Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 30 (1913)
- Issue
- 15 (11.4.1913)
- Date
- 1913-04-11
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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Se tr ‘66 Dr. Vlochs Wochenschrift. Ha. 15 Kaiserin LlisabUH-Institut für isr. Krankenpflcgeriimen. Am 30. d. M. fand unter Vorsitz des Herrn Direktor Dr. Karl FleLfchmann die 6. Generalversammlung des Vereines statt. Der Vizepräsident Primarius Dozent Dr. Zappert erstattete den Jahresbericht. der Kassaverwalter Herr I. T re bi tsch den Rechnungsausweis. Es wurde mit besonderer Freude zur Kenntnis genommen, daß, Dank dem besonderen Entgegenkommen der Kultusgemeinde, insbesondere des Ehrenpräsidenten des Vereines, Herrn Dr. Alfred Stern, und des Vorstandsmitgliedes Herrn Hofrat Dr. V. Rappaport, das Schwesternheim in dem zum Spitale gehörigen, steu adaptierten Hause, XVIII., Wahrt n g e r st r a ß e 99, schöne, geräumige Unterkunft gefunden hat. Auch die erfreuliche Tatsache, daß durch die Bemühungen des Schriftführers Herrn Dr. M. Laub die Pensionsversicherung sämtlicher Schwestern endgiltig durchgeführt ist, fand allseitige Zustimmung. Der Kassabericht wurde über Vorschlag des Revisors Herrn Primarius Dr. Infeld genehmigt. Ueber die weiteren LAufgaben des Vereines, insbesondere über die Propaganda zur Heranziehung von Schülerinnen und zur Besserung der Einkünfte fand eine lebhafte Diskussion statt, an welcher sich u. a. die Herren Hofrat Dr. Rappap!ort. Bezirksrat Dr. I. Samue 1 y, Herr Heinrich Weiß und Herr L. Nettl beteiligten. Zum Präsidenten des Vereines wurde Herr Direktor Primarius Dr. Fleischmann, zu Vize-Präsidenten die Herren Prof. Ehr mann und Dozent Dr. Zappert, zu Schriftführern die Herren Dr. M. Laub und Dr. M. Schnabl, zu Kassieren die Herren I. Trebitsch und L. Nettl gewählt. Anfragen wegen Privatpflegen können telephonisch an das Spital der israelitischen Kultusgemeinde oder brieflich an die provis. Frau Oberin Hanna Jaffe, XVIII., Währingergürtel 99. gerichtet werden, welch Letztere auch Anmeldungen von Schülerinnen entgegennimmt. Wahlrechtspraktiken in der Kultusgemeinde Czernowitz. Aus der Bukowinaer Landeshauptstadt wird uns geschrieben: „Am Montag den 31. März l. I. erfuhren wir, daß im hiesigen israelitischen Tempel ein Zettel affichiert worden ist, der das „Aufliegen der Wählerlisten" für die bevorstehenden Kultusratswahlen ankündigt und die Wähler belehrt, daß sie „gemäß § 10 der W.-O." ihre Reklamationen geltend machen können und daß die „Wählerlisten zu jedermanns Einsicht aufliegen". Auffallend war schon, daß diese Ankündigung nicht am Freitag erfolgt ist, sondern erst am Sonntag. Am Samstag sind nämlich Tempel und Synagogen stark besucht, und da mußte der Herr Präses fürchten, daß das Geheimnis von dem „Aufliegen der Wählerlisten" recht bald unter die Leute kommen wird. Kündigt man dieses Ereignis aber erst am Sonntag an, dann gehen nach, langjährigen Erfahrungen die sechs Tage bis zum nächsten Samstag von der kurz bemessenen Reklamationsfrist verloren. Wir begaben uns sofort, nachdem wir von der Affiche Kenntnis erlangten, in die Kultusgemeinde und verlangten, daß uns eine Abschriftnahme der Wählerlisten auf unsere Kosten gestattet werde. Wir begründeten dieses Ansuchen damit, daß wir gemäß § 10 der W.-O. ja das Recht haben, sowohl gegen die Aufnahme, als auch gegen die Weglassung eines Wahlberechtigten die Reklamation beim Kultusvorstande zu erheben, und daß solche Reklamationen nur dann gründlich und erschöpfend erhoben werden können, wenn uns die Einsicht in die ganze Liste und die Abschriftnahme derselben gestattet wird. Man wies uns an, ein diesbezügliches Gesuch an den Vorstand zu überreichen. Wir haben dies sofort getan und erhielten am 3. April d. I. folgenden Bescheid: „Ihrem anher überreichten Gesuche de pr. 31. März I. I. sJir. 639/13 um Gestattung der Abschriftnahme von den aufgelegten Wählerlisten der hiesigen isr. jlnltnsgemeinde kann im Grunde tz 9 der im behördlich genehmigten Statute für die hiesige kultusgemeinde enthaltenen Wahlordnung keine Folge gegeben werden, da nach dieser Bestimmung die Wählerlisten blos zu Jedermanns Einsicht aufzulegen sind, was übrigens auch in der h. ä. Bekanntmachung vom 25. März l. I. Nr. 604/13, mittels welcher das Aufliegen der Wählerlisten für die Dauer der statutarischen Reklamationsfrist bekannt gegeben worden Ist, ausdrücklich angegeben ist. Vom Vorstande der isr. kultusgemeinde. Der Präses Dr. S t r a u ch e r. Wir haben selbstredend gegen diese Abweisung den gesetzlichen Beschwerdeweg betreten. Hält man sich nun vor Augen, daß das Wesen der R klamation nicht darin besteht, festzustellen, ob der eigene Name in der Wählerliste vorkommt, sondern darin, ob Nicht- Wähler ausgenommen worden sind, die nach der W. O. nicht wahlberechtigt sind, oder ob nicht Personen übergangen wurden, die nach der W.-O. wahlberechtigt sind, so kommt man zum Schluß, daß die nach § 9 SB. O. gestattete Einsicht im Zusammenhänge mit der Bestimmung des § 10 (Reklamation gegen die Aufnahme oder Weglassung von Wahlberechtigten) vernünftigerweise nur so verstanden werden kann, daß jedermann die vollständige Einsichtnahme und auch Abschrift der Wählerliste gestattet ist. Der Wiener israelitische Knltusvorstand läßt die Wählerliste durch den Druck vervielfältigen und jedem einzelnen Wähler zustellen. Die Reinheit der Wahlen wird gefördert durch eine weitestgehende Reklamationsmöglichkeit und Oeffentlichkeit der Wähler liste. Nur dem Vorstande der israelitischen Kultusgemeinde in Czernowitz blieb es Vorbehalten, den Wählern das freie Wahlrecht zu verkümmern. Warum verweigert der Herr Präses die Abschristnahme von den aufgelegten Wählerlisten? Sind die Wählerlisten korrekt und statutengemäß verfaßt worden, warum verwehrt er die Abschriftnahme? Warum macht er aus diesen Wählerlisten ein Staatsgeheimnis und gestattet lediglich die Einsichtnahme, ob der Name des Einsehenden in der Wählerliste vorkommt, und verhindert die Prüfung der ganzen Liste? Auf diese Frage gibt es nur eine Antwort: Man hat allen Grund, diese Wählerliste vor der Oeffentlichkeit zu verbergen. Herr Dr. S t r a u ch e r, der famose Präsident der Czernowitzer Kultusgemeinde, liebt es, in jüdischen Wählerversanimlungen in Wien zu erscheinen und den Vorstand einer herben Kritik zu unterwerfen. Nun verlangen die Czernowitzer Kultuswähler nur diejenigen Rechte, welche die Wiener Kultuswähler längst besitzen; allein der Präses Straucher hält es in seinem Interesse für ratsamer, die Wählerliste als sein eigenstes Geheimnis zu bewahren. Die Moral von der Geschichte! Ja, sie hat vielleicht keine; Berlin. Der Privatdozent für Philosophie an der Berliner Universität, Dr. E. Lass irer, der durch seine ausgezeichneten systematischen und historischen Arbeiten über Descartes, Leibniz, das Erkenntnisproblem, Substanz- und FunktionsbegMe, bekannt ist, hat einen Ruf nach Amerika an die Harvard-Universität erhalten. Dieser Ruf ist um so erfreulicher, als erst kürzlich an der Harvard-Universität der französische Philosoph Bergson, unser Glaubensgenosse, verschiedene Vorträge gehalten und dabei auf den Niedergang der Philosophie in Deutschland und ihren Aufschwung in Frankreich und Amerika hingeiwiesen hat. Dr. Cassirer kam bekanntlich als Nachfolger des Geh. Rats Professor Dr. Hermann Cohen auf dessen philosophischen Lehrstuhl an der Universität in Marburg in erster Linie in Betracht, jedoch sein jüdisches Glaubensbekenntnis hat nach allgemeiner Annahme diese Berufung verhindert, so daß jetzt seine ausgezeichnete wissenschaftliche Kraft an das Ausland verloren geht.