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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1913-09-05 · 36 (5.9.1913) · page 1

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
30 (1913)
Issue
36 (5.9.1913)
Date
1913-09-05
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Nr. 36 DPb Bloch’s I«hrs«ms XXX Zentraloroan für die gesamten Interessen des Zudentums. Wien. 5. September 1913 : Lrscbeint jeden Freitag, i Brief-Adresse: Wien, ll/i, Praterstraße 9 Telegramm-Adresse: Bloch'S Wochenschrift, Wien. Inhalt: Leitartikel: Auf zum Protest. — Vom Jahrmarkt des Lebens: Oberlandesgericht Jena über Semi-Gotha. Der Kiewer Ritualmordprozeß. Jubiläum der Judenemanzipation in der Schweiz. Ein grandioser Plan zur Evakuierung Rumäniens von Juden. Der Gouverneur von Mazedonien und die Juden. Kongreß der Judengemeinden von Großgriechenland. Die englischen Rothschilds und die „Neun Tage". Die Judenfcage auf einem Kongreß in Spanien. — Luigi Luzatti. — Korrespondenzen: Emigranten-Fürsorge der Israelitischen Allianz zu Wien. Ein Zweig auf das Grab von Baurat Stiaßny. Konferenz der „Organisation für hebräische Sprache und Kultur". Zur Kelheimer Jahrhundertfeier der Befreiungskriege am 25. August 1913. Aus der Agudas Jisroel-Bewegung. Nationalisierung des Schulwesens in Rußland. Lieber keine Fakultät als jüdische Hörer. Eine geheimnisvolle Oper. Eine Verordnung der russischen Regierung über ausländische Juden. Die Emigrationsbewegung während der hohen Feiertage. Eine Depesche der yemenitischen Juden nach Adrianopel. Ein jüdisches Friedensgericht mit Ausschluß des Rabbinats. Progressiver Antisemitismus in England. Jahresversammlung der orthodoxen Rabbiner Amerikas. Eine Statistik der jüdischen Soldaten in Amerika. Pietätvolle Auswanderer. — Vermischtes. — Feuilleton: Die Emanzipation der Juden in Wieliczka. Talar und Barett. — Literatur. — Briefkasten. — Inserate. 0 0 ■ ■■■■ .-=oo P Vrxugsprris tut Oesterreich: Q Halbjährig 8 Kronen: Einzelexemplare 56 Hell«. Fürs Ausland: Halbjährig 16 Kronen. Ganzjährig. 20 Kronen. Anzeigen: Die mal gespal» j lene Petitzeile 48 Heller. C nP - ■ ^Oo IE. h. Vostsparkalsrnamr Sleartng--Verkebr «r. 810.976. Redaktion und Administration. s Wien ll/i, Praterstraße 9 Telefon 14847 Auf zum Protest. Das Gespenst des Ritualmordwahnwitzes erhebt wiederum einmal wie in finstern Tagen sein Medusenhaupt. Der Kongreß der Aerzte in London hat zwar feierlich gegen dieses Ueberbleibsel aus dem Mittelalter protestiert. Aber die orthodoxe Kirche, von den Lehren Tolstois und der allgemeinen Aufklärung bedroht, kann auf das prächtige Mittel nicht verzichten, die Massen in ihren Bann zu schlagen und in der Rückständigkeit zu erhalten. Darum allein hat in Kiew der Staatsanwalt, und zwar in höherem Auftrag, gegen den armen unglücklichen Juden Beilis die offizielle Anklage erhoben, einen Knaben zu religiösen Zwecken der Juden geschächtet zu haben. Die seltsamen Episoden dieser Prozeßbarbarei verfolgen Kulturmenschen mit stets steigendem Unwillen. In Nr. 29 der „Oesterr. Wochenschrift" haben wir „die Akten des Beilis-Prozesses" eingehend beleuchtet und die Gefahren dieses Justizskandales angedeutet. Die Vorgänge sind um so seltsamer, als ein Dekret existiert, das Kaiser Alexander I. von Rußland im Jahre 1817 erließ und das folgendermaßen lautet: „Hinsichtlich clor Anklagen, die gegen die Juden erhoben werden, welche in den Gouvernements wohnen, die von Polen an Rußland übergingen, wonach dieselben Christenkinder morden, um sich ihres Blutes zu bedienen, befiehlt Se. Majestät: Mit Rücksicht darauf, daß solche Anklagen schon früher wiederholt durch kaiserliche Schriftgelehrte und ehrliche Nachforschungen widerlegt wurden, sei allen Gouverneuren der Wille des Kaisers kundgetan, daß von heute ab kein Jude ohne gründliche Beweise, bloß auf ein Vorurteil hin, des Christenmordes öffentlich beschuldigt werde. Sollte es jedoch einmal Vorkommen, daß ein Jude des Mordes an einem Christen angeklagt wird, so hat die Untersuchung auf gesetzlichen Grundlagen, so wie es gegen jeden anderen Menschen geschehen würde, der nicht dem' jüdischen Glauben angehört und eines Mordes angeklagt wird, geführt zu werden.“ Indes das russische Regime von heute braucht ein verurteilendes Erkenntnis — wegen „Ritualmordes". Petersburg und der Heilige Synod brauchen vor der Kulturwell eine Begründung, daß sie ihre Juden weiter in einem Sklavenkerker halten, sie mit Mord und Raub verfolgen, ihnen die gewöhnlichsten Menschenrechte nehmen. So wird denn zum altbewährten Mittel gegriffen und wieder von einer geheimnisvollen Sekte gefabelt, die noch immer Menschenopfer bringt und gegen die man daher alle Mittel anwenden dürfe. Es ist leider wenig Aussicht vorhanden, daß statt des armen Beilis der wirkliche Verbrecher verurteilt wird, der nun frank und frei am hellen Tage herumgehen und vielleicht an der Hetze gegen die Juden teilnehmen kann. Wenn man einem russischen Staatsanwalt den Auftrag erteilt, eine Verurteilung wegen Ritualmordes herbeizuführen, so stößt das Unternehmen auf keinerlei Schwierigkeiten. Nur des Scheines wegen hat man eine Art jüdischen Verteidigers zugelassen, einen gelehrten Sachverständigen, der zugleich den Auftrag hat, die Unmöglichkeit des Ritualmordes aus — nichtjüdischen Schriften zu beweisen. Das ist wohl nur eine Herausforderung, nur ein schmachvoller Beweis, wie man den Prozeß zu führen gedenkt, dessen Urteil heute schon sicher ist. Der Scheiterhaufen ist schon angezündet, das Zeugenverhör ist nur mehr eine Komödie, die Verteidigung eine Farce. Ingrimmig muß man Zusehen, wie das zwanzigste Jahrhundert an den Juden spurlos vorübergegangen ist, daß man es wagen kann, einen von ihnen aus der Menge herauszugreifen und ihn und seine Familie bloß aus Barbarei unglücklich zu machen, als Mörder zu brandmarken. Wenigstens sollen jedoch die russische Regierung und Justiz ihr Verbrechen nicht im Verborgenen begehen können. Wir Juden wollen es selber sein, welche dem Fall die von den Antisemiten gewünschte Verbreitung geben werden. Wir haben nichts zu verheimlichen, nichts Aergeres mehr zu fürchten. So hat denn Dr. Ziegler Recht, wenn er Protestversammlungen der Juden in der ganzen Welt für den ersten Tag des Prozesses verlangt. Hoffentlich werden sich doch noch Leute finden, Bürger unserer Kultur, welche unseren feierlichen Protest, unsere laute Anklage gegen eine Beschuldigung hören werden, welche nichts anderes ist, als ein Ueberbleibsel der finstersten Barbarei. Immer wieder ist von den berühmtesten Gelehrten in einwandfreier Weise nachgewiesen worden, daß an dem Phantom des Ritualmordes niemals ein wahres Wort war, aus dem Judentum stam-

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