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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1913-02-07 · 6 (7.2.1913) · page 18

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
30 (1913)
Issue
6 (7.2.1913)
Date
1913-02-07
Page
– (sequence 18)
Language
German
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Sette 110 Dr. Blochs Wochenschrift Sir. 6 Albert Baum'sche Stiftung für Handwerker. Anzahl der Plätze: Dreizehn im Betrage von je K 200.—. Bewerbungsberechtigt sind: Junge Leute (Lehrlinge oder Gehilfen) jüdischer Religion, die sich dem Handwerke widmen (Meister ausgeschlossen). Bevorzugt Änd: Die Söhne des Simon Baum, Bruders des Stifters; dieselben haben statt K 200.— K 600.— zu erhalten. Gesuehsbeilagen: Geburtsschein, Armutszeugnis und Nachweis darüber, daß der Bewerber sich dem Handwerke widmet. (Lehrbrief, Arbeitsbuch, Zeugnisse, Lehrlingsaufnahmebestätigung etc.) Letzter Tag der Einreichungsfrist: 28. Februar 1913. Einreiclistelle: I., Seitenstettengasse 4, II., Stock (Einreichün'gspro tokoll). Der Vorstand der israel. Kultusgemeinde Wien. Vorstand der israel. Ku'tusgemeinde Wien. Kundmachung. Aus der Anna Maria Hannyschen Stiftung kommen für das Jahr 1913 einmalige Beteilungen an 4 blinde israelitische Kinder bis zu 14 Jahren mit je 40 bis 50 Kronen zur Verteilung. Die Auswahl der zu Beteilenden steht dem Vorstande der israelitischen Kultusgemeinde in Wien zu. Die mit dem Geburtsscheine und einem die Blindheit des Kindes bestätigenden amtsärztlichen Zeugnisse versehenen Gesuche sind bis längstens 2 5. März 19 13 an die k. k. S t a 11 h a 11e r e i in Wien zu richten. W i e n, am 22. Jänner 1913. Von der k. fc. n.-ö. Statthaiterei.j Von unsagbarem Schmerze gebeugt, geben wir die tieftraurige Nachricht vom Hinscheiden unseres innigstgeliebten, unvergesslichen Vaters, Schwiegervaters und Grossvaters, Bruders, Schwagers und Onkels, des Herrn Lorenz Sinek Er verschied Dienstag den 4. Februar 1. J. im 69. Jahre, nach einem, dem Wolile seiner. Familie gewidmeten Leben. Die irdische Hülle des teueren Verblichenen wird Donnerstag, den 6. Februar 1. J., nachmittags 4 Uhr, von der Zeremonienhalle des israelitischen Friedhofes in Karlsbad aus, zur ewigen Ruhe bestattet. Karlsbad, den 5. Februar 1913. Adele Eisner, geb. Sinek Ernestine Taussig, geb. Sinek Oskar Sinek Hedwig Schleifer, geb. Sinek als Kinder.. . Dr: med. Siegfried Taussig als Schwiegersohn. Sämtliche Enkel, Neffen und Nichten. £2fll fflliyfly 3er in einer hebräischen Schule v" bereits längere Zeit unterrichtete, erteilt Hebräisch-Unterricht für ermässigtes Honorar. Adresse: II., Vereinsgasse 13/13, D. Vogel. G. Israelitische Kultusgemeinde Wien. Kundmachung. In der Versorgungs-Anstalt der israelitischen Kultusgemeinde Wien, IX., Seegasse 9, ist an einen armen oder gehreehlicoen, den im Organisationsstatute dieser Anstalt festgesetzten Bestimmungen entsprechenden Verwandten des am 18. Oktober 1907 in Wien verstorbenen Herrn Donat Tauszig ein Freiplatz, eventuell an Stelle dieses Freiplatzes ein Jahresbetrag per K 320.— bis auf weiteres zu verleihen. Als Verwandte des Herrn Donat Tauszig sind in Hinsicht auf diesen Freiplatz diejenigen Personen anzusehen, welche nicht über den 6. Grad hinaus mit dem genannten Erblasser verwandt sind. Bewerber um diesen Freiplatz, beziehungsweise um den ausgeschriebenen Jahresbeitrag haben ihre mit den erforderlichen Beilagen belegten Gesuche bis 15. März ISIS im Einreichungsprotokolle der israelitischen Kultusgemeinde Wien, I., Seitenstettengasse 4, 2. St, während der Amtsstunden zwischen 9 und 12 Uhr vormittags zu überreichen. Sachdienliche Auskünfte werden im Stiftungsamte der israelitischen Kultusgemeinde Wien, I., Seitenstettengasse 2, 2. Stock, während der Amtsstunden zwischen 9 und 12 Uhr vormittags erteilt. Wien, 15. Jänner 1913. Der Vorstand der israel. Kultnsgememde Wien. Konkurs-Kundmachung. wegen Besetzung der Stelle eines Rabbiners in der Stadt Czernowitz (Bukowina). In der israelitischen Kultusgemeinde der Landeshauptstadt Czernowitz (Bukowina) ist die Stelle eines Rabbiners neu zu besetzen. Nach dem Gesetze vom 21. März 1890 R.-G.-Bl. Nr. 57 und nach dem für diese Kultusgemeinde geltenden Statute hat der Bewerber für eine derartige Rabbinerstelle einen den bestehenden gesetzlichen Vorschriften entsprechenden allgemeinen Bildungsgrad nachzuweisen, sowie bezüglich seiner rabbinisch-fachlichen Befähigung Zeugnisse von zwei als hervorragend anerkannten rabbinischen Autoritäten Galiziens orthodoxer Richtung beizudringen. Er muß österreichischer Staatsbürger und sein sittlichreligiöser und staatsbürgerlicher Lebenswandel vorwurfsfrei sein. Der Anzustellende soll nicht über 40 Jahre alt sein. Der Jahresgehalt beträgt 3000 K, schreibe dreitausend Kronen, zahlbar in gleichen anticipativen Monatsraten. Die erste Anstellung erfolgt provisorisch' gegen das jederzeit jedem Teile zustehende Recht einer sechsmonatlichen Kündigung. Wenn drei Jahre seiner Funktion abgelaufen sind, ohne daß von diesem Rechte der Kündigung Gebrauch gemacht worden ist, wird die Stellung des Rabbiners de jure eine dauernde, womit zugleich die Pensionsberechtigung verbunden ist. Der Wirkungskreis sowohl des hierortigen Oberrabbiners als auch des anzustellenden Rabbiners ist in dem mit Erlaß der k. k. Bukowinaer Landesregierung vom 5. November 1897 ZI. 18908 ex 1897 genehmigten Kultusgemeinde-Statute genau umschrieben; die bezüglichen statutarischen Bestimmungen, sowie jene des obzitierten Reichsgesetzes vom 21. März 1890 bilden zugleich einen integrierenden Bestandteil der Anstellungsbedingungen und enthalten auch das bei der Anstellung einzuhaltende Verfahren. Die Amts- und Geschäftsspracheinnerhalb dieser Kultusgemeinde ist die deutsche. Bewerber um die anmit ausgeschriebene Rabbinerstelle haben ihre mit den gehörigen Nachweisen über die erforderlichen Bedingungen und Qualifikationen, sowie des Alters, des Familienstandes und der genossenen Studien versehenen Gesuche, welchen eine Darstellung über das bisherige rabbinisclie Wirken resp. mit einem curriculum vitae anzuschließen ist, bis spätestens den 15. März 1913 an den Vorstand, der Unterzeichneten Kultusgemeinde zu überreichen. Der Kultusvorstand behält sich das Recht vor, den einen und den anderen Bewerber zur Abhaltung von Probe-Vorträgen nach Czernowitz einzuladen; die Reise- und Aufenthaltskosten werden jedoch nur dem akzeptierten Bewerber aus den Mitteln der Kultusgemeinde vergütet werden. Czernowitz, den 14. Jänner 1913. Vom Vorstande der israel. Kultnsgememde.

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