Mannheim
Compact Memory

Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1915-10-22 · 42 (22.10.1915) · page 20

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
32 (1915)
Issue
42 (22.10.1915)
Date
1915-10-22
Page
– (sequence 20)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
93% known words query
IRI
…/3020846-3022142-3022185--24577-3049832
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Serie 796 Dr. «loch's Wochenschrift Nr. 42 Deutscher ablehnten. Auch als Kohlentrimmer kam man nicht an; die Pässe wurden aufs schärfste nachgeprüft. Die Absicht, unter allen Umständen Zurückzukehren, ließ dann in ihm den Plan reifen, an Bord eines französisch e n Dampfers der Fabreline Genua zu erreichen, um von dort aus ins Elsaß zu gelangeil. Trotz Abmahnungen suchte er das französische Konsulat aus, und erhielt unter dem Namen. seiner Mutter als Monsieur Gerard aus Giromagny in den Vosges anstandslos einen Freipaß. Am 9. August schiffte er sich ein, unterivegs wurde aber die Reiserichtung geändert und Bordeaux angelaufen. Man zwang ihn zum Aussteigen und .zur Weiterfahrt nach Paris, von wo er ohne Aufenthalt nach Belfort übergeführt wurde. Dort oberflächlich untersucht, nahm man ihn als Rekruten an, gab ihm aber die Erlaubnis, aus Giromagny die fehlcndelt Papiere zu beschaffen. Weil machte sich auf den Weg; am 25. Augustfrühmorgens hatte er die deutsche Grenze schon überschritten, als ihn ein französischer Wachtposten anhielt. Zwangsweise wurde er nach Belfort zurückgcbracht. Zunächst kam er nach Lyon, um dort bis zum 21. November militärisch auSgcbildet zu werden, darnach mit anderen Rcservetruppen an die Front, wo er dem Abschnitt zwischen Reims und Chalons zugewiesen wurde. Bis zum 29. Januar blieb er dort in Rückstellung und erst an diesen! Tage bezog er den vordersten Schützengraben. Kurz vor 7 Uhr abends ließ man ihn allein als Wachtposten, während die anderen weiter rückwärts abkochlcn. Er machte sich diesen Umstand zunutze, kroch aus dem Erdloch heraus, schob sich vorsichtig aus dem Bauche kriechend 200 Schritte vor, sprang auf, schleuderte das Gelvehr fort und lief den deutschen Schützenlinien zu, die auf 600 Meter Entfernung vor ihm lagen. „Schießt nicht," rief er mit aller Kraft, „ich bin einer von Euch!" Am Drahtverhau halfen ihm zlvei deutsche Soldaten, und gleich darnach war er im deutschen Schützengraben geborgen, der sich vorteilhaft von dem der Franzosen unterschied und dessen Unterstände gegen die französischen als „wahre Paläste" anzusehen ivarcn. Inzwischen ist er dann als Kriegsgefangener hierher verbracht worden. Ter Vorsitzende des Kriegsgerichtes stellte fest, daß Moritz Weil cm „sehr gewagtes Spie l" in Szene gesetzt habe, um auf dem Umwege des Kriegs V errats seiner Dienstpflicht zu genügen. Doch fei das Bestreben, heimzukehrcn, zu solcher Zeit weit ehrenvoller, als ein untätiges und gefahrloses Zurückbleibett in fremdem Lande. Durch Zeugenaussagen wurde bewiesen, daß der Ueberläufer nach dem.Geborgensein in den deutschen Linien wie befreit aufatmete, und erklärte: „Gott fei Dank, jjetzt bin ich in guten Händen!" Der Vertreter der Anklage berief sich darauf, daß dieser seltsame Roman des Weil im einzelnen nicht nachgeprüft werden Wune, doch habe die Verhandlung den Beweis erbracht, daß die Anklage auf Fahnenflucht nicht aufrechtzucrhalten sei. Dagegen habe sich der Angeklagte des Verbrechens des Kriegsberrats nach dem Wortlaut des Gesetzes schuldig gemacht, wobei bon einem Notstand nicht die Rede fein könne. Er müsse daher eine Zuchthausstrafe von zehn Jahren und Dienstentlassung beantragen. Sei das Gericht der Meinung, daß der. Angeklagte aus edlem Triebe gehandelt habe, so könne ja, wie in anderen ähnlichen Fällen, die Gnade des Kaisers angerufen werden. Der berufene Verteidiger stellte die ganze Sachlage als eine dem Feinde gegenüber erlaubte und gerechtfertigte Kriegslist dar und hob die vaterländische Gesinnung des Angeklagten hervor, die solches Wagestück unternommen habe. Nach kurzer Beratung kam das Gericht zu einem .freisprechenden Urteil, in dessen Begründung die edlen Motive des Moritz Weil, die ganze Ehrlichkeit und Offenheit seines Verhaltens auch während der Untersuchung und Gerichtsverhandlung hervorgehoben wurden. ptttrtttt«. 22. Jahresbericht der Israelitisch-Theologischen Lehranstalt in Wien. Für das Schuljahr 1914/1915. Voran geht: Das Schriftwort in der rabbinischen Literatur. Heft 5. Von V. A p 1 o w i tz e r. Wien 1915. Verlag der Israelitisch-Theologischen Lehranstalt, 2. Bez., Tempelgasse 3. Krieflrasten. Doktor. Der 30. Dezember 1902 war am 30. Kislew, in diesem Jahre fällt derselbe auf den 7. Dezember. (Par. Wajischlach.) Friedrich Oppenheim, Wien. Für uns ungeeignet. „Reichspost."- Der Defraudant Hermann S ch u l z e r, Prokurist der Kronenbrotwerke, ist ein rassenreiner Arier. Die Kronenbrotwerke publizieren, daß sie nur Christen anstellen, und es ist selbstverständlich, daß sie nur von den eigenen Angehörigen bestohlen werden. U nterrlclitsbeginn. Die Vorstandsleitung der Sprach- und Bibelschule (Talmud- Thora) Kaiser Franz Josef-Huldigungstempel. l>., Pazmanitengasse Nr. 6, beehrt sich anzuzeigen, dass die Einschreibungen Sonntag, den 17. d. M. beendet und am selben Tage der Unterricht sowohl für Knaben als auch für Mädchen beginnen wird. Am selben Tage wird daselbst ein unentgeltlicher Kurs für Mittelschüler der höheren Klassen (Mischna, Talmud und Geschichte) eröffnet. Der Vorstand des Tempels II., Pazmanitengasse 6. Synagogenverein „Beth Israel“ nach polnisch-jüdischem Ritus, Wien, II., Leopoldsgasse 29. Kundmachung. Aus dem Kaiser Franz Josef I. Regierungs-Jubiläums- Heirats-Ausstattungsfonds gelangt pro 1915 ein Betrag von Kronen 300.— an ein armes, braves, jüdisches Mädchen, das sich im Brautstande befindet, zur Verleihung. Die an das Vereinssekretariat, Wien, 2. Bez., Leopoldsgasse 29, bis 10. November l. I. einzureichenden Gesuche müssen folgende Beilagen enthalten: 1. Geburts- und Armutszeugnis; 2. Nachweis des Brautstandes und Namen und Beruf des. Bräutigams; 3. Nachweis, ob die Braut Eltern hat oder verwaist ist; 4. Nachweis, ob der Vater der Braut Mitglied des Vereines „Beth Israel" ist oder war. Die Trauung des Brautpaares, dem diese Stiftung zuerkannt wird, wird im Dezember I. I. in ,der Vereinssynagoge unentgeltlich vollzogen. ©. Wien, im Oktober 1915. Der Vorstand. Konkurs. Bei der gefeiligten Kultusgemeinde gelangt die Stelle eines Religionsiehrers für Volks- und Bürgerschulen zur sofortigen Besetzung. Die Festsetzung des Geb altes unterliegt einer besonderen Vereinbarung. Mit dem Definitiv um ist der Anspruch auf Quinquennalzulagen und Pension verbunden. Bewerber, welche sich über ihre Befähigung zur Erteilung des israelitischen Religionsunterrichtes ausweisen müssen, wollen ihre Gesuche, versehen mit den nötigen Zeugnissen und dem Nachweise ihrer bisherigen Verwendung bis längstens 31. Oktober 1. J. bei der israelitischen Kultusgemeinde überreichen. Vorstand der israelitischen Kultusgemeinde M.-Ostrau. Der Kultus vorsteher: Dr. Alois Hilf m. p. Tüchtiger israelitischer Lehrer ”41“ massiges Honorar in Relision und allen Schulgegenständen Unterricht. Zuschriften an R. Rosen, VII., Neustiftgasse 52. . G. A ol tor Ol* I der viele Jahre in wien tätig war, ilCllCI CI 14Clll Cl zuletzt 3 Jahre als Hauslehrer am Lande fungiert hat, sucht Engagement. Gefl. Offerte werden erbeten unter E. B., IX., Elisabethpromenade 17/20. G. Herausgeber und verantwortlicher Redakteur: Dr. Josef S. Bloch — Druck von L. Beck L Sohn, Wien, VII.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.