Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 32 (1915)
- Issue
- 9 (26.2.1915)
- Date
- 1915-02-26
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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Nr. 9 Dr. Bloch's Wochenschrift Seite 155 haben. Aus Lokalgeschichten aber — das ist heute ein wissenschaftlich anerkanntes Axiom — setzt sich am besten und zuverläßigsten die Gemeingeschichte zusammen. Schreibet also, jüdische Gemeinden, Lokalchroniken der großen Kriegszeit, die wir, wie sonst die Menschlichkeit nur in Jahrtausenden einmal, mitzuerleben Gelegenheit haben. Man sage nicht, daß dies überflüssig sei, da sich hiesür ohnehin große Gesellschaften gebildet haben, so erst jüngsthin in Wien das „Jüdische Kriegsarchiv". Denn abgesehen davon, daß die erdrückende Fülle der Kriegsarchivs-Sammlungen einen großen Aufwand von Kräften erfordern und dabei niemals ein ganz verläßliches, treues Bild jüdischer Leiden und Leistungen, jüdischer Erfolge und Zurücksetzungen, jüdischer Anschauungen und Gesinnungen mitsamt mancher Fehler und Jrrtümer wird liefern können, schwebt dem Kriegsarchive überhaupt nur die apologetische Seite der Sache vor. In diesem Sinne ist das großzügige Unternehmen natürlich nicht genug zu begrüßen und zu fördern. Historisch wertvoller, weil unbefangener, unmittelbarer, präziser und idyllisch schöner wird jedoch entschieden die lokale Kriegschronik sein; sie wird dann, gerade weil ungewollt, desto mehr auch von apologetischer Wirkung sein. Jüdische Gemeinden,. fühlt euch daher gemahnt durch das Thorawort: „Schreibe das zum Andenkeu in das Buch" und sorget für handschriftlich aufzubewahrende „Jüdische Gemeindechroniken des großen Weltkriegsjahres 5674/75 (1914/15)". Zur Krage des zukünftigen Schadenersatzes i» Galizien Wenn nicht alle Anzeichen trügen, beginnt die Frage einer Entschädigung der durch die Zufälle und die Greuel des Krieges zu Schaden gekommenen Bewohner der Grenzgebiete, d. i. Galiziens und der Bukowina, auf die Tagesordnung zu kommen. Nicht das soll hier erörtert werden, woher und in welcher Höhe die Mittel dazu kommen werden" Ob"M Wege einer Verordnung auf Grund des § 14 oder eines künftigen Parlamentsbeschlusses die erforderlichen, sehr hohen Beträge flüssig gemacht werden sollen, wird gewiß lediglich von der innerpolitischen Lage bestimmt werden. Anderseits wollen wir hier nicht versuchen, die Höhe der eventuell erforderlichen Summe namhaft zu machen, da es doch wohl nicht angeht dem Untersuchungsergebnis vorzugreifen. Was uns nun diesmal ganz besonders driickt und uns wegen der Schadenersatzklage ernste Sorgen bereitet, ist die Frage des modu5 procedendi bei der Feststellung der erlittenen Schäden. Wer wird mit diesen folgenschweren Untersuchungen betraut werden? Vor dem Dunkel der verschleierten Zukunft fällt momentan der Vorhang und wir erfahren plötzlich von ad hoc berufenen Komitees. Wir fragen nun und müssen laut fragen: Wer wählt diese Komitees? Wer kontrolliert diese Komitees? Allem Anscheine nach stehen dieselben in einem genetischen Verhältnisse zu den „Landwirtschaftlichen Verbänden" (Koia ziemian), bezw. zur Leitung der kleinagrarischen Verbände fKölka rolnicze). Für diese Annahme spricht z. B. auch der Aufruf des Universitätsprofessors Roman Preslewski (vgl. den Krakauer Czas, Nr. 98, vom 18. Februar 1915), in welchem es unter anderem heißt: „.... Vom Wunsche getragen, diesen Komitees sowie dem Polenklub und den zukünftigen staatlichen Komitees die Aufgabe zu erleichtern und zu einem möglichst genauen Verzeichnis aller — ohne Ausnahme — Schäden, welche unsere (!) Allgemeinheit (spoieczeü'two) ohne Unterschied der Stände und der Berufe (auch der Konfessionen? Bern. d. R.) innerhalb Galiziens erlitten hat, zu verhelfen, haben wir (!) beschlossen, unmittelbar von den Beschädigten selber genaue Angaben zu sammeln bezüglich ihrer Schäden." Ueber die Provenienz läßt der beigedruckte Fragebogen nicht den leisesten Zweifel. Als Punkt 3 dieses Fragebogens erscheint die Frage betreffs der Nationalität (!) des Beschädigten, und zum Schluß fertigen denselben namens des national-sozialen Verbandes (Zwi^zek sposeczno-narodowy) zwei Herren, Wereszczyüski und Skuszkiewicz. W AWir bekennen es offen und ehrlich, nun müssen wir contre coeur diese Angelegenheit zur Sprache bringen. Wir haben nämlich gedacht und gehofft, daß die erforderliche zukünftige Abschätzung durch hierzu berufene staatliche Organe unbeirrt vorgenommen werden wird. Eine besondere jüdische Organisation als eventuelle Stütze der Gerechtigkeit schien uns überflüssig. Die Wiener Zentralstellen sind doch wohl zur Genüge über die Haltung und die Lage der ganzen jüdischen Bevölkerung Galiziens und der Bukowina während des Krieges unterrichtet und, wenn sie noch dazu das Geld hergeben, dürften sie ja zweifelsohne das gute Recht besitzen, die am meisten Geschädigten nicht am Ende benachteiligt ausgehen zu lassen. Käme aber die Entschädigung in die Machtbefugnissphäre der autonomen Behörden des Landesausschusses und der Bezirksausschüsse oder gar unter den Einfluß der statutenmäßig judenreinen obgenannten groß- und kleinagrarischen Verbünde, dann tiefen die jüdischen Grundbesitzer und Pächter sichere Gefahr, stark benachteiligt zu werden. Präzedenzfälle aus der Friedenszeit bestärken diese Befürchtung. Die zahlreichen jüdischen agrarischen Kreise müßten sich daher, der ihnen drohenden Gefahr eingedenk, nicht nur gegen eine einseitige parteimäßige Schätzung und Vergütung aus Staat sgelhern entschiedenst verwahren, sondern auch recht rasch aufraffen und zusammentun, um der Schädigung durch nationalistische Kreise rechtzeitig zu begegnen. Allenfalls erwarten wir, daß die Regierung es nicht gestatten wird, daß der Polenklub als der Vertreter der g a n z e n Bevölkerung Galiziens die Schätzung und die Vermittelung nach Oben übernehme, andrerseits im Lande und der Bevölkerung gegenüber sich als bloß polnische Institution fühle und betätige, die übernommene oder übertragene Aufgabe der Verteilung von Staat sgeldern, von nationalistischen und einseitig konfessionellen Organisation geleitet, zum dauernden Schaden der Staatsbürger mosaischer Konfession, ungerecht löse. Aber wenn und solange wir selber schweigen, wird für uns niemand sprechen. Bei dieser Gelegenheit können wir unsere Verwunderung über die Untätigkeit der Handelskammern betreffs der erlittenen Schäden der galizischen Kaufmannschaft nicht unterdrücken. Wir begreifen es durchaus nicht, warum die Handelskammern, deren Mitglieder und Räte zum allergrößten Teile sich geflüchtet haben, für eine eventuelle Aufrichtung des galizischen Handelsstandes und Handwerkes nichts unternehmen noch versuchen. Und doch haben die Städte das Meiste gelitten an Gut und Blut. Während die bäuerliche Bevölkerung, auch in Westgalizien jedenfalls nicht systematisch beraubt und persönlich geschädigt wurde, war die jüdische Stadtbevölkerung und gar erst die auf dem Lande in erster Reihe überall das Opfer der Gewalttaten des rasenden Feindes. Derselben sollte man daher trachten an die Hand zu gehen und für den Wiederaufbau der Häuser und für die Wiedererrichtung der Geschäfte schon jetzt die erforderlichen Schritte einleiten. Noch ein Zweites darf nicht verschwiegen werden. Die Untätigkeit der galizischen Kultusgemeinden und ihrer Rabbiner. Diese jüdischen Institutionen erscheinen plötzlich wie erloschen. Ihre Mitglieder, der Wählereigenschaft augenblicklich bar, liegen scheinbar außerhalb ihres Gesichtskreises. So geht der richtigste Augenblick unbenutzt verloren, wo sich die galizischen Kultusgemeinden — durch Nebenrückfichten auf die galizischen Landesmächtigen unbeirrt — zu einer repräsentativen Körperschaft via facti (vide Böhmen, Mähren und Ungarn) zusammentun könnten. Es wäre fürwahr die höchste Zeit, daß sich die Vertreter der gal zischen Judenschaft den ihrer harrenden großen Ausgaben ebenbürtig zeigen und in elfter Stunde dasjenige nachholen, was dank einer fast unverzeihlichen Lässigkeit und Kurzsichtigkeit vernachläßigt und außeracht gelassen worden ist. Dann wird man aber auch hoffentlich das beschämende Schauspiel nicht mehr erleben, daß ein Komite zugunsten der notleidenden Bewohner Galiziens entstehe, welches keinen einzigen galizischen Juden in sich aufnimmt. Die Konsequenzen können aus den vorgebrachten Tatsachen und Erwägungen nicht rasch genug ergriffen und durchgeführt werden, wenn nicht den durch den Krieg sehr hart mitgenommenen Hunderttausenden jüdischer Bürger Galiziens ein unermeßlicher und kaum gutzumachender Schaden erwachsen solle. Caveant consules. . . .