Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 30 (1913)
- Issue
- 33 (15.8.1913)
- Date
- 1913-08-15
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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Nr. 33 Sette L82 Lr. Bkochs MochttischM. Bube straflos beleidigen und beschimpfen dürfen. Und was das Letzte und Böseste ist: Die antisemitische Erziehung der Bevölkerung wird auch den heimkehrenden jüdischen Reservisten den notwendigen Erwerb verweigern, abermals, wie schon so oft, werden Juden den Juden helfen müssen. Darum ist es notwendig, mit dem kargen wirtschaftlichen Besitz der Juden nicht zu verschwenderisch umzugehen und darauf zu achten, daß vor allem die zurückkehrenden jüdischen Soldaten vor dem Hunger geschützt werden. Nicht die jüdische Solidarität, die antisemitische Gemeinheit zwingt zu diesem Vorschlag, der beklagenswert genug ist. So ist aber einmal derzeit Recht und Gesetz in Oesterreich. Gerade die loyalsten und besten Staatsbürger werden der Verfolgung schutzlos preisgegeben, die gierigen Antisemiten und ihre Korruption sind allmächtig bei uns und die Juden finden für alle ihre patriotischen Anstrengungen, dank der Verblendung der Behörden, nicht nur keinen Dank, sondern nicht einmal die einfachste Gerechtigkeit des Vaterlandes. Die Klage des Abgeordneten Dr. Gustav Grast. Vom Bezirksvorsteher-Stellvertreter Ernst Klcbinder. Eine Kritik der Vorgänge im Deutschen Schulverein hat der Abgeordnete Dr. Gustav G r o st zum Gegenstand einer Ehrenbeleidigungsklage gegen Mitglieder der fortschrittlichen Opposition des Wiener Gemeinderates gemacht. Die Kritik war in einer Interpellation enthalten, die die wirtschaftliche Arbeitspartei des Gemeinderates an Bürgermeister Dr. Weiskirchner anläßlich einer Lehrerausschreibung des Den schen Schulvcreines richtete, in welcher von den Petenten der Nachweis der arischen Abstammung und des Taufscheines gefordert wird. Es mag den deutschfortschritttichen Abgeordneten Dr. Groß wohl seltsam angemutet haben, das; der christlichsoziale Bürgermeister aufgefordert wird, gegen die llebertretung der Staatsgrundgesetze durch den Verein, dem der Herr Abgeordnete vorstellt, denk er Farbe und Richtung leiht, aufzutreten und Herrn Dr, Groß darauf aufmerksam zu machen, daß die betreffende Ausschreibung dem Gesetze widerspricht. Als ich von der Einbringung der Klage des Herrn Abgeordneten gegen meine Freunde im Wiener Gemeinderate hörte, habe ich als Mann, der stets bereit ist, für seine Reden und Handlungen mit dem vollen Gewichte seiner Persönlichkeit einzustehen, an Herrn Dr. Groß ein Schreiben gerichtet, in welchem ich mich — gemeinschaftlich mit meinem Freunde Blase! — als Verfass er der Interpellation bekannt habe. Ich stehe dem Herrn Abgeordneten zur Verfügung und werde vor Gericht den Nachweis zu erbringen trachten, daß die betreffende Interpellation, die über den Rahmen einer berechtigten Kritik übrigens meiner Ansicht nach keineswegs hinausgeht, durch die Wahrheit ihres Inhaltes begründet ist. Wenn der Deutsche Schulverein in den Zeitungen die Erklärung abgibt, daß die betreffende Ausschreibung den Nachweis der katholischen Religion von den Bewerbern deshalb verlangt, weil nach dem bestehenden Gesetze der Oberlehrer einer Schule stets dem Glauben der Majorität der Schüler angehören mutz, die in diesem Falle sich zur katholischen Religion bekennt, so ist dies absolut nicht stichhältig. In der Ausschreibung des Deutschen Schulvereines ist keineswegs von freien Oberlehrersondern nur von freienLehrer st eilen die Rede und da schreibt das Gesetz absolut nichts über die Konfession des jeweiligen Lehrers vor. Doch meine Freunde und ich wenden sich nicht gegen gesetzliche Vorschriften, die ja in diesem Falle nicht existieren und von denen wir übrigens gewöhnt sind, datz sie stets in reaktionärem Sinne gedeutet werden, und ihr Zweck in das Gegenteil verkehrt wird. Wir wenden uns gegen die Unmoral, die darin liegt, datz ein Verein, der auch eine große Zahl jüdischer Mitglieder hat, der gemäß dem Grundsätze „Non olet;‘ auch Spenden und Beiträge von Juden dankbar quittiert, dessen Tendenzen gerade in den bedrohten Gegenden in jüdischen Freunden die kräftigste Förderung erfahren, in der Ausschreibung einer Stelle antisemitische Tendenzen verrät und dies uni so mehr, als an der Spitze des Vereines ein Mann steht, der auf deu1sch„fortschrittliches" Programm in das Abgeordnetenhaus gewählt ist und der auch nicht zum geringsten Teile den Juden sein Mandat in das Abgeordnetenhaus verdankt. Wir Juden sind in den letzten Jahrzehnten in Oesterreich keineswegs verwöhnt worden und die stets zunehmende Liste der Uebertritte aus dem Judentum ist ein Gradmesser für die Verfolgungen, denen unsere Glaubensbrüder wegen der Zugehörigkeit zum Judentum ausgesetzt sind. Man mag noch so sehr Entrüstung zeigen über jene Schwachen, die die Taufe als Stufenleiter für ihr Vorwärtskommen benützen. Es ist gewiß unentschuldbar, aber der junge aufstrebende Mann, dem sein Vorgesetzter zu dem er stets mit Verehrung aufgeblickt hat, empfiehlt, vor dem Avancement den Taufschein beizubringen und der dabei moralisch zu Falle kommt, steht nicht so tief, wie der Vorgesetzte, der den jungen Mann mit dem jüdischen Glauben und dem katholischen Taufschein protegiert. Wir sind daran gewöhnt, daß der Taufschein mehr gilt als jedes llniversitätszeugnis, wir Juden haben oft sehen müssen, — und wie viel schreiendes Unrecht ist im Strome des Lebens begraben, ohne daß jemand davon erfahren hätte, — daß oft und oft die Karriere der Tüchtigsten ein Ende nahm, weil sie mit keinem Meineid ihr Gewissen belasten mochten. Wir wissen auch, daß bei den Ausschreibungen um Stellen die Worte „Taufschein oder Geburtszeugnis" allzuoft lediglich formale Bedeutung haben, und daß ein Bewerber mit dem Geburtsschein gar nicht in Betracht kommt, mag er noch so viele Kenntnisse besitzen, die glänzendsten Fähigkeiten haben und über Zeugnisse verfügen, die diese dokumentieren. Allein das Staatsgrundgesetz sichert uns Rechte, die wohl von Einzelnen, die gerade eine politische Welle an die Oberfläche gebracht hat, gebeugt werden können. Aber dieses Recht darf nicht gebrochen werden, indem Ausschreibungen von Stellen die Tendenzen der auf kurze Zeit gewählten Mandatare in sich aufnehmen und so zum Eewohnheitsunrecht werden. Wir müssen in unserem Interesse, im Interesse unserer Jugend und unserer Nachkommen gegen jede derartige Ausschreibung, die unsere Rechte mit Füßen tritt, protestieren, und wir müssen dies um so mehr, wenn diese Ausschreibung die Unterschrift eines deutsch„fortschrittlichen" Mannes trägt. Wenn ich in der Interpellation ausgeführt habe, daß das Verhalten des Abgeordneten Groß das Deutschtum schädigt und er diese Stelle als beleidigend inkriminiert, so möchte ich Dr. Groß doch fragen, ob er, wenn er Jude wäre, dem Deutschen Schulverein noch weiter angehören würde, wenn dieser seine jüdischen Mitglieder, die mit derselben Opferfreudigkeit wie ihre christlichen Vereinsgenossen ihre Beiträge entrichten, durch eine Stellenausschreibung, in welcher der Nachweis der arischen Abstammung und der Taufe verlangt wird, herausfordert. Ich glaube, datz Herr Groß in cainera, caritatis diese Frage entschiedenst verneinen wird. Was nun der verehrte Herr Abgeordnete selbst nicht tun würde, kann er auch von den Juden nicht verlangen. und so wird der Deutsche Schulverein sicherlich numerisch geschwächt. Aber nicht nur der Schulverein. Können die deutschen Abgeordneten verlangen, daß in