Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 32 (1915)
- Issue
- 27 (2.7.1915)
- Date
- 1915-07-02
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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Seite 490 Dr. Bloch's Wochenschrift Nr. 27 Bürgerschaft „am Ringplatz an allen vier Ecken" die den Juden dienenden Privilegien seit Sigismund August II. und erinnert an die hohen Strafen, welche den Magistrat für den Fall der Störung der Juden im Genüsse ihrer Freiheiten treffen würden. Von neuem beginnt der Kampf — diesmal in rechtlicher Form auf dem Wege des gerichtlichen Prozesses. Im Jahre 1608 deponierte der Przemysler Magistrat vor dem Grodgerichte^b) eine Abschrift der Anklage gegen die Juden, daß sie „durch chre Subtilität und jüdische Hinterlist" Den städtischen Kanfleuten bei Einkauf von Getreide und anderer Waren zuvorkommen, daß sie den Kleiderhändlern und Apothekern ihre Gewölbe abkaufen, daß sie Malmasia-Weine durchschmuggeln — überhaupt gefährliche Konkurrenz den städtischen Käufleuten bieten, welche dadurch immer mehr der Armut anheimfallen, während sie selbst sich vermehren und immer mächtiger werden. „Es waren ihrer einige Häuser in einer Gasse, jetzt bewohnen sie schon die dritte zum großen Ruin der Christen." Das ist nun das Präludium zu einem Prozeß, der beinahe zweihundert Jahre dauert, der bis zur ersten Teilung Polens nicht mehr von der Tagesordnung schwindet, der immer schärfere und brutalere Formen annimmt, und in dem die Parteien schon durch die enormen Auflagen und Prozeßtostcn sich gegenseitig vernichten. Parallel mit dem Prozeß vor Gericht geht der ökonomische Kampf einher und beide zusammen bilden den Kern der äußeren Geschichte der Juden in Przemys! im 17. und 18. Jahrhundert. Der Prozeß oder vielmehr die Prozesse werden mit gleichem Eifer von beiden Seiten geführt. Hier ist es der städtische Magistrat, der die Juden wegen unbefugter Konkurrenz, dort wiederum .find es die Juden, ..welche den Magistrat wegen Störung im Genüsse der königlichen Privilegien oder wegen Vertragsbruch anklagen. Die königliche Kanzlei erläßt immer neue Verordnungen, sei es zugunsten der einen oder anderen Seite. Hier wird der Magistrat ermahnt, die Juden in ihrer Handelsfreiheit nicht zu belästigen, bald wieder werden den Juden schwere Strafen angedroht wegen Mißbrauch dieser Freiheiten. Ja, es kommt vor, daß fast gleichzeitig die städtische Bürgerschaft und die Juden einander schnurstracks widersprechende Privilegien von der Königskanzlei erlangen. Wer trägt nun die Schuld an diesem Kampfe, der nicht nur der Geschichte der Juden in Przemyfl allein, sondern auch in ganz Polen das Gepräge verleiht, wo sich im großen derselbe Kampf wie hier im kleinen in derselben Form und mit demselben Resultat abspielt? Schon nach den obigen Ausführungen über die mittelalterliche soziale Gliederung kann die Antwort nicht zweifelhaft sein. Im Kampfe ums Dasein wäre es müßig, die Schuld der einen oder anderen Partei zuzufchieben. Denn selbst der religiöse Fanatismus gegenüber den Juden, der allerdings einen wesentlichen Anteil an der mittelalterlichen Geschichte der Juden hat und auch in Polen sich mannigfach in mehr oder minder akuter Weise geäußert hat. konnte den wirtschaftlichen Kampf nur verschärfen, aber nicht begründen. Die wirkliche Schuld lag an dem da- 1S) Auch die Gerichtsbarkeit ist bekanntlich im Mittelalter überall in Europa nach den sozialen Schichten scharf getrennt. Das städtische Gericht, vor welches die Städter ausschließlich geladen werden konnten, hieß in Polen das Grodgericht. (Gröd Ansiedlung, Stadt.) Ebenso konnten die Juden —.abgesehen von ihren eigenen inneren Streitigkeiten untereinander, für welche das jüdische j’l'i kompetent war — von Nichtjuden jedweder sozialen Zugehörigkeit nur vor das sogenannte Wojewodeu - Iu den g e r i ch t (s a d zvdowski wojewodzinskit zitiert werden. An der Spitze dieses Gerichtes stand ein Adeliger, in der Regel der Vertreter des Wojewodeu niit dein Titel „Judenrichter", dem eine Anzahl <6—12) jüdische Vertreter als Assessoren bcigegeben waren. Von diesen: Gerichte gab es eine Berufung au den Wojewodeu, bezw. an das königliche Hostribunal. maligen W i r t s ch a f t s - und R e ch t s s y st e nr oder vielmehr am Mangel eines Systems, wodurch die soziale Stellung der Städter sowohl wie auch der Juden von Tag zu Tag Aenderungen unterlag. Jenes unproportionelle, rücksichtslose ökonomische Uebergewicht einer einzigen sozialen Schichte, des Adels, über alle anderen sozialen Gruppen bewirkte es, daß diese letztere gegeneinander ausgespielt wurden. Uebrigens ist dieser schwankende Charakter in ■ der sozialen Stellung der Juden nicht ein Kennzeichen bloß der Juden in Polen, sondern auch in allen Ländern des europäischen Mittelalters. Sehr mit Recht sagt ein jüdischer Historiker, betreffend das deutsche Mittelalter: „Die mittelalterliche Gesetzgebmrg, durch jeden Anstoß in Bewegung gesetzt und solgegebend jeder Bitte und Beschwerde von kleinlich denkenden Gilden und Innungen, Zünften und kaufmännischen Vereinigungen macht den Eindruck des Experimentierens von heute auf morgen; was heute Gesetz ist, wird morgen widerrufen und übermorgen wieder her ge stellt."^) Warum sollte Polen eine Ausnahme von dieser Regel bilden? Doch kehren wir zur Geschichte der Juden in Przemysl zurück. Durch vierzig Jahre hindurch zieht sich dieser erste große Prozeß um die wirtschaftliche Bewegungsfreiheit, dessen religiös motivierte Begleiterscheinungen sich in traurigen Episoden äußern, wie in den Tumulten im Jahre 1628, während welcher die jüdischen Häuser, Geschäfte und selbst das Spital überfallen und geplündert wurden, (die Juden forderten eine Entschädigung von 23.000 polnischen Gulden > und in einem traurigen, denkwürdigen Prozeß wegen angeblicher Hostienschändung im Jahre 1630, als dessen Opfer der Jude Moszko (Moses) Szmnklerz nach unsäglichen, in den Akten einzeln geschilderten' Torturen ansdem Scheiterhaufen verbrannt wurde.Noch bis auf den heutigen Tag feiern die Juden in Przemysl das Andenken dieses Märtyrers durch Fasten am 30. Adar jeden Jahres, an dem auch eine eigene, von dem auch sonst bekannten pipian .T» E '** verfaßte S elichah rezitiert wird.io) Nach langen Verhandlungen kommt es endlich im Jahre 1645 zu einem Vergleich. Am 30. April erscheinen im Rathause nach Aufruf durch Glockengeläute „der Bürgermeister, die Stadträte, alle Zunftmeister auf der einen — und sechs jüdische Senioren mit dem Szkolnik aus der anderen Seite" und schließen freiwillig einen Vertrag, welcher in 18 Punkten die Grenzen feststellt, innerhalb derer die Juden allerlei Handels- und Hand- ") B a m b e r g, Geschichte der Juden im ehemaligen Fürstbistmn Bamberg. (1898.) S. 264. 151 Des Diebstahls der Hostie war ein christliches Weib angektagt, welches beim Verhöre einige Juden nannte, die es zum Diebstahl angestiftet haben sollen, darunter auch die oben genannten Juden. Das Urteil erfloß illegaler Weise vom Grodgerichte nach kurzem Verfahren ohne Zulassung einer Appellation, trotzdem der Angeklagte bis zmn Aushanchcn der Seele am Scheiterhaufen seine Unschuld beteuerte. Das übereilte Urteil eines inko mpeten ten Gerichtes rief die größte Unruhe unter den Juden ganz Polens hervor. Die Sache wurde offenbar am jüdischen Vierländertag erörtert und die Folge war, daß auf dem Krönungslandtag des neuen Königs Ladislaus IV. in Krakau am 16. März 1633 die Juden Gesamtpolens ein Privileg erlangten, in welchem unter unmißverständlicher Anspielung auf den Prozeß in Przemysl die Kompetenz des Gerichtshofes bei Ritualprozessen klar umschrieben und das Berufungsrecht feierlich gewährleistet wird. Vergl. Gumplowicz, Prawodastwo polikie wzgedem Zydow S. 70, ferner meine Ausgabe der Generalprivilegien-Sammlung der polnischen Judenschaft (Uorejsksja Ltaryna 1909.) *0 Die betreffende Selichah trägt den Titel: 7))NP^Ö iztb rr^n cp rr-iys abt'ioy-is tjd anaia new Sie .js.-jH ~z;:n ntre 'y a&n arnpi yv nb'by wurde mehrfach veröffentlicht, vgl. L azar im Jahrbuch Ha'asif B. IV, S. 192, ferner Schorr, Zydzi w Prz^myslu S. 253 und als Sonderausgabe für liturgische Zwecke von Samuel Krys, (Przemysl, Knollcr 1910).