Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 33 (1916)
- Issue
- 30 (28.7.1916)
- Date
- 1916-07-28
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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rir. 30 Dr. Bloch's Wochenschrift Seite 495 Eine Mitteilung, die ihr wichtig genug erscheint, aus Lemberg zu beziehen, publiziert die „Reichspost" unter dem Schlagwort: „M o s e s, der S e i f e n h a m st e r" (22. Juli 1916): Aus Lemberg, 21. d. M.. wird uns berichtet: Wie die Blätter melden, wurden hier der Warenhändler Moses B a d n e r sowie zwei andere Kausleute wegen Berheimlichung von großen Borräten an Seife verhaftet. Man fand in den Magazinen der Verhafteten Hunderte Listen mit je 50 Kilogramm Seife. Durch die Untersuchung wurde festgestellt, daß B a d n e r ständig nach Wien fuhr, dort in allen erhältlichen Mengen Seife auskaufte und nach Lemberg schickte, wo er die Seife mit großem Gewinn weiter verkaufte. Soweit bisher erhoben wurde, hat B a d n e r in Wien allein mehr als 1500 Kilogramm Seife ausgekauft. — Mit Seife Hamstern, ja, das treffen diese Kastanträger, aber sich mit Seife waschen, das tut keiner! E i ri c V c r h audl u u g, die e t w a s tiefe r blicken l ä ß t, die vielleicht auch für die Leser der „Rcichspost" einiges Interesse hätte, wird indes w o h liv e i s l i ch v e r s ch lv i e g e n: Gegen dir Gräfin Richard O r s s i ch hatten der Agent Baron Alfons G l a u b i tz und der Private Ludwig Parti die Strafanzeige wegen Defraudation erstattet, weil die Gräfin eine ihnen gebührende Provision von Kr. 183.33 behoben und für sich behalten habe. Die Gräfin erklärte in der Verhandlung vor den: Budapester Bezirksgericht, sie hätte Anfang Januar dem Baron Robert Klinger fünf Waggons Heu und einen halben Waggon Stroh verkauft und dafür auch Kr. 1500.— Vorschuß übernommen. Das Heu und das Stroh hätten von Josef F e j e s geliefert werden müssen, dem sie Kr. 1200.— übergab; Kr. 300.— behielt sie als Provision zurück. Baron Alfons G l a u b i tz und Ludwig P a r t l verlangten nun von ihr auf Grund eines früheren Ilebereinkommens die B e t e i l i - gung an dieser Provision. Die Gräfin gab ferner an, daß sie das Geschäft mit dem Baron Klinger nicht durch Vermittlung der Kläger, sondern durch Vermittlung eines Agenten namens G u t t m a n n abgeschlossen habe. Der staatsanwaltschastliche Bevollmächtigte Dr. Zoltan T o l d y ließ die Anklage nach durchgeführter Verhandlung fallen. ^Der Rechtsvertreter her Kläger übernahm di: Anklage und verlangte die Verurteilung der Gräfin. Der Bezirksrichter sprach die Gräfin Richard O r s s i ch frei, da die strittige Frage nicht der Entscheidung des Strafgerichtes, sondern des Zivilgerichtes unterliege. Das Händlertum ist aber, wie es scheint, ein Laster — nur bei Juden. Jean Paul hat einmal gesagt: „Im längsten Frieden spricht der Mensch nicht soviel Unsinn und Unwahrheit als im kürzesten Kriege." Wenn es noch bei dem bloßen Unsinll sein Bewenden hätte, würde das nicht allzuviel auf sich haben. 'Schlimmer wird die Sache freilich, lueitu zu harmonischem Unsinn oder pathologischem Schwachsinn abgefeimte Bosheit tritt, die, wider besseres Wissen, Verleumdungen in die Welt setzt aus parteipolitischer Rachsucht oder oft nur aus rein animalischer Lust an der Verleumdung. Eine weitere schmachvolle Fälschung der „Reichspost''. In der Dienstag-Nummer der „Reichspost" liest man: „Also Achtung! In der „Indischen Presse" (Nummer 15/16 dieses Jahres) wird folgende Verfügung der deutschen Regierung abgedruckt: Ministeriuln des Innern, Abt. Polizei, Januar 1916. Nach beit all die Polizeiabteilung gelangten Aufklärungen betreiben die Inden gegenwärtig mit Eifer die revolutionäre Propaganda, wobei sie geheime Gesellschaften gründen und zu dem Zwecke, allgemeine Unzufriedenheit zu erregen, außer der verbrecherischen Wühlarbeit im Heere und den großen Jndustriemittelpuukten, ebenso wie der Anstiftung von Ausstünden noch die folgenden lvichtigen zwei Maßnahmen anwenden: die künstliche Verteuerung der notwendigen Lebensmittel und das Aufsaugen des Bargeldes. Die Polizeiabteilung bringt zu Ihrer Ullterrichtullg dieses Vorgehen zu Ihrer Kenntnis." („Re ichs po ft", Nr. 341 vom 25. Juli 1916.) Was aber steht in Wahrheit in der „Jüd. Presse"? „Wie die russische Regierung die Juden verfolgt. Die „Humanitö" (vom 15. Märzerhält von dem Wortführer der sozialistischen Gruppe in der Reichsduma, dem kaukasischen Abgeordneten Tscheidse, einen Bericht über die Interpellation, die dieser über die Anstiftung von Judenverfolgungen durch die russische Regierung au den Ministerpräsidenten Stürmer gerichtet hat. Das Hauptstück des Berichtes ist das folgende Rundschreiben der Dchrana, der lerüchtigieu Abteilung im Ministerium des Innern für die polizeiliche Ueberwachung politisch Verdächtiger. Es lautet: Ministerium des Innern, Abteilung der Polizei, 6. Gruppe, 9. (22.) Januar 1916. Au die Gouverneure, Stadthauptleute, Bezirksvorsteher und Gendarmerieabteilungert Apolitische Polizei) in den Provinzeil. Nach den an die Polizeiabteilung gelangten Auftlärungen betreiben die Juden gegenwärtig mit Eifer die revolutionäre Propaganda, rvobei sie geheime Gesellschaften gründen und zu dem Zwecke, allgemeine Unznfriederrheit in Rußland zu erregen, außer der verbrecherischen Wühlarbeit im Heere und in den großen Jndustriemittelpunkten Rußlands, ebenso wie der Anstiftung von Ausstünden noch die folgenden lvichtigen zwei Maßnahmen anwenden: die künstliche Verteuerung der Lebeusmittel und das Aufsaugen des Bargeldes. In Erwägung, daß weder die Niederlagen im Felde, noch die reoolutiortäre Propaganda auf die breiten Volksmassen einen ernstlichen Eindruck machen, haben die geheimen Parteigänger Deutschlands sich vorgenommen, eine allgemeine Unzufriedenheit und eine Wühlarbeit gegen den Krieg durch eine Hungersnot und eine maßlose Verteuerung der Lebensmittel hervorzurufen. Bei der Knappheit des Bargeldes suchen die Juden der Bevölkerung Mißtrauen gegen das russische Papiergeld einzuflößen, und seine Zahlkraft herabzndrücken. Weiter suchen sie die Sparer zu veranlassen, ihre Guthaben aus den öffentlichen Kassen zurückzuziehen. Bei der Ausgabe russischer Schatzscheine verbreiten sie eifrig das Gerücht, Rußland sei bankerott, da es nicht einmal für Scheidemünze genug Metall besäße. Die weitreichende Beteiligung der Juden an dem hier gekennzeichneten verbrecherischen Vorgehen erklärt sich anscheinend durch ihren Wunsch, die Abschaffung derWoh nungsbeschränkung auf Judenbezirke durchzusetzen, wobei sie die gegemvärtige Lage Rußlands als die günstigste Gelegenheit ansehen, ihre Ziele durch eine Werbearbeit zu erreichen, die darauf ausgeht, einen Zustand ständiger Unruhe in Rußland wirksam zu erhalten. Die Polizeiabteilung bringt zu Ihrer Unterrichtuug dieses Vorgehen der Juden zu Ihrer Keuntnis. Gezeichnet: Kawasow, Direktor; P oretzki, Sekretär; W i n o g r a d o u>, Re gistrator. Daß die englische Telegraphenagentur Reuter darüber etwas gebracht habe, ist gleichfalls nicht bekannt geworden. Die Franzosen und Engländer sind aber gleichwohl die Vorkämpfer der Nationalitäten und die Schirm- Herrn der Unterdrückten." Soweit die „Jüdische Presse". Nr. 15/16 vom 14. April 1916.