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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1916-02-25 · 9 (25.2.1916) · page 9

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
33 (1916)
Issue
9 (25.2.1916)
Date
1916-02-25
Page
– (sequence 9)
Language
German
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Nr. 9 Dr. Bloch's Wochenschrift Seite 141 Im Besonderen wird verfügt: 1. In allen jenen Stationen, in welchen sich Kultusgemeinden befinden, kann die Ausspeisung durch dieselben im Wege der Vereinbarung mit dem Stations- Kommando gegen Cmtrichtung einer Vergütung in der Höhe des täglichett Menagegeldes und Brotrelutums erfolgen. 2. In jenen Stationen, in welchen sich Zwar Kultusgemeinden befinden, der Vorgang nach Punkt 1 aber aus irgendeinem Grunde nicht durchführbar ist, muß die rituelle Verköstigung in eigener Regie durchgeführt werden. In diesem Falle wird die Beistellung der Osterbrore sowie des rituell geschlachteten Fleisches rechtzeitig durch Handkauf seitens der betreffenden Truppenkörper und Anstalten bei der zunächstgelegenen Kultusgemeinde einzuleiten sein. Das Abkochen der Menage erfolgt diesfalls in einer eigens hiefür gewählten Küche durch die jüdische Mannschaft selbst. In solchen Stationen wird es sich empfehlen, die Mannschaft israel. Glaubens der ganzen Garnison zu vereinigen und dieselbe an eine einzige Küche zu weisen. 3. In jetten Stationen, in welchen sich israelitische Kultusgemeinden nicht befinden, ist so vorzugehen, wie im Punkt 2 angegeben. 4. In jenen Stationen, in welchen die Gesamtzahl der Mannschaft israel. Glaubens die Zahl 20 nicht erreicht, muß von einer rituellen Verköstigung in eigener Regie abgesehen werden, ausgenommen, sie ließe sich dennoch durchführen, ohne daß der Heeresverwaltung Mehrkosten erwachsen (eventuelle Anbote einzelner Gemeindemitglieder). 5. Im nachstehenden folgt eine Anleitung zur Einrichtung einer rituellen Osterküche, und zwar: a) Statt des Brotes sind ungesäuerte Brote (Mazzot) zu verabreichen; t>) entweder sind neue Kessel, Blechgeschirre und Eßbestecke zu verwenden, oder die gebrauchten für diesen Zweck durch heißes Wasser mit Glühstein brauchbar zu machen; ' ■ I [ [r7[5l c) Brot und alles, was Gärung hervorbringt, darf in der Küche nicht vorhanden sein; ck) das rituell geschlachtete Fleisch ist nach den allgemein bekannten religiösen Speisegesetzen zuzubereiten (Einwässern und Aussalzen); e) als Gemüse wären vornehmlich Kartoffeln zu verwenden, aber auch jede Art von .Hülsenfrüchten ist mit Rücksicht auf die Schwere der Zeit in diesem Jahre zulässig; f) alle anderen Vorschriften, die bei jedem gläubigen Juden als bekannt vorauszusetzen sind, wie: Sonderung von Milch- und Fleischspeisen, sind an diesen acht Tagen besonders strenge zu beobachten. Etwa sonst noch wissenswerte Daten können bei der israel. Militärseelsorge in Wien direkt eingeholt werden. 6. Speziell für die Garnison Wien gelten folgende Bestimmungen: Das Platzkommando hat die Anzahl der mit ritueller Kost zu verpflegenden israel. Mannschaft einschließlich der Kranken und Kriegsgefangenen zu erheben und der israel. Militärseelsorge tunlichst bald bekanntzugeben, ebenso auch die Unterkunftsobjekte, wo sich derlei Mannschaft befindet. Hierauf hat sich die israek. Militärseelsorge mit der Volksspeisehalle „Einheit", 2. Bez., Malzgasse 12. die auf Massenausspeisungen eingerichtet ist, ins Einvernehmen zu setzen, den Deta':worgang bei den Ausspeisungen zu regeln und dem Platzkommando bekanntzugeben, welches diesfalls die verschiedenen Truppenkörpcr und Anstalten verständigen wird. Jene Truppenkörper oder Anstalten, welche die Verköstigung in eigener Regie durchführen können, haben dies selbstverständlich zu tun und dem Platzkommando hievoll zu melden, welches die israel. Militärfeelsorge sogleich verständigen wird. Als Vergütung haben die betreffenden Truppenkörper und Anstalten pro Mann das Menagegeld und das Brotrelutum der israel. Militärfeelsorge in Wien zu übersenden, welche die Bezahlung der Volksspeisehalle bewirken wird. 7. In den Kriegsgefangenenlagern (für Kriegsgefangene und Wachmannschaft) ist der im Punkte '2, be-> ziehungsweise 3, vorgezeichnete Vorgang einzuhalten. 8. Es wird ausdrücklich bemerkt, daß durch! die Verabreichung der rituellen Kost Mehrauslagen nicht erwachsen dürfen. Sollte dies dennoch aus irgendeinem unvorhergesehenen Grunde nicht durchführbar sein, so sind derlei Mehrauslagen zu berechnen und dem Militärkommando zeitgerecht, spätestens aber bis Ende Februar 1916, im vorhinein nachzuweisen. Korrespondenzen. K. k. Landesschulrat Dr. Markus Spitzer. Die „Wiener Zeitung" meldet: „Der Kaiser hat den Hof- und Gerichtsadvokaten Dr. Markus Spitzer in Wien zum Mitgliede des niederösterreichifchen Landesschulrates für die restliche Dauer der laufenden Funktionsperiode ernannt." Landesschulrat Dr. Markus Spitzer ist Doktor zweier Fakultäten, und zwar der Jurisprudenz und der Philosophie; geboren zu Waag-Neustadtl in Ungarn, wurde er frühzeitig durch den berühmten Oberrabbiner W e i s s e in das jüdische Schrifttum eingeführt, betrieb durch viele Jahre theologische Studien an den Jeschiwoth zu P r e ß b u r g, Prag und am Wiener Beth- Hamidrasch und hat sich für den Rabbinatsberuf vorbereitet, um schließlich der Rechtswissenschaft sich zuzuwenden. Dem Wiener isr. Kultusvorstande gehört Dr. Spitzer seit dem 22. Nov. 1896 an, seit Januar 1910 ist er Mitglied des Vertreterkollegiums. Nach dem Tode des Vizepräsidenten Dr. Gustav Kohn übernahm er die Obmannstelle der Unterrichtskommission und wurde zum Präsidenten des Bethausvorstandes erwählt. Seit 1899 wirkt Herr Dr. Spitzer als Vertreter der israel. Konfession in dem Wiener Bezirksschulrat, wo sein fachmännisches Wirken auch bei den gegnerischen Parteien Würdigung gefunden. Außerdem ist Herr Dr. Markus Spitzer Vizepräsident der Chewra, - K a d i s ch a und entwickelt auch in diesem „Heiligen Verein" eine allen bekannte rege und bedeutsame Tätigkeit. Wiederholt ist er in Vertretung des Kultusvorstandes oder der Ehewra-Kadischa als öffentlicher Sprecher aufgetreten und seine Reden ernteten jederzeit reichen Beifall. Bürgermeister Dr. S. lv. Weisselberger. Der Kaiser hat dem Bürgermeister von Czernowitz, Dr. S. Weisselberger, der bekanntlich von den Russen verschleppt wurde und viele Monate in russischer Gefangenschaft zugebracht hat, den Adel verliehen. Ter neugeadelte Bürgermeister ist im Jahre 1867 in der Bukowina geboren und entstammt einer alten Großgrundbefitzersfamilie. Nach Wsolvierung der Universität in Czernowitz widmete er sich zunächst dem Dienste bei der Finanzlandesdirektion, später bei den Gerichten. Im außer-

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