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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1916-05-12 · 19 (12.5.1916) · page 1

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
33 (1916)
Issue
19 (12.5.1916)
Date
1916-05-12
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Nr. 19 Dr. Bloch’s Jahrgang XXX11I Zentralorgan kür die gesamten Ilnteressen des Judentums. Wien, 12. Mai 1916 LrstLetnr jeden FreLtng. Brief-Adresse: Wien, II/i, Praterftraße 9. Telegramm-Adresse: Bloch's Wochenschrift, Wien. oc>--- =o o P Bezugspreis für Vesterrrirsz: C* Halbjährig 8 Kronen. Einzelexemplare 50 Heller. Für Vas Ausland: Halbjährig 10 Kronen. Ganzjährig 20 Kronen. a Anzeigen: Die 2mal gespal» O G: lene Petilzeile 48 Heller. £>o m. 810.976. Redaktion und Administration: Wien ' H i. Praterstraße 9. 1"e1ex»lL»iL 45.359. K. fr. Postfxarüassertanrt Inhalt: Leitartikel: Der Kriegs-Zehnte. — Lesterreichisch-Israelitische Union". — Kriegsdekorationen jüdischer Offiziere und Soldaten. — Weitere Auszeichnungen. — Doppelte Auszeichnung. — Zum zweitenmal ausgezeichnet. — Ein todesmutiger Militärarzt. — Auszertourliche Beförderung. — Doktor Hugo Deutsch. — Ein Geschenk des Monarchen. — _ — Auf dem Felde der Ehre gefallen. — Emmerich Stern. — — Auszeichnungen jüdischer Krieger mit dem Eisernen Kreuze. — Rückkehr des amerikanischen Botschafters Morgentbau. — Indische Bezeichnungen für mathematische Begriffe. — Liste der in Wien beerdigten Offiziere. — Korrespondenzen: Kapitatshilse für Palästina. — Verein «Kinderheims — Die 10. Generalversammlung des Kaiser Franz Josefs-Kinderhortes. — Der Leopoldstädter Jsraelirische Frauenverein. — Jüdische Bürgermeister. — X. Tätigkeitsbericht des Armen-Ambulatoriums des Zionistischen Zentralkomitees für Kriegsslüchtlinge. — Unsere Kriegssederfeier in Budweis. — Klagenfurt. — Olmütz. — Kattowitz. — '? '?? — Vermischtes. — Feuilleton: Ein mutiger Arzt — Literatur. — Briefkasten. — Notizen. — Inserate. En unsere Leser! Ter leitende Artikel für die dieswöchentliche Nummer wurde von der Preßzcnsnr zur Gänze gestrichen; wir haben an dessen Stelle einen zweiten Artikel gesetzt. Die Redaktion. Der Kriegs-Zehnte. Tie in München unter der Redaktion des ehemaligeit Staatsministers von Frauendorfer erscheinende „Europäische Staats- und Wirtschaftszeitung^ publiziert einen interessanten Artikel des Kommerzienrates Frankel in München über die zukünftige Kriegssteuer des Besitzes, die zur Herstellung des Gleichgewichtes in den Reichsfinanzen mit viel höheren Sätzen als bisher rechnen müsse. Verfasser des Artikels, Lteuerreserent der Münchner Handelskammer, Herr Kommerzienrat F r ä n - k e l, ist ein gesetzestreuer Jude und seine Steuervorschläge zur Gesundung der Reichsfinanzen schöpft er aus dem jüdischeir Schrifttum und der jüdischen Sitte. Aus diesem Grunde lassen wir den wichtigsten Teil seiner Ausführungen hier folgen: „Wenn mir solche Probleme durch den Sinkt gehen, daktn flüchte ich mich zu einem Nachschlagewerk, das den Vorzug besitzt, nicht nur das älteste Nachschlagewerk, sondern auch das älteste Lehrbuch der Menschheitsgeschichte zu bildekt — ich flüchte mich zur Bibel. Ich folge darin dem Beispiel unserer Steuerpolitiker im Reichstage, die bei der zweiten Beratung des Sperrgesetzes zur Kriegsgewinnbesteuerung in der Reichstagssitzung vom 20. Dezember 1915 zu wiederholten Malen Äibelverse zur Begründung ihres Standpunktes Zitierten, aber achtlos daran vorübergegangen sind, daß an verschiedenen Stellen der Bibel, insbesondere in Levit. Kap. 18 und Deuteron. Kap. 14 die R i ch t l i n i e n für die Lösung des g r o ß e n B e s i tz ft e u e r p r o b l e in s, das uns heute 1 o intensiv beschäftigt, scharf und klar vorgezeichnet sind. Durch das an diesen beiden Bibelstellen ausgesprochene Gebot der Zehutpflicht rvird auch heute noch dem gläubigen Israeliten die religionsgesetzliche Verpflichtung auferlegt, von dem Ertrag seines Feldes wie von jenem seiner sonstigen Berufstätigkeit 10 Prozent abzusondern und sür Werte der Wohltätigleit und Mildtätigkeit für Arme und Bedürftige zu spenden. Die religiöse Literatur der Israeliten hat sich aber nicht darauf beschränkt, diesen zehnten Teil des alljährlichen Erntesegens und der beruflichen Tätigkeit für die genannten frommen und .milden Zwecke zu rektamierekl, sie schreibt diese Zehutpflicht auch bei VermögensÜbergängen jedweder Art, bei Erbteilungen, bei der Aussteuer von Kindern ufw. selbst darin vor, wenn von dem Betrage des in Frage kommenden Kapitals auch bisher schon in gewissenhafter Weise der Zehnt für wohltätige Zwecke abgesondert wurde. Könnte uns diese religionsgesetzliche Norm des alten Testaments nicht in den gegenwärtigen ernsten und schweren Zeiten einen Fingerzeig hinsichtlich der Bereitstellung neuer Einnahmequellen für das Reich bieten, ivie wir auch auf anderen wichtigen Gebieterl der Sozialpolitik, z. B. in der Frage der obligatorischen Sonntagsruhe, in den letzten Jahrzehnten auf jene uralte Gesetzgebung zurückgegriffen haben? Ich begegne mich auf diesem Gebiete vielleicht mit einem Parlarnerttarier, von dessen sonstigen wirtschaftlichen Dogmen rnich eine Welt von Anschauungen trennt, mit dem Abgeordneten Mumm, der in der fraglichen Reichstagssitzung mit Recht hervorhob, daß mir unseren Finanzgesetzen in Zukunft in erhöhtem Maße sittliche Grundgedanken zu-" gründe legen müssen, daß wir — kurz gesprochen — unsere Steuergesetzgebung ethisieeen und der vom Standpunkte der Gerechtigkeit - ans erstrebenswerten Struktur des Volkslebens ansgleichen müssen. Nun wird es allerm~ Auf die IY. Krieg ' "e zu zeichnen, ist Pflicht jedes treuen Juden! 81

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