Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 28 (1911)
- Issue
- 46 (17.11.1911)
- Date
- 1911-11-17
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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«eite 763 Dr. MMs WochMchrist 5 r. 46 Majorität, nicht jüdische Lehrkräfte zu provisorischen Leitern ernannt wurden. Eine dritte Schule im II. Bezirke mit jüdischer Schülermajorität sollte mit einer anderen unter der Leitung eines nichtjüdischen Oberlehrers stehenden Schule vereinigt und auf diese Weise die Notwendigkeit der Bestellung eines jüdischen Oberlehrers beseitigt werden. Es wurde erwirkt, daß der Landesschulrat, obgleich seitens des Wiener Stadtrates bereits eine Beschlußfassung vorlag, die Stellung der beiden Schulen unter gemeinsame Leitung bis auf weiteres s i st i e r t e. — In Angelegenheit der Werderthorschule und der Bestellung provisorischer Leiter ist eine Verfügung bisher nicht erfolgt. Das dem Spitale der Kultusgemeinde benachbarte Haus, Währingergürtel 99, wurde von dem verewigten Herrn Baron Albert Rothschild angekauft und der Kultusgemeinde geschenkweise überlassen. Das Haus soll zur Unterbringung der Schlaf-, Wohn- und Unterrichtsräume des Kaiserin Elisabeth-Krankenpflegerinnen-Jnstitutes, ferner zur Unterbringung von Wohn- und Schlafräumen für Wärterinnen, sowie der Verwalterswohnung rc. re. dienen. Hiezu sind umfangreiche, mit bedeutenden Kosten verbundene Adaptierungen erforderlich. Zur Deckung dieser Kosten soll die von der Baronesse Valentine Rothschild anläßlich ihrer Verehelichung für das Spital gewidmete Spende von K 50.000.— herangezogen werden. Auch im alten Trakte des Spitales sind große Adoptierungen erforderlich. Das Präsidium hat hievon in einer Zuschrift dem derzeitigen Chef des Hauses Rothschild, Herrn Baron Louis Rothschild, Kenntnis gegeben und unter Hinweis auf die sehr bedeutenden, jährlichen Leistungen der Gemeinde für den Betrieb des Spitales und auf die allgemeine Finanzlage der Gemeinde dem Herrn Baron es anheimgestellt, die Deckung der der Kosten dieser Adaptieung auf sich zu nehmen. Die seit vielen Jahren offene Frage des Rechtsverhältnisses der türkischen Israeliten (Sephardim) zu Wien zur israelitischen Kultusgemeinde Wien wurde nunmehr durch ein vom Ministerium für Kultus und Unterricht genehmigtes Regulativ, das einen wesentlichen Bestandteil des Statutes der Wiener Kultusgemeinde bildet, geregelt. Nach diesem Regulativ bilden die türkischen Israeliten innerhalb der „Wiener israelitischen Kultusgemeinde eine besondere, die rechtliche Stellung einer Korporation (juristischen Person) einnehmende Vereinigung unter dem Namen „Verband der türkischen Israeliten (Sephardim) zu Wien". Diesem Verbände gehören an: a) Alle bisherigen Mitglieder des Verbandes der türkischen Israeliten (Sephardim) zu Wien und deren Nachkommen; b) alle künftigen, direkt aus Bosnien oder der Herzegowina nach Wien übersiedelnden und daselbst ihren Wohnsitz nehmenden sephardischen Israeliten; e) alle künftighin direkt aus den Balkanländern oder allen derzeitigen Provinzen des türkischen Reiches nach Wien übersiedelnden und daselbst ihren Wohnsitz nehmenden sephardischen Israeliten ohne Rücksicht auf ihre Staatsbürgerschaft; d) alle in Hinkunft aus anderen Ländern nach Wien übersiedelnden und daselbst ihren Wohnsitz nehmenden Stphardim, insoferne, beziehungsweise insolange sie die österreichische oder die ungarische Staatsbürgerschaft besitzen. Die Mitglieder des Verbandes, sowie der Verband selbst entrichten keinerlei Beiträge an die Kultusgemeinde, haben aber auch nicht der Kultusgemeinde gegenüber die den Mitgliedern derselben zustehenden Rechte. Das gesamte, dem Verbände der türkischen Israeliten gehörige, wie immer namenhabende Vermögen, insbesondere alle ihre Kultusanstalten, Wohltätigkeits- und Schulinstitutionen, das Tempelgebäude, bie Chewra-Kadischa-Stiftungen, Fonds und Krankenanstalten samt allen Rechten und Verbindlichkeiten. Aktiven und Passiven verbleiben dem Verbände und werden selbstständig durch ihn verwaltet, ohne daß aus dem Gebühren des Verbandes überhaupt die Wiener Kultusgemeinde oder deren Vorstand irgend eine Verpflichtung oder Haftung treffen wird. Der Rabbiner des Verbandes wird von der Wiener Kultusgemeinde als Gemeinderabbiner dieser Kultusgemeinde anerkannt. Unmittelbar nach Ankauf des Grundes für die Errichtung eines neuen, jüdischen F r i e d h o f e s, am 26. Jänner 1911, wurde um die behördliche Genehmigung des geplanten Friedhofes angesucht. Diese Genehmigung wurde in sanitärer Beziehung mit Note des Magistrates vom 7. Oktober 1911 erteilt. Das am 1. August 1911 überreichte Gesuch um Bekanntgabe der Baulinie wurde nicht innerhalb der gesetzlich normierten Frist erledigt, mit der Begründung, daß die Baulinien für den fraglichen Gebietsteil noch nicht bestimmt seien. Da der Beginn der Vorarbeiten in erster Linie von der Bekanntgabe der Baulinie abhängt, ergingen an die kompetente Stelle wiederholt dringende Urgenzen. Schließlich bringt der Präsident aus dem statistischen Berichte des Matrikelamtes für das Jahr 1910 folgende Ziffern zur Kenntnis: Die Anzahl der Lebendgeburten in diesem Jahre betrug 2404, die Anzahl der Todesfälle 2186 die Anzahl der Austritte aus dem Judentum 564, die Eintritte in dasselbe 190. Bis Ende Oktober 1911 wurden 490 Austritte und 162 Eintritte angemeldet. Der Bericht des Präsidenten wird zur Kenntnis genommen. Hierauf wird in die Tagesordnung eingegangen. Zu Mitgliedern des Bethausvorstandes für das Gemeindebethaus, XVIII.. Schopenhauerstraße 39, werden berufen die Herren: Richard Bergmann, Heinrich Glücksthal, Jacques Karpeles und Ernst Löwenstein. In das Eh rendamen- Komitee der Verso r g u n gs a n st a l t wird Frau Alice Kramer berufen. Zu Kuratoren der Freiherrlich v. Rothschild'schen Künstl erstiftung werden die bisherigen Mitglieder des Kuratoriums Wilhelm Kuffner und Dr. Maximilian Steiner für eine dreijährige Funktionsperiode wiedergewählt. Die Budgetpost „Verlassene Kinder", welche infolge der immer steigenden Inanspruchnahme für das laufende Jahr bereits erschöpft ist, wird für das Jahr 1911 von K 24.000.— auf K 27.000.— erhöht. Zur Durchführung der Vorarbeiten für den neuen Friedhof wird ein Spezialkomitee, bestehend aus den Herren Vizepräsident Hofrat Dr. R a P P a p o r t, den Vertretern Max Frank und kais. Rat K a u d e r s, Vorstandsmitglied, Architekt Jakob Gärtner, ferner einem Delegierten der Chewra-Kadischa Innere Stadt, bestellt. Den definitiven Verwaltungsbeamten, welche Bezüge von weniger als K 6000.— haben, werden Teuerungszulagen in der Höhe von je K 300.— pro Monat, beziehungsweise wenn die Bezüge mehr als K 5700.— betragen, in der Höhe des Ergänzungsbetrages auf K 6000.— für die Zeit vom 1. November bis 31. Dezember 1912 gewährt. Der Vereinigung der Bethausveine im III Bezirke Schomer Jsroel und Oseh Tow wird zugestimmt und für diesen Fall eine Subvention in der Höhe der bisher den beiden Vereinen gewährten Subventionen und ein einmaliger größerer Beitrag bewilligt. Subventionen werden bewilligt: Den Bethausvereinen „Machsike Thora", „Adaß Jeschurun", „Freundschaft und Brüderlichkeit", Josefstadt, ferner den Vereinen Chewra-Kadischa XII bis XV und Maskil es Dol aus Anlaß der Veranstaltung eines temporären Gottesdienstes an den hohen Feiertagen. Nach Erledigung von Steuerangelegenheiten und Personalien wird die Sitzung um 2 Uhr nachmittags geschlossen.