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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1913-07-25 · 30 (25.7.1913) · page 15

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
30 (1913)
Issue
30 (25.7.1913)
Date
1913-07-25
Page
– (sequence 15)
Language
German
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Nr. 30 De. Blochs Wochenschrift. Seite 547 Israelitische Kultusaemeinde Wien. Kundmachung betreffend die Errichtung von Minjanim für die hohen Feiertage. Vom Vorstande der israelitischen Kultusgemeinde wird hiemit zur 'Kenntnis gebracht, daß zur Errichtung temporärer Betlokalitäten für die hohen Feiertage durch Vereine und Privatpersonen im Sinne des § 79 des Statutes der Wiener israelitischen Kultusgemeinde die Bewilligung des Kultusvorstandes einzuholen ist und daß hie für folgende Nomen festgesetzt wurden: 1. Die mit einem Kronen-Stempel versehenen Gesuche um Bewilligung sind bis längstens 31. August d. I. im Einreichungs-Protokolle der israelitischen Kultusgemeinde, I., Seitenstettengasse Nr. 4, II. Stock, zu überreichen. Später einlangende Gesuche werden zurückgewiesen. Auf nicht entsprechend belegte Gesuche wird keine Bück sicht genommen. 2. Die Gesuchsteller haben für sich und für die zu verwendenden Vorbeter (die Namen derselben sind in dem Gesuche anzugeben) genaue Ausweise über Charakter, Moralität und Befähigung zu erbringen. 3. An weibliche Personen wird weder direkt, noch indirekt eine Bewilligung, erteilt. 4. Die als Betlokale einzurichtenden Räume müssen sich für diesen Zweck vollkommen eignen und ist die Zustimmung des Vermieters, sowie des Hauseigentümers zur diesfälligen Verwendung schriftlich beizubringen. 5. Wohnungen und andere Lokale dürfen nur dann zur Abhaltung des Gottesdienstes verwendet werden, wenn sie vollkommen ausgeräumt sind und an den Festtagen ausschließlich f ü r den e r w ä h n t e n Z w eck benützt werden. 6. Di© Errichtung eines temporären Betlokales in der Näh© von ständigen Bethäusern wird nicht bewilligt. 7. Der Vorstand beabsichtigt für den gegenwärtigen Bedarf an temporären Bethäusern durch eigene Maßnahmen vorzusorgen und wird demgemäß nur im Falle tatsächlichen Bedürfnisses die Genehmigung für ein temporäres Bethaus an Private erteilen. Jedenfalls wird für die Bezirke Vf, VII, VIII, IX und XII bis XXI eine derartige Genehmigung im Hinblicke auf die getroffenen ausreichenden Maßnahmen nicht erfolgen. Ein Ankauf von Betsitzen seitens der Kultusgemeinde ist nicht zu gewärtigen. 8. An Unternehmer, welche nicht in den letzten drei Jahren die Bewilligung zur Errichtung eines Min)an hatten und an solche, denen schon im Vorjahre mitgeteilt wurde, daß die ihnen gegebene Bewilligung eine ausnahmsweise war und nicht mehr erneuert werden wird, kann eine Genehmigung nicht erteilt werden. Ebenso wird eine Bewilligung für neue Lokale nicht erteilt. 9. Die Bewilligung wird den Betlokal-Inhabern nur unter der Bedingung erteilt, daß dieselben der Kultusgemeinde für unbemittelte Personen (Männer und Frauen) zusammen den zehnten Teil der von der Behörde genehmigten nummerierten Sitzplätze unentgeltlich zur Verfügung stellen. 10. Der Text einer etwa beabsichtigten Annoneierung oder Plakatierung ist dem Gesuche zur Genehmigung anzuschließen. Es ist Pflicht einer jeden Partei, für eine entsprechende Polizei-Aufsicht auf eigen© Kosten zu sorgen. Als „Hausandachten“ werden werden nur jene gottesdienstlichen Hebungen betrachtet, welche ohne jegliches Entgelt und lediglich Familienangehörigen zugänglich sind. IV ie n, im Juli 1913. Der Vorstand der israelitischen Kultusgemeinde. Verein der Sabbathfrennde „Scbotnre $cbabbo$“. Wien, II., Kleine Schiff|asee 10. Stellung gesucht: Kommis der Manufakturwarenbranche, 19 Jahre alt, bestempfohlen; Kontoristin, einfache Buchhaltung, Korrespondenz, Stenographie, Maschinschreiben, tüchtig und verlässlich. Bewerber gesucht: Kontoristin, böhmische Sprache Bedingung; Verkäufer aus der Herrenkleiderbranche; 2 Lehrlinge für Goldarbeiter etc. etc. Kostenfreie Auskünfte durch den Verein. riAflno-Al Ungar, gemästetes Geflügel, ^streng -istd geschlachtet, en gros en detail liefert zu jeder Zeit Kantor B. Insel, Bodenbach a. £. Probedosen gratis durch: Henri Nestle, Wien I., Biberstr. 23m. alfrbewäh rtesi:<KM=<;f: vol Iständige Säuglingsnahrung ,| KINDERMEHL, Bequemes Abonnementsystem (^jährliche Zahlung im nachhinein) Feinste H.rrengarberobe Maßatelier Jorysch Wien, IX., Nußdorferftraße 2. Prospekte und Modejournale gratis und franko. kr irt unglaublich! statt k z« nur k s. Gute Bücher fast umsonst! Allerdings nur zu Propagandazwecken gebe ich 15 Bände moderner Unterhaltungslektüre, Romane, Humoresken, Detektivgeschichten, Pikantes, alles zusammen nm den Spottpreis von nnr K5.-, Porto extra 60 h. Früherer Ladenpreis der Bücher nachweisbar K 36.—. 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