Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 32 (1915)
- Issue
- 27 (2.7.1915)
- Date
- 1915-07-02
- Page
- – (sequence 19)
- Language
- German
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Nr. 27 Dr. Bloch's Wochenschrift Seite 507 und sann nur auf meine Freilassung. Man frug mich zum zweitenmal um dasselbe und ich wiederholte meine früheren Aussagen. Nachher legte man mich aus die Folterbank und frug mich um dasselbe. Ich wollte den. Kirchendiebstahl nicht eingestehen, es standen aber neben dem Henker die Ratsdiener und sagten zu mir: „Bekenne deine Schuld, denn man hat für dich um 4 Fli. Kerzen vorbereitet, die matt an deinem Körper abbrennen wird." Ich mußte dasselbe eingestehen, obwohl ich es nicht begangen habe, ich tat es vor Schmerz und aus Furcht vor den Henker. Nach der letzten Folter gebot man mir, zum Tode mich vorzubereiten, und nun bat ich um einen Beichtvater. Dem gestand ich die ganze Wahrheit und da ich weiß, daß ich in den Tod gehen muß, so will ich mit einer derartigen Sünde nicht vor meinem Gott erscheinen, wenn es auch einen Juden betrifft; anders werde ich nicht aussagen, wenn ihr mich sogar vierteilen sollet." Und Jnrkienicz bestieg den Scheiterhaufen; aber mit seinem Tode begann für die Krakauer Juden eine Unglücksperiode. Dem Volke wurden die Depositronen Jurkieuicz's verheimlicht und nun fachte die Verbrennung eines Christen noch mehr die Wut des Pöbels an. Dunkelmänner wiegelten das Volk gegen die Juden auf und im Jahre 1637 kam es zu einem furchtbaren Pogrom, bei dem 7 Juden ums Leben kamen. Man schleppte die Opfer zur Weichsel und der Schinder erdrosselte sie mit der Hundeschlinge und schleuderte sie ins Wasser. Hilfe kam — wie immer — zu spät. Der Schreiber der Judenstadt an der Weichsel und an der Wilga schrieb in das Memorbuch der Gemeinde eine neue Elegie ein. Mit dem Jahre 1648, mit dein- Einbruch der Tataren, Russen und Schweden, beginnt in Polen die eigentliche Reaktion und mit ihr mehrt sich die Anzahl der Ritualprozesse. Adel und Bürger stehen im Banne des ungebildeten Klerus, sie glauben an die Existenz eines Blutrituals bei den Juden, und nun ist jede Verteidigung fruchtlos. Wir haben jetzt entweder mit Erscheinungen der M a s s e n p s y ch o l o g i e oder mit dem Wahn eines oder mehrerer Richter, also mit der Einzelpsychologie zu tun. Den Beleg für die Massenpsychologie haben wir in unserem vorigen Vortrage — im Prozeß zu Rozanv (1657—1659) — geliefert, von der Psychologie gebildeter Richter möge folgender Prozeß Zeugnis ablegen. VII. Der Prozeß in Krakau und Piotrkow, 1663. In Krakau lebte eine berühmte jüdisch-spanische Familie, die Kolahoras, oder wie man sie nannte, die K a l i f a r i s. Ihr Ahnherr Salomo kam über Italien nach Polen und wurde im Jahve 1570 zum Leibarzt des Königs Sigismund August ernannt. Der Held unserer traurigen Geschichte, Matitjahu, war Urenkel Dr. Salomos und führte in der Judenstadt, am Kasimir, eine Apotheke. Er war mit dem Dominikaner- Prediger Pater Hebelli (Contionator) befreundet und verbrachte mit ihm wohl manche angenehme Stunde. Einmal kam das Gespräch auf die Mutter Gottes und Kolahora wollte dem Hebelli keine Antwort geben und versprach ihm, schriftlich seinen Bescheid zu senden. He- Üelli wartete einige Tage und als das Schreiben des Juden nicht anlangte, vergaß er gänzlich an die Sache. Plätzlich fand er in seinem Chorstuhl einen deutsche n, mit deutschen Lettern (idiomats et Charaktere germanics) geschriebenen Zettel, der Blasphemien auf die Mutter Gottes enthielt. Sofort „fiel ihm ein", daß der Zettel von dem Apotheker stamme und Matitjahu wurde gefänglich eingezogen. Es halsen keine Beweise, daß der Angeklagte deutsch, nicht schreiben könne, und das Krakauer Gericht „erkannte" die Schuld und verurteilte ihn („ut dictus Matatias exquisitis pi im um in publieo civitatis cracoviensis foro tormentis affectus, postea extra civitatem eductus et rogo vivus im^ositus, nna cum sno perversissimo scipto onncrenisiretnr") zu einer ausgesuchten Folter und nachher zum Tode am Scheiterhaufen. Das Urteil sollte am nächsten Tage vollzöget! werden, jedoch gelang es der Familie einen Rekurs an das Krontribunat einzubringen und nun wurde der Angeklagte. in schweren Ketten nach Piotrkow gebracht. Hieher wurden auch die Zeugen: der greise und erblindete Krakauer Rabbiner R' I o s u e H e s ch e l und ein getaufter Jude Hieronimus Rubinkowski, berufen. Das Krontribunat bestätigte das Urteil der ersten Jnstanz „mit der Nachbesserung"; cum ea melioratione), daß man den Juden auf eine Schaubühne stelle, ihm die Lippen abschneide, die Zunge aus dem Gaumen reiße, dir rechte Hand (mit dem Zettel) absenge und ins Feuer werfe. Nachher soll er lebend aus dem Rabenstein verbrannt werden und mit seiner Asche soll eine Kanone geladen und gefeuert werden. Die Exekution fand in Piotrkow am 13. Dezember 1663 (14. Kislew 'c 5424) statt. Der Gelehrte Berachia Baruch, Verfasser des "p'2 schrieb einen „El mole raclstmim" in den Krakauer Pinkas ein. -(Fortsetzung folgt). Mar Ritter von Pfeiffer-Stiftung für Juristen des zweiten oder eines höheren Jahrganges. Anzahl der Plätze: Einer im Betrage von Kr. 390.—. Bewerbungsbeiechtigt find: Mittellose israelitische Hörer des zweiten oder eines höheren Jahrganges der juridischen Fakultät in Wien. Bevorzugt find: Nach Wien zuständige Bewerber. Verleihungstag: 18. 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