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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1914-01-02 · 1 (2.1.1914) · page 12

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
31 (1914)
Issue
1 (2.1.1914)
Date
1914-01-02
Page
– (sequence 12)
Language
German
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Seite iö Dr. Vlochs Wochenschrift. Nr. I jetzt wenigstens verpflichtet in dieser Angelegenheit eine völlig unabhängige Stellung einzunehmen, und die Affäre nach allen Richtungen hin zu erforschen." Der „Kiewljanin" verlangt von den Behörden, daß sie die Aufklärungen Krassowskys weiterverfolgen und rnit der Vcrbrecherbanöe Tscheberjak reinen Tisch machen sollen. Noch seien verschiedene Spuren überhaupt nicht ausgenutzt — ja selbst die Tatsache, des Geständnisses Singajewskis, des Bruders der Tscheberjak, müsse nochmals nackgoprüft werden. Erst ein gemeinsames Aussagen Machalins und des vom Gerichtshöfe nicht vernommenen Karajew könne ein reales Ergebnis zur Folge haben. Bor Allem aber müsse die „staatliche Förderung der Diebsgesellschaft" ein Ende nehmen. Was der „Kiewljanin" ausführt, ist nur ein Echo der Stimmungen der gesamten Kiewer Bevölkerung. In dieser Weise kann die Angelegenheit, die Jahre lang die Öffentlichkeit beschäftigt, und dann viele Wochen hindurch in Rußland alle anderen Interessen in den Hintergrund gedrängt hat, nicht abgetan werden. Die Auszeichnungen des Urhebers der Ritualmoröversion, des Staatsanwaltes Tschaplinsky und des durch sein Resümee berüchtigt gewordenen Gerichtsvorsitzenden Bolöizesf und die unausgesetzten Repressivmaßreaeln gegen die Presse wirken nur noch provozierender. Darum ist die Kiewer Bürgerschaft erfreut, daß just der bekannte Nationalist Schulgin die Sache nicht aufgibt, und den Kampf für das Recht mit ungewöhnlicher Energie weiterführt. Wenn die Behörden die von ihnen gegen Schulgin erhobene Anklage wegen Beleidigung der Staatsanwaltschaft nicht noch am letzten Ende selber fallen lassen so verspricht sein Prozeß eine Wiederholung der wesentlichsten Teile des Prozesies Beiliß zu werden. An ähnlichen Willkürakten fehlt es schon im Vorverfahren nicht, an Sensationen dürfte aber der Prozeß Schulgin seinen Vorgänger vielleicht gar übertreffen. Denn jeder der von ihm proponierten 11 Zeugen wird die Vorgänge im Falle Juschtschinsky von einer neuen Seite beleuchten. So will er zunächst Samissovsky an den Pranger stellen, der zu ihm im Privatgesprüch ausdrücklich von der Unzulänglichkeit der gegen Beiliß vorhandenen Indizien gesprochen, und unmittelbar darauf vor Gericht über die Schuld des Beiliß eine mehrstündige Rede gehalten habe. Ein anderer von ihm proponierter Zeuge ist der Staatsanwalt Tschaplinski, der in Gesprächen mit einer Reihe Personen bekannt habe, -s liege ihm nicht etwa daran, die 5 chuld des Beiliß. sondern das Vorhandensein ines Ritnalmoröes nachzuweisen. Im Zusammenhänge damit werde der Genöarmerieoberst Iwanow bezeugen müssen, daß er trotz mehrfacher Rapporte über das Nichtvorhanöensein irgend welcher Hinweis - aus einen Ritualmord von Tschaplinsru gezwungen worden sei, die Ritualinordversion aufrecht zu erhalten. Derselbe Zeuge Iwanow werde vor Gericht aussagen müssen, daß der bekannte Provokateur Kosatschenko seine belastende Bekundung gegen Veiliß. wonach dieser iln zur Vergiftung von Zeugen aufgeford-rt hätte, nachher selber als erlogen bezeichnet habe Trotzdem sei die ursprüngliche Fassung der Aussage Kosatschenskos stehen geblieben. In völliger Uebereinstimmung damit, seien alle von Iwanow gegen die Tscheberjak gesammelten Tatsachen unberücksichtigtgeblieb n. In solchem Stil ist die lange Eingabe Schulgins gehalten, man kann sich also auch leicht vorstellen, von welcher Bedeutung der Prozeß Schulgin werden wird, wenn er tatsächlich zustande kommt. Darum eben glaubt man hier mit Sicherheit, daß die Staatsanwaltschaft die ihr erteilte Ohrfeige ruhig einstecken und den Prozeß hintertreiben wird. Uebertritt von Juden zur lnterischen Kirche in Rußland. Ende vorigen Monates ist, wie uns aus Petersburg berichtet wird, in Viborg aus einer Pastorenversammlnng unter dem Vorsitz des Bischofs Collianöer die Frage über die Aufnahme von Juden in die lutherische Kirche erörtert worden. Die Frage wurde von Pastor Wegener aufgeworfen, der berichtete, daß ununterbrochen Juden zu ihm kommen, oft mehrere Personen an einem Tage und ihn bitten, sie in den Schoß der lutherischen Kirche aufzunehmen, doch sei er genötigt' im Hinblick auf das ablehnende Verhalten des Konsistoriums in dieser Sache, die Petenten abschlägig zu bescheiden. Und nicht nur bei ihm, sondern' überhaupt bei den Pastoren Biborgs erscheinen täglich Inden urit der Bitte, sie zu taufen. Nicht alle Juden -rollen nach der Meinung Wegeners das Christentum nur aus äußeren Beweggründen annehmen. Unter ihnen könnten auch aufrichtig von den Wahrheiten der lutherischen Kirche überzeugte Personen sein. Im Hinblicke daraus, propvnierte Pastor Wegener nun bei der finnlttndischen Missivnsgesellschaft um die Genehmigung einzukommen, einen Missionär in Viborg sich anfhalten zu lassen, der die Juden hier taufen würde. Bischof CollicnLer verteidigte das Verhalten des Konsistoriums in dieser Sache indem er anführte, daß nach den: Sinne des finnlänöischen Kirchenstatuts in der lutherischen Kirche in Finnland nur solche Personen Aufnahme finden können, die Glieder irgend einer örtlich bürgerlichen Gemeinde sind. Daher könnten Juden die aus dem Reich hieherkommen, nicht hier getauft werden. Die Versammlung beschloß Pastor Wegener zu beauftragen, für die Ende dieses Jahres stattfindende Versammlung lutherischer Bischöfe in Finnland über diese Frage einen eingehenden Bericht vorzubereiten. Auf solch traurige Weise wird die russische Juöenschast gewaltsam zerbröckelt. Vermischtes. Wien. (Kundmachung.) Der vom Kuliusvorstande in der öffentlichen Stzung vom 29. Dezember 1913 ststgesttzte Voranschlag der Einahmpn und Ausgaben der Kultusgemeinde, sowie sämtlicher unter der Verwaltung der Kultusgemeinde stehenden Fonde und Anstalten für das Verwaltungsjahr 1914, liegt om heutigen Tage ab durch 14 Taae im Sekretariate der Kultusgemeinde, W'en, I., Seitenstettengoffe 4, III. Steck. zur Einsicht der Gemeindemitglleder auf. Die Gemeind^mitglieder sind grmäß § 90 des Statutes berechtigt, innerhalb dieser Frist Erinnerungen bezüglich des Voranschlages bei dem Kuliusvorstande schriftlich zu überreichen, welcher dieselben in Erwägung zu ziehen hat. Erster Sekretär.Dr. Theodor Lieben. Präsident Dr Alfred Stern. Bortrag aus jüdischer Geschichte, Literatur und Kultur. Donnerstag den 8. Jänner 19'4, halb s Uhr abends, findet im Fstsaale des Ingenieur- und Architekten-Vereines 1., Elchenbachgasst 9, ein Vortrag des H-rrn Schriftstellers Dr. Bernhard Münz, Bibliothekar der israelitischen Kultusgemeinde Wien, statt. Thema: „Der Anteil der Juden an der jungösterreichischen Literatur." Eintritt frei ohne Karten. Wien. (Bet-Hamidrasch „Talmud-Tho r a", 11., Malzgaffe 16.) Den nächsten Freitag-Abend-Vortrag hält am 2. Jänner, 7 Uhr 30 Minuten abends: Herr Wolf Pappenheim. — Dienstag den 6. Jänner um 7 Uhr abends findet in unserem Bethause durch Sr. Ehrwürden Herrn Rabbiner Schenk, ein „S i j u m a l h a - T h o ra" statt.

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