Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 30 (1913)
- Issue
- 21 (23.5.1913)
- Date
- 1913-05-23
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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>j.r. 21 Dr. Blochs Wochenschrift Seite 383 Lieber eine Epidemie, als jüdische Aerzte. Wie der „Rjetsch" meldet, hat die Semstwo von Podolien mit Rücksicht aus die in der genannten Gegend ausgebrochene Epidemie und in Ermangelung fachkundiger verläßlicher russischer Aerzte beschlossen, auf die vakanten Stellen jüdische Aerzte zur Konkurrenz einzuladen. Der Gouverneur annullierte jedoch diesen Beschluß unter dem Vorwände, daß mit Rücksicht auf das Zwischen Rußland und Oesterreich-Ungarn bestehende gespannte Verhältnis Juden an diesen exponierten Stellen im Südwesten des Reiches nicht verwendet werden dürfen. So hat denn die Vorsicht des Gouverneurs im' angeblichen Interesse des Reichsschutzes es verursacht. daß in Podolien Hunderte von Menschen an der Epidemie sterben, nur weil Juden nicht zu ihrer Rettung angestellt werden dürfen. Oskar S. Strauß beim König von Italien. Aus Rom wird uns berichtet: Der bekannte jüdische Diplomat und gewiesene Handelsminister Oskar S. Strauß aus Newyork wurde dieser Tage vom König von Italien in Audienz empfangen. Die Audienz währte eine halbe Stunde. Der König von Italien besprach« mit dem berühmten amerikanischen Staatsmann die neugeschaffene Lage auf dem Balkan, sowie die für Italien so wichtige «Emigrationsfrage. In der Unterredung kamen auch die für die Juden auf dem Balkan durch die Umwälzungen sich ergebenden Konsequenzen zur Sprache, wobei der König den Wunsch und die Hoffnung aussprach. daß die Umgestaltung der Verhältnisse in den von den Verbündeten okkupierten Gebieten eine volle Gleichberechtigung aller Konfessionen und Nationalitäten zur Folge haben werde. Ern jüdisches Knabenorchester bei einer Parlamentsschluß- Feier. Aus Newyork wird uns geschrieben: In den legislativen Körperschaften der meisten Staaten der amerikanischen Republik ist es Sitte, die Schlußsitzung einen Parlamentssession festlich zu begehen, wobei auch musikalische Produktionen zur Anwendung gelangen. Ueber Antrag des Führers der demokratischen Majorität in der legislativen Körperschaft des Staates Newyork, Aron G. Levy, wurde nun einhellig beschlossen, zur Bestreitung des musikalischen Teiles der diesjährigen feierlichen Schlußsitzung das Knabenorchester des jüdischen Waisenhauses von Newyork einzuladen. Dieses Knabenorchester genießt wegen seiner hervorragenden künstlerischen Leistungen auch außerhalb Newyork einen begründeten guten Ruf. Die Newyorker Blätter konstatieren, daß dies der erste Fall ist, daß ein Staat von Amerika sich bei offiziellen festlichen Anlässen eines ausgesprochen jüdischen Orchesters bedient. Boykott gegen die Verunglimpfung von Juden auf der Bühne. Die amerikanischen Juden haben dieser Tage eine Aktion initiiert, welche auch in Europa nachgeahmt werden sollte. Es ist dais die energische und tatkräftige Stellungnahme gegen den in Amerika überhandnehmenden Unfug, unter dem Vorwände, jüdische Charaktere darzustellen, die Juden auf der Bühne zu verunglimpfen. Diese Aktion hat in Chicago bereits feste Formen angenommen, indem sich dort eine Liga der jüdischen Theaterbesucher gebildet hat, mit dem Zwecke, jene Theater und Varietees, auf deren Bühnen jüdische Charaktere in tendenziös entstellter und verhöhnender Weise dargestellt «werden, zu boykottieren. Die Liga hat zu diesem Zwecke einen Ueberwachungsdienst eingesetzt, der ausgezeichnet funktioniert. Da auch in Amerika die Juden zu den fleißigsten Theaterbesuchern zählen, wird diese energische Abwehr sicherlich ihren Zweck nicht verfehlen. Luigr Luzatti gegen Take Ionescu. Unter dem Titel „Eine notwendige Antwort an den Minister des Innern und an die Presse in Rumänien" veröffentlicht der frühere italienische Ministerpräsident Luigi Luzatti im „Corriere della Sera" einen neuen Artikel über die rumänischen Juden, der das darüber vom rumänischen Minister des Innern, Herrn Take Ionescu, im „Bukarester Tagblatt" veröffentlichte Interview zum Ausgange nimmt. In demselben äußert sich Herr Take Ionescu folgendermaßen: ..Selbstverständlich wird Rumänien die gleichen Prinzipien auch auf die Juden anwenden, die als bulgarische Bürger auf dem Gebiete leben, das unter die Souveränität Rumäniens gelangen wird. Was nun die Art und Weise betrifft, in welcher Rumänien die Bestimmung des Berliner Vertrages mit Bezug auf die Juden in Rumänien anwendete,*so hat diese Frage an dem Tage aufgehört, dem internationalen Rechte anzugehören, an dem die Signatarmächte des Berliner Vertrages die Unabhängigkeit Rumäniens anerkannt haben. Seither ist die Iudenfrage in Rumänien eine interne Rechtsfrage geblieben." Demgegenüber bemerkt Herr Luzatti: „Das Gesetz vom März 1870 über die Organisation der an Rumänien abgetretenen Dobrudscha verfügte im Artikel 3: „Alle Bewohner der Dobrudscha. die am 11. April 1877 ottomanische Bürger waren, werden und sind rumänische Bürger." In dieser Weise werde das internationale Recht respektiert. Der zweite Absatz des gleichen Artikels aber fügte hinzu: „Ein Spezialgesetz wird die besonderen Bedingungen festsetzen, unter deren Beobachtung sie in dem eigentlichen Rumänien die politischen Rechte ausüben und rurale Immobilien werdet erwerben können." In dieser Weise wurden die Bewohn ner der Dobrudscha wohl rumänische Bürger, aber Bürger in suspenso in Erwartung des entscheidenden Gesetzes. Dieses provisorische Regime dauerte bis zum 19. April 1909, wo ein Gesetz angenommen wurde, das den Bewohnern der Dobrudscha, die am 11. April 1877, dem Datum der russisch-türkischen Kriegserklärung. ottomanische Bürger waren, die politischen Rechte zuerkennt. Dieses Gesetz verlangte aber auch den aktenmäßkgen Nachweis des ottomanischen Bürgerrechtes, ein Beweis, der nach 30 Jahren nahezu unmöglich zu erbringen war, um so mehr als im türkischen Reiche die Nichtmohammedaner nicht als Bürger, sondern als Untertanen betrachtet wurden." Wenn, so fährt Luzatti fort, erst 32 Jahre nach der Annexion der Dobrudscha ein Gesetz votiert wurde, das den Bewohnern dieser Provinz die politischen Rechte gewährt, so hatten die Juden in Silistria doch das volle Recht, bezüglich ihres Schicksals „in Zweifel zu sein". Luzatti spricht hierauf über die Bestimmungen des Berliner Vertrages bezüglich der Iudenfrage in Rumänien und über die Lage der Juden in Rumänien. Diese haben wohl die Freiheit des Kultus, die israelitischen Gemeinden aber sind nicht als juridische Personen anerkannt und können weder Immobilien erwerben, noch Schenkungen annehmen, so daß die Gotteshäuser, die Spitäler und die Schulen, diese drei wesentlichen Elemente des öffentlichen und moralischen Lebens, auf den Namen von Privatpersonen eingetragen sind.