Mannheim
Compact Memory

Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1911-11-10 · 45 (10.11.1911) · page 2

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
28 (1911)
Issue
45 (10.11.1911)
Date
1911-11-10
Page
– (sequence 2)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/3020846-3021927-3021973--20644-3045695
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

4 entity mentions

Seite 742 Dr. mm$ WochMchrfft Nr 45 führeudeu Staaten leisten mit ihrer Pflichtzugleich und. in gleicher W.ise die Dankbarkeit für die Gleichberechtigung in ihren Ländern ab, die Inden des Auslandes greifen in keiner Welse' in die europäische Stimmung ein. Was einzelne Redaktionen machen, mag sich die italienische Oeffentlichkeit mit diesen austragen. Die Judenheit ist da nicht einmal entfernt mitschuldig, und der hohe italienische Funktionär hat sich nM vom Märchen von einer Macht und dem Einfluß des Judentums bestimmen lassen, die in Wahrheit gar nicht bestehen. Grlamtorganilatiou;ur Regelung des jüdischen Wandrrdrttels. Am 28. Oktober fand in den Bureauräumen der „Oesterreichisch-Jfraeliiischen Union" in Wien eine Sitzung des Exekutiv- Komjtees statt, welches von der im März d. I. abgehaltenen Delegiertenversammlung der österr. Kultusgemeinden mit der Durchführung der Gesamtorganisation zur Regelung des jüdischen Wanderbettels betraut worden war. An der Sitzung nahmen teil: Präsident Dr. S a m u e l y, Viz-Präsident Dr. O r n st e i n und Sekretär Fleischer von der „Ocherr-Jsrael. Union", welche diese bedeutsame Reform angeregt hat; ferner die Herren kais. Rat Dr. K r ü g e r von der Wiener Zentralstelle für Armenpflege, Sekretär Dr. Kaminka für die „Israelitische Allianz", Wilhelm Pappenheirn für die Armenanstalt der Wiener Kultusgemeinde, Dr. S ch a n z e r aus Pilsen, Doktor Hahn aus Teplitz, Dr. Hermann aus Brünn, Max Mayer aus Graz, T a u s s i g aus Linz, H e i l P e r n aus Bielitz; Herr Dr. Thein aus Pardubitz hatte sein Fernbleiben entschuldigt. Nach herzlicher Begrüßung der Erschienenen durch den Vorsitzenden Dr. S a m u e l y erstattete Sekretär Fleischer folgendes Referat: „Gee hrte Herren! Der. am 25. und 26. März d. I. abgehaltene Delegiertentag hat einstimmig eine Gesamtorganisation zur Regelung des jüdischen Wanderbettels in Oesterreich beschlossen und mit der Gründung und Durchführung der Organisation das für heute einberufene Exekutivkomitee beauftragt. Die unerwartete Auflösung des Parlamentes und die unmittelbar daraus einsehende Wahlbewegung hat die Einberufung des Komitees noch im Laufe des Frühjahres und des Frühsommers unmöglich gemacht. Wir erlauben uns nun. Ihnen als Grundlage der Organisation zwei Statutenentwürfe vorzulegen. Der eine Entwurf stellt die Verfassung der zu schaffenden Zentralstelle, der andere die Verfassung der zu entrichtenden Kreis-Armenkassen dar. Aus dem Protokolle der Delegiertenversammlung wissen Sie, daß als Sitz solcher Kreis-Armenkassen (allerdings nicht endgültig) in Aussicht genommen sind: a) Für Böhmen: Prag, Budweis, Pilsen, Aussig, Reichenberg und Pardubitz; b) für Mähren: Brünn, Prerau und Mährisch-Ostrau; c) für Schlesien: Troppau; d) für Niederösterreich: Wien; e) für Steiermark, Kärnten und Kr ain: Graz; f) für O b e r - O e st e r r e i ch: Linz a. d. D.; g) für Salzburg: Salzburg; h) für Tirol und Vorarlberg: Innsbruck; H für Küsten! and: Triest; i) in einem späteren Zeitpunkte für Galizien: Krakau, Lemberg, Stanislau; I) für Bukowina: Ezernowitz. Wir halten es für überflüssig, hier nochmals in die auf der Delegiertenversammlung entwickelten Grundsätze, welche für die Regelung des Wanderbettels in Oesterreich maßgebend sein sollen, näher einzugehen. Sie wissen, daß jede Kultusgemeinde die bisher für die Unterstützung der Wanderbettler aüfgewendeten Beträge, mindestens' aber 2 o/o ihres Gesamtbuhgets derart verwenden solle, daß die Vs Dieser Summe an die zuständige Kreisarmenkasse abgeführt und Vs für außerordentliche und dringende Fälle zurückbehalten werden sollen; daß ferner die Kreisarmenkassen von den ihnen zugeführten 4/5 den vierten Teil an die Zentralstelle tzur Deckung der Bureaukosten und zur Unterstützung leistungsschwacher Armenkassen abzuliesern haben. Durch Vermittlung der ZentMstelle soll ein unausgesetzter Austausch von Meldekarten zwischen, den Kreisarmenkassen organisiert und die arbeitsfähigen Bettler von den arbeitsunfähigen gesichtet, die ersteren in zu errichtende Arbeitsstätten oder durch Arbeitsnachweis in ihrem ursprünglichen GewerbS^ühter g ebr acht, die arbeitsunfähigen lediglich am Sitze der Kreisarmenkasse unterstützt und auf dem kürzesten Wege in ihre Heimat befördert werden, wo sie als Ortsarme zu behandeln' wären. zahl praktisches ÄcfHrtmgen.persHgt.Ä:'DiE,,DWtAe^ZeErchstWe umfaßt gegenwärtig tiktms HanA NorddehtschMNE-. ttfft Aüsüahm^ Ober-Schlesiens, wadie OrHodsrie 'Noch >'geMsseBsdeiMn gegeü den Anschluß hat und in Süddeutschland ist der Anschluß in Vorbereitung. Es war ein gesunder Gedanke unserer deutschen Glaubensbrüder,- daß sie ohne Rücksicht auf die"- noch -widerstrebsMen Elemente die praktische Arbeit begoUne'tthat/'lveM düs'Beispiel dieser praktischen Arbeit und ihre günstigen-ReDttate zieht, offensichtlich die Widerstrebenden allmählich nach.'" Es liegt uns zunächst erst ein Bericht der „Deutschen.Zentralstelle" vom 1. Oktober 19 10 bis 1. Juni 1 9 11 vor. Diesem' Berichte entnehmen wir, daß auf der ganzen Route Köln-^Berlin —Posen der Apparat bereits lückenlos und klaglos arbeitet, daß' die Wanderarmen nach den angedeuteten Grundsätzen befördert und die zwischen den einzelnen Armenkassen gelegenen kleinen .Gemeinden vom Wanderbettel tatsächlich schonnahezu entlastet sind^ Die Verrechnung der Kosten zwischen den einzelnen Armenkassen ist eine glatte und regelmäßige und das Meldewesen ist bereits in sehr hohem Maße ausgestaltet. Eine Schwierigkeit hat sich in der Feststellung des Begriffes der Würdigkeit ergeben, so daß man diese Feststellung, da jeder einzelne Fall der individuellen Ansicht unterliegt, der Einsicht der abfertigenden Stelle überläßt. Bei der „Zentralstelle" - gehen in einer Woche ca. 500 Meldekarten von den verschiedenen Provinzkassen ein. Im ganzen Geltungsgebiete der „Deutschen Zentralstelle" hat sich bereits eine wesentliche Verminderung der Wanderarmeu und ebenso eine Verminderung der Zahl der Rückwanderer ergeben, während die- Unterstützungs-, resp. Beförderungskosten sich nicht vermindert haben. Das ist der beste Beweis dafür, daß die von orthodoxer Seite geltend gemachten Bedenken, wonach der traditionellem jüdischen Wohltätigkeit durch die geschaffene Organisation Abbruch getan würde, grundlos sind. Die „Deutsche Zentralstelle" verfügt bereits über eine Arbeitskolonie in Weißensee, in welcher arbeits-' fähige Wanderarme nicht nur von der Berliner Durchreisekommission, sondern auch von anderen Abfertigungsstellen geschickt werden. Ferner steht der „Deutschen Zentralstelle" die Arbeitsstätte der Kölner Abfertigungsstelle und die Breslauer „Peha" zur Verfügung. Wir in Oesterreich werden solche Arbeitsstätten erst schaffen und müssen uns da mit Vereinen für Arbeitsnachweis in engster Fühlung zu halten haben. Die Schaffung solcher Arbeitsstätten wird wohl auch bei uns den größten Teil der unserer Zentralstelle zufließenden Mittel in Anspruch nehmen. Heber die finanzielle Gebarung der „Deutschen Zentralstelle" liegen vorläufig folgende Ziffern vor: Außer dem Fünftel, das der „Zentralstelle" zufließt, wurden folgende Jahresbeiträge gezeichnet: Vom „Deutschen Hilfsverein" 5000 Mark, von der „Deutschen Konserenzgemeinschaft. der Alliance israelite" 2500 Mark, vom „Deutsch-Israelitischen Gemeindebund" und der Groß-Loge der B. V.-Vereine je 1000 Mark. Wie groß die Anforderungen am Ende des Jahres sein werden, läßt sich heute noch nicht überblicken. Die Hauptspesen werden durch zahllose Vervielfältigungen und das Porto für die fast täglichen Meldungen, die jedesmal 5 bis 10 Mark beanspruchen, hervorgebracht, während die Entschädigung des Bureaupersonals auf ein Minimum bemessen ist. Der wichtigste Effekt der bis jetzt geleisteten praktischen Arbeit besteht jedoch darin, daß alle in Betracht kommenden Kultusgemeinden, Orts- und Provinzialkassen mit wahrer Begeisterung zu dem gemeinsamen Zwecke Zusammenwirken und daß in solcher Weise ein enger und unausgesetzter Kontakt zwischen den einzelnen Faktoren der Gesamtheit der deutschen Judenschaft hergestellt wurde. Zu den vorliegenden Statutenentwürfen bemerken wir Nur noch, daß dieselben unter Rücksichtnahme der Anforderungen des österreichischen Vereinsgesetzes sich an das bewährte Muster der deutschen Organisation anschließen. Das deutsche Statut ist aus. das Zusammenwirken der vier großen Organisationen: des „Deutschen Hilfsvereins", der „Alliance", des „Gemeindebundes" und der B. B.-Logen, aufgebaut und diese Korporationen werden in dem Statute auch namentlich genannt. Wir haben lediglich ausgesprochen, daß Mitglieder unserer Zentralstelle außer den Kreis- Armenkassen auch andere juristische Personen sein können, welche sich mit der Armenpflege befassen. Durch diese Bestimmung haben wir den großen Organisationen, der „Israel. Allianz", dem Oesterr. Gemeindebunde", den „B. B.-Vereinen" und noch anderen Korporationen den Beitritt offen gelassen und diesen Körperschaften : durch die Zuweisung von je zwei stimmberechtigten Delegierten für die Generalversammlung eine Gleichstellung mit den KreissArmenkassen eingeräumt. Es ist durch diese Bestimmung Vorsorge ge? troffen, daß auch in der Zentralleitung, d.h. im. Vorstände der, Zentralstelle jene großen Organisationen eine ihrer Bedeutung. und ihrer Beitragsleistung entsprechende Vertretung -erfahren.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.