Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 30 (1913)
- Issue
- 39 (26.9.1913)
- Date
- 1913-09-26
- Page
- – (sequence 12)
- Language
- German
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Seite 708 Dr. Vlochs Wochenschrift Nr. 39 da ließ die rumänische Regierung die Blüte des Vaterlandes Hinsterben und refüsierte das Anerbieten der 200 jüdischen Mediziner mit % der Begründung, daß sie „Fremde" seien und zum Kriegsdienste nicht zugelassen werden könnten. So wurden diese jungen Leute, die unter Aufopferung ihres Lebens J&ereit waren, eine heilige Pflicht zu erfüllen, in brutaler Weise brüskiert und daran gehindert, weil es den antisemitischen Machthabern in Rumänien beliebte, lieber viele Hunderte Soldaten sterben zu lassen, als sie durch Hilfe jüdischer Mediziner zu retten, um nur den Juden keine Möglichkeit zu bieten, dem rumänischen Staate in kritischer Zeit einen Dienst zu erweisen. Das Wische Ansiedluugsgebiet in Rußland eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit. Bei einer dieser Tage in Kiew stattgehabten Konferenz der Sanitätsbehörden gelangte ein Referat zur Verlesung, in welchem aus Grund offizieller Daten der Nachweis geführt wird, daß das sogenannte jüdische Ansiedlungsg^iet innerhalb dessen die Juden, soweit sie nicht einer privilegierten Klasse angehören, im Sinne der russischen Gesetze zwangsweise ihren Wohnsitz nehmen müssen. eine ständige Epidemiegefahr nicht nur für die Juden und ihre engere Umgebung selbst, sondern auch für das ganze Land bilden. Der Bericht zollt hiebei den Bemühungen der jüdischen Kreise, in den Städten und Städtchen den Anforderungen der Hygiene zu entsprechen, volle Anerkennung, gibt jedoch zugleich zu, daß alle diese Bemühungen vergeblich bleiben müssen, da trotz der Zunahme der jüdischen Bevölkerung der ihnen zu Gebote stehende Raum derselbe bleibt, wodurch eine für -die Gesundheit gefährliche Ueberfüllung sich ergibt. Die Konferenz hat ein hiezu eingesetztes Komitee beauftragt, diese Angelegenheit weiter zu studieren und bis zur nächsten Konferenz einen motivierten Bericht an die Regierung vorzubereiten. Em Ju-Miim Wischer Kulturarbeit in Rußland. Aus Petersburg wird uns gemeldet: Am 15. Oktober d. I. begeht die auch im Auslande bekannte Gesellschaft zur Verbreitung von Aufklärung und Wissenschaft unter den Juden in Rußland das Jubiläum ihres 50jährigen Bestandes. Diese Gesellschaft, welche unter den schlechtesten Auspizien ins Leben gerufen wurde utib unter den schwierigsten Verhältnissen und Widerwärtigkeiten verschiedener Art ihre Tätigkeit hat entfalten müssen, hat trotz allen Schwierigkeiten, die ihr nicht nur von offiziell russischer Seite, sondern gar oft auch von Seite der Juden in den Weg gelegt wurden, ein unermeßliches Stück Kulturarbeit geleistet. Zum großen Teile ist es dieser Gesellschaft zu danken, daß die Juden von Rußland den Hindernissen, welche ihnen bei Erwerbung des nötigen allgemeinen Wissens von der russischen Regierung entgegengesetzt wurden, dennoch sich auf jenem Kulturniveau erhalten haben, auf welchem sich ein großer Teil der russischen^Juden heute befindet. Das Kuratorium der Gesellschaft plant eine Jubiläumsfeier in größerem Stile unter Beteiligung von Delegierten ihrer zahlreichen Zweigvereine in den Provinzstädten. Das Publikum soll eine Demonstration des jüdischen Wissensdurstes in Rußland gegen die systematische Drosselung der Lernbegier der Juden von Seiten der russischen Regierung sein. Judensiedlungen in Lyprus. Dem Berichte der „Jewish Colonisation Association" (3ca) entnehmen wir die interessante Mitteilung, daß diese Gesellschaft den Versuch unternommen hat, auf der Insel Eyprus eine jüdische Kolonie zu gründen. Allerdings mit wenigem Erfolge, denn wie die Zentraldirektion zugibt, haben mehrere Mitglieder der Kolonie wegen des auf der Insel herrschenden Sumpffiebers dieselbe verlassen, so daß die Gesamtzahl der jüdischen Bevölkerung von 189 auf 155 herabgesunken ist. Diese verteilen sich auf verschiedene Ortschaften der Insel. In den meisten hat die Siedlung von Juden sich wenig erfolgreich erwiesen, bloß in Margo haben die 28 jüdischen Familien, die hier angesiedelt wurden, bereits Wurzel gefaßt und entwickeln sich sehrgut. Von diesen 28 Familien hat bisher noch keine die Insel verlassen. Ein Gesetz gegen den öffentlichen Antisemitismus in Amerikas Aus Newyork wird uns geschrieben: Am 1. September trat in den Vereinigten Staaten von Amerika das Gesetz in Kraft, durch welches den Besitzern von Hotels und anderer öffentlicher, allen zugänglicher Anstalten verboten wird, einen Unterschied zwischen ihren Gästen, beziehungsweise Besuchern nach Religion, Rasse oder Farbe zu machen und dies öffentlich kundzutun oder es die Betreffenden direkt fühlen zu lassen. Die Uebertretung dieses Gesetzes wird mit einer Freiheitsstrafe von dreißig Tagen bis neunzig Tagen oder mit einer Geldstrafe von 100 bis 500 Dollar oder aber im Wiederholungsfälle oder wenn der Uebertretungsfall zu kraß ist, mit beiden Strafen zusammen geahndet. Ueberdies steht es dem auf solche Weise Gekränkten zu, einen Schadenersatz bis zur Höhe von 500 Dollar zu beanspruchen. Ein besonderer Punkt des Gesetzes verbietet bei sonstiger Verhängung derselben Strafen auch die Plakatierung oder Anonzierung, daß eine gewisse Kategorie von Gästen wegen ihrer Zugehörigkeit zn einer bestimmten Religion oedr Rasse in dem Hotel, bezw. in dem öffentlichen Lokale oder anderen Plätzen unerwünscht sei. Dieses Gesetz wurde seinerzeit von den Juden, die von einer großen Anzahl einflußreicher nichtjüdischer Persönlichkeiten unterstützt wurden, gefordert, weil sich die Fälle gehäuft halten, in denen Hotelbesitzer oder Leiter von Kuranstalten, Belustigungsetablissements etc. durch Anschläge und Zeitungsannonzen bekanutgegeben haben, daß in ihren Etablissements jüdische Gäste nicht erwünscht seien. Vermischtes.. Gratulationen anläßlich des - Festes zugunsten der Chewra Kadischa. ' Einem seit Jahren eingebürgerten Brauche folgend, laden wir unsere p. t. Leser ein, Neujahrsgratulationen durch eine Anzeige in der „Oesterreichischen Wochenschrift" an Stelle der direkten Gratulationen Per Post erstatten zu wollen. Auf diese Weise verbindet der Gratulant mit der Erfüllung einer Formalität gleichzeitig die Förderung einer unserer ältesten und würdigsten jüdischen Anstalten. Die Einschaltung solcher Anzeigen erfolgt in der dem Roschhaschanah-Feste vorangehenden Nummer unseres Blattes vom 80. September, Nr. 40, gegen Einsendung einer Spende von mindestens Kr. 4.—, zu Gunsten derChewra Kadischa Wien. Letzter Termin zur Einsendung solcher Anzeigen 29. September 1913. Krauzablösuugsspeudeu zugunsten der Chewra Kadischa in Wien I., Seitenstettengaffe 4;üj arme kranke Glaubensgenoffen. Anläßlich des Ablebens des sel. Josef Hermann: Josef und Franz Hauslechner, Graz 25, Leopold Feldstein 5, Jakob Bruckner 5, Karl Kohn 10, Julius Libitzky 10, Josef Dub 5 zusammen 60 Kronen.