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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1916-02-18 · 8 (18.2.1916) · page 1

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
33 (1916)
Issue
8 (18.2.1916)
Date
1916-02-18
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Mr. » Df* BlOCh’S ZahrgMg XXXUI Zentraloroart für die gesamten Ilnteressen des Judentums. - — " —ooc- Wien, 18. Februar 1916 Erscheint jeden Zfre 1 tsg. Brief-Adresse: Wien, II/i, Praterstraße 9. Telegramm-Adresse: Bloch's Wochenschrift, Wien. OO - ==DO p Vrxugsprris für Oesterreich: Halbjährig 8 Kronen. Einzelexemplare 50 Heller. Jür das Ausland: Halbjährig i0 Kronen. Ganzjährig 20 Kronen. Anzeigen: Die 2mal gespal» 1) tene Pctitzeile 48 Heller. Q O — O P OG O K. st. Postsparkassenamt Clearing --Verkebr Mr. 610.97S. Redaktion und Administration Wien H/1. Praterstraße 9. Telephon 45.359 O Gr DO Q ■D o Inhalt: Leitartikel: Preistreiberei und konfessionelle Hetze. — Professor Dr. Simon Stern. Rabbiner in Saaz. — Kriegsdekorationen jüdischer Offiziere und Soldaten. — Feldpostkarte. — Ingenieur Leutnant Rudolf Hochstein. — Weitere Auszeichnungen. — Elisabeth-Orden. — Zwei Brüder — fünf Auszeichnungen. — Zwei Sanitätsseldwebeln. — Kohn und Kann. — Die Heldentat eines jüdischen Lehrers. — Jüdische Familien im Felde. — Dar Begräbnis eines Helden. — Das hebräische Kriegstagebuch eincs jüdischen Soldaten. Aus den Aufzeichnungen des Feldrabbiners Freudiger. — Dekorierung und) dem Tode. — Bor dein Feinde gefallen. — Eine Gedenktafel für jüdische Helden. — Jüdische Heldengräber in Lemberg. — Ans serbischer Kriegsgefangenschaft heimgekehrt. — Auszeichnungen jüdischer Krieger mit dem Eisernen Kreuze. — Sekretäre der isralitisä)en Kultusgemeinden stehen in öffentlichen Diensten. — Korrespondenzen: Ein Notschrei, gerichtet an die Hilfskommission 1915 für Palästina. — Aufruf! — Tempelverein im IX. Bezirk. — Generalversammlung des ..Vereines zur Errichtung und Erhaltung von Horten für schulpflichtige Kinder in Wien. — Professor Oberkantor Leon Kartschmaroff s. A. — Vermischtes. — Feuilleton: Sabbatmelodien. — Theater und Literatur. — Notiz. — Inserate. Preistreiberei und konfessionelle Hetze. In einer der letzten Sitzungen des ungarischen Abgeordnetenhauses bildete Preistreiberei und Lebensmittelwucher Gegenstand der Verhandlungen. Die Debatte wurde zum Teil aber dazu mißbraucht, aus der Halle der Volksvertretung gefährliche Brandraketen in das Land hinauszuschleudern und manche Hand streute mit breitem Behagen die Drachensaat des konfessionellen Zwistes, der wirtschaftlichen Verhetzung und des glühenden Klassenhasses aus. Es wurde scharfgemacht gegen die Großbanken, gegen Handel und Industrie, und es fehlte nicht an Versuchen, die niedrigsten und gefährlichsten Volksleidenschaften im Dienste einer reaktionären Demagogie zu entfesseln. Der Abgeordnete Paul Sandor erwarb sich das Verdienst, den Agitatoren deutlich heimzuleuchten. Der Abgeordnete Paul Sandor erinnerte daran, daß nicht merkantile Kreise allein an der Leitung der Großbanken in unmittelbarster Weise beteiligt sind, daß vielmehr auch Träger der stolzesten Namen, über die Ungarn verfügt, Mitglieder der vornehmsten Geschlechter unseres Hochadels es nicht verschmähen, an der volkswirtschaftlichen Tätigkeit der Hochfinanz zu partizipieren. An einem ergötzlichen Beispiele wies der Abgeordnete Sandor auf, daß, wenn die klerikale Volkspartei just darauf erpicht ist, Banken zu finden, die das in Kriegszeiten sehr einträgliche Lebensmittelgeschäft in besonders gewinnbringender Weise betreiben, sie nicht erst in die Ferne zu gehen braucht, weil sie schon in ihrer nächsten Nähe Anstalten findet, in denen eine oder die andere ihrer eigenen Koryphäen sich in hervorragendem Maße betätigt. Daß die ungarischen Großbanken Lebensmittelwucher betreiben, sei angesichts der historischen Namen, deren Träger in den Leitungen der Banken sitzen, unmöglich, denn man könne doch unmöglich annehmen, daß diese ihre historischen Namen dazu hergegeben haben, bloß um Tantiemen zu erhalten, und daß sie nicht wissen, was in diesen Instituten vorgeht. Angesichts dieser ungarischen Parlamentsdebatte, auf welche wir aus Gründen der Preßzenfur näher einzugehen vermeiden, ist es wichtig, an die Stellung der jüdischen Religion zu jeder Preistreiberei zu erinnern. Wie das Judentum jede Art Preistreiberei als schwere Sünde streng verpönt, welche Bestimmungen der Ritual-Codex '^chulchan Aruch über Festsetzung von Maximalpreisen für Lebensmittel und Strafen für Preistreiberei enthält, findet man in Tr. G r u n w a l d s „Hygiene der Juden", S. 243, wie folgt belegt: Zu den Aufgaben der Stadtverwaltung zählt der Sch. A. auch die Sorge für billige Lebensmittel. Deshalb „dürfen die Einwohner einer Stadt für jeden Gegenstand den Marktpreis festsetzen und bestimmen, daß jeder, der gegen die Marktordnung sich verfehlt, einer Strafe verfällt". (Choschen Hamischpat, 231, 27.) Vor allem hat man die Pflicht, der künstlichen Preiserhöhung entgegen zu arbeiten: „Wer die Lebensmittel unberechtigterweise in die Höhe treibt, darf von der Behörde mit Geißelhieben oder anderen Mitteln bestraft werden." (Jbid. 231, 21.) Eine Ausfuhr von Nahrungsmitteln von einem Lande, wo Knappheit herrschte, war nur dann gestattet, wenn an dem auszuführenden Artikel erwiesenermaßen Ueberflnß herrschte und eine Verwendung im Laride nicht möglich war. Dagegen hatten die Aufsichtsbehörden darauf zu achten, daß die Händler mit den Lebensmitteln keinen Wucher trieben. Zu diesem Zwecke wurde auch ein Aufkäufen von Nahrungsmitteln durch zwei oder drei Personen, die dann den ganzen Lebensmittelmarkt in den Händen hätten, strengstens untersagt. Ebenso mußte die Höhe des Gewinns festgesetzt sein. Dieser durfte bei den Großhändlern nicht mehr als ein Sechstel, bei den Kleinhändlern nebst diesem Sechstel noch die Umsatzkosten des Detaillisten betragen. Bei Uebertretung dieses festgesetzten Gewinnsatzes traten drei verschiedene Strafen ein. Zunächst erfolgte eine Geldstrafe, dann die ausdrückliche Nennung

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