Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 30 (1913)
- Issue
- 32 (8.8.1913)
- Date
- 1913-08-08
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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Sette 566 Nr. 32 Dr. Btochs Wochenschrift. Zunächst sei konstatiert: Ein gesetzliches Erfordernis des kaufmännischen „Verwendungs"- oder Befähigungsnachweises existiert weder in Deutschland, noch in Frankreich, England, noch in Amerika, Staaten, in welchen der Kaufmannsstand hoch gewertet wird, in großer Blüte steht und es zu hohem Ansehen gebracht hat. Nur in der reaktionären Atmosphäre Oesterreichs, seit Jahrzehnten beherrscht von einer Partei, deren Führer arzneikundlichen Ratschlägen einer Kräutlerfrau höheres Zutrauen widmen, als den Professoren der medizinischen Wissenschaft, konnten politische Quacksalber den Befähigungsnachweis als Allheilmittel für Handwerk und Gewerbe mit Erfolg anpreisen. Es gibt geistige Epidemien, auch der Wahnwitz wirkt kontagiös, nun finden sich gar Juden mit dem Glauben an die Heilwirkung gewerbepolitischer Kurpfuscherei. Kulturwidrige, nationalökonomische Kurpfuscherei ist es, anstatt die eigenst Tüchtigkeit im Konkurrenzkampf anzuspannen und die Leistungsfähigkeit zu steigern, durch gesetzliche Finten die Konkurrenten aus dem Wege zu räumen. Zur Zeit, als auch in Deutschland die Agitation um Einführung des Befähigungsnachweises nach österreichischem Muster im stärksten Gange war, beseitigte die Reichsregierung das Hauptargument der Zünftler, nämlich die lleberschwemmung der gelernten Gewerbe- und Handeltreibenden durch die ungelernten. Sie stellte durch genaue, über das ganze Reich sich erstreckende statistische Erhebung fest, daß die Zahl der Ungelernten in sämtlichen Zweigen nicht mehr als 472 Prozent betrug, so daß 95 5 Prozent durchaus imstande gewesen wären, den Befähigungsnachweis zu erbringen. Und die 95 5 Prozent fühlten sich bedrängt durch die „Ueberflutung" von den 4Vs Prozent. Auf dieses Resultat gestützt, verweigerte die Reichsregierung den Befähigungsnachweis trotz mehrfacher, durch die Koalition der Konservativen und des Zentrums zustandegekommener Beschlüsse. Wer sind die 4 5 Prozent? Das sind diejenigen von außen her in das Gewerbe eintretenden, intelligenten kaufmännischen Elemente, auf welche nachweisbar der Fortschritt und die moderne Entwicklung des Gewerbes beruht, und diese sind zumeist tatsächlich Juden. Eine Behinderung dieses Eintrittes schädigt also beide, Gewerbe und Juden. Bei der Gleichartigkeit der Verhältnisse würde eine österreichische Statistik das gleiche Resultat ergeben. Im Jahr 1893 hat das österreichische Abgeordnetenhaus eine Gewerbe-Enquete über die Frage der Erweiterung des Befähigungsnachweises und seine Einführung auch in das Handelsgewerbe veranstaltet. Die Zünftler aller Nationalitäten und die Wortführer der antisemitischen Parteien, Liechtenstein und Lueger an der Spitze, waren eifrige Protektoren der Projekte. Von 1>en einvernommenen Experten war es der bekannte Axmann, welcher für das Handelsgewerbe den Befähigungsnachweis in der Sitzung vom 6. Juni 1893 nachdrücklich mit den Worten befürwortete: „Mag nun das ein Parteizweck genannt werden, mag man das mit Kommisfrage bezeichnen, das bleibt sich ganz gleich — das eine steht fest, daß die Majorität der Wiener Handelsangestellten, die ja doch auch viele offene Köpfe besitzt, der Meinung ist, der Befähigungs- oder Berechtigungsnachweis, wie wir ihn verlangen, sei entschieden das einzige Mittel, welches die allgemeinen Verhältnisse des Standes verbessern würde.“ Dagegen die jüdischen Experten aller Kronländer bekämpften den Antrag mit der größten Entschiedenheit. Aber auch solche Experten jüdischer Abstammung, denen es vollständig fernliegt, jüdische Interessen zu berücksichtigen, und die nur rein sachlich an die Prüfung der Frage herantraten, wie z. B. Fritz Austerlitz, machten sich über die groteske Idee förmlich lustig. Gustav Lederer, Vertreter des Gremiums der Kaufleute in Karlsbad, erklärte in der Sitzung vom 7. Juli 1893 kurz und bündig: ' „Durch die Einführung des Befähigungsnachweises werden die durchschnittliche Konkurrenzfähigkeit des österreichischen Handelstandes gegenüber dem ausländischen um ein Bedeutendes herabgemindert werden.“ Bernhard H a ß, Vertreter der kaufmännischen Genossenschaft in Ezernowitz, erklärte in der Sitzung vom 3. August 1893 gegen den Befähigungsnachweis: „Die Konkurrenz ist keine unberechtigte, wer nicht reell ist,,geht zugrunde, dadurch wird niemand geschädigt.“ Moritz Hirsch, Vertreter des Vereines reisender Kaufleute, sagte in der Sitzung vom 5. August 1893: „Ich habe auch die Ehre, den Verein reisender Kaufleute zu vertreten. Wenn man dem Handelsbeflissenen vorschreibt, daß er einen Befähigungsnachweis leisten soll, auf welche Weise stellt man sich nun vor, daß der Beisende denselben erbringen soll? Das Beisen kann man nicht lernen.“ i , : . „Ich kann nur eines wiederholen: Schulbildung auf breitester Basis: ist notwendig, aber von einem Lehrling einer Branche einen Befähigungsnachweis zu verlangen, ist ein Unding.“ Taddäus Epstein, Vertreter des israelitischen Handelsgehilfen-Vereines in Krakau, wandte sich entschieden in der Sitzung des 9. August 1893 gegen das Verlangen nach einem Befähigungsnachweis: „Es wurde bemerkt, daß sogar Schauspieler Kaufleute werden. Nun, wir kennen einen Schauspieler, der sich in Krakau ein Geschäft errichtet hat, und ich muß sagen, er macht dem Handelsstande alle Ehre; er hat ein Modewarenlager „Louvre“, ein Geschäft, wie es in Krakau noch nicht bestanden hat. Dadurch bleibt vieles Geld in Krakau und wandert nicht ins Ausland. Das ist gut und braucht sich niemand darüber zu ärgern. Was soll mit denjenigen Leuten geschehen, welche, wie es ja im Handelsstande oft verkommt, Jus studieren oder eine andere Hochschule absolviert haben, und dann in das Geschäft des Vaters treten oder durch Erbschaft in den Besitz des Handelsgewerbes kommen? Sollen sie als Lehrlinge gleichzeitig mit 14- bis 15 jährigen Burschen auf der Bank sitzen und Antwort geben oder gar die Nachweise bringen, daß sie lesen und schreiben können?“ Ungeachtet der triftigen Argumente, welche von allen Vernünftigen in der Enquete gegen jeden Befähigungszwang im Handelsgewerbe vorgebracht worden waren, nahm die Agitation für ihn ihren weiteren Fortgang, wurde immer stärker. Das war nur sehr natürlich. Denn nicht die Gesundheit ist ansteckend, sondern die Krankheit. So kam das Gesetz vom 5. Februar 1907 resp. die neue Gewerbeordnung vom 16. August 1907 zustande, welche für das Detailgeschäft im Handelsgewerbe tatsächlich den Befähigungsnachweis festlegt. Vorerst für den Spezerei-, Färb- und Kolonialwarenhandel und dann für den gesamten Gemischtwarenhandel. Durch die letztere Bestimmung aber ist der Hauptsache nach bereits der wichtigste Teil des ganzen Detailhandels tatsächlich schon jetzt dem Zwange verfallen. Frei von ihm sind nämlich nur jene, welche sich in einer einzelnen Ware oder in einer einzelnen bestimmten Kategorie von Waren etablieren. Solche Etablierungen sind nur in den Großstädten häufig, dagegen in den kleineren und auf dem flachen Lande äußerst selten, weil dort die Kaufteute nur mit einem Laden, der alle Warensorten feilhält, bestehen können. Mehr vereinzelt etablieren sich in mittleren Städten spezielle, sogenannte Modewaren- Geschäfte. Und diese Vereinzelten vor einer Konkurrenz möglichst zu schützen, hat man in Komotau die große Trompete geblasen. Deshalb sollen alle bisher freien Handelsgewerbe gleichfalls dem Befähigungsnachweise unterworfen werden, d. h. wenn heute in Wien irgend eine Witwe, um sich ehrlich zu ernähren, einen kleinen Ge-