Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 29 (1912)
- Issue
- 39 (27.9.1912)
- Date
- 1912-09-27
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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Nr. 39 Dr. Bloch« Wochenschrift Seite 663 freunde, besonders aber durch die Beihilfe der „Repräsentanz der Landesjudenschaft in Böhmen" in die Lage versetzt worden, in der Nähe von Prag, in Hloubßtin, ein großes Areale mit einem schloßartigen geräumigen Hause anzukaufen, in welchem in kurzer Zeit unter der Leitung eines gediegenen Fachlehrers und unter der Aufsicht hervorragender Fachärzte das Erziehungs¬ und Fürsorgeheim für Schwachsinnige eröffnet werden wird. Dieses Unternehmen wird nicht nur Zahlplätze sondern vor allem Freiplätze für mittellose Geistesschwache zu vergeben haben, da es mit Ausschluß jedes Erwerbszweckes nur der reinen Menschlichkeit zu dienen haben wird. Die vorhandenen Mittel reichen jedoch noch immer nicht hin, um die großen Kosten der Erhaltung eines solchen Institutes zu decken. Der Verein sieht sich deshalb gezwungen, an die Oeffentlichkeit heranzutreten und an die Herzen aller edeldenkenden Menschen zu appellieren, sei es durch Beitritt als Mitglieder, sei es durch Spenden ihn werktätig zu unterstützen. Fürsorgeverein für Schwachsinnige in Prag, II., Wenzelsplatz 66. Agudas Jrsroel. Bekanntlich hatte das Provisorische Komitee der „Agudas Jisroel" die beiden auf gesetzestreuem Boden stehenden deutschen Rabbinerverbände ersucht, Delegierte in das Komitee zu entsenden. Diesem Ersuchen ist nunmehr Folge gegeben worden, und es sind folgende Herren als Delegierte in das Komitee eingetreten: Von seiten der „Vereinigung traditionell-gesetzestreuer Rabbiner" die Herren Rektor Dr. Hoffmann-Berlin, Rabbiner Dr. CohN'Rawitsch, Rabbiner Dr. E. Weill-Buchsweiler. Von seiten des „Verbandes orthodoxer Rabbiner Deutschlands" die Herren Rabbiner Dr. Breuer-Frankfurt a. M., Großherzoglicher Rabbiner Dr. Marx-Darmstadt, Provinzialrabbiner Dr. Cahn- Fulda. Das Komitee hat die Herausgabe eines je nach Bedarf erscheinenden hebräischen Korrespondenzblattes beschlossen, dessen erste Nummer unter dem Titel „Haderech" bereits vorliegt. Ableben eines jüdischen Bibliographen. Aus Amsterdam wird uns berichtet: Hier starb in der Vollblüte seines Lebens der bekannte Bibliograph M. M. Kleerekooper im Alter von 60 Jahren. Der Verstorbene hat trotz seiner verhältnismäßigen Jugend bereits bedeutendes Ansehen als Gelehrter und Publizist genossen. Er war ursprünglich Lehrer an einer Talmud-Thora-Schule in Amsterdam, wandte sich dann allmählich bibliographischen Studien zu und gewann durch seine Arbeiten auf diesem Gebiete einen guten Namen. Sein Hauptwerk war seine Geschichte der Buchdruckerindustrie in den Niederlanden, welche heute als ein sehr wichtiges und verläßliches Quellenwerk für Bibliographen anerkannt wird. Auch als Journalist und insbesondere als Londoner Korrespondent eines großen Blattes, zur Zeit da er im British-Museum in London Quellenstudien für sein großes Werk schrieb, genoß er einen guten Ruf. An seinem Leichenbegängnisse haben denn auch die Vertreter aller gelehrten Gesellschaften des Landes teilgenommen. Auszeichnung algerischer Juden. Das französische Amtsblatt plubliziert eine Anzahl Auszeichnungen, welche mehreren algerischen Juden für ihre Verdienste um die Hebung der Landwirtschaft in Algier verliehen wurden. So wurden ernannt zu „Okäciers du merite Agricole“ der Getreidehändler Mvise A b c a s s i s in Mascara, der Grundbesitzer Charle L e v y in Setif, zu „Chevaliers du merite Agricole“ der Landwirt Rachmin B a r k a tz in Batna, der Grundbesitzer Sadia S e r f a t y in Ain (Temouchent), der Kleingrundbesitzer Albert Z e r m a t y und der Obstzüchter Rüben Zermaty in Setif. Aufhebung der jüdischen Gerichtsbarkeit unter den Juden von Tripolis. Dieser Tage ist die Verordnung des italienischen Generalgouverneurs von Tripolis betreffend die Gerichtsbarkeit in dem annektierten Lande erschienen. Die Verordnung gibt bekannt' daß von nun ab in allen Rechtsfragen italienische Gerichtshöfe zu entscheiden haben werden, anerkennt jedoch das Recht des Kadi, als Richter über die Mohammedaner zu fungieren. Hingegen wird mit keinem Worte des bisher bestandenen jüdischen Gerichtes Erwähnung getan, welches in Form eines Beth-Din mit dem Chacham Baschi an der Spitze eine eigene Gerichtsbarkeit für Juden geführt hat. Bisher hatte dieses Beth-Din im Sinne der türkischen Gesetze in allen zivilen und eherechtlichen Prozeßfragen der Juden zu judizieren und gesetzlich anerkannte Urteile zu fällen. Der Chacham Baschi von Tripolis hatte sogar das ihm gesetzlich eingeräumte Recht, in gewissen Fällen über einen Juden Freiheitsstrafen zu verhängen. Durch die oben erwähnte Verordnung des italienischen Generalgouverneurs scheint nun das Beth-Din aller dieser Vorrechte entkleidet worden zu sein, während den Mohammedanern ihre eigene Gerichtsbarkeit nach wie vor belassen wurde. Eine jüdisch-medizinisch-hygienische Gesellschaft in Rußland. Wie uns aus Petersburg berichtet wird, wurde dieser Tage daselbst eine jüdische medizinisch-hygienische Gesellschaft ins Leben gerufen. Der Zweck dieser Gesellschaft ist die Hebung der sanitären Verhältnisse in den jüdischen Städten Rußlands, die Errichtung und Erhaltung hygienischer Anstalten und schließlich die Verbreitung von Literatur über Volkshygiene unter den russischen Juden. Die Gesellschaft, welcher die bedeutendsten jüdischen Persönlichkeiten und die bekanntesten Aerzte und Gelehrten angehören, wird im Sinne ihrer von der Regierung genehmigten Statuten gleich nach den Feiertagen mit der Propaganda und der Gründung von Zweigvereinen in den Provinzstädten beginnen. Ueberfälle auf Juden an Stolypins Jahrzeit. Am 1. September, russischen Stils, an welchem sich die Ermordung Stolypins jährte, veranstalteten die Führer und zahlreiche Mitglieder des nationalistisch-antisemitischen Vereines der „Zweiköpfige Adler" in Kiew blutige Ueberfälle aus die Juden dieser Stadt. Unter dem Schlachtrufe „Gedenket des 1. Septembers!" zogen diese Leute durch das jüdische Wohnviertel und überfielen jeden Juden, der ihnen in die Quere kam. Mehrere Juden wurden schwerverletzt und mußten ins Spital transportiert werden. Wie gewöhnlich schritt die Polizei entweder gar nicht ein oder kam zuspät. Die Borodino-Feier und die Inden. Wie uns aus Moskau geschrieben wird, hat der dortige Rabbiner Mazoh anläßlich der Hundertjahrfeier der Schlacht bei Borodino namens der jüdischen Bevölkerung in Moskau ein Huldigungstelegramm an den Kaiser von Rußland gesandt, in welchem darauf hingewiesen wurde, daß die Juden im Jahre 1812, wie von den russischen Geschichtsschreibern ausnahmlos hervorgehoben wird, sich patriotisch benommen und sich opferwillig gezeigt haben. Dieser Tage übermittelte der Stadthauptmann von Moskau dem Rabbiner die offizielle Mitteilung, daß der Kaiser der jüdischen Bevölkerung von Moskau für den Ausdruck ihrer Ergebenheitsgefühle den allerhöchsten Dank aussprechen lasse. Eine jüdische Dame als Gerichtsassistentin am australischen Obersten Gerichtshöfe. Am Obersten Gerichtshof in Sidney (Australien) hat dieser Tage Miß Nancy Jsaacs als erste weibliche Gerichtsaffistentin debütiert, und wie die australischen Blätter sowohl als die Londoner Zeitungen in Spezialberichten melden, hat die junge Dame ihr erstes Debüt ausgezeichnet bestanden und dabei hervorragende Sachkenntnis und Sicherheit im Auftreten bekundet. Interessant ist, daß Miß Jsaacs die Tochter des Präsidenten des Obersten Gerichtshofes in Sidney Jsaac A. JsaacS ist, der derselben Gerichtsverhandlung präsidierte.