwächt. Im übrigen aber, tvofern aus Seite der Ostjuden gleichwohl noch ein Widerspruch zu gewärtigen ist, möge ihnen zum Bewußtsein kommen, daß auch sie samt und sonders nicht länger zögern sollten, sich in die neue Ordnung eingliedern zn lassen. Sie sollen nicht bloß dann den Weg zu uns suchen und finden, wenn sie uns brauchen, sondern sie sollen insbesondere auch mit uns gehen, wenn die allgemeine jüdische Sache es verlangt. Mit einem Worte: sie sollen nicht bloß die Empfangenden sein, sondern auch die Gebenden, wenn sie vielleicht neben ihrer Frömmigkeit und Strenggläubigkeit auch einmal die Anpassung unter einen höheren und machtvolleren Willen darbringen sollen, die von ihnen doch nur deswegen gefordert wird, damit der Ausbau der Judengesetzgebung auch zu ihrem Heile kein blutarmes Stückwerk bleibe. . . . *) Aus die Frage „Laien- oder Kirchenregiment" gehe ich nicht ein. Ich fürchte, in ein Wespennest zu stechen: Ich stehe eben aus dem Boden der jetzigen bewährten Verhältnisse.

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