Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 27 (1910)
- Issue
- 21 (27.5.1910)
- Date
- 1910-05-27
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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Nr. 21 Dr. Blochs Wochenschrift. Seite 35» Ludwig Philipp, die von Tschech und Nobiling auf den .deutschen Kaiser, von Kullmann auf Fürst Bismarck, von Libenyi und Oberman auf unseren Kaiser und erwähne nur -die Ermordung unserer Kaiserin, des Königs von Italien, des Königs und des Erbprinzen von Portugal, des Präsidenten der französischen Republik Carnot, des griechischen Regenten Kapodistrias durch die zwei Brüder Mauromichalis, des Herzogs von Berri durch Louvel, der Präsidenten der Vereinigten Staaten, Lincoln und Garfield. Durch das Bombenattentat Ravachols in Paris (1892) wurden ganz unschuldige Menschen getötet: der Versuch von Reinsdorf und Genossen, bei Einweihung des Niederwalddenkmals den deutschen Kaiser mit seinem Gefolge in die Luft zu sprengen, ist glücklicherweise mißlungen. In der ganzen fangen Liste dieser.Meuchelmörder und Anarchisten finden wir keinen Juden. Und der ärgste Anarchist war der rechtgläubige Russe Bakunin. Jüdische politische Verbrecher, und auch diese in geringer Zahl, hat nur Rußland hervorgebracht, und das jetzige dortige Regierungssystem scheint deren noch mehrere hervorbringen zu wollen. Diese Attentäterzüchtung und die Unterdrückung Finnlands scheinen die Regierungsmänner am meisten zu beschäftigen. Da bleibt ihnen freilich keine Zeit, der Armut und Not der Bauern abzuhelfen, .sie moralisch und intellektuell zu heben. Auch würde dadurch der Fuselkonsum und damit das Einkommen des Staates, will sagen der Tschinowniks, verringert werden. Forscht man aber in der Geschichte Rußlands nach, so wird alles, was dort vorgeht, verständlich, ja erscheint fast als naturgemäße Entwicklung. Die Russen haben ihre von Aberglauben, Bilderdienst und leerem Zeremonienwesen überwucherte Religion, sowie ihr bischen Kultur von dem korrumpierten, stagnierenden byzantinischen Reiche entnommen und sie ist auch danach. Dort sehen wir neben fast sklavischer Verehrung der Monarchen Und Produktion unzähliger Gesetze und Verordnungen, Willkür und Fäulnis und fast unaufhörliche Aufstände. Absetzung, Blendung und Ermordung von Kaisern und Prinzen. Kaiserin Irene, eine Athenerin (!), bildet ein Komplott, um sich der Regierung zu bemächtigen und läßt (797) den Kaiser, ihren eigenen Sohn, blenden und einsperren. „Sie hatte alle Laster, welche Ehrgeiz und Herrschsucht einflößen können", sagt von ihrem französischer Historiker. Sie wurde einige Iahre später von einem anderen Usurpator der Herrschaft beraubt und eingesperrt. Aber die griechische Kirche zählt sie zu den Heiligen — weil sie den Bilderdienst begünstigt hat. Uebrigens waren in Byzanz Absetzungen und Ermordungen von Kaisern durch Mitglieder der eigenen Familie nicht selten. Was ein geistreicher Franzose von dem russischen Regierungssystem gesagt hat, es sei der durch Fürstenmord gemilderte Despotismus, das gilt auch von Byzanz, ist aber für beide Staaten nicht ganz richtig. Durch Absetzung und Mord wurde der Despotismus nicht gemildert, sondern ein Despot durch einen anderen verdrängt, und dieser war manchmal noch schlimmer. Das begann schon unter der Dynastie Ruriks. Fürst Jurij Danilowitsch ließ im Kampfe um das Großfürstentum Susdal seinen Gegner, Michael von Twerne (1319) ermorden, wurde aber selbst von dessen Sohn Dimitri erstochen. Den Erben des letzten Herrschers aus diesem Stamme, den kleinen Dimitri, ließ Boris Godunow, sein Schwager, ermorden und bemächtigte sich des Thrones. Er wurde dann vom falschen (?) Demetrius mit polnischer Hilfe gestürzt und ein Jahr später wieder dieser ermordet. Dann kam die Herrschaft (1612) an die Familie Romanow, und schon nach einem Jahrhundert trat die erste große Familienkatastrophe im Hause Romanow ein: Peters I. Sohn und Gattin sollen eine Verschwörung gegen ihn gebildet haben. Der Sohn, die Gattin Eudoria, deren Bruder, eine Halbschwester Peters und andere Mitschuldige wurden infolgedessen getötet. Peters Tochter Elisabeth sperrte den rechtmäßigen Nachfolger, Iwan IV., in Schlüsselburg ein und bemächtigte sich des Thrones. Ihr Neffe und Nachfolger, Peter III., fiel dann als Opfer einer von seiner Gattin Katharina, einer deutschen Prinzessin, angestifteten Verschwörung, und sie regierte viele Jahre mit ihren zahlreichen Liebhabern und Günstlingen. Auch Paul I. wurde von Verschwörern ermordet, wie es scheint mit Zu- ' stimmung oder wenigstens Mitwissen von Gattin und Sohn. Und dieser Sohn und Nachfolger, Alexander I., ist vielleicht an Gift gestorben. Wenn also Herr Stolypin nach Kaisermördern und Verschwörern sucht, braucht er nicht ins Ghetto zu gehen, er kann sie viel näher finden. M. Aktuell» Gemeindefragen. Vom Kultusvorsteher Dr. Berger. 3. Wahlreform. Im Brennpunkte der Statutenrevision wird die Wahlreform stehen. Das Problem jeder Wahlordnung besteht in der richtigen Auslese jener Gemeindemitglieder, die durch ihre Vertreter auf die Führung der Gemeindeverwaltung bestimmend einwirken sollen. Zweck. Aufgabe und Umfang der Gemeinde sind für die einschlägigen Bestimmungen maßgebend, darum sind gedankenlose Entlehnungen aus anderen Vertretungskörpern, mangels gleichartiger Voraussetzungen zurückzuweisen. Der Widersinn. das allgemeine und gleiche Wahlrecht für die Kultusvorstandswahl zu fordern, ist bereits wiederholt und eingehend dargetan worden: Das wichtigste Argument für das allgemeine politische Wahlrecht — die Belastung mit relativ hohen indirekten Steuern - mangelt gänzlich in jenen Kultusgemeinden, welche keine Koscherfleischauflage von den Konsumenten einheben — und da es kaum eine Gemeindeangelegenheit gibt, welche sich nicht in einer Budgetpost ausdrückt, so wäre es verfehlt, die Verwaltung der Gemeinde jenen zu überlassen, welche zu der Führung derselben keinen Beitrag leisten. Nach wie vor wird also oberster Grundsatz einer Kultusgemeinde-Wahlordnung sein, daß eine Beitragsleistung Voraussetzung für das Wahlrecht sei. Von diesem Prinzip können Ausnahmen bei den Jntelligenzwählern gemacht werden. Wenn nun eine Aenderung der geltenden Wahlordnung behufs Erweiterung des Wahlrechtes geplant werden soll, so kann dies in drei Richtungen geschehen: durch Herabsetzung des Steuermini? mums, Reduzierung der Karenzzeit und Vermehrung der Jntelligenzwähler. Die Herabsetzung der niedersten Kultussteuer von 20 K auf 10 K ist eine Forderung, welche so alt ist, wie das Statut selbst. Schon bei den Verhandlungen über das neue Statut der vereinigten Kultusgemeinden kam es zu wiederholten eingehenden und heißen Debatten über die unterste Grenze der einzuhebenden Steuer. Die Vertreter der vormaligen Vorortegemeinden, in welchen damals die 5 fl.-Steuer bestand. setzten sich mit Eifer für die Beibehaltung dieses Steuerminimums ein — obwohl gerade die Erfahrungen, welche mit dieser Steuer in ihren Gemeinden gemacht wurden, nicht die besten waren, am allerwenigsten die Begeisterung für dieselbe zu rechtfertigen vermochten. Wohl war eine ziemliche Zahl von Mitgliedern dieser Steuerklasse in den Steuerlisten verzeichnet — doch in den Kassebüchern war die Mehrzahl derselben nicht zu finden. An eine zwangsweise Eintreibung durch die ma-