Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 32 (1915)
- Issue
- 10 (5.3.1915)
- Date
- 1915-03-05
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 180 Nr. 10 Dr. Bloch's Wochenschrift Ehre ihrer Frauen und Töchter zu retten, der wird die Tragweite obiger Verordnung ermessen. § Wir begreifen, wenn wir es auch nicht billigen können, daß in gewissen großen Städten, in denen bereits Zehntausende von Flüchtlingen wohnen, die Tendenz vorherrscht, weitere Zuzüge aus sozialen und hygienischen Gründen hintanzuhalten. In obigem Falle handelt es sich, wie schon erwähnt, um nicht mehr als 40 Familien, wobei zu berücksichtigen ist, daß. die Kultusgemeinde Baden von Anfang an durch Aufbringung reichlicher Mittel an Geld und Naturalien die Fürsorgetätigkeit kräftigst fördert und daß viele von den dort weilenden Flüchtlingen erst seit wenigen Wochen, nachdem sie ihren letzten Heller aufgezerrt, die staatliche Unterstützung angesprochen haben. Einer der Flüchtlinge erzählte mir, daß seine beiden Söhne, die ihn bisher erhalten haben, seit Kriegsbeginn an der Front stehen, er aber sei jetzt obdach- und subsistcnzlos. Es ist merklvürdig genug, daß diese Maßregel gerade jetzt, da der Beginn der Kurperiode herannaht, ins Werk gesetzt werden soll, während zu Beginn des Herbstes in den verschiedensten Zeitungen wiederholt au die Flüchtlinge die freundliche Einladung erging, sich in Baden und Vöslau uiederzulassen. Der Vorstand der Badener Kultusgemeinde hat über Antrag seines eifrigen Präsidenten Moriz Lettner eine wohlmotivierte Eingabe an das Ministerium des Innern gerichtet, und ist es diesem Schritte wie auch der persönlichen Intervention des ebenfalls in Baden weilenden pliil. Dr. Samuel Rappaport, Gutsbesitzers aus Galizien, der in Begleitung des Reichsratsabgeordneten Rauch beim Sektionschef Magnet vorsprach, zu verdanken, daß die Durchführung der Verordnung bis 1. Mai sistiert wurde. — Weitere Kommentare zu obiger Betrachtung erscheinen uns überflüssig. Audiatur et altera pars. Vom Bezirksvorsteher-Stellvertreter Ernst Klebiuder. In der vorletzten Nummer der „Oesterreichischen Wochenschrift" ist ein Artikel erschienen, der sich mit einem Beschlüsse der Bezirksvertretung Leopoldstadt, der ich gegenwärtig vorzustehen die Ehre habe, beschäftigt. Der Kritiker verabsäumt dabei, den Antrag in seiner Gänze den Lesern der „Oesterreichischen Wochenschrift" mitzuteilen, reißt einen Satz desselben heraus und mutet der fortschrittlichen Bezirksvertretung Absichten zu, die ihr. vollständig ferne liegen. Der Verfasser hat vor wenigen Wochen, ebenfalls in der „Oesterreichischen Wochenschrift", einen Artikel publiziert, der sich mit der Fürsorge für die galizischen Flüchtlinge beschäftigt und in diesem hat er dem Wirken der Bezirksvertretung Leopoldstadt und namentlich meiner Tätigkeit die höchste Anerkennung gezollt. In dem zweiten, vorige Woche erschienenen Artikel werde ich zur Zielscheibe des heftigsten Angriffes gemacht, weil ich — und das ist der Tenor des Artikels — gegen die Flüchtlinge sei. Vorerst erlaube ich mir festzustellen, daß ich mich persönlich — und die Wahl ist mir ja freigestellt — an den ersten Artikel halte und den Dank und die Anerkennung für mein Verhalten in der Flüchtlingsfürsorge akzeptiere. Und nun komme ich! zum zweiten Artikel, der sich 'mit dem einstimmigen Beschlüsse der Bezirksvertretung Leopoldstadt befaßt, der dahin geht, daß Flüchtlinge, die erwiesenermaßen gegen Gesetz und Recht unerlaubte Geschäfte mit Lebensmitteln machen, ausgewiesen werden sollen. Hiezu sei folgendes vor allem konstatiert: Die armen Flüchtlinge haben in den Mitgliedern der Bezirksvertretung stets hilfsbereite Männer gefunden, die kein Opfer scheuten, um helfend einzugreifen. Kein Tag vergeht, ja keine Stunde des Tages, in denen nicht die Obsorge für Flüchtlinge Interventionen erheischt, und ich bitte den Herrn Artikelschreiber, nur einen einzigen Fall zu nennen, in dem einem Flüchtlinge seitens der Bezirksvertretüng Leopoldstadt ein Unrecht zugefügt worden wäre, oder in dem es der Gefertigte selbst unterlassen hätte, das Unrecht, das einem Flüchtlinge von irgendeiner anderen Stelle geschehen ist, zu beseitigen. Ich habe persönlich bei den maßgebendsten Stellen dagegen Protest eingelegt, daß man den Flüchtlingen das vitalste Menschenrecht nimmt, indem man einfach erklärt, daß sie nicht arbeiten dürfen und ihren Lebensunterhalt durch Almosen fristen sollen. Der Gefertigte hat auch pann die sofortige Abstellung dieses Unrechtes — leider vergeblich — gefordert, als ihm von offizieller Stelle bedeutet wurde, daß sämtliche Parteien des Wiener Gemeinderates in dieser Frage anderer Meinung seien und. dies auch offiziell dem Ministerpräsidenten gegenüber erklärt hatten. Dessenungeachtet, ist es der Intervention von Freunden gelungen, wenigstens einige hundert Mädchen mit Arbeit zu versorgen. In zahlreichen Fällen hat der Gefertigte zugunsten der galizischen Flüchtlinge die Intervention des Bürgermeisters, der Polizei und des Ministeriums des Innern in Anspruch genommen. Der Gefertigte ist für den Standpunkt eingetreten, daß es absolut nicht a n g e h t und eine krasse G e s e tz e s v e r l e tz u n g bedeutet, wenn Man österreichischen Staatsbürgern das Recht nimmt, in ihrem eigenen Vaterlande zu arbeiten und sich und ihre Familien auf ehrliche Weise zu erhalten. Es liegt! mir ferne, in diesem Artikel, dessen Raum ja beschränkt 'ist, die Details der Interventionen, der ich mich mit Freuden unterzogen habe, hier zu nennen. Alle Liebe zu den armen, bedrängten, aus ihrer Heimat vertriebenen Flüchtlingen darf aber nicht gegen Mißstand Blindheit erzeugen. So wie es im Beschlüsse der Bezirksvertretung Leopoldstadt heißt, gibt es auch — und wer wollte es leugnen — unter den hunderttausenden Flüchtlingen einige, dien n erlaubte Geschäfte machen und sich skrupellos über Recht und Gesetz hinwegsetzen. In den christlichsozialen Versammlungen wurden aus diesen einigen wenigen — „die Flüchtlinge", obwohl diejenigen, die sich gegen das Gesetz vergehen, einen geradezu verschwindenden Prozentsatz unter den Flüchtlingen darstellen. Es bestand nun die große Gefahr, daß man die Uebertretungen einiger weniger allen zur Last legt und ich gestehe ganz offen, daß schon aus diesem Grunde, vor allem zum Schutze der armen Flüchtlinge selbst, diejenigen, die Recht und Gesetz mißachten, am besten entfernt werden. Mit diesen letzteren, die der Allgemeinheit schaden, haben die Flüchtlinge in ihrer Gesamtheit nichts zu tun und sich ihrer anzunehmen, dazu hat weder eine liberale Körperschaft, noch die jüdische Öffentlichkeit Veranlassung. Der Grundgedanke des Beschlusses der Bezirksvertretung Leopoldstadt ging dahin, das Los der Armen zu bessern, den Flüchtlingen mögliche Existenzbedingungen in der Hauptstadt Szu schaffen und unbarmherzig gegen jene vorzugehen, die der Allgemeinheit Schaden bringen. Welch rechtlich Denkender wollte gegen diesen unseren Standpunkt auftreten? Korrespondenten. Uesjachöeteikurig der „Weißlichen Jürforge". \ Aufruf; Den jüdischen Armen Wiens, insbesondere den Flüchtlingen aus den vom Feinde .besetzten Gebieten, droht eine ernste Gefahr. Während die Menge der zu erzeugenden Mazzoth in diesem Kriegsjahre mit Rücksicht auf die allgemeine