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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1914-01-16 · 3 (16.1.1914) · page 1

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
31 (1914)
Issue
3 (16.1.1914)
Date
1914-01-16
Page
– (sequence 1)
Language
German
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I«hrg«mg iyii Kr. 3 Dr. Bloch's Zentralorgan für die gesamten Interessen des Judentums. X; ft. X«pTr*vft«TPnannt *1 Clearing-Werft ebr fit. 810.076. Rebattton und Administration: « »1-« II/i, Praterstraße 9 b Telefon 14847 - ■■ - —-on Wim. 16. Jänner 1914 : Lrscbetnt jeden Freitag, i Brief-Adresse: Wie«. II/i, Praterstraße 9 Telegramm-Adreffe: Bloch'» Wochenschrift, Wie«. 0(r=- - =00 p Btfngsnrxf« für Vrstrrrrirst: Halbjährig 8 Kronen: Einzelexemplare SV Heller. Für'» N»»r«nv: Halbjährig 10 Kronen. Ganzjährig 2V Kronen. Anzeigen: Die «algesyaf» 2 tene Petitzeile « Heller. G HO ' ' -■ ' ---0 3 Inhalt. Leitartikel: Die Reaktion auf dem Rachepfad. — Judenbanken. — BomJahrmarkt desLebens: Die Gleichberechtigung der Juden in Kroatien. — Botschafter Morgenthau beim Kaiser. — Sir RufuS JsaacS zum Lord ernannt. — Die Beeidigung des Bürgermeisters Dr. Weiffelberger von Czernowitz. — Ehrung eines russisch-jüdischen Künstlers im Auslande. — Die rufftschen Progressiven danken dem Kiewlzanin. — Die Verteidiger des Beilis lehnen das Honorar ab. — Die russischen Geistlichen werden hebräisch lernen müssen. — Der heilige Synod gegen einen allgemeinen Judenboykott in Rußland. — Eine bedeutsame Auszeichnung. — Ein Konflikt zwischen dem Großrabbinat und dem ökumenischen Patriarchat. — Eine Forderung der Juden Griechenlands. — Das altjüdische Parlament Am Ha-Aretz. — Nissim Behar in Audienz beim Papst. — Artikel: Das volkstümliche Lederkartell. — Korrespondenzen: Aus der öffentlichen Plenarsitzung des Wiener israelitischen Kultusvorstandes. — Der Antisemitismus in der österreichisch-ungarischen Armee. — Bielitz. Generalversammlung des israelitischen Handwerkervereines. — Die jüdischen Feiertage im Jahre 1914. — Antisemitischer Patriotismus. — Ehrung einer jüdischen Wohltäterin. — Florenz. — DaS jüdische Eherecht in der griechischen Gesetzgebung für die okkupierteu Gebiete. — Vom Verbände der jüdischen Gemeinde in Italien. — Der Doyen der französischen Generäle gestorben. — Jkwolski und Großfürst Boris bei den Rothschilds. — Der Protest der Araber gegen die hebräische Sprache. — Jüdische Kolonisten in Palästina von Arabern überfallen. — L'Aetualite Juive. — Advokat Margolins Rekurs. — Rothschild und das Weihnachtshuhn. — Die Zahl der Juden in den Bereinigte« Staaten. — Ein Großrabbiner der orientalischen Juden in den Vereinigten Staaten. — Vermischtes. — Neue Bücher. - Briefkasten. — Notizen. — Inserate. Die JUhMwh auf dem Rachepfad. 1 Petersburg, 1- Jai nar. Der Beilisprozetz ist ein für allemal zu Ende. Beilis selbst hat bereits seinen Auslandspaß in der Tasche, den er aller Wahrscheinlichkeit nach recht bald für die Reise auf immer nach Amerika oder Palästina benützen wird. Die furchtbare Blutanklage lebt aber noch in einer ganzen Reiche von verhältnismäßig kleinen Prozessen »fort, die im Gefolge des großen Kiewer Prozesses angestrengt wurden. An erster Stelle ist der . Prozeß gegen den nationalistischen Durnaabgeordneten und Herausgeber des konservativen Kiewer Blattes „Kiewljanin" Herrn Schulgin, zu erwähnen. Schulgin wird der Verbreitung wissentlich falscher Nachrichten beschuldigt. Er soll angeblich «gegen besseres Wissen den Staatsanwalt beim Kiewer Appellhof Tschaplinski und den Gendarmerieobersten Iwanow einseitiger tendenziöser Leitung der Untersuchung über die Ermordung Juschtschinskis bezichtigt haben. Einen Vorgeschmack von der Art und Weise, wie dieser Prozeß, der voraussichtlich schon in den nächsten Wochen beginnt, geführt werden soll, 'gibt die Tatsache, daß der Appölhof die Ladung der meisten Zeugen, die der Angeklagte zum Zwecke der Bestätigung der von ihm erhobenen Anschuldigungen namhaft machte, mit der Begründung ablehnte, daß nur solche Zeugenaussagen von Belang seien, die nicht bloß bekräftigen, daß die von Schulgin in seinem Blatte enthüllten Tatsachen wahrheitsgemäß erzäUt worden seien, sondern die dem Gerichtshof auch darüber Gewißheit verschaffen können, daß diese Tatsachen dem Angeklagten noch vor der Veröffentlichung seines Artikels bekannt gewesen seien. Dem SchülgimProzeße, der voraussichtlich nicht verfehlen wird, in Rußland gleichwie'auswärts Aufsehen zu erregen, werden die zahlreichen Preßprozeße folgen. die gegen eine Anzahl Blätter Petersburgs, Moskaus und der Provinz angestrengt sind. Der Urheber der privaten Ermittelungen über die Ermordung Juschtschinskis, Rechtsanwalt Mjargolin hat seine Kühnheit bereits mit der Ausurteilt wurde. Auch in diesem Falle hat das Gericht auf die Vernehmung der von Margolin genannten Zeugen verzichtet, offenbar weil er die Behauptung der Frau Tschebirjak, Margolin habe sie durch Bestechung bewogen wollen, sich als die Mörderin Juschtschinskis zu erklären, für erwiesen hielt, obgleich diese Behauptung durch Tatsachen und einwandfreie Zeugen vollkommen widerlegt wurde. Der journalistische Gehilfe Margolins bei seiner Suche nach den Mördern Juschtschinskis. Brasul-Bruschkowski, ist inzwischen bereits wegen einer sogenannten Majestätsbeleidigung (die darin bestand, daß er sich beim Spielen der Nationalhymne nicht erhob) zu einem Jahr Festung verurteilt worden. Jetzt droht ihm ein neuer Prozeß wegen Veröffentlichung feiner auch ins Deutsche übertragenen Broschüre „Die Wahrheit über den Beilisprozeß". Der Zeuge im Beilisprozeß Revieraufscher Kiritschenko. der eine für Frau Tscheberjak sehr ungünstige Aussage machte, wird ebenfalls vor Gericht gestellt, weil er angeblich die Flucht eines Polizeigefangenen verschuldet hat- Auch gegen die Petersburger Rechtsanwälte, die in einer besonderen Erklärung gegen den Ritualmordprozeß protestiert haben, ist ein Strafverfahren im Gange. Man kann nicht umhin, diesen Rattenkönig von Prozeßen gegen Personen, die auf die «ine oder andere Art zum Zusammenbruch der Ritualmordanklage beigetragen haben, in Vergleich zu ziehen mit der zarten Nachsicht, die die Justiz gegenüber den Hauptstützen der Anklage walten läßt. Frau Tscherbirjak, gegen die mehrere Strafverfahren wegen Hehlerei schweben und die in einem Falle bereits rechtskräftig verurteilt wurde, befindet sich trotzdem noch immer in Freiheit. Sie hatte schon vor dem Prozeß die Verbüßung der ihr auferlegten Gefängnisstrafe angetreten, doch fand es die Staatsanwaltschaft für unschicklich, daß die Hanptzeugin der Anklage in Häftlingskleidung vor Gericht erscheine. Infolge dessen wurde sie bis zur Erledigung der anderen gegen sie schwebenden Prozeße auf «freien Fuß gesetzt. Auch ihr Bruder, der 'berufsmäßige Einbrecher Singlajelwsssr, befindet sich trotz feiner Selbstanzeige wegen eines Gin ichließung aus der Körperschaft der Rechtsanwälte büßen müssen, zu der er vor kurzem vom Kiewer Kreisaerickt ver¬

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