Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 27 (1910)
- Issue
- 5 (4.2.1910)
- Date
- 1910-02-04
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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Jahrgang XLVll Dr. Bloch’s Zentralorgan für die gesamten Interessen des Judentums. -□:-□- Wien, 4. Februar 1910 Erscheint jeden Freitag. ' Brief-Adresse: Wien. IX/i. Hahngaffe 15. Telegramm-Adresse: Bloches Wochenschrift, Wien. OCr- -..0<~> Vrxugspreis für Deff rrrrtcfj: Q Halbjährig 8 Kronen; Einzelexemplare 50 Heller. Für'» Burttanl»: Halbjährig 10 Kronen. Ganzjährig 20 Kronen. Anzeigen: Dis 4malgefpal- H tene Petitzeile 24 Heller. Q O— - -D o =Oo r A. ft. Voflfxarftalfrnanri C Cleartngs=lDerft ebr Mr. 810.976. Redaltion und Administration: Dirn U/1. Hahngaffe Nr. 15. 5 Telefon Nr. 14.847. o O ---—--Oo Inhalt: Leitartikel: Heidnische, christliche und jüdische Familie. — Das katholische Meßkleid jüdischen Ursprungs. — Schädlinge der Gesellschaft. — Vom Jahrmarkt des Lebens: Die Inden in der österr.-ungarischen Armee. Jüdische Mathematiker, die nicht studiert haben. Wahl jüdischer Kandidaten in England. Ein jüdisches Herrenhausmitglied in Dänemark. Die „Oesterreichische Rundschau" gegen reichsdeutsche und galiftsche Juden. Der Rabbi als Richter. Für die Hausierer. — Korrespondenzen: Plenarsitzung der ijrael. Kultusgemeinde. Israelitischer Tempelverein für die Bezirke Wieden und Margarethen in Wien. Emigrantenfürsorge. Das Budget der israelitischen Gemeinde Prag pro 1910. Wien. Gemeinderat Klebinder gestorben. Karlsbad. Gründung eines orthodoxen Palästina- Kolonisationsvereines. Zentralverein zur Pflege jüdister Angelegenheiten in Prag. Hamburg. Die persischen Juden unter dem Schutze der Konstitution. Ein Rekord im Wohltun. — Vermischtes. — Feuilleton: Jünglingsjahre. — Literatur. — Briefkasten. — Inserate. Heidnische, christliche und jüdische Familie. Das Alte Testament befiehlt nicht bloß Vater und Mutter zu ehren, sondern verhängt auch eine überaus strenge Strafe über liederliche, ihre Eltern mißachtende, ungehorsame Söhne. Freilich wird die Vollziehung dieser Strafe von der Zustimmung der Stadtobrigkeit abhängig gemacht und findet sich auch im Alten Testament kein Beispiel ihrer Vollziehung. Im ersten Buche Samuel wird sogar von der überaus nachsichtigen Behandlung, die der Priester Eli seinen ausgearteten Söhnen angedeihen ließ, mit Tadel berichtet. Noch ausgedehnter als bei den Hebräern war die väterliche Macht bei den Römern. Ein Vater konnte feine Binder Mssetzen, schon erwachsene Söhne geißeln lassen, wiederholt als Sklaven verkaufen, ja sogar töten. Ein schlimmes Los traf besonders Mädchen und schwächliche Knaben, deren Aussetzung (nach Cicero Deleg. III8.) sogar ein altes Gesetz befohlen zu haben scheint. Wohlgestaltete Kinder wurden mitunter auch ausgesetzt, wenn man die Erziehungskosten scheute: doch war es üblich dabei, die nächsten Anverwandten zu Rate zu ziehen. Und nicht bloß unbemittelte, auch reiche Leute haben manchmal aus den leichtfertigsten Motiven ihre Kinder ausgesetzt. Bei den Griechen, mit Ausnahme der Spartaner, konnte der Vater das neugeborene Kind töten lassen, oder aussetzen. Letzteres widerfuhr besonders den Mädchen. In der Kaiserzeit trat bei den Römern in der Praris einige Milderung ein, aber das Gesetz, welches dem Vater gestattete, seine Kinder zu verkaufen oder zu röten, wurde erst von Kaiser Antonius Pius (a. 138—161) aufgehoben. Alexander Severus erließ ein Gesetz, demzufolge widerspenstige Söhne, die durch leichte, vom Vater verhängte Strafen nicht gebessert wurden, den Staatsbeamten zu überweisen wären. Diese antik patriarchalischen Rechtsverhältnisse erfuhren durch das Christentum eine vollständige Umwälzung. Es hat die Kinder und die Frauen emanzipiert. Und dies ist leicht begreiflich, denn es ging, wie jede Reformation und Revolution, von der Jugend aus. Jesus hat nach dem Lukasevangelium schon als Zwölfjähriger durch sein Wissen die Gelehrten in Erstaunen versetzt und noch jung zu predigen angefangen. Seine ersten Anhänger waren meistens Frauen und jüngere Leute. Aber diese Emanzipation kam nur b*:: schon erwachsenen Kindern zu gute. Die Neugeborenen und die ganz kleinen Kinder galten auch unter den ersten christlichen römischen Kaisern fast nur als Vermögensobjekte. Das Aussetzen schwächlicher oder mißgestalteter Kinder war noch damals bei den Römern der .ärmeren Klassen sehr häufig. Kaiser Konstantin I. sprach die ausgesetzten Kinder und Findlinge den Findern zu. und sie konnten sie gegen den Willen der Eltern als ihr Eigentum behandeln, verkaufen und verknechten, und erst Kaiser Iustinian hat die Verknechtung verboten. Konstantia gestattete den Eltern sogar den Verkauf kleiner Kinder und den Rückkauf derselben. Sie wurden also förmlich ein Handelsartikel. Der heil. Ehrysoftomus klagte am Ende des vierten Jahrhunderts, daß Eltern ihre Kinder behufs ergiebigeren Bettels verstümmelten, und ein halbes Jahrhundert später hörte man auf dem Konzil von Vaison, daß Findlinge von Hunden gefressen oder verstümmelt als Eunuchen verkauft werden. Nach altindischem und nordgermanischem Recht konnte dagegen der Sohn die altersschwachen Ellern aussetzen und dem Hungertode preisgeben. Das Christentum hat nach und nach alle diese Barbareien abgeschafft (die Kinderverstümmlung zum Bettel noch immer nicht), aber es ist andererseits in der Emanzipation der Kinder zu weit gegangen. Gewiß, die Befreiung der erwachsenen Sühne aus der väterlichen Sklaverei war, wenn nicht für die Juden, die sie nicht kannten, doch für die Römer, ein nützlicher Fortschritt. Ein Fortschritt war auch die Lehre, daß jeder das Recht habe, seinem Glauben, seinem Gewissen allein zu folgen; aber sie wurde, wie so viele andere Lehren der Glaubensstifter und Reformer, von den Nachfolgern entstellt und mißbraucht, mitunter zum Gegenteil gemacht — durch Auslegung. Was die christliche Kirche aus der Gewissensfreiheit gemacht hat, das wissen wir: sehen wir nun, welche Früchte die wenigen gegen die Familie gerichteten Worte Jesu, auf den Boden des menschlichen Egoismus gestreut, unter Pflege der Kirche getragen haben. Man kann