Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 29 (1912)
- Issue
- 12 (22.3.1912)
- Date
- 1912-03-22
- Page
- – (sequence 15)
- Language
- German
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Nr. 12 Dr. Blochs Wochenfchrfft Seite 18ganze Judentum erheben. Die schwarzen Mächte haben sich zusammengerottet und bieten alles auf, um die alte Lüge dem Pöbel zu erzählen und dadurch neue Pogrome heraufzubeschwören. Das Blutmärchen ist schon wieder da! Seit Apio dem Alexandriner hat es viele Opfer gekostet, viele unserer Besten auf den Scheiterhaufen gebracht! In Rußland tut die jüdische Intelligenz alles, um der Wahrheit zum Siege zu verhelfen, es wurden die Werke Stracks (Päpstliche Bullen über die Blutbeschuldigung) und Franks (Das Ritualmärchen vor dem Tribunal der Wahrheit) ins Russische übertragen (Kiew 1912), die jüdischen, hebräischen und russisch-liberalen Blätter widmen der Angelegenheit ausführliche Artikel, trotzdem ist das Resultat des Prozesses zweifelhaft. Und wenn die Juden in d e m Falle sogar befreit werden, bleibt doch die alte Fabel im Volke und glimmt unter dem Schutt und Geröll, bis sie über kurz oder lang wieder hell aufleuchtet. Mit der Anklage wegen des sogenannten „Ritualmordes" ist die Beschuldigung wegen der „Hostienschändung" sehr nahe verwandt; beide wurzeln tief im Volke und werden oft aufgetischt, wenn es sich handelt, Juden ins Unglück zu stürzen. Beide Anklagen find immer eine ruchlose Mache, deren Urheber sehr selten oder nie festgestellt werden können. Die Prozeßakten find Mistenteis verloren gegangen oder werden in Klöstern aufbewahrt, somit sind sie unzugänglich. Trotzdcm gelang es mir, eine Reihe von Prozeßakten durchzustudieren, die ich demnächst zu veröffentlichen gedenke. Ein kleines aber sehr charakteristisches Pröbchen der Ethik unserer Feinde gebe ich hier zum Besten. Es kann als Belehrung über die Wege und Mittel dienen, derer man sich in verflossenen Jahrhunderten bediente und leider noch bedient, um den Juden loszuwerden. * * * Im Jahre 1495 wurden die Juden aus Krakau vertrieben und erhielten ihren Wohnsitz am K a s i m i e r z, einer nächst Krakau gelegenen Stadt, angewiesen. Hier wohnten sie bis zum Jahre 1868 und konnten trotz der eifrigsten Bestrebungen nicht mehr nach Krakau zurückkehren. Am Kafimierz, in der Judenstadt, konnten sie aber ihren Lebensunterhalt nicht finden und bestrebten sich immer, in Krakau Geschäftslokale zu mieten, um hier Handel und Gewerbe zu betreiben. Dies gelang ihnen und bald blühte der Judenhandel in Krakau auf und erzielte im XVI. und in der ersten Hälfte des XVII. Jahrhunderts seinen Höhepunkt. *) Dieser gewaltige Aufschwung des jüdischen Handels, wie auch die finanzielle Bedeutung der jüdischen Kaufmannschaft, die den christlichen Kaufmann zu vernichten drohte, machte viel böses Blut unter den Bürgern und diese scheuten nicht, durch Aufhetzen des Pöbels und der Studenten den jüdischen Konkurrenten das Leben zu vergällen. Der Gemeinderat verbot nacheinander den Juden Geschäfte abzuvermieten und benützte den sich oft wiederholenden Pestausbruch am Kafimierz, um den Juden den Einlaß nach Krakau zu verweigern. Die Juden appellierten an den König, es kam zu Prozessen und Kommiffionen, all dies konnte aber die Sache nicht endgültig regeln und es blieb immer beim Alten, das heißt die Juden bei ihrem Handel. Da beschlossen die Zünfte in Krakau, eine gemeinsame Petition an den Reichstag zu überreichen, und beorderten den Dr. Sebastian Miczynski, den Stoff zur Klage zu sammeln. Dr. Miczynski hatte die Broschüren und Hetzschriften seinerzeit gelesen und schrieb ein ganzes Buch, in dem er die alten Ritualanklagen, die Verleumdung der jüdischen Aerzte, und alles andere gegen Juden zusammenfaßte. Ueber die jüdischen Kaufleute ist der Verfasser gut unterrichtet, er gibt in seinem Buche genau die Adresse und das Vermögen eines jeden Juden an und zeigt dadurch dem plünderungssüchtigen Mob den Weg an. „Der Spiegel der Republik" 2) — so heißt das Buch — erschien am r) Quellen, in meiner „Geschichte derJudenin Krakau und am Kafimierz", die demnächst erscheint. 2) »Zwierciadlo korony polskiej etc. gedruckt in Krakau, bei Matheus Jedrzyowczjk. 1618. Das Buch ist eine bibliographische . Seltenheit und befindet sich in Lemberg in der „O s s olinski' schen Bibliothek". 19. Mai 1618 und schon im Juni begannen Tumulte und Unruhen, denen der Stadtrat ganz gleichgültig zuschaute. In größter Gefahr petitionierten die Juden beim König und erwirkten nach vielem Flehen die gänzliche Konfiskation dieses Buches?) Der königliche Befehl wurde durchgeführt, aber die Pogrome hörten nicht auf. Schon im Jahre 1621 begannen die Unruhen infolge eines Irrsinnigen, der die Bürger zum Kampfe gegen die Ungläubigen aufforderte3 4 5 *), ein Jahr später kam es zu einem Krawall aus Anlaß eines Geldwechsels^). Im Jahre 1631 wurde der Jude Ascher Anselm wegen eines „Ritualmordes" angeklagt und am Charsamstag am Marktplatz verbrannt"). Noch ist der Körper des Märtyrers nicht ganz verkohlt, und schon traf die Juden ein neues Unglück. Im Juni 1635 wurde ein gewisser Peter Jurkiewicz beim Stehlen von Kirchengeräten ertappt. Nachdem man ihn gefoltert hatte, gestand er, daß er von dem Juden Jakob zum Stehlen einer Hostie beredet wurde und daß er die Hostie dem Jakob verkauft habe. Sofort gebot der Wojwode von Krakau dem Judenvorstande, den Schuldigen auszufolgen7). Die Judengemeinde konnte aber dem Wunsch des Wojwoden nicht willfahren, da der beschuldigte Schneider Jakob G r z e s l i k 'einstweilen aus Krakau verschwunden ist8 *). Der Stadtrat ließ einen anderenJuden mit Weib und Kindern einfangen8) und der Pöbel kümmerte sich nicht um den Irrtum, warf Steine in das Gefängnis und mißhandelte viele Kaufleute, die aus dem Kafimierz nach Krakau kamen. Die Juden schickten einen Gesandten an den König nach Thorn und der befahl, den unschuldigen Menschen freizulaffen 10). Da die Juden den Jakob nicht beistellen konnten, wurde nur der Christ Jurkiew'cz zum Feuertode verurteilt. Ueber Jakob sprach man dasselbe Urteil in Kontumaziam und ließ es am Marktplatz unter Trommelwirbel und Posaunenschall publizieren. Plötzlich trat in der Sache eine Wendung ein. Jurkiewicz bereitete sich zum Tode vor und gestand seinem Beichtvater, er hätte denJuden ganz willkürlichbeschuldigt. Der Pater, ein gewissenhafter Mann, legte die Sache dem Bischof vor und der gestattete, die Untersuchung nochmals einzuleiten. Sofort stiegen in das unterirdische Gefängnis drei Beamte: der adelige Judenrichter Martin von Strochowski, der Domkapitular Pater Johannes Broscius zu Sankt Florian und ein geistlicher Protokollant. Der Delinquent legte folgendes Geständnis ab: „Ich habe in keiner Kirche ein Sakrament gestohlen und meinen Herrgott niemals verschachert, ich habe nur Silber und andere Kirchengeräte gestohlen; was ich früher eingestanden, geschah nur auf Anraten der Herren vom Stadtrat. Als man mich zum erstenmal in den Gerichtssaal gebracht — es war während der Amtszeit des Bürgermeisters Sch edel — sagte mir der Schöffe Herr Belza: „Tu' mir den Gefallen und gestehe, daß Du das Sakrament gestohlen und einem Juden verkauft hast, Dir schadet das nicht und wir werden Anlaß finden, die Juden aus Krakau zu vertreiben!" Ich hoffte dadurch die Freiheit zu erlangen, und da ich die Beschuldigung ein-:s Juden für keine Sünde hielt, sagte ich aus, wie man es verlangt, was sofort verschrieben wurde. Man frug mich zum zweitenmal, ich wiederholte dasselbe. Nachher legte man mich auf die Folterbank und fragte 3) Versöhn: Dyplomataryusz Nr. 219. Sigismundus III.. . . conquestos nobis esse graviter seniores ... Judaeorum in Casimiria... plebem et comminitatem quorundem hominura persuasionibus, maxime ven libello quodam, nuper contra Judaeos edito et »Speculum Regni« nuncupato, incitatam et commotam, eo audaciae animo proceddere, et contra praedictam communitatem vi et violenter insurgat, tumultusque et selitiones clamet etc. etc. 4) Krakauer Stadtarchiv, (varia) 5) Krakauer Schloßarchiv: Relationes castr. crad. Band 47 pg. 1596 -7. ®) Wettstein imRarnicpeb,dortselbstdas »LIrnoleracb'rnirn« aus dem Memorbuch der »Roben Lcbul«. 7) Krakauer Schloßarchiv: YVojewodenbücher. Band II pg. 704—5 8) ibidem, pg. 706. “) ibidem, pg. 713. 10) ibidem, pg. 714.