Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 27 (1910)
- Issue
- 50 (16.12.1910)
- Date
- 1910-12-16
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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Veit« 626 Dr. Blochs Wochenschrift. Kr. 50 seines Papierkorbes gleiten und antwortete auf alle Befehle mit dem bekannten Worte: „Hier bin ich, da bleib ich". Jetzt mußte die höchste Autorität im Schulwesen angerufen werden, das Ministerium für Kultus und Unterricht. Trotz dem klaren Wortlaut der Gesetze wurde vom Miuisterium dem Bezirksschulrat Recht gegeben und dadurch die Macht der Christlich-Sozialen wieder um ein Bedeutendes vermehrt. Eine der wichtigsten Positionen war nun in allergrößter Gefahr und zu iyrer Rettung blieb nur mehr ein einziger Weg offen, der an den Berwaltungsgerichtshof. Dieser wurde nun betreten, obwohl die Christlich-Sozialen inzwischen durch ihre Einschuluugs- und Ausschulungsküuste eine christliche Majorität von Schülern zusammengebracht hatten. Das war aber nicht maßgebend. Nicht di: Verhältnisse eines Jahres sind nach dem Gesetze zu berücksichtigen, sondern der Durchschnitt von fünf Jahren. Und daun hatte man die Besetzung der Oberlehrerstelle künstlich hinausgeschoben, bis eben die Juden im Nachteil waren. Wenn eine solche Praxis vom Verwaltungsgerichtshof gebilligt wurde, so war die Grundlage eines wichtigen Gesetzes verschoben. Infolge der ausgezeichneten und äußerst verdienstvollen Führung der Angelegenheit durch den ersten Vizcpräsidenten der Kultusgemeinde, Landesschulrat Dr. Gustav K o h n, wurde jedoch ein eminent wichtiger Prinzipieller Erfolg erzielt. Dr. Gustav K o h n, der mit Klugheit, Energie und reicher Gesktzeskenntuis diese Rechtsangelegenheit führte, erreichte cs mtt seiner Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof, daß diese letzte Instanz die Entscheidung des Unterrichtsministeriums aufhob. die Verfügung der Schulbehörden als ungesetzlich bezeichnete und den Juden ihr Recht zurückgab. Mehr als sechs Jahre hat der aufreibende Kampf um diese Entscheidung gedauert. Die Vertretung der Kultusgemeinde, welche ihn nicht nur für ihren Spreugel, sondern für alle Juden Oesterreichs mit Umsicht und Energie ausgenommen und geführt hat, verdient umso mehr Dank und Anerkennung, als nicht nur das Ministerium und die offiziell christlichsozialen Behörden eine starke moralische Zurechtweisung bekommen und den Mut zu ähnlichen Unternehmungen für die Zukunft verloren haben, sondern weil auch das Reichsvolksschulgesetz, das wichtigste der freiheitlichen Gesetzgebung, vor dem ersten, Beispiel gebenden Einbruch gesichert wurde, wobei der Satz in den Entscheidungsgründen des Verwaltungsgerichtshofes von ganz besonderer Bed e utun g ist. „Wenn § 48 des Reichsvolksschulgesetzes in der Fassung des Gesetzes vom 2. Mai 1883, R.-G.-Bl. Nr. 53, anordnet, daß als verantwortlicher Schulleiter nur solche Lehrpersonen bestellt werden können, welche auch die Befähigung zum Religionsunterrichte jenes Glaubensbekenntnisses Nachweisen, dem die Mehrzahl der Schüler der betr>ff:nden Schule nach dcm Durchschnitte der vorausgegaugmen fünf Jahre angehört, und wenn ß 1 des n.-ö. Landesgesetzes vom 25. Dezember 1904, L.-G.-Bl. Nr. 99, vorschreibt, daß der Konkurs, wenn die Stelle eines Schulleiters in Wien besetzt werden soll, sogleich auszuschreiben ist, so ist cs klar, daß das Gesetz bei dieser Bestellung jene Verhältnisse berücksichtigt sehen will, welche zur Zeit der Erledigung des betreffenden Schulleiterpoftens bereits be st an den, keineswegs aberz u lassen wollt e, daßfürdessen Besetzung durch Zuwarten erst neue Verhältnisse geschaffen werden." Gm sozialer Pogrom. Wenige Tage trennen noch die galizischen Juden von einer kolossalen wirtschaftlichen Katastrophe. Am 1. Jänner werden 23.000 Familien von Schenkern ihre lctzte Existenzmöglichkeit verlieren. Das Propinationsrecht hat aufgehört, statt dessen wurden die Konzessionen nicht mehr von den Brennern und Brauern, sondern von den Bezirkshauptleuteu vergeben. Von 30.000 Propinationsschenkern erhielten bloß etwa über 6000 eine Konzession, mit noch 3000 wurden von den Bezirkshauptleuten Leute bedacht, wie etwa mit Trafiken, also Hinterbliebene von Staatsbeamten oder auch Personen, welche den mächtigen Faktoren zu Gesichte standen. Daß sich unter den Begünstigten auch viele hochadelige Großgrundbesitzer befinden, ist ein neuerlicher Beweis dafür, daß manchmal der stolzeste Wappenspruch nicht so kräftig wirkt, wie das alte Sprüchlein „non ölet!" Man hört genug vom galizischen Judenelend und mit riesigem Aufgebot an Geld und Arbeit wird versucht, hier einen kleinen Wandel zum Besseren hervorzurufen, den im Ghetto wütenden Hungertyphus durch Hausindustrien einzudämmen, den jüdischen Massen wenn auch nicht ein menschenwürdiges, so doch überhaupt ein Dasein zu ermöglichen. Was nun im Laufe der Jahre mühselig in dieser Beziehung geschaffen worden ist, wurde nun durch eine knappe Verfügung von unerhörter Grausamkeit umgestoßen. Man bedenke nur, wie viele Individuen in diesen 23 000 Familien entrechteter Schenker vereinigt sind. Das geht in die Hunderttausende. Und man versetze sich in die Lage eines solchen kümmerlichen jüdischen Dorf- und Vorortewirtes. Die paar Groschen, die er je hat auftreiben können, sind in der Einrichtung seines Gasthauses investiert, welche wertloser Plunder wird, wenn er sie zwangsweise verkaufen muß. Die Pachtung des Betriebes hat er von seinem Vater übernommen und steht ohne alle Kenntnisse da, wenn er die erworbenen nicht mehr verwerten kann. Mit der Entziehung des Schankrechtes also wird eine Familie von verzweifelten Bettlern geschaffen, welche der öffentlichen Barmherzigkeit ausgeliefert ist und mit ihren kleinen Kindern verhungern kann. Buchstäblich verhungern. Unter den erwerbslos gemachten Schenkern befindet sich natürlich auch ein großer Perzentsatz von Witwen und von körperlich so schwachen Personen, daß sie etwas anderes als ein Verkaufsgeschäft gar nicht betreuen können. Aber selbst die Gesunden finden keine Zuflucht des Erwerbes. Wenn in Jnnerösterreich der selbständige Kleinunternehmer zum Proletariat hiuuntersinkt, so ist er noch immer nicht dem Aergsten ausgeliefert, wenn er arbeitswillig ist. Er findet Fabriken und Massenbetriebe genug, wo es für ein Paar fleißiger Arme Bezahlung gibt. Aber in Galizien oben steht er gegenüber dem Nichts. Die Industrialisierung dieses Landes ist aus dem Stadium eines frommen Wunsches noch um keinen Schritt herausgekommen, und selbst wenn cs Unternehmungen gäbe, so würde der zähe Antisemitismus die Juden schon auszuschalten wissen. Selbstverständlich haben schon antisemitische Redner und Blätter behauptet, daß die jüdischen Schenker Galiziens durchaus nicht der Verelendung preisgegeben seien. Nach ihren Lügen ist der Dorfwirt zugleich ein schmutziger Ausbeuter und Spekulant gewesen und' jeder einzelne aus diesem Stande hätte sich ein Vermögen' zusammengeschart. Man braucht sich nicht erst die Mühe zu geben, diese Verleumdungen zu berichtigen. Sie sind notorisch zu lächerlich und absurd. Jeder Reisende in Galizien schaudert zurück vor der Armut im Hause der jüdischen Bettelwirte, die wenige Heller kreditieren müssen und sich nur wie das Grosder galizischen Juden überhaupt unter den, härtesten Entbehrungen erhalten können. Man hat den jüdischen Schenkern also nur wenig weggeuommen, aber dieses Wenige war ihr Alles und so wurde aus einer schleichenden Krise eine Katastrophe. Das ist überhaupt nur gegenüber den Juden möglich. Jede Volksrettungsaktion stützt sich auf die jüdische Ohnmacht und vollführt hier nicht gerade ruhmvolle Heldentaten. Jetzt gerade steht ein parlamentarischer Feldzug gegen die Hausierer bevor und nun hat man glücklich die jüdischen Schenker zur Strecke gebracht. Der Ruin der schwächsten Existenzen vermehrt so den Ruhm des Antisemitismus. Welcher Lärm wohl entstanden wäre, wenn derartige Maßregeln eine andere Gruppe der Bevölkerung getroffen hätten als die jüdische! Man treibt die Juden den freien