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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1911-02-24 · 8 (24.2.1911) · page 8

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
28 (1911)
Issue
8 (24.2.1911)
Date
1911-02-24
Page
– (sequence 8)
Language
German
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Sette 128 Nr. 8 Dr. Vlochs Wochenschrift. 5. Der Sitz des Zentralrates in Rom. 6. Der Zmtralrat hat innerhalb eines Jahres seine gesetzliche Anerkennung zu erwirken, um die Interessen der italienischen Juden mit gröberem Nachdruck vertreten und zur Erwerbung von Immobilien als juristische Person gelten zu können. Das Letztere bezieht sich hauptsächlich auf die rechtliche Erwerbung und den Schutz alter, verlassener jüdischer Kulistätten, Friedhöfe, Tempeleinrichtungen usw.: die durch eine solche Verfügung vor Profanation oder Verschleppung bewahrt werden sollen. Die weiteren Punkte des Entwurfes beziehen sich auf die Wahlen des Zentralrates, den Rechenschaftsbericht und andere administrative Angelegenheiten. «URea* Pogromangst tti Rumänien. Aus Bukarest wird uns geschrieben: Die Parteien in Rumänien rüsten sich mit fieberhaftem Eifer für die Ende dieses Monats beginnenden Parlamentswahlen, und insbesondere ist es die Regierung, die die größten Anstrengungen macht, um sich gegenüber den beiden kartellierten Oppositionsparteien der Liberalen und der konservativen Demokraten den Wahlsieg zu sichern. Die Wahlpropaganda nimmt hiebei Formen an, wie man sie in Rumänien bis jetzt noch nicht gekannt hat. So wurde von den Agenten der heute herrschenden konservativen Partei in den Vorstädten von Bukarest ein Wandkalender verteilt, der das Abscheulichste darstellt, was blutrünstige Phantasie auszudenken vermochte, um die Instinkte der Massen gegen die politischen Gegner aufzureizen. Der Kalender trägt eine Illustration, die nach der Art der Bilder, wie sie seinerzeit aus Anlaß des Prozesses von Tisza-Etzlar verbreitet wurden, das Märchen vom Ritualmorde veranschaulicht. Auf dem Bilde sieht man auf einem Tische ausgestreckt die Gestalt eines nackten jungen Weibes, die Romania darstellend, der von den Ritualmördern Blut abgezapft wird. Der Chef der liberalen Partei, Ioan Bratianu, als Iudenweib gekleidet, bringt eine Schüssel zum Auffangen des Blutes, und der konservativ-demokratische Politiker Paul Vrataschanu, gleichfalls als altes Iudenweib dargestellt, fängt das aus dem Halse der abgeschlachteten Romania fließende Blut in einer anderen Schüssel auf. Als Schlächter ist der Chef der konservativ-demokratischen Partei, Take Ionescu, in der Gestalt eines Rabbiners dargestellt; das Messer, mit dem er den rituellen Mord begeht, hält er zwischen den Zähnen, eine seiner Hände liegt dem Opfer auf dem Kopfe, die andere auf dem Rücken. Neben ihm steht ein Jude, der Großpächter Moli Fischer, der voller Freude den Mord betrachtet. Die Hände der Romania werden vom ehemaligen Iustizminister Badaran, dem intimsten politischen Freunde Take Ionescus, und ihre Füße von einem anderen konservativ-demokratischen Politiker sestgehalten. Neben Badaran sieht man den alten Demokraten und Volkstribunen Fleva als alten Juden, und im Hintergründe liest ein Jude, der die Züge eines bekannten Zeitungsherausqebers trägt das demokratische Blatt „Adeverul". Dieses Bild trägt als Rahmen die Gestalt Take Ionescus als Belzebub, der einer dreiköpfigen Schlange, den Brüdern Bratianu, die Hand reicht. Und über dem Bilde ist folgende Inschrift zu lesen: „Von Juda Ischarioth Botschaft. Es hat sich in dieser Zeit ereignet, daß Belzebub die Hand der ungläubigen und verlockenden Schlange gereicht hat (Anspielung auf das Wahlkartell zwischen Take Jonescu und Bratianu), um mit ihrer ganzen Schar das Lamm Gottes zu opfern, so wie es geschrieben steht im talmudischen ..Adeverul": und der Oberpriester Take Jonescu, der Vollbringer des Willens Mosis? freut sich mit Ioan Bratianu, des dem Allerhöchsten zum Trotze vergossenen. Blutes". Dieses schändliche Pamphlet wird überall im den Vorstädten verteilt und ist in allen Kneipen auf-' gehängt. Es wird behauptet, daß der Chef der Regierung und der konservativen Partei, Peter Carp, diesen Treibereien gänzlich fernsteht. Das aber hindert nichts an der Tatsache, daß die Partei, an deren Spitze er steht, derartige Schändlichkeitn verbreiten läßt, und Leidenschaften weckt, deren Ausbruch das ganze Land mit Schmach bedecken würde. In einer großen Stadt wie Bukarest gibt es Elemente genug, die jederzeit zu Ausschreitungen und Gewalttätigkeiten bereit sind, und wenn man diese Elemente in der Weise ermutigt, wie es heute geschieht, so können daraus die unheilvollsten Folgen erwachsen. Es ist daher kein Wunder, daß die Juden in Rumänien jetzt in unausgesetzter Angst vor solchen Ausschreitungen leben. , Das Grand-Rabbmat von Algier. Der Grand-Rabbin von Paris, A. Levy, hat einen Konkurs auf die neu zu besetzende Stelle eines Großrabbiners für Algier ausgeschrieben und die französischen Rabbiner in einem besonderen Zirkular eingeladen, ihre Kandidatur anzumelden. Die Atelle ist mit 9000 Francs und reichen Sporteln verbunden. In dem Rundschreiben wird besonders darauf hingewiesen, daß das Großrabbinat ein großes moralisches Prestige und eine außergewöhnliche Autorität genieße. Beiträge zur Iudenfrage«. Petersburg. Der Gehilfe des englischen Post- und Telegraphenministers, Samuel, wollte vor kurzem Rußland besuchen, um dieses Land, und speziell die Einrichtungen der russischen Post kennen zu lernen. Als er sich nun an die russische Gesandtschaft in London wandte, wurde ihm der Bescheid, er sei ein Jude und dürfe überhaupt die russische Grenze nur mit einer ganz besonderen Genehmigung der russischen Regierung überschreiten. Der Minister muß sich also jetzt mit einem besonderen Gesuch an die russische Regierung wenden, und erst, wenn ihm dieses Gesuch bewilligt wird, kann er seine Reise antreten. Ob er sich zu einem solchen Gesuch entschließt, ist noch unbekannt. Hoffentlich verbietet es ihm die Würde der britischen Nation. Es ist nicht das erstemal, daß einem hohen Würdenträger einer fremden Nation der Besuch Rußlands auf diese Weise verboten wird. Wenn es sich um Juden handelt, ist die russische Regierung sehr streng in der Befolgung ihrer Gesetze. Daß ein Jude Minister eines fremden Staates sein kann, ist schon eine für sie ganz unverständliche Erscheinung. Wird der Fall mit den Juden sehr heikel, so wendet sich die Regierung, um ihren Handlungen den Schein des Gesetzmäßigen zu geben, an den Senat. Dieser obersten Gerichtsbehörde steht die Auslegung der Gesetze zu, die dann immer in dem Sinne geschieht, der der Regierung genehm ist: denn die Mitglieder des Senats verdienen in Wirklichkeit nicht den Namen Richter; sie sind willenlose Wertzeuge in den Händen der Regierung, auf ihre Karriere bedachte Beamte. Neulich beschäftigte den Senat ein sehr interessanter Fall. Eine jüdische Mutter lebt mit ihren kleinen Kindern in einer russischen Provinz. Die Mutter hat das Recht, in dieser Provinz zu leben, die Kinder nicht, denn dieses Recht vererbt sich nicht. Was nun tun? Soll man Mutter und Kinder auseinander reißen und jedes von ihnen in einer besonderen Provinz leben lassen, oder Mutter und Kinder zusammen aus dieser Provinz ausweisen? Nach langem Grübeln und Denken entschieden die Senatoren, daß das doch nicht gut gehe Md gestatteten , der Mutter, mit ihren Kindern einstweilen in der betreffenden Provinz weiter zu leben. Ein solches Urteil bedeutet für den russischen Senat schon eine Art von »Heroismus, den man sehr anerkennen muß: denn man

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