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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1911-01-29 · 3 (29.1.1911) · page 1

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
28 (1911)
Issue
3 (29.1.1911)
Date
1911-01-29
Page
– (sequence 1)
Language
German
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I«hrs«ns XXVIII Dr. Bloch’s Zentralorgan für die gesamten Interessen des Zudentums. -□_□- Wien, 20. Jiinner 1911 Erscheint jeden Freitag. - Brief-Adresse: Wien, ix/i, Hahngasse 15. '• Telegramm-Adresse: Bloches Wochenschrift, Wien. Olr. - -ü O p Vrsugspreis firr Vrstrrrrirkx: Halbjährig 8 Kronen; Einzelexemplare 50 Heller. Für's Ausland: Halbjährig 10 Kronen. Ganzjährig 20 Kronen. c Anzeigen: Die 4malgefpal- 2 tene Petttzeile 24 Heller. C, nO - i-j3o OCF P Do Q R. ft Pvflsxarftassennnrl Sleartng-Verkebr Mr. S10.976. Redättion und Administration: wir« IX/i, Hahngaffe Nr. 15. ^eleloir 14.847. OQ ■ ---r^-OQ Inhalt: Leitartikel: Ein Schritt zum Freisinn. — Der Wechsel der Regierung und die Juden in Rumänien. — Oberst Friedrich Mandel sei. Anged. — Vom Jahrmarkt des Lebens: Die deutschen Juden in Amerika an Andrew Carnegie. Eine Resolution der Moskauer Gesellschaft für slävische Kultur. Ein neues Werk über die spaniolischen Juden. Auszeichnung eines jüdischen Generals. Juden als Soldaten. Die rumänischen Inden bei Gericht als Vagabunden erklärt. Die Toten des Jahres 1910. Jom- Kippur katan. — Korrespondenzen: Das 90. Geburtstagsfest des Herrn Rabbiners Dr. Adolf Schmiedl am 27. Jänner 1911. Generalversammlung des israel. Bethausvereines Chewra Beth-Hatfilah im IX. Bezirk. Dr. Heinrich Friedjung. Die galizische Enquete. Ein jüdischer Landesschul-Verein für Galizien. Mischehen in Ungarn. Neue jüdische Bolksschuldirektoren in Oesterreich. Ein jüdisches Begräbnis mit Glockengeläute. London. Eine seltene jüdische Familie. Rechtsbegrenzuugen in Rußland. Eine Beratung der jüdischen Kammerdeputation mit dem Chacham Baschi. Auszeichnung eines jüdischen Arztes vom Roten Kreuz. Ehrung eines jüdischen Gelehrten in der Pariser Akademie. Ein Denkmal Peters des Großen. — Vermischtes. — Feuilleton: Der Taufroman eines russisch-jüdischen Mädchens in Jerusalem. — Literatur. — Briefkasten. — Inserate. Gin Schrittzunr Freisinn. Das ungarische Abgeordnetenhaus und. ihm nachfolgend, das Magnatenhaus haben einen Beschluß gefaßt, welchem in unserer Monarchie kulturhistorische Bedeutung zukommt. Die Reform der Zivilprozeßordnung wurde angenommen und in dieser eingeschlossen ein Paragraph, welcher'die Frage nach der Konfession bei der Einvernahme von Zeugen verbietet. Warum diese Frage bis jetzt in Ungarn gestellt wurde und in anderen Ländern noch gestellt wird, ist vom juristischen Standpunkt aus vollkommen unerfindlich. Sie hat gewiß auch keinen logischen, sondern bloß einen moralischen Inhalt. Dir Feststellung der Konfession ist übrig geblieben aus jenen Zeiten, in welchen der Wert einer Zeugenaussage tatsächlich auch nach dem konfessionellen Bekenntnis des Mannes bewertet wurde, welcher diese Aussage ablegte. Es ist bekannt, daß im Mittelalter die eidliche Aussage eines Juden keine Geltung hatte und daß sich der Jude vor Gericht mit zwei christlichen Eideshelfern einzufinden hatte, wenn er durchdringen wollte. Aus diesen verblaßten Zeiten ist im Gerichtsverfahren die Frage nach der Konfession stehen geblieben, welche im Zeugenverhör gewiß keinen Schimmer von Berechtigung hat. Daß sie jedoch manchmal Wirkung hatte und dies gar im Falle, wenn die Konfessionsfrage dem Angeklagten gestellt wurde, unterliegt keinem Zweifel. Die Anekdote ist verbürgt, nach welcher bei der Urteilsbegründung über einen jüdischen Kridatar im Richterzimmer eines hauptstädtischen Gerichtes der Vorsitzende zu einem in seinen Strafanträgen besonders schneidigen Votanten lächelnd sagte: „Herr Kollege, Konfession ist kein Erschwerungsgrund". Aber im allgemeinen hieße es wohl unseren Richterstand ^leidigen, wenn man ihm zumuten wollte, daß die Konfession auf die Urteile Einfluß hat oder gar auf die Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen. Es ist nun eine große Ehre für die ungarische Regierung, daß sie nun auch den Schein aus der Welt geschafft hat. Sie . war es, welche den Antrag offiziell und von Amts wegen eingebracht hat und nicht etwa der Sprecher einer Partei. Für diese moralische Anerkennung werden ihr wohl auch die ungarischen Juden dankbar sein, welche durch den Beschluß der parlamentarischen Körperschaften einen Teil des Lohnes erhalten haben, welchen sie sich um die magyarische Nation erwarben. Mit Hintanstellung ihrer materiellen und oft auch ihrer körperlichen Sicherheit waren sie immer die Vorkämpfer und Pioniere des ungarisch-nationalen Gedankens, der ungarischen Sprache unter den nichtmagyarischen Nationalitäten. Man erinnert sich, daß im Laufe der Jahre auch einige in slowakischen Orten ansässige Dorfjuden ihre nationale Politik und Ueberzeugung wirklich mit dem Leben zu bezahlen hatten und man kann sich lebhaft vorstellen, wie groß der Haß ist, welcher zu solchen Erzessen führt, und welche geschäftlichen Schädigungen er bei den üdischen Kaufleuten nach sich gezogen habe. Trotzdem war große Gefahr vorhanden, daß diese Opfer von Seite der ungarischen Juden — welche sogar bei der Wahl magyarischer Antisemiten gegen nichtmagyarische Freisinnige bis zur Erniedrigung führten — fruchtlos gebracht worden seien. Es war kein Zweifel darüber möglich, daß sich unter der Koalitionsregierung die antisemitische Strömung mehr als bemerkbar machte, auch einen christlich-sozialen Abgeordneten an die Oberfläche spülte, der Katholischen Volkspartei Oberwasser gab und von den damaligen Machthabern freundlichst unterstützt wurde. Als es dann zur großen Entscheidungsschlacht kam. schwenkten zwar die Koalitionsparteien ein und man hörte auf den Tribünen der Volksversammlungen wieder manches tönende Wort an „unsere" hochgeschätzten jüdischen Mitbürger. Aber dieser Appell kam zu spät, um überhaupt noch angehört und geglaubt zu werden. Von zahlreichen deutlichen Erscheinungen im gesellschaftlichen und politischen Leben geschreckt, hatten sich die Juden der neuauftauchenden Arbeitspartei zugewendet, obwohl diese wenig Chancen zu haben schien. Zum nicht geringen Teil ist es auf die Unterstützung durch.die Juden zurückzuführen, wenn schließlich die Arbeitspartei die Majorität im Abgeordnetenhause erlangte, und die Opposition zur Ohnmacht verurteilt wurde. Es ist nun gewiß, kern offizieller Regierungsdank an die Juden, wenn in der Zivilprozeßreform der Zeugenparagraph über die Konfessionsfrage

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