Mannheim
Compact Memory

Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1915-02-26 · 9 (26.2.1915) · page 9

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
32 (1915)
Issue
9 (26.2.1915)
Date
1915-02-26
Page
– (sequence 9)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/3020846-3022142-3022152--23904-3049126
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

Nr. 9 Dr. Bkoch'S Wochenschrift Seite 161 gegenüber. Mit Intervention des amerikanischen Botschafters in Konstantinopel hat die türkische Regierung mit dem Chacham-Baschi in Konstantinopel ein Uebereinkommen getroffen, laut welchem die russischen Juden, indem sie bis zu einem gewissen Zeitpunkte die Taxe von 40 Franken erlegen, ottomanische Staatsbürger werden könnten. Diejenigen hingegen, welche es vorzogen, russische Untertanen zu bleiben, wurden verhalten, das Land zu verlassen. Auf solche Weise wurden in den Monaten Dezember und Januar insgesamt 2700 Juden, welche erklärten, russische Untertanen bleiben zu wollen, aus der Türkei ausgewiesen. Die türkische Regierung hat den Termin, bis zu welchem die Naturalisierung der russischen Juden zu erfolgen hatte, schon Einmal verlängert und ist auch jetzt bereit, ihn ein zweitesmal §u verlängern. Wie der amerikanische Botschafter in Konstantinopel, Mr. Henri Morgenthau, erklärte, teilt die amerikanische Regierung seine Anschauung, daß die türkische Regierung gegenüber den russischen Juden sich vollständig korrekt benommen habe. Die öffentliche Meinung in Amerika dürfe sich nicht durch sensationelle Berichte, welche von bestimmter interessierter Seite in die Welt gesetzt werden, unnütz erregen lassen. Bei dieser Gelegenheit sei auch die Mitteilung verzeichnet, daß Mendel Beilis, welcher sich in Jaffa niedergelassen hatte, und von dem berichtet wurde, daß er die türkische Staatsbürgerschaft angenommen habe, äa kne.to erklärt haben soll, von diesem Privilegium keinen Gebrauch Machen zu wollen, und entschlossen sei, auch weiterhin russischer Untertan zu bleiben. Demzufolge befinde sich auch Mendel Beilis unter denjenigen, welche aus der Türkei ausgewiesen, nach Aegypten geflüchtet sind. Welche von diesen beiden einander widerstreitenden Mitteilungen auf Wahrheit beruht, läßt sich zurzeit nicht feststellen. Km Fttlrlakmordprozeß vor dem Werken Gerichtshof. Wien. 5. Februar. Der Oberste Gerichtshof hatte sich vor einigen Tagen mit einem Kriminalfall zu beschäftigen, der auch weitere Kreise interessieren dürste. Der Sachverhalt ist folgender: Im September v. I. wurde auf dem Felde hinter dem evangelischen Friedhofe in Orlau (Oesterr.-Schlesien) die dreizehnjährige Emilie Sarowsky in einer Ackerfurche tot aufgefunden. Die Erhebungen der Gendarmerie führten zur Entdeckung des Mörders in der Person des Bergmannes Franz Hlinibowsky aus Westfalen. Dieser gab an, er habe das Mädchen, dem er Gewalt angetan habe, aus Furcht vor Entdeckung ermordet, und da es noch Lebenszeichen gab, ihm einige Messerstiche versetzt. Diesem Geständnis fügte er noch hinzu, der Jude mit dem schwarzen Bart, Markus Ruf in Orlau, sei an allem' schuld. Dieser habe ihn zum Morde gedungen, weil er das Blut des Mädchens zu rituellen Zwecken brauchte. Markus Ruf habe, als er, der Mörder, dem Mädchen die Messerstiche versetzte, das Blut in einem untergehaltenen Gefäße aufgefangen. Hlinibowsky zog zwar seine Aussage gegen Markus Ruf zurück, trotzdem wurde er außer des Mordes auch noch der Verleumdung angeklagt, weil nach Ansicht der Staatsanwaltschaft schon die Angabe über die Ritualmordgeschichte das Verbrechen der Verleumdung begründe und der Widerruf die einmal begangene Verleumdung nicht aufheben könne. Dieser Ansicht war auch das Ausnahmsgericht in Teschen, indem es den Angeklagten des Mordes und der Verleumdung schuldig sprach. Das Urteil lautete auf Tod durch den Strang. Ueber die gegen dieses Urteil erhobene Nichtigkeitsbeschwerde fand vor einigen Tagen vordem Obersten Gerichtshöfe die Verhandlung statt. Als Nichtigkeitsgrund wurde u. a. geltend gemacht, daß eine Verleumdung schon deshalb nicht vorläge, weil der Angeklagte die Ritualmordgeschichte, an die kein Mensch glaube, sofort widerrufen habe. Der Kassationshof bestätigte das erste Urteil und führte in der Begründung aus, daß die Behauptung eines Ritualniordes ein Verbrechen involviere, das selbst durch den sofortigen Widerruf nicht als beseitigt erscheine. Kibelwerl und Kibelworl im Weltkrieg. Bon Rabbiner Dr. Armin Abeles—Wien. Geschichte ist nach Ansicht eines berühmten Geschichtsphilosophen rückwärts gewandte Prophetie. Erstreckt die Prophetie — wenigstens im biblischen Sinne dieses Begriffes — ihre Wirksamkeit auf Ereignisse, die im geheimen Schoß der Zeiten erst noch im Werden begriffen und von ihrem Jnslebentreten durch einen iveiten Zeitabschnitt entfernt sind, so hat umgekehrt die Geschichte es mit der Beurteilung von Willenshandlungen und Willenszwecken zu tun, die bereits längst vorher in Taten umgesetzt worden sind. Wie ein großes Gemälde richtig erst dann verstanden wird, sobald man sich in eine gewisse Entfernung davon begibt, ebenso können geschichtliche Urteile auf historische Glaubwürdigkeit Anspruch erst dann erheben,- wenn eine entsprechende Zeitentfernung dem Historiker die Möglichkeit bietet, hinter den scheinbaren^ Zufälligkeiten das Typische des Geschehens zu erfassen. Eben deshalb müssen alle Versuche, die inneren Ursachen und Zusammenhänge der gegenwärtigen katastrophalen Weltereignisse objektiv zu erfassen, als von vornherein aussichtslos angesehen werden. Sind wir aber auch nicht im Besitze objektiver Werturteile, so verfügen wir doch über .nicht minder wertvolle Gefühlsurteile. Wir leben ja in dieser einzigartigen großen Zeit. Wir spüren ihren glühendheißen Atem, wir fühlen, mit.welch zyklopischer Wucht die Ereignisse sich in die Tafeln unseres Zeitbewußtseins einhämmern. Damit zusammentreffend, ist eine ungeheure Steigerung der menschlichen Entschlußfähigkeit und Tatkraft wahrnehmbar, eine bis fast ins Unendliche gehende Multiplizierung der Leidenschaften und Instinkte der Zeitgenossen im Guten wie im Bösen, während zugleich vieles von dem, was in materieller wie in geistiger Beziehung noch vor einem halben Jahre niet- und nagelfest erschien, sozusagen vor unseren Augen ins Wanken gerät, wenn anders nicht spurlos untergeht. In diesem titanenhaften Zusammenstoß der miteinander ringenden Volkskräfte und Volksleidenschaften hat sich bisher nur eines als fest und widerstandsfähig erwiesen, unverkürzt in seiner Größe, unberührt in seiner Hoheit und Erhabenheit: Das Buch der Bücher, die Bibel. Ist man geneigt, diesen Weltkrieg mit der noachidischen Sintflut zu vergleichen, die hereingebrochen war, weil „die Erde voll war von Gewalttätigkeit", dann wird man billigerweise die Bibel als die Arche Noahs ansehen dürfen, die in majestätischer Ruhe einherschwebt auf den sturmgepeitschten Wogen, allen Schutz und Zuflucht bietend, die solche in ihr suchen und finden wollen. Und wer empfindet heute nicht lebhafter denn je das Bedürfnis nach seelischem Schutz und geistiger Erhebung?! Stolze Könige und Fürsten, krieggewohnte und sieggekrönte Heerführer, Krieger und Verwundete, Gelehrte und Arbeiter, Witwen und Waisen, allesamt drängen sie 'sich unter ihr schützendes Dach. Die Bibel ist das duen retiro für diese schicksalsschweren Tage. Gewiß, es hängt das in erster Reihe mit §kn durch die Kriegsnot gesteigerten religiösen Bedürfnissen zusammen, Furcht und Gottesfurcht, Not und Religion gingen ja schon in der Urzeit der Menschheit nebeneinander her. Daß aber unter allen religiösen Dokumenten der zivilisierten Menschheit ge-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.